Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 33.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Gemeinde» Hai 1a der Thai jeder einzelnen Gemeinde eia« Sonderexistenz gegeben und tbr di« Möglichkeit gewährt, in de» wichtigsten Fragen ohne Rücksi-dl auf die Gesamintkeit »ach eigenem Gutdünken vorzugeheu. So siuv imnier mir die trennenden Lnterschied« uiit allem Nachdruck hervorgelrelen, «ährend da« allen noch so verschiedenen Richtungen Gemeinsame nie in maßgebender Weise zu,» Ausdruck gelangt ist. Wir haben vorhin Knaak und Lhdow einander gegenüberge« stellt. Daß dies« beiden Männer sich in ihren Anschauungen snft feindlich gegenüberfehen, hindert nicht, daß sie sich in ihrer Amtsführung dennoch beide denselben Normen unterwerfen. Die religiöse Richtung zweier Pastoren mögen noch so verschieden sein, so wird diese Verschiedenheit der Anschauungen doch nie im Kuttu« und in der Liturgie sich eigenmächtig hervordrängen dürfen. LS besteht eben ein« gesetzltchc Organisation mit bestinimten Normen, welche für alle Glieder der Kirche in gleicher Weis« bindend sind. Man mag in grwiffrn Kreisen noch so sehr die Freiheit rühmen, deren wir Juden unS angeblich erfreuen, wir erblicken in der strafferen Organisation der anderen Lonfessionen einen beneidenSwerthen Borzug. Bei aller Toleranz und Geneigtheit, der Entfaltung jeder ehrlichgemeinlen Anschauung Rau», zu gönnen, muh man doch eine gewiffe Schranke anerkenne», wo da« Individuum oder die einzelne Gemeinde sich zu bescheiden »nd dem Allgemeinen uiterznordnen hat. Er hat die einzelne Gemeinde nicht das Recht dort, wo das Gesammtbewußtsrin der ganzen religiösen Gemeinschaft zum Ausdruck kommen soll, nach eigener Willkür umzugeftalten, waS ihr beliebt. Diese Rücksicht auf die Grsammtheil ist von den jüdischen Gemeinden der altprenßischen Provinzen in den letzten Decennien leider nicht beachtet worden. Dir Gestaltung de« jüdischen EultuS war dem Belieben der Vorstände p reitgegeben, n. jede einzelne Gemeinde sprach sich da« Recht zu, sich einen EultuS «ach eigenem Geschmack zurechtzuzimmern. So ist eS gekommen, daß namentlich in den gröficren Gemeinden der allpreußif'chen Prorsinzen der EultuS in jedem einzelnen Orte eine ander Gestalt angenommen hat, und die frühere Einheit hat in vielen Fällen dem Ehrgeiz«, einen EultuS nach eigener Erstndung herzuftellen, zum Opfer fallen müssen. — Wie wohlthätig eine gesetzlich« Organisation in dieser Beziehung wirkt, davon kann «an sich am Besten überzeugen, wenn man dagegen die völlig« Integrität der wrsintliche» vestandtheile de« EultuS in de» größeren Gemeinden, der neuen Provinzen wie Eaffel, Hannover, Wiesbaden (1) u. a. hält.Wir waren nach unseren Erfahrungen in den altpreußischen Gemeinden geradezu überraschl, al« wir bei gelegentlichen Besuchen dort überall eine» EultuS vorfanden, der jeder principiellen Aenoerung mit der größten Schonung au« dem Wege gehr. Wir kehren nun von dieser» zwar abschweifenden, aber dennoch für unseren Zneck nothivendigen Auseinandersetzung zurück zu der Behauptung, von der wir auSgcgange» sind. Wir sind davon fest überzeugt, daß e« nie zu einem GesetzeSvorschlagc, wie dem Laoker'sche», gekommen wäre, ober daß et« solcher wenigstens nie die Aussicht gehabt hätte, von de« gesetzgebenden Faktoren angenommen zu werden., wenn eine dt« unbeschränkte Willkür der einzelnen Gemeuiden