Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 26.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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m 26.1874. F«r»»Ut)schß JLMwusl Wochen-Zchrift für die religiöse« und forialm J«tereVen des J«druthu«s. MAcheuti.1—!■/, Vstzn. Urei» lud. .1*1. 8tur«ttuH.* M«/, 6fr. vkrtcU }ltrl Id «In P»ftä«trr« «. 9*4t«jiMimfut. tbMi Mntwi: t» Dntschlm >0 MurL, m»ch VeOerretch 4 I. u Hruu^dch 14 Fr«4., «. l«rriU Itj D»S. t*ir(. prAmmmnl«. [Mdtiu ler 31t. »sche«schrtft ü» fNjlrtBTf eawnmcrüi^cT SUboftnu und ^loiilgclki Rabbiner Dr. A Creaeiftls in Stettin. : «ktKu «U % €gr. für Me lrciftff«itn* I Vetttzrile eher lern Sa«« lerechner. Bei j Mieder loiunße« SU lau. — Die It4 K«uut»ß früh det ler Sspetttiy« 1» Vagdedur, ein» treffemden fiuln t« ler «ächkn Süu«»er Slusuahme. Magdeburg, 28. Juni. 5»r Mm «uchtzamMl: 9U»«rt Im £d«l«. Inhalt. erittttW «rtittlt Roch ein Lktenftück,urjüdischenSeineinde-Frage. — Veetcht« ««» C*rrtfM»>tmnir Deutschland: Stettin. Berlin. Detmold. Bom Reiiar. Stