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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 37. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 37.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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frtiMTf), fciifn IU hoffen auf seine Liebe, sekd>»Mi»ds »nb Barmherzigkeit »Mit ewiger Lieb« liebe ich dich, spricht der Ewige, mrum ziche ich. dich an mich mit Huld. Gfft. 31, 3.) Da» ist der loribv Mn dU K>«I bi» mH, vom Wsi wir gehalten werden» vertun» noch Üiit MrbtUiet. Aber wenn er tinntai zerrWen D, xo0 kaiM wieder ankiiüpsen? D»nn Religion ist Sötte» Werk, niiht Gebilde von Menschenha»»- Der: Faden, der trat Wew^v- M MonKheechand gerissen sik, kaün mtetitf f&fatiTnfeifgrfnciW Melden' chad an Werkzeug und Serälh zerbrochen ist, wird geflickt und geleimt, aber nicht so au der Wurzelfaser de» GraShalmS, an der Krone de» mächtigen Baumes, an dem lebendigen Leibe von Thier und Mensch; da» Zerrissene, Abgebrochene, Berwelkle, Abgestorbene kann keine Menschenkunst wieder anknüpfen und beleben! Darum, wenn die religiösen Erinnerungen (Sichronoth) abgerissen, erstorben, so sind sie todt, und erstorben für den Bund Israel» sind ihre einstigen Träger. Wen die Erinnerung an Gottes Huld nicht zieht, den führt alles, was Menschen vermögen, nicht mehr in» Gölte» Haus, nicht daS Gebäude in aller Pracht, nicht jegliche Verherrlichung deS Dienste» durch alle Mittel der Kunst. Ist aber noch eine einzige Faser, mit der der Jsraelite im Boden der Religion wurzelt, unversehrt, so ist er de» Bunde» lebensfähige» Glied. Wögen die Erinnerungen auch oft schier erloschen sein, tief schlummern; sie können erwachen, erweckt werden. An diesem ersten Rosch-haschanatage vernehmen wir ja auch nicht die Stimme de« Schofar, und der Tag ist doch so heilig, wie sonst. Wir vernehmen sie in unserm Innern, die Mahnung ertönt ir. un»; daS Wort, ohne den vernehmbaren schallenden Klang. 80 lange die Erinnerung an den Richter im tiefsten Herzensgrund« Israel» lebt, können seine Stämme vereinigt bleiben. Run ist aber da» Judenthum nicht nur Lehre, sondern auch de« Leben« Gesetz. Gott unser Gesetzgeber. Und diese» Ersetz ist daS Trennende geworden zwischen den Lagern Israel», indem die Einen rS verwerfen oder nach Belieben au» chm wählen, wa» zu beobachten chnen gut dünkt. Wir könren un» auch mit der bloßen theoretischen Anerkennung eine» SotteSgesetze», einer göttlichen Offenbarung, nicht begnügen, sonst würden wir freilich schon in der Feier diese» Feste» selbst die Vereinigung aller Feiernden in der Anerkennung de» Gesetzgeber» finden, denn so kein GolteSgebot un» den Tag einsetzte, m&h jom mijamaim, wa» wäre er denn ander», al» jeder andere? Doch daS Judrnthum will nicht ein bloße» Be kennen, e» begnügt sich nicht mit dem Worte, '.'S will die T h a t; und daß di« Einheit der Thal fehlt, daß Veri otene» gethan. Gebotene« unterlassen wird, da» trennt da» Han» Israel», ja die einzelnen Häuser, bringt Zwiespalt bi» in den Krei» der Familien. Da giebt e» denn über diesem Trennenden hinweg noch ein verwandte» Band für die Stämme Israel». Ist doch aller Gebote Zweck, »die Menschen zu läutern und zu verbinden", find doch »alle Pfade der Torah Pfade der Lieb«, und alle ihre Wege Frieden", ist doch die Nächstenliebe de» ganzen Gebote» Inhalt. Neben dieser Alle umfassenden Liebe hat noch die besonder« zu den Stamme-jgenoffen Raum und ein geheiligte» Recht. Und sie ist nächtig. Wo wir in der Näh« oder Ferne von hungernt«» Glaubensgenossen hören, die unserer Hülfe bedürfe», von verfolgten