Hemmeno« Organisation bestanden hätte. Mein würde dann nie daran gedacht haben, Partei««, in» er halb einer religiösen Gemein-! V schuft, wie sie in ander» Eonfesstonen bestehen und na-1 turgemäß bestehen müsse«, al» gesoadecte Religion«-«» meinschaslcn aufzufaflen. Doch wat die Vergangenheit verschuldet hat, da» läßt stö, jetzt leider nicht mehr rückgängig machen. Wir müffru »nt vielniehr «ach Mitteln Umsehen, wie da« ÄnSrtnandersalle« und die Auflösung der kleineren jüdischen Gemeinden in der Zukunft z» verhüten. Die Petitionen um StaatSunlerstützuuz für drn jüdischen Eultu» und di« jüdischen Schule« werd«» in nächster Zeit mü aller Macht in den Vordergrund treten. Der Geist unserer StaatSverwaltuitg ist heut« ein solche:, daß «sine willkürlich« Ablehnung dieser Forderung, wenn f* mit lstrnst und Nachdruck auftritt, geradezu undenkbar ft. Und dennoch glauben wir, daß all« Bemühungen an den Misere der jüdische» Gemeind«-Verhältnisse möglicher Weis« scheitern werde. E» wird die Regierung nicht ohne Gnttld brharpten können, die De«organisation der jüdischen Gemriadeu «nach« eine staatliche Unterstützung ihrer Jnstitutionr« unmöglich. Wie kann «ine Gemeind« Anspruch aus Unterstützung au« öffentlichen Mitteln machen, wenn diese Gemeind« gleichsam uur durch eine frei« Vereinbarung ihrer Mitglieder besteht und jeder gesetzlich constituirenden Grundlage entbehrt? Der Staat kann seine Unterstützung nur solchen Korporativnen gewähren, die sich innerhalb gewlffer gesetzlichen Grenzen bewege«, die sich durch «ine allerseits anerkannte Organisation über ihr Wesen und ihre Tendenzen auSwetsen tünm:n. Wie die Berhälrniffe aber heute liegen, ist die» nicht der Fall. Was stände denn z. V. im Wege, wenn sich heute ein« Genoffenjchast coustiluirl«, di« noch weil über die Berliner Sie» form hlnauSgiuge, einen freigemeinolichen Standpunkt einnähme und sich dabei dennoch «ine jüdische Geineind« nennen würde? Wo solche Ungeheuerlichkeiten nur möglich sind, da ist eine Berücksichtigung von Setten de« Staat« undenkbar. Die Leser werden schon errathen haben, wohin wir ei-- gentlich hinauSwolle». Anstalt die Zeit zu verlieren out ua< fruchtbare« Agitationen, wie st« mannrgsachen Lndentnnge« zufolge in naher Zukunft bevorsteheu, sollte man die Sech: gründlich und an der Wurzel anfaffen und vor Allem rin; Organisation der jüdischen Gemeindeu herdeizuführeu juchen. Di« Regierung würde gewiß nicht abgeneigt sein, «in solch«» Bestreben zu unterstützen. Di« Mittel und Wegt, wie diese Organisation angedahnl werde» soll, werde» sich schon finden, wenn mau sich erst mit Ernst an die Erörterung dieser Frag: begeben wird. In einem Augenblicke, wo die Regierung eü unternehmen durfte, ein neue Organisation der protesta,tliscze>r Geureinden in di« Hand zu nehmen, muß bei redliänm Willen auch in jüdische» Kreisen eine Verständigung zu ermöglichen sein. Möge die jüdische Publizistik, inögen erfahrene Männer sich mit der wettern Ausführung dieser Sach'« deschästtgen. Berichte Md Lorrespoudeuzeu. Deutschland. Stetti», 6. August, tu» am 28. Mai 1618 in isir-rg ein Attentat verübt, di« kaiserlichen Räche Martinitz und -Slawate, ohne erheblichen Schade» davon zu tragen, au» dem Fenster geworfen wurde», da hat kein Sterblicher wiffen können, daß an» diesen» Zwischenfall und dm wetteren Eni«i<!!elunge» und Verwickelungen «in dreißigjähriger Religion«krieg