Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 34.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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rer „Minister", von denen man zuweilen in den Zeitnngea P» lesen bekommt, datz sie, in Anerkennung ihrer großen Ber dieuste, welch« ste sich um da» Lusbiühen und den geistigen Aufschwung ihrer resp. Gemeinden erworben, Dantadreffen nebst Geschenken erhallen haben, ursprünglich einer Schneider-, Schufte,- oder sonstiger Zunft angehört haben? Und doch ist dir» keine Mythe, sondern eine au» dem Leben gegriffene rhatsa仫. Sind ja erst vor Kurzem einige der bedeutendsten und einflußreichsten (?1) Predigerstellen im Lande mit englischen jungen Leuten besetzt worden, von Venen der Eine al» tüchtiger 'JB? pn gerühmt wird, uud der Andere in seinem bisherigen verufe al» Elementarlehrer vielen Kindern zum Schreiben und Le eu verholfen hat. Solch« und derartige lustige Gefchichtchcn erfahren wir, wenn wir besagte» Blatt lesen; ob wir aber dadurch weiser werden und vernünftiger zu Werte gehen, sia» wird die Zukunft lehren. DiS wichtigste Ereigniß, da» jetzt während der saison morte in jüd.-engl. Kreisen viel besprochen wird, ist die Ankunft d.'S berühmten ruff. Maggid, Rabbi Hirsch Dainow in London Obschon derselbe «n anderen größere Gemeinden deS Eontinent», die er kürzlich besuchte, vor seinen dort wohnhaften cuff.-polnischen Landsleuten mit großem Beifall predigte, so hat er doch nirgend» eine solche enthusiastische Aufnahme gefunden, wie bei seinen Landsleuten in der englischen Metropile. So oft er in der Zeltland Hall einen Vortrag hält, ist diese von einem begeisterten Auditorium überfüllt, und hinsichtlich der Plätze findet der Satz Anwendung: p3 ,-CT ]TD DTipn bD. Wie man hört, gebe» seine Landsleute mit dem Gedanken uin, ihm in London eine permanente Stellung als Maggid zu verschaffen, und solle» fie bereits zu diesem Zwecke «ine beträchtliche Summe subscribirt haben. BemrrkmSwerth ist eS, daß seit seiner Ankunft in der Metropole das von der dortigen Missionsgesellichafl errichtete Local rrit der Aufschrift DHirr1? Brno.! fl'S ganz leer ist. Dm Inhalt deS von der Anglo-Jewish-Aflociation herauSgegkbenen Jahresberichtes für 1873—74 haben Sie bereits in einer Ihrer letzten Nummern gebracht, und ich habe denr nur noch nachträglich hinzuzusagen, daß eine bissige christliche Dame, Mrs. Lindsay, eine Sammlung veranstaltet hat, deren Betrag von g 21, 4 Schill, dem besagten Vereine überwiesen worden ist, damit er als Grunvcapital diene, au« welchem die Kosten für die Anschaffung einer Bibliothek für die jüd. Schulen in Tager bestritten werden sollen Ich glaube, daß sine solche edle That von einer christlichen Dame in keinem jüdischen Blatte übersehen werden darf. Ikumänte«. Die „9t. F. P." bespricht die rumämsche Judensrage in einem energischen Artikel vom österreichischen und allgemein humanen wie polüischen Standpunkte. Sie schreibt unter'm 7. August: bleueste Berichte constatiren die grausamen Folgen des rumänischen Spirituosen-Gesetzes für Tausende meist jüdischer Familien. Unwahr ist, daß die dortige Regierung den — allerd-.ngs bisher allzu schüchternen — Vorstellungen der diplomatischen Agenten zu Bukarest Folge gegeben; unwahr ist, daß fie irgend rücksichtsvoll vorschreite. Haben wir stets die Propination in Galizien u. s. w. bekämpft, wie jedes Monopol, so müsien wir umsomehr die Einführung eines Staats- Monopols im achbarlande verdammen, welchem Clauseln angrhänzt wurden, die eine ganze Kategorie von Staatsangehörigen aus ihrem bürgerlichen Erwerbe vertreiben und ins Elend stürzen, in offener Verletzung der internationalen Verpflichtungen. Angehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie in großer Zahl find dadurch in 4loth und Elend versetzt, den alten, vertragsmäßigen Rechten zuwider aus ihren Berufen vertrieben. Sie sind berechtigt, Schutz und 3chirm von der Regierung ihres Heimathslandes gegen solche Gewaltthat zu verlangen. Der Einfluß, da» Prestige Oesterreich-Uilgarns in deck Donaufürstenlhümern muß «othwendig darunter leiden. > wenn unsere dort etablirten Mitbürger