Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 30.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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[Sie wir nachträglich erfahren, war der Literat M. Freystadt an- Danzig der erste Jude, der aus der hiesigen Universität unter dem Dekanate deS seligen Prof. Schubert, und zwar in der spekulativen Philosophie und der orientalischen Philologie, fick die philosophische Doktorwürde erwarb.) (Die hier in [ ] stehende» Worte gehören der Red. des »Jüdischen Grenzboten" au, welche- Blatt seit 1. Juli in deutschen Letter» und mit einer hebr. Beilage erscheint. Red. d. I. Woch.) Rentz-Hirg, 8. Juli. (Or.-Corr.) Am 30. v. Mts. verstarb hier Herr RehemiaS Jsaaksohn im Aller von 8t Jahren. Derselbe wirkte länger den» sechszig Jahre als Lehrer der hiesigen Gemeinde, und fast alle ihre Mitglieder — Männer wie Frauen — mit nur wenigen Ausnahmen — zählten zu seinen Schüler». Er war ei» Mann ganz merkwürdiger Art und jedenfalls würdig, daß in dieser geschätzten Zeitschrift seine- RauienS gedacht wirb. Er war gleichsam ein verkörpertes, ein lebend heruniwandeindeS Stück jüdischer Geschichte; wenigstens repräsentine er all die verschiedensten Entwickelungsstadien der jüdischen Schule, wie sie aus dem alten Eheder eine nloderne Schule geworden, in sich; er hat sie nicht bloS äußerlich mit erlebt, sondern mit der der jüdischen Natur eigeiuhümlichen Elasticität und geistigen AkklimatisirungSfähigkeit in sich und an sich durchgemacht. Es wächst der Mensch mit seinen Hähern Zwecken, der Naturforscher würde lieber sage», es ändern sich die Eigenschaften der Individuen entsprechend den veränderten Lebens- und Existenz¬ oder Daseinsbedingungen. Und wie ans dem Che der, wo nur das Hebräische als einzig nothwendiger und berechtigter Unterrichtsgegenstanv angesehen wurde, eine Schule mit allen ihren moderneil Institutionen und ,uueu Unterrichtsfächern, so war gleichzeitig aus dem Melammed ein Lehrer geworden, und, was das Merkwürdigste ist, ein ganz tüchtiger Lehrer und demgemäß eine ganz besondergute Schule, auwelcher Schüler hervorgingen, tüchtig nicht bloß in Bibel. Mijchna, theilweise sogar in Talmud und Midrasch, sondern tüchtig auch in allen UnterrichlLgegenständeu der besten modernen Schulen gleicher Art und gleichen Ranges. — Während seiner 60jährigen Wirksamkeit erweiterte sich natürlich die Anstalt allmählig; im Laufe der Zeit erhielt sie noch andere Fach- und Hilfslehrer, allein da- Tüchtigste leistete sie gewöhnlich in jenen Gegenständen, in denen er selbst den Unterricht bis in seiil höchstes Alter hinein ertheille, zu welchen nicht bloS hebr. Grammatik, Rischna, Midrasch und Talmud, sondern auch Rechnen, Schreiben u. s. w. gehörte». Mit rührender Dankbarkeit hingen an ihn» seine Schüler und die Treue, mit welcher sich dieselben aus Nah und Fern bei jeder Gelegenheit nach seine». Befinden erkundigten, ehrt sie selbst. Möge sein frommer, niilder und versöhnender Geist in ihnen fortleben und forlwirken und sein Andenken der Gemeinde zum Segen gereichen. B. ElXhsru (bei Altona), Anfang Juli. (Or.-Corr.) »Also es war eine Art Confirmalion, man scheut nur den Namen", so etwa lautete die Aeußerung de- Herrn Redakteurs bei Gelegenheit eines dem »Alt. Merkur" entnommenen Berichtes über eine jüngst in der Synagoge zu Altona oorgenonimene »feierliche Religionsprüsung". Ein verehrter Herr Correspondent aus Altona sah sich veranlaßt, für den Herrn Oberrabbiner Dr. Löb eine Lanze einzulegen, indem er die ganze feierliche Handlung, welche dem »Alt. Merkur" neu') und wichtig genug schien, um von derselben seinen Leiern Bericht zu erstatten, nur ans eine harmlose, simpele »Prüfung" zurückzuschrauben versucht, eine Prüfung, die allerdings nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Gesetze in dem Gotteshause vorgenommen werden muß; nur wer eine solche öffentliche »Religions-Prüfung" bestanden, darf heirathen, ein Amt annehmen, höhere Schulen besuchen, oder staatsbürgerlich» > Rechte auSüben. Diese in der Synagoge vorgenommen« '• »Religions-Prüfung" ist demnach unumgänglich; einem Staatsgesetz müßte sich der Herr Oberrabbiner uolsu» rolens fügen; diese Prüfung trägt aber mit Richten den Charakter einer Confirmalion., Dies ist der Sinn der Rede de» Herrn Correspondenten Die Deduktion erinnerte mich an jenen R. Rausche, der, als man ihn einst bei Gelegenheit eines Besuches zu Tische lud, dankend adlehnte, erstens, weil er gerade an diesem Tage faste — wahrscheinlich ein Taanis chalom — und zweitens, weil er bereitgegeffe» hätte. Die beiden Satztheile der — Entschuldigung stehen mit einander nicht in jenem harmonischen Einversländniß, das nach den Grundsätzen der formalen Logik z B. als wünschenswerth erachtet wird. Ist und war diese in der Synagoge vorgenommene Handlung keine Confirmation, sondern eine simpele Prüfung, als» etwas ganz unverfängliches, wozu noch die zweite Entschuldigung, daß sich der Oberrabbiner einem Staatsgesetz hätte fügen und eine Handlung vornehmen inüffen, die seinen orthodoxen Anschauungen und Neigungen inadäquat und nicht entsprechend gewesen? Wahr ist nur, daß der sel. Eltlinger Anfang» gegen die Einführung der Confirmalion sich sehr gesträubt, uuv dieselbe nachher mit Erlaubniß der Regierung in eine einfache Religionsprüfung umgewandell; die Feierlichkeit bet derselbe» wurde auf ein Miniinum reducirc. — Dagegen hat unser jetziger Herr Oberrabbiner — und dafür können wir ihm nur Dank wiffen — die Feierlichkeit dieser »Prüfung", namentlich durch die dabei gehaltene Anrede au die »Schüler" voller Ernlahnungen u. s. w in solchem Maße gesteigert, daß nicht blos Sie, Herr Redakteur, dieselbe als Confirmation zu bezeichnen Ursache hatten, sondern auch, und die» ist der sicherste Beweis, daß Sie nicht fehl gegriffen, alle vetheiligten und Zuschauer, deren Auge eben für theologische Spitzfindigteile» nicht geschärft und nicht bewaffnet genug, waren und find Ihrer Ansicht. Bei einer siutpeln »Prüfung" wozu eine solche Feierlichkeit? Auch zu uns nach Elmshorn kam der verehrte Herr Oberrabbiner, um — wir wiffen nicht anders als — »Kon« firmationen" vorzunehmen; die Religions-Prüfung hatte 14 Tage früher stattgesunden: eine doppelte Prüfung derselbe» Schüler wäre sonst nicht recht zu erkläre,». Schlietzlich erlaube ich mir, als Laie, eine Bitte an Sie, verehrter Herr Redakteur, um Belehrung über folgende» Punkt: Ist eine »Religions-Prüfung" nicht ebenso neumodisch wie eine Confirmation? Unsere Sboth Abothenu hatte» vv» der ersten ebenso ivenig eine Ahnung wie oon der letzte»'). Senn sie in acht jüdischem Geiste gehaaohadt wird, warum sollte die letzte unjüdisch sei», wahrend uia» sich die erste ohne Weiteregefallen läßt? Mir will es sogar scheine», daß der ganze »Religions-Unterricht" nach einem deutsche» Lehrbnche ebenfalls durch und durch »neumodisch" und zwar nicht blos der Form und Methode, sondern noch mehr de« Inhalte, dem Wesen nach. Unsere Großinüller und Großväter waren zwar nicht unreliaiüs und besuchten auch nicht interkonfessionelle oder konfessionslose Schule», aber eine« »Religionsunterricht" haben sie darum doch nicht genossen,');I' selbstverständlich also darin auch keine »Prüfung" abgelegt. Wenn man sich also so viele» Reue gefalle» läßt, so viel Altes freiwillig, au» eigenem Antriebe geändert oder doch wenigsten« neu unisormirt, wenn man auch das Wese« der jetzt in so vielen jüd. Gemeinden gebräuchlichen Confirmatio« ') Kinder »«erhsren" ist nicht« Xturt gewesen feierliche laffungsPrllfuu- «der allerdings« (Aed.) ') Die« «eh« au« de« Artikel de« ». M. nicht heruar. (Heb.) ') .«rauchte» sie «de» darum nicht, (kleb.)