Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 30.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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— 244 — fentliche» Mitteln Bei Begründung de« hannomrfchen Provinzialsond« w»rb«v 5000 Thlr. jährlich, bewilligt»mu«lche zur Hälfte dem jüdischen Lehrerseminar i» Hannover, znrmndern Hälfte den zGlreichen kleinere,, G»iDrd«l »-der ganM Provinz zu Ächte Nnm« Da in zd» DroSj,^ Hannover mehr al» 100 jüdische Gemeinden tzxrstiren, so sollte man glauben, eine verßältns-mäßjg so Mii^fügige Summe kaum dar iIede wertz sei. Und doch weiß Jeder, 'der sich einmal mit den dortigen Berhältnifien nur einigermaßen vertrant gemacht hat, Hatz eine Unterstützung von 25 oder 50 Thalern für eine solche klein« Gemeind« von der höchnea Bedeutung ist. Bei aller Opferwilligkeit der Gemeinden sind dieselben dennoch nicht im Stande, der berechtigten Forderung ihre« Lehrer«, z. 8., der eine Zulage bewilligt haben will, zu entsprechen. Die Sleuerkrafl der Gemeinde ist ohnehin schon so angespannt, datz eia Mehr nicht möglich ist. Da tritt eia solcher Zuschuß aus dem Provinzialfonds geradezu al« «ine rettende Thal ein. Wir haben absichtlich dieses ein« Beispiel mit größerer Lnisührlichkeit behandelt, weil eS u»S scheinen will, als ob dei alle» innerhalb de« jüdischen Gememdeleben« austretenden Kragen die Berhältniffe der kleineren und kleinsten Geuieiadrn zu wenig Berücksichtigung finden. Da die Anregung, wie es ja ganz natürlich ist, nieist au« der Mitte größerer Gemeinden heroorgehl, jo dreht sich Alle« nur um diese, die Kleinen komme« nicht zum Wort und verstehen e« leider auch meist nicht, da« Wort zu ergreifen. Wie die Berhältniffe in Hannover find, so find sie in vielen anderen Gegenden, namentlich im «eftlichen Theile der Monarchie auch, nur daß Niemand da ist, der, wo e« noththut, hülsreiche Hand böte. Nimmt man noch hinzu, daß di« keinen Gemeinden immer noch kleiner werben, da die Anziehungskraft der großen Städte auf die Juden eine besonder« starke Wirkung auSüdt, so läßt sich nicht verhehlen, daß alles jüdische Gemeindeleben in diesen Kreisen noth wendig zu Grunde gehen muß, wenn nicht bei Zeiten Etwas für sie geschieht. Daß die Juden ein Recht haben, vom Staate eine» Zuschuß zur Erhaltung chrer Gemeindeinftitulionen zu verlangeu. bedarf wohl erst keines Beweise«. Man hat früher immer oaraus hingewiesen, wir seien eine gar zu winzige Miuorüät im Vergleiche mit den beiden andern Eonfessionen. Jndeß, nachdem der Staat bereitwillig der Hand voll Lltkatholiken eine Slaatsjuboention bewilligt hat, kann auch dieser Einwand nicht mehr vorgebrachl werde,!. Aber einen Einwand gäbe e« allerdings, der mü einigem Anschein von Berechtigung vorgebracht werden könnte, und zwar der: Ihr seid zu wenig organisirt. al« daß der Staat Euch unterstützen könnte. Die Berhältniffe der Juden in den altpreußische» Provinzen liegen in der Thal so, daß der Staat nicht ohne Grund behaupten könnte, wer so völlig selbstständig und unabhängig sein wollte, wie diese Gemeinden, der könne auch auf Staat-Unterstützung keinen Anspruch machen. Diese von Herrn Makower und Genoffeu so viel gepriesen« Freiheit und Autonomie war e« ja, die e« überhaupt möglich gemacht hat, daß Herr LaSker eben s» viel Mische Eonfessionen glaubt annehmen zu können, als e« Gemeinden giebt. Mü diesem Punkte aber wollen wir uw» in eine« zweite» Artikel beschästigen. Berichte und Correspoadeozea. DemsschlMeb. fSttttf», K. J'cki Wie wir am SWiffe de« vor. Bl. bgmUti haften, «erhielte» mir «den bei.Abfindung de« letzte« ManascriM die «r. "27 de» „Israelit" und lasen in demselben da« Telegramm au« Amsterdam, welche» wir anzuzei- ,gen un» beeilten. Da« Batt enthält dann 'noch folgende auf die Angelegenheit bezügliche Glücke, welche wir nicht mehr berücksichtige» konnten und jetzt hier abdrucken lasten. „Amsterdam, 20 Tamntz. Sr. Hochwürden Herrn vr. Lehmann» Rabbiner. Mainz. In höflicher Beantwortung Ihre« geschätzten Schreiben« vom 3. Juli beehre ich mich, Ihnen zu eröffnen, daß die MÜtheilung in der „J«r. Wochenschrift" 2,21 ip® ist. da Herr Moses Jsaac Goldsmit weder Armengelder dnrchgebracht hat, noch Agent unserer Adniinistration in einer Weise war, die ihm das Unterschlagen von Unte»stützung«geldern hätte ermöglichen können, und auch irgend ei» verwandtschaftlich^ Berhältniß zwischen chm und dev, Secretär von Pekidim und Amarcalim, Herrn Jacob Roo«, mit Nichten obwaltet; ebenso wenig wahr ist tue Bezeichnung Vorsteher", da di« chollä»- disch-deutsche Gemeinde, zu deren Mitgliedern Goldsmit gehört, gar keine Vorsteher hat. Dieser Herr Goldsmit hat nur im Aufträge der Pekidi« rc. die Quittungen der Gabenempfäng:r, im Bereine mit seinem Schwager, Herrn Joseph Riwlin, Secretär der aschke» nasischen Gemeinden in Jerusalem, legalifirt, weil da« di« Zahlungen besorgend« Bankhaus Jacob Valero u. Co. di« Unterschriften der Spendenbezieher nur zum gering,.« Theile tennt. Diese Legalisation besorgte früher der allgemein hochgeachtete, streng fromme yj cbshSiO '1. dem sie auf seinen Sohn und Schwiegersohn übergegangen. Die Berhäll» niffe de« M. I. Goldsmit sind durchaus private, und dürft« sich Niemand finden, der ihn in dem erwähnten Berhältniffe zu unserer Administration eine« Bergehcn« zu zeihen vermägen wird. Mil sreundschaitlicher Begrüßung zeichnet hochachtend A. Lehren." Herr A. Lehren bleibt für un« und Alle ganz ex nexu; wenn in Jerusalem Unterschleise Vorkommen, so kann Nie» - mand ihn vafür verantwortlich machen. Wenn der von einem „allgemein hochgeachteten und streng frommen" Manne bekleidete Vertrauensposten nach deffen Tod« auf de» Sohn und Schwiegersohn ohne Weitere« „übergeht", so ist e« wohl möglich, daß der Sohn den Posten, aber nicht die dazu die«» ' lichen Eigenschaften geerbt hat. Daß eine Gemeinde gar " keine Borsteher besitzen solle, ist für »u« und Alle nicht i» Jerusalem Wohnenden unfaßbar, e« sieht sonst au«, al« ob da mü dem Worte eia nicht ganz loyale« Spiel getriebe» werde. Zwischen den Zellen der Erklärung liest man dann - heraus, daß die Berhältniffe, unter denen M I. G. Jerusalem verlaffen hat, nicht ganz „reinlich und zweifel-ohne" find; derselbe befindet sich nämlich augenblicklich in Holland, wie au« nachstehender Erklärung desselben im Jnseralenthell« de« „JSraelü" hervorgeht. „Die in Rr. 27 der „J«r. Wochenschrift" enthalte«« Nachricht, ich sei mü Armengelder» durchgegangen, erkläre ich' r hiermit für ein« schändlich« Lüge. Mose« Jsak Goldsmit Gravenhag, 6. Juli 1874. au« Jerusalem." Wir üdrrlaffen e« unser« Lesern zu beurtheilen, ob dies« Erklärung »ach ihrer Form genügt. Wir unsrrerseit« wiederhole», daß unser Gewähr«»«,», ei» langjähriger Bewohner Jerusalem», allrrOrten al« Ehre»- maa» bekannt ist. Hat er geirrt oder sich übereüt, ist er falsch berichtet, so trifft uns Mm Schuld. Znr Zeit befiftbet M