Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 36.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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V17 jwv — 300 — (Ulf de» richtigen Maßstab. War sie speziell über de« leichtblütigen. in religiöser Beziehung toleranten, gutmüthigen rakter der rumänischen Bauern gesagt haben, ist schon behauptet worden: wir wollen «r al» richtig annehmen, denn «r hat innere Wahrscheinlichkeit, wir setzen nur hinzu: .so lanxe er nicht anfgehetzt und gereizt wird, und so lange sein Eigennutz nicht inr Spiel kommt." War hilft die natürlich« Gntmüthigkett de« Bauern, wenn er so leicht zu verhetzen, zu Gewallthat und empörendstem Unrecht zu verführen ist, und — wenn er keineswegs an Personen fehlt, welche ihin die bösen Wege zeigen? Oder sind diejenigen, welche die oft genug berichteten Frevel und Exceffe begangen haben, keine Bciuern? Wir wissen nicht, ob der Eorrespondent er' so meint, auch nickt, ob die Angabe daun so ricktig wäre; aber Allr» zugegeben — waS läge denn daran, ob die Excedenten Bauern oder städtische Proletarier oder sonstige Elemente tnr Bevölkerung sind? Der Richter hat zu untersuchen, wer einen Exceß begangen und wer etwa der intellectuelle Li Heber derselben ist; die europäische Eioilisation aber hat da» Recht, schlechthin zu verlangen, daß die rumänischen Jnstitulimen und Behörden Gut und Blut der Juden beschützen. Wir hoben jedoch gar nicht nöthig, uns auf allgemeine ResonnerientS einzulaffkn oder sie zu wioerlegen; der der Regierung so wohlwollende Eorrespondent de» „D.-Tel." theill ein« kleire Geschichte mit, welche zur vollkommenen Genüge di« Zustände oder vielmehr die Personen in Rumänien charaktrristrt. Ein Jude, so erzählt er, hatte einem Bauern Geld geliehen, und da er lange Zeit keine Zahlung erlangen konnte, so wurde er klagbar. Der Richter legte dem Bauern den Schuldschein vor, fragte ihn, ob er denselben anerkenne, und ob er da» fragliche Geld wiklich leihweise erhalten habe. Der Bauer ei kannte Schuld und Schein al» richtig an und bat nur um Bewilligung eine» noch längeren AuSstande«, da er jetzt noch nicht zahlen könne. Darauf zerriß der Richter den Schein in Stücke und sagte: .Dummer Mensch, ich will Dir zeigen, nie man einem Juden seine Schulden bezahlt." Und mit diese : Ruchlosigkeit noch nicht zufrieden, verurtheilte er den Jüdin zu dreißig Napoleon» Geldstrafe, weil er den Gerichtshof unnöthigerweis« belästigt habe. Ist noch eine Bemerkung hierüber nöthig? vermischte und neueste Nachrichten. Mchideburg, 28. Aug. (Or.-Eorr) Eine grausige That ward hert« Mittag hier vollbracht. Der HandelSmqnn Hirsch Stein wurde von seinem Wirth (oder deffen Sohn) im Hau»- fliäc hintirrück» mit einem sogenannten Todtschläger derartig angefalleu^ daß er auf den Treppen den Geist aufgab. Da» Publikum war so erregt, daß e» da» Hau» zu demoliren begann unt an dem Thäter Lynchjustiz geübt hätte, wäre er nicht schleunigst von der Polizei in Sicherheit gebracht worden. Morgen ifolgt die Obduktion-der Leiche; die Untersuchung wird Rädere» ergeben. Stein war 58 Jahre alt nnd^hinterlätzt 11;luin großen Theil noch unversorgte Kinder. Berit». Bon einer öffentlichen oder geräuschvolleren häurlichen Feier de» 80. Geburtstag de» vr. Zunz hat wegen Erkrankung der Gemahlin derselben Abstand genommen werden müssen. Dagegen erschien u. A. eine Deputation de« au» Anlcß de» 70. Geburtstage» gestifteten Zunz-Vereins unter Führung de« San. Rath» 0». Reumann und überreichte die erste Lieferung der von ihm veranstalteten neuen Ausgabe ein« Sammlung der kleineren, selten gewordenen Schriften und Aufsätze de» hochverehrten Manne». Rüte-Hei«. Vom hiesigen liberalen Bürgenverein, der fast nur au» Richtjuden besteht, wurden zur Gründung eine» irraelitisöien' Hospital« in Jerusalem 20 fl. 15 kr. gespendet. Kiditeulher». Der Königlichen Verordnung in Betreff der Erlgsjuna neuer Hausordnungen für di« Zuchthäuser und di« Laude »gefängniff«, sowie einer Hau»ordnung für da»Zcllengefängniß in Heilbron», vom 28. Juli 187», entnehme« wir fol|sende, auf die Israeliten sich beziehend« .Bestimmungen: §. 58. .Israelitischen Gefangenen ist gestattet, am Sabbat und an den 13 hohen Festtagen in einem besonderen Lokal ihre AndachtSübungen zu halten. — Sie sind an den genannten Togen nicht zur Arbeit verpflichtet, haben dagegen an de» Sonntagen und christlichen Festtagen zu arbeiten, wofern hiedurch nicht eine Störung der Sonntagsruhe verursacht wird. — E« ist Fürsorge zu treffen, daß auf Wunsch der israelitischen Gefangene» die Anstalt einige. Mal« de» Jahre» von dem BezirkSradbiner besucht und von'ihm «ine Predigt allgehalten, auch für die religiösen Bedürfniffe der Gefangenen gesorgt werde." §. 28. 4) .Die Gefangenen israelitischer Religion haben die gewöhnliche HauSkost zu genieße»; jedoch darf ihnen während de» Osterfeste» üngesäuerte« Drod und Wassersuppe in angemessener Quantität und unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln von ihren Glauben»genoffen zugelaffeu werden." 8. 44, E. 5) .Ob. di« Ablieferung de» Leichnam» an eine anatomische Anstalt zu erfolgen hat, richtet sich nach den besonderen hierüber erlassenen Verfügungen. — Hat hirnach eine Ablieferung der Leich« an eine anatomisch« Anstalt nicht einzutreten, so wird sie auf dem Kirchhof der Gemeind«, in, deren Bezirk sich die Strafanstalt befindet, beerdigt. E» ist übrigen» einem von den Angehörigen de» Verstorbenen gestellten Gesuche, ihnen den Leichnam behuf» der Veranstaltung de» Begräbnisse» auSzuanlworten, dann zu entsprechen, wenn kein Anstand obwaltet." — Die unlängst auch hier mitgetheilte Rachricht, daß der Metzger Weil unschuldig zum Tod« verurtheilt gewesen sei, ist falsch. Richtig ist (s. Rr. 84), daß derselbe jetzt «in Geständniß der Thal abgelegt hat. E» hat wohl ein Mißverständniß stattgefunden, und irgend «in Reporter hat di« Mitlheilung, der Mörder sei entdeckt, Hab« fich schuldig bekannt, fälschlich auf ein andere» Individuum bezogen. W. wollte, so lange seine Mutter lebte, nicht» gestehen, um ihr die Schande und den Schmerz zu ersparen. Breme«. Nach der Verfassung unserer.freien" Reich«- Stadt ist den Juden der Eintritt in den Senat und in da» Reichscollcgiunl verwehrt Die« steht aber im Widerspruch mit der R e i ch »versaffung, durch welche eigentlich «ntgegenstehende Gesetze der Einzelstaaten so ipso außer Kraft gesetzt sind; aber nichtsdestoweniger ist e» nöthig, daß sich in unserer Lokalpresse Stimmen erheben, welche laut gegen jene Exklusionen protrstiren, bi« sie in aller Form aufgehoben wirb. Die . hiesige Gemeinde ist noch immer nicht im Besitzt eine» eigenen GotteShause», sonder» muß sich mit einem gemiethete» vetsaale behelfen. An den hohen Festtagen ist derselbe aber durcha « nicht hinreichend, um die vollzählig erscheinenden Gemeindemitglieder, zu denen in der Regel noch hier weisende Nichtmitglieder und Freund« konimen, zu fassen. Wie im vorigen Jahre, so mußte auch für die bevorstehenden Herbstfeiertage an die Beschaffung eine» andrren paffenden LocalS zur Abhaltung de» Gottesdienste» gedacht werden. Der Vorstand wandte sich an die hiesige Gewerbekammer und bat um Ueberlaffung ihre» schönen und geräumigen, im Gewerbehause brlegenen, Saales zu dem gedachten Zwecke. Die Bitte wurde mit der größten Bereitwilligkeit gewährt. Trshhan, 13. August. (Die Israeliten in den Schulen Oesterreich-SchlesienS.) Die Zahl der an den Mittelschulen.stu> direnden Israeliten hat in den letzten Jahren wohl auch an-, derwärt», in Schlesien aber ganz wesentlich zugenommen. In Troppau werden.Gymnasium und Realschule von zusammen,., hundert israelitischen Jünglinge« besucht; in Teschen stisdiren , am Gymnasium fünfzig, an der Realschule sechSunvierzig, in, Bielitz am Gymnasium «inunddreibig, an der Realschule., Hunden, in Jägerudorf an der Realschule elf Jünglinge sSxaeÜti-, scher Loasessio«; an den Real-Gymuasie» in W«sheuaNi,n»h,,,