Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 31.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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256 — hung bc« Weibe». Ein Weib ist für ihren ausschließlichen Wirkungskreis, das Haus, untauglich, wenn sie in weiblichen Handarbeiten unersahreu ist. ES unierliegt keinem Zweifel und unzähliche Beispiele beweise» es. daß die Kaniilie, in der die Krau in Schulteniuniffen zurück, aber in Haudgejchickllchkeir voran ist, iu marerieller und auch sittlicher Hinsicht weil bester dastehl, a!S die. iu welcher die Krau gute Echulkenutniffe besitzt, aber Nichts oder Wenige« von der Näherei versteht. Wen» wir deßhald für ein beffcreS Farn rlienleben, also für eine bester« Wurzel unseres socialen Lebensorgen wollen, so dürfen wir auf den Handarbeitsunterricht teiueu gcringereu Werih, als auf die übrigen Lehrgegeustäiibe legen DaS geschieht aber, wen» für denselben, wie bisher üblich nur 2 Stunden die Woche angesetzt werden Die JSraelüeu Breslau« lasten darin iu ibrer Schule täglich 2 Stunden geben. Es ist eine Freude, die Arbeiten aus dieser Schule zu leheu, in oeren 3 Klaffen, von unten angefangen, 74, 66 und 30 Kinder sitzen. Wir legen dabei auf die Bravourstücke — eine Goldstickerei aus Seide, eilte Plattstickerei auf Tuch, ein Kaatentuch auf Mull mit Schweizer Zwirn — gar keinen Wer.h, wohl aber legen wir einen großen Werth ans die Flick- und Slopf-Lrbeiren, die außen den Hemden, Strümpfen u. s. w. ausgestellt siuv. Wer es nicht dahin bringt, ein Hemd, einen Rock u. s. w. allein näheu zu lernen, der sollte ivenigstenS die Fertigkeit zu flicken und zu stopfen aus der Schule bringen. Wer unsere Schulen kennt, weiß, wie sich die Mädchen geniren, alt« Sachen zum AuSbestern in die Schule zu bringen, und wie auch die Lehrerinnen meist mehr Neigung haben, Nähte an neuen Sachen als Stopfarbeiten auzufangen; allein, wenn die Kinder ermuntert werden, unr ja Sachen, die zerristen sind, gleich mitzudringen, legt sich gleich die Scheu und es macht ihnen Freude, ihr Zeug wieder iu manierlichen Zustand zu bringen. Als Paradestück für Slopfarbeit wies die Ausstellung ein Wiener Shawliuch auf, in welchen! ein viereckiges Loch, besten Kanten aber nicht mehr zusauiiuenstießeu, so gestopst war, daß auch das Muster wieder vervollständigt war. Run, »tan darf auch m»l Wenigereiu zufrieden fein " — (i Beuche» (Oberjchlesten), den 20. Juli. (Or.-Eorr.) Sir gestalten nach den, Grundsätze auckiatur et altera pars «lir wohl auch, zu Ihren Ausführungen über das Gutachten der jüdischen Hochschule, betreffend das Vorhandensein oder Richtoorhanbensein verschiedener Eonseifionen innerhalb de» JubenthuuiS, ein kuizeS Wort. Ich kann der in den! betreffenden Gutachten ausgestellten Behauptung, daß eS innerhalb de» Judenthums Differenzpunkle von solcher Tragweite, wie sie b«l anderen ReltgionSgemeiuschafteu Trennungen Hervorrufen, nicht gäbe, durchaus keine Berechtigung zuerkennen. Abgesehen davon, daß e« eine ganz bedeutende Anzahl Juden giebt, die nicht nur in ihrem Deuten, sondern noch viel mehr durch ihre Handlungen die Göttlichkeit der Thora leugnen und sich doch noch Juden neunen, daß diese Juden eine ihre Anschauungen oerlreleude und zur Geltung dringeud« Geistlichkeit (wenn hier daS Wort erlaubt ist) besitzen, und daß dieser Fuudamentalfatz der jüdischen Religion in seiner Wichtigkeit für dieselbe doch mindestens den Dogin-u anderer Kirchen gleichzuachten ist, so wird doch Ivohl Niemand leugne» könne», daß die au« der Negation des genannte» Glaubenssatzes entspringe ulxil Eonsequenzen eine Scheidung nothwenvigerwelse zur Folge haben müssen. DaS läßt sich an einem Beispiel ganz schlagend beweisen, und zwar au den Ehegesetzeu Nehmen wir doch nur an, dir Fälle mehrten sich, >n denen ä la Heß, Wechsler rc. Ehen geschloffen werden, die nach jüdischem Gesetz mit bedroht werden, oder daß die Ehescheidungen nicht rite vollzogen und die also geschiedene Frau sich wieder verheiralhet, welch furchtbar« Berwrrrung das aurichlen würde! Müffda nicht eine vollständige Trennung erfolgen? WaS würde sonst noch Gemeinsame» verbleiben, «rnu Sultn», Tisch und Verschwägerung den Genoffrn derselben Religion trennend« Punkte stud? Und daß diese traurigen Fälle sich mehren sollen, dafür hat ja em« gewiffe Richtung jüdischer Theologen, und gerade diejenige^, die jetzt gegen die Ermöglichung de« Austrittes am «eiste» lärmt, biureichend gesorgt. Die Vertreter der allerextremste» Refornipartei werden ja doch nicht leugnen können, daß eine« Juden, den« die Thora ein göttliches Gesetz ist, di« Berhei» rathuug mit einem auS einer illegale» Ehe entsproffenen Kind« (in einzelnen Fällen! Red.) also einem imv fireng verpönt ist; erwägt man nun ferner, daß dieser Makel sich auf ewige Zeiten und Geschlechter fortpflanzt, daß, wen» nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wird, nach einer Anzahl vo« Jahren der fromnie Jude häufig außer Staude sein wird, sich Gewißheit über dre Zulässigkeit einer von ihm einzugehenden Ehe zu verschaffen, io wird man das Vorhandensein trennender Religionsansichten innerhalb der Judendeit nicht mehr leugne» können. Denn wo die Verschiedenheit der Anschauungen so nachhaltige und einschncideuve Folgen »ach sich zieht, existirt keine Gemeinsamkeit mehr; writu da» Judenthum seinen Bekeunern auch Gedankenfreiheit gewährt, so beschränkt sich diese Freiheit eben nur auf Gedanken, hört aber auf, sobald denselben unerlaubte Handlungen folgen. Sprechen doch die Vorschriften über Befähigung zur Zeugnißabgabe ganz deutlich dafür. (Anmerk, der Red. Wir werden die hier angeregt« Frage demnächst im Verlaufe der begouneuen Leitartikel-Folge besprechen. Für heute nur die Bemerkung, daß der Herr Eorrespondent das Votum der „Hochschule" weder wörtlich cilirl, noch dem Sinne nach korrekt wiedergrgeben hat. Daß in der h.utigeu Judenheit tiefgehende Differenzen vorhanden sind, und daß insbesondere die tut Vorstehende« de» zeichneten traurige« Folgen sehr im Bereiche der Möglichkeit liegen, kann von Niemandem bestritten weiden. Di« Anfrage ging aber dahin, ob diese Differenzen sich bereit» tat bestimmten, getrennten Eoufessionen, nach Art der christlichen, gestaltet haben; mit audern Worten: ob von der eiuen oder von der andern Seite «in Glaubensbekennt» niß formulirt fei, durch deffeu Annahme ober Ablehnung «i» Jude sich klar und bestimuit als Angehöriger der jupponirte» orthodoxen oder reformistischen Eonsejsion bekenne. Dies« Frage hat das Votum verneint, und wer könnte sie bejahe»? Ob mit dieser so gestellten Frage und der dazu gehörigen Antwort die Sache selbst erledigt sei, darüber ist weiter zu reden ) Oel» (Schles.), 16. Juli. (Or.-Eorr.) Unlängst trat der Oberpräsident von Schlesien ganz unerwartet in di« hiesige Religirnsschule ein und wohnte dem von Hrn. Rabbiner Dr. Cohn erlheilten Unterrichte über eine halbe Stund« bei. Auf Wunsch Sr. Exc. legte der Lehrer den Schülern — es war gerade Lection für den Pentateuch — auch Frage« au» der Religionslehre und biblischen Geschichte vor. Bei dieser Gelegenheit berichte ich Ihnen auch über eine Neuerung, welche Sst hoffentlich billigen werden. Sie habe» ja schon öfter beklagt, daß di« jüdifcheit Gymnasiasten de« Sabbath-Grlteildienfte nur in Ferienzeiten beiwohnen könne«. Seit Ostern hat nun Hr. Dr Lohn die Anordnung getroffen, daß jedesnial an demjenigen Sabdath, an welchem der Neumond verkündet wird, ein eigener Nachmittagt-GotteSdienst für dir Symnafiasteu und die Schülerinnen der höher» Töchterschule staltsindet. Die Schüler haben abwechselnd selbst oorzudeten, desgleichen au» der Thora vorzulesen (mit Melodie), auf den liturgischen Theil folg« ein Bottrag, welcher etwa eine halbe Stunde währt. . Sämmtliche israelitische Schüler und Schülettnnen der vorerwähnten Lehranstalten sind verpflichtet, diesem Schul- GotteSdienst beizuwohueir. — In dem nahgelegcnen Bernstadt ist vor Kurze« d«r Srmeindevorfteher Herr Kaufmann Deutsch vo» der Stadtst verordnetertversammlung zum Schuldeputirte» gewählt und f von der Regierung bestätigt worden.