und bedrängten, die unter der Hand btt Rohheit seufzen, da regt sich da« Gefühl . ' der Zusammengehörigkeit. E» gilt ha nicht nur die klein« ", Wohlthätigkeit, da» Almosen von Hlin».'j»>Hdnd, von der HMd zun» Hhunde. «» gilt ZufamuMuOst» zu weitschauende» Mxcken, wi» di» aUgemeim itraelitfich» Allianz, wie die wMelHvlle», erssilgkdichen Sammlungen Gr Rolhieideude, v daran beiheiligen sich die getrennten, hadernden Parteien und fühlen sich- Ein». Wir brauchen diese» echte lülässairttn»«, welche» nach der Weisen Wort da» unauslöschliche Kennzeichen derer ist, deren Vorfahren am Sinai gestanden — wir bewahren e» für die Menschheit, daß e« dereinst da« Eigenthum Aller werde, und alle Engherzigkeit und roh« Rücksichtslosigkeit schwinde. Da» wird der Sabbath der Menschheit sein, dessen Vorbild unser Ruhetag sein soll. Möchten Alle, die den Sabbath für viermal beobachten, weil er mit dem NeujahrSlage zusammenfällt und sonst so selten sein gedenken und chn halten, erkennen, wie viel höher der Sabbath, da» Symbol de» Reingeistigen und allgemein Menschlichen noch über dem auch Irdischen zugewrndeten, specifisch-jüdssche« Neujahrslage steht. Harren wir besserer Erkenutniß, und vertrauen wir dem Hüter Israel», der Geist und Wo« nicht von un» nehmen wird. Und so lange Israeliten einander wohlthnn, ist nicht» verloren, solange können noch seine Stämme sich vereinigen. Gott führe un» in Gnaden zum Heil« weiter! Berichte und Correjpoudenzen. Deutschland. Stettin, 2 September. Dem nächsten Landtage wird ein neue» „Judengesetz", oder »Gesetz über die Verhältnisse der Juden" vorgelegt werden. So berichten mehrere Blätter, und nach den allbekannten Verhandlungen über den AuStsilt au» der Synagogengemeindr ist e» an sich fast selbstverständlich, baß ein neue» Gesetz zu erwarten steht. Ob e» wirklich so sehr bald und fast in erster Reihe auf der Tageöordnung der Landlagsverhandlungen treten wird, vermögen wir nicht anzugeben, über den Inhalt de» betreffenden Gesetzentwurf» sind wir jedoch in der Lage, einige oerlLßlich« Aittheilungen machen zu können. Zunächst tritt derselbe nicht iu Form eine» »JudeugesetzeS" auf, auch nicht als Revision de» »Gesetze» über die Verhältnisse der Juden" vom Jahre 1847. Für ein »Judengesetz" ist Gottlob in Preuße« schon lange keim Stätte' mehr. Der neue Gesetzentwurf gestattet den Au»tritt au» der Synagogengemeinde nach den von der Regierung s. Z. gegebenen Erklärungen, iu allem Uedrigen bleiben die Synagogengemeinden in ihrer bisherigen Verfassung; insofern diese auf dem Gesetz« von 1847 beruht, bleiben also die betresseüden Paragraphen de» letzteren bestehen. (Der übrige Inhalt desselben ist ja längst antiquirt.) Die AuSkreteUdeu haben noch eine Reihe von Jahren (die Zahl war «ach unserer Quelle in dem Entwürfe noch nicht definitiv feftgestellt) ihre Steuern weiter zu entrichten. Selbstverständlich behalte» di« Synagogengemeinden EorporationSrechte, und da» Recht, Hülftvollstreckuag gegenüber ihren Mitgliedern in Anspruch zu nehmen. (Wir nennen diese Punkte selbstverständlich, «eil in dem Gesetzentwürfe über dieselben nicht» gesagt ist und die entsprechenden Bestimmungen de» ältere» Gesetze«, von dessen etwaiger genereller Aufhebung gar keine Red« ist, demnach in Gültigkeit verbleiben.) Weiter ist bestimmt, daß die Pflicht de« Beitrag» zur Erhaltung «ine» geregelten Schul- . wesen« durch die Au»trttt»«rklLrung nicht berühn «ttb. I» würden also die »««getretenen zur ErhalLug der zwischen Elementar- (und Religiontschule k) ihre» Wohnort» ihr« Bei-.^L

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