hilflos den Uebergriffe« den rumänischen Gesetzgebung preisgegeben bleiben. " “ Die Herren Rumänen träumen und denken immersort, die Vasallenbande, welche sie noch mit dem oSmanischen Reich« verbinden, abzustreifen, selbstständig in die Reih« der europäischen Staaten einzutreten. Unter welchen edingungen dürsten die Tractatniächte sich bewogen finden, eine so tiefgreifend« Aenderung im europäiichen Staatenrechte zu befürworten? Diese Frage, sollte man denken müffe die rumänischen Staat»* Männer und Politiker unau»ge>etz beschäftigen, wenn sie irgend vernünftige Anschauungen über die bestehenden Vrrhältniffe besitzen. Nicht minder muß ihnen bekannt sei» welchen Eia fluß in unserer Zeit die öffentliche Meinung aus die Entschließungen. selbst auf die poli ische Richtung der Regierenden in den großen Culturstaaten übt; daß kein Staa smann, wie erfolgreich die Hand bieten kann eine Aenderung in den « ropäischen Völkerrechtsstimmungen bei beizuführen, die den Eulturströmmungen des Jahrhunderts feindliche Elemente entgegensetzt. Die einsachste Logik der natürlich gesunde Menschenverstand ruft daher den Rumäne» (wie den Serben» zu, durch That und Forftchritt, durch Eiesetzgebung und Administra.ion dem in letzter Instanz entscheidenden Europa z> beweisen, Bürgschaft zu bieten, daß nicht Willkür. Rohheit und Corruption, sondern das vernün iige Recht, die Idee der Hunianität in dem zur vollen Selbstherrschaft einzusührenden Lande oderherrschen werden. Sehen wir nun, in welcher Weise die rumänischen Gesetzgeber, wie die rumänisch« Regierung dem Cutturgedankcn der Menschheit, den Ansprüchen der Humanität täglich schroffer sich entgegenstellen; wie sie den bestehenden positiven, völkerrechtlichen Verpflichtungen zuwider der öffentlichen Meinung des gesammten christlichen E uropa durch barbarische Gesetze und inhumane Verwaltungsinaßregeln ins Gesicht schlagen; in einer Selbstüberhebung, deren keine der mächtigsten Nationen der Erde sich schuldig macht, selbst alle Vorstellungen der Großmächte in Betreff dieser Völkerrechts-Verletzungen mißachten und ignoriren, so ist — abgesehen von allem allgemein menschlichen Mitgefühl für die Bedrängten und ins Elend Gestürzten — in der That unerklärlich wie irgend ein vernünftiger Rumäne angesichts solcher Thatsachen glauben und hoffen kann, Europa werde, dürste die Souveränetäts Gelüste eines solchen Landes, einer solchen Regierung un erstützen, fördern, auch nur dulden. Der Pariser Frieden vom Jahre 1856 gewährte den Tonausürstenthümern und ihrer Existenz die schützend» «Garantie der sliertragsmächie unter der Bedingung, daß alle christlichen Eonsejsionen in bürgerlichen und polstischen Rechten, die Juden mindestens in bürgerlichen Rechten gleichgestellt seien. Demungeachtet sind sonwährend die israelitischen Unterthanen von dem Erwerbe liegender Gründe ausgeschloffen, dürsen den Besitz eines Hauses, selbst wenn es ihnen im Wege der Erbfolge zufällr, nicht antreten, sondern müsien es sogleich — natürlich um einen Spottpreis — verkaufen. Vergeblich warten fie seit acht Jahren aus Gewährung der bürgerlichen Rechte. Damit nicht zufrieden, hat man in dem famosen Spirituosen - Gesetz« (im §. 8) eine Clausel eingeschoben, weiche zu dem Branntweinrerkaufe nur solche Rumänen zuläßt, die Wahlrecht« in einer Elemeinde besitzen. Bon diesen sind aber die Juden au»- geschlosien; nach dem betreffenden neuen Gesetze sollen nur Israeliten, welche akademische Grade besitzen, Anspruch darauf haben. In der Praxis läßt man diese Wenigen nicht zu, und beim Recurse gegen die Abweisung der Municipien entblödet« man sich nicht, sie auf das „jerusalemitische" Bürgerrecht zu verweisen. Die Tausende von Familien, welche durch diese perfide Verletzung der Tractatbestimmung, begangen von der rumänischen gesetzgebenden Versaminlung, in Noth und Elend versetzt sind, suchte das Ministerium zu Bukarest dadurch zu beschwichtigen, daß es, auch diplomatischen Vertretern der fremden Mächte gegenüber versprach, eine Aufhebung jenes grausamen tz. 8 bei der nächsten außerordentlichen Etändeversam«» lung zu beantragen und durchzusetze», ehe noch der fatal«