Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 26.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Geschichte der christlichen stircheu ihr« B»grüud«»g staden.' «er in da« Christenthum eintritt, oder »er vom Aniholizi»- mu« zum ProteGmtiSum», oder Mgehzhtz^ Zertritt, Ot ein ganz bestimmt fq-nuljpe« Glaube^bekWchtziiß abzgl-gen, wetche« eben die BMichietzznhejz der ßieljDo^ M>n d«x «k auStritt und derjenigen, in die er eintritt, charäkterisirt. D-« Wfty chstrfl^ hiizreiche,. H» kjgs yt le^n: a) «st« fcfft «* >D, AMerenM, di« i« Judenchn« hervorgelreten sind, al« konfessionelle zu bezeichnen, und fie daher den Berschiedenheiten, welche die christlichen Lonsesnonen trennen, analog zu stellen; K) wie die „konfessionellen Bedenken", von denen dir La« ker'sche Resolution spricht, überhaupt keine Existenz ha- * den können. , Darin, daß confesstonelle Differenzen dem Bewußtsein der Juden vollständig fremd sind, liegt auch die Erklärung einer Erscheinung, welch« selbst wieder die Richtigkeit unserer Au«-, führuug bestätigt. Die jüdischen Gemeinden haben trotz der in ihnen hervorgetretenen Differenzen keinerlei Neigung gezeigt, sich in ronfesfionrstgetrennte Theil« zu spalten. Da« Gesetz vom 83. Juli 1847 bietet in seinem § 53 zu einer derartigen Theilung die Handhabe; aber nicht eine einzige jüdische Gemeind« im preußischen Staat hat im Laufe der 26 Jahre der Gültigkeit diese« Gcsetze« von dem § 53 Gebrauch gemacht. E« hat sich nirgend« ein« jüdisch« Gemeinde aus Grund eine« besondern Bekenntniffe« gebildet. Allerding» haben sich einzelne jüdisch« Geuoffenschaften innerhalb der Gesammtgemeinden zur Erhaltung oder Herstellung ihnen besonder« zusagender Formen de« Eultu« und gewiffer Ritualien zuiammenge-' than. Aber wen» solche Erscheinungen eine konfessionelle Trennung einschlöffeir, so hätten bei der Bildung solcher Ge- «offenschaften diejenigen Glaubenssätze, in denen sie sich von den andern Gemeinden unterscheiden, bestimmt rormnlirt werden müffen; e« hätte Jeder, der in eine solche Bereinigung einzurreten verlangt«, :».« seine Zustimmung zu diesen Sätzen befragt und davon seine Ausuahme in die Gemeinschaft abhängig gemacht werden müffen Bon alle diesem ist nicht» der Fall, weil e« eben unter Juden nicht der Kall sein kann. Daher — um nur einen für da« praktische Leben und den Staat wichtigen Punkt anzusühren — wird bei Schließung von Ehen die Frage, ob di« Braut oder der Bräutigam dieser oder jener jüdischen Genoffenschast angehöre, gar nicht in vrtracht gezogen. Wo eine Anzahl von Gemeindemitgliedern an einer bestimmte« Form de« Eultu« sefthalte» zu müffen glaubt« und ihnen die Abwehr jeder Aenderung in der Form de« religiösen Leben« eine Gewiffentsach« war; wo fie zu den eben bezeichneten Geuoffenschaften zusammengetreten find, da haben sie stet« ein Heldopfer weniger gescheut, al« einen Riß in die Einheit de« jüdische« Genltinwrsrn» von dem — wie gesagt — sie sich durch konfessionelle Differenzen nicht geschieden fühlten. Zu einer billigen Ausgleichung einer hieran« erwachsenden Mehrbelastung sind schon »«rschiedeue, auch in der Denkschrift de« israelitischen Gemeindebunde« berührte Vorschläge gemacht worden, auf welche einzugehen nicht unsere Aufgab« ist. So glanbe« wir den« schließlich «»«sprechen und ans verlange» bezeugen zu können, daß thatsächlich heute innerhalb de- Judenthuni« keine Differenz besteht, die zur staatlichen Anerkennung xerschiedruer jWchzx ßMessionen vera>OPng Athen ipWt». tz^lin.-en fi. MO I»74, DO OehrexOlleM, W Hochschule füx -ix Miffenschaft de« Judenthum« in Berlin. st«z Sei^e,, -asf.^t, che-tz, Steinx-zz<" E« kann nicht unsere Absicht sein, in ein paar Sätze«, die wir hier diesem Botum anreihen wollen, den Inhalt desselben zu besprechen. Wir erklären jedoch, daß wir mit diesem Inhalt« und, bi« auf einige minder wesrntlich« Sätzchen, mit dem ganzen Wortlaut durchau« einverstanden sind. Aber noch mehr! E« ist nicht möglich, daß ein orthodoxer Jude, wenn er überhaupt unheil-berechtigt ist, den Inhalt diese« Gutachten« in irgend einem wesentlichen Punkte bestreiten kann. Wir werden allerdings auf den Gegenstand zurü^ktom» men, stellen aber heute diese Behauptung einfach hin, und «arten ruhig ab, ob Jemand den Gegenbeweis anteete« mag. Gehören doch die Unterzeichner de« Volum« notorisch sehr von einander abweichenden religiösen Richtungen an (agch steheg — beiläufig — zwei von ihnen zu den Gemeindebehärd« in gar keiner amtlichen Beziehung), aber über di« hier in Rede stehenden Punkte konnten und mußten fie einmüthig IKlfgilfR. Eine« Beweis für unsere Behauptung haben wir auch in de» AuSlaffungen de« in Berlin erscheinenden orthodoxen Blatte«. E» bekämpft da» Botum, aber lediglich durch offenbare Entstellung; wer da weiß, wa«er liest, spricht und schreibt, kann e« nicht ander« bezeichnen. E» wird da angegeben, da« Botum trete für die ZwangSgeinrinden ein. — Wo ist aber mit einer Silbe davon die Rede? — Dann wird al» Inhalt deffelben der Satz angeführt: „Da« Jndenthum ist absolut confessiontlot, und de«hald — hat der Staat da« Recht, jeden Juden zur.Besteuerung gegen seine religiöse Ueberzeugung zu zwingen." Dieser Satz steht wörtlich, so wie hier, in Anführungszeichen; der Lefex soll also glauben, er sei wörtlich dem Gutachten entnommen. Weiter wird gesagt: da« Botum behaupte, daß da« Jndenthum absolut keine Confessio», gar kein Bekenntniß, also auch nicht einmal da« Bekenntniß de« Glauben« an einen persönlichen Gott, ke»«t — Ob anch diese Unterstellung al« iviffentlich« Entstellung oder al« unverständige Verwechselung der Begrifft bezeichnet werde« müffe, bleibe dahingestellt. Wir werden unsere Leser nicht mit AtGeinaudersetzung dieser Verdrehungen oder Mißverständnisse plagen. Der Abgeordnete La»ker hat da» Votum mit einige» höflichen Worten adgewiesen. Er sagt: dies« Fragen Vinnen wir nicht prüfen» können un« nicht auf jüdisch-theologische Erörterungen einlaflen. vor un« treten JSraelite» hin, welche behaupten: „wir sehen un« gezwungen, au« eonfesflv- »ellen Gründen eine andere Gemeinschaft zu schtteße», nn« von den Anderen loszusagen." Ob da« Judenlhum wirklich zweierlei Eonfesfionen zuläßt, haben wir nicht zu prüfen; wir müssen de» Leuten helft«. So LaSker. — Wir haben wiederholt bewerft und sage« «» noch einmal, chaß.wir dies« LaSker'sch« Auffaffnng de« rechtlichen Bffichsiitntjs»« .nicht zu- -