Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 27.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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- Mohel 1× ep/1006163
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mafeijj u't und nicht qegen den Seist tti JudeuthumS verstößt, nicht- Bedenkliche« sehen, nicht«, wogegen er heftige Opposition machen müßte Und so bat gewiß der sel. E. die Sache angesehen. Er hätte die Eonfirmalion nicht aneignem Antriebe eingeführt, aber darum der Regierung entgegenzutreten, dazu schien ihn« die Sache offenbar nicht angethan, und er hat, wie wir bei der Gelegenhell von anderer Seite erfahren haben, seine eigenen Linder mit „geprüft " Und wenn nun die dänische Regierung zugleich von dem Nachweise der vollzogenen Eonfilmakio» wichtige bürgerliche Rechte abhängig gemacht hat, so haben wir die rechtliche, gesetzliche, politische Zulässigkeit, Ersprießlichkeit oder Verfänglichkeit einer solchen Verordnung hier nicht zu prüfen. Jedenfalls wollte aber die damalige Behörde den Religionsunterricht heben und fördern, sie hat auf die religiöse Bildung und Belehrung der künftigen Staatsbürger einen hohen Werth legen wollen. Da ist e« denn vollkommen unerfindlich, warum gerade ein Rabbiner solchem Streben Opposition ulacheu und nicht lieber ein Zuviel al« ein Zuwenig, lieber strenge Maßregeln als ein Jguoriren und Verachten des religiösen Unterrichts wählen sollte — wenn er zwischen diesen beiden Dingen zu wählen haben sollte. Einen Mann, wie Ettlinger, der sicherlich nicht, nach heutigen liberalen Prinzipien, jede wohlwcllend« Einmischung de- Staats in religiöse Angelegenheiten von vornherein perhorrcscirle, konnten die betreffenden Besliniinungen mit der Verordnung überhaupt nur versöhnen.) Hüllivder, im Juni. Am 6. k. M. wird hier die zweite ordentliche General-Versammlung der Unterstützungskaffe für jüdisch« Lehrer, deren Witlwen und Waisen, in der Provinz Hannover stattfinden. Zugleich wird, auf Antrag de« Vorsitzenden, Hrn. Landrabb. Dr. Meyer, die Generalversammlung de» Verein» israelitischer Lehrer in dem ehemaligen Königreich Hannover aus denselben Tag berufen. Auf der Tagesordnung derselben stehen folgende iSegenslände: 1. bricht der Eommission über die aufgetragenen Arbeiten. 2. Fernere Berathung über die Bessergestaltung der jüdischen Lehrerverhältnisse. 3. Sonstige Anträge und Miltheilungen. 4. Referat über die früher angeregten Themara: a. Welche Mittel hat die Schule, jüdisch religiösen Sinn in praftischer Bethäligung bei den Schülern zu erwecken? b. Welche Erfahrungen haben sich bei Ertheilung de» sogenannten eigentlichen Religionsunterrichts heraus - gestellt? DreSde» Dem soeben erschienenen „Verwaltungs-Bericht" der i«r. ReligionSgemeinde in Dresden auf das Jahr 1873 entnehmen mir folgende Notizen: ES find im abgelaufenen Jahre 65 Kinder geboren, 12 Paare getrau: und 35 Personen gestorben. Die Zahl der Geweindemitglieder stieg von 224 aus 274 Die aus 4 Knabenm>d 4 Mädchenklaffen bestehende Religionsschule wurde von SO Kindern (44 Knaben und 46 Mädchen, besucht. An Schulgeld find 355 Thlr. vereinnahmt. Es betrugen überhaupt die „Einnahmen" pro 1873: 10,728 Thlr. (incl. Zinsen au» dem werdenden Fond und Stiftungen, ferner eine« Beitrage» des EultusministeriumS, sowie der Beiträge der Fleischer für die Schächter und Porscher mit 800 Thlr.). Die Cultussteuer belief sich nur auf 4076 Thlr., für di« Betplätze gingen an Miethzins 1513 Thlr. ein. Die Ausgaben erreichten die Höhe von 11,108 Thlr., wovon 6750 Thlr. allein auf Gehalte, Gratificationen und Pensionen. Unter den Beschlüffen des Gemeinderaths findet man die Aufhebung der Mitzwoth-Versteigeruug vom 1. Januar 1874 angeordnet. Wer hätte gedacht, daß in Dresden dieser Mißbrauch so lange coaservirt würde, trotzdem man daselbst da« „obuckäesbk jomeinu kekedem* tu „letauwo* abgeändert hat. In der Gemeinde bestehen 13 wohlthätige Vereine »ich 43 Stiftungen; unter ersteren auch ein im Sinne der vom Gemeindebund angeregten Beseitigung der Wanderbettelet reorganifirter FremdenunterstützungSverein. Oesterreich. An« BiihtNe», im Juni. (Or.-Eorr.) Seit einigen Jahren, besonders seitdem die staatliche Gesetzgebung sich jede« äußeren Zwange« gegen irgend eine Persönlichkeit zur Au«- übung einer religiösen Pflicht enthält, sind hie und da einzetne selten« Fälle von Renitenz gegen da» religiöse Gebot der Beschueidung im österreichischen Israel bekannt geworden. Die Einen wollten, wie sie sagten, ihrem Kinde „die Bluttaufe" ersparen, Andere sehen in der Beschneidung erst jetzt eine wirkliche Lebensgefahr, noch Andere wollen auch eben nur eine Neuerung, eine Reforni ins Judenthum einführen» indem sie die jüdische Matrikel durch eine neue Sprcie« unbeschnitteuer Juden bereichern. — Umsonst sagt man den wirklich allzuzärtlichen und äugst hen Ellern, daß notorisch medicinisch - chirurgische Eeledritäten sich dahin ausgesprochen haben, daß die Eircumcifion, wenn von einem geübten sachverständigen Mohel ausgeführl. durchaus ungefährlich, ja für die Zukunft in gewiffrr Beziehung sehr empfehlenSwerth von sanitärem Standpunkte je«; — sie wolle,« nicht überzeugt werden. Gewisse Persönlichkeit»«!, di« in irgend einem jüdischen hyperrrformistischen Lidrll einig« halboerstandene Brocken aufgefischt haben, und sich den wohlfeilen Ruhm nicht entgehen lassen wollen, al» Apostel der Reforn« in ihren Kreisen zu gelten, geben daun und wan» ein Expose über die Entbehrlichkeit der Beschnridung zum Eiutrilt ins Judenthum zum Bestell, garniren diesen volttthümlichen Vortrag in einer Gesellschast junger Leut« mit haarsträubendeil Geschichten von den zahlreiche» Opfern, di« di« Beschnridung in der jüdischen Kinderwelt alljährlich heischt, und die nur von den dösen herzlosen Rabbinern durch di« Rainen „Fräsen, Scharlach, Bräune" u. dgl.vertuscht werden, und in den Todtenregistern als gewöhnlich« Sterbefälle in Folge Kinderkrantzeiten figuriren?) da« Mannüverche» wird solange fortgesetzt, bi« irgend ein junger Heißsporn, vo« seinem Valerrechte Gebrauch machend, «« wirklich verweigert, die Beschnridung an seinen. Neugeborenen vollziehen zu lasse«. Vergegenwärtigen wir nn« einen solchen Fall — e« ist dies in der jetzigen Zeitperiode durchau« opportun — der Vater eine» neugeborenen KnäbleinS erscheint vor dem Ort»- Rabbiner mit der einfachen Meldung „ich lasse mein Kind der Beschneidung nicht unterziehen, will jedoch, daß e« Jude sei, und wünsche auch hiermit dessen Eintragung in die jüdische Matrikel." — Der Rabbiner — wenn er nicht etwa zu denjenigen gehört, die mit einer gewissen Schadenftrud« jede« neuen Angriff auf jüdische Religiontsatzung begrüßen — der Rabbiner, der e« gut, ehrlich und redlich mit der Mische« Religion meint, wa« kann er ini gegebenen Falle sonst thuu, als mft dem Aufwand« aller ihm zu Gebot« stehenden Rede» mittel dem Vater fein Auflehnen gegen da» göttliche Gebot als sündig zu schildern, seine etwaigen Besorgnisse zu zerstreuen, und wenn, wie die« leider in den meisten Fälle» wohl geschieht, der Renitent bei seinem die Beschneidung per» horrescirenden Beschlüsse verharrt, da« Kind, will er nicht mit dem StaatSgrsrtz« in Conflict gerathen, in die jüdisch« ' Matrikel einlragen, und einfach in die Rubrik „Anmerkung" die Worte „die Beschueidung dr« Kinde» wurde von dessen Vater verweigert", hinzufüge». Nu» gibt eS aber noch eine andere An Männer, di« ihre» Au«- jchreilungeu auf dem Gebiete der Religion auch noch ei«, wenn auch gar faden,cheinige« Mäntelchen von religiöser via» sieh«, »i« gut ti in jeder Beziehung ist, «aa, de, Rabbinern, nie den christlichen christlichen, keinerlei nicht-geistliche rein staaUich«, Function auferlegt wird. So di« Todienliste», wie hi«- zuland«, vm der «ioilbehörde auf chrund ärztlicher Bescheinigung g* führt «erden, könnte selbst di« Bosheit rin« solch« IfettuMgMg nicht » : erheben. (Jto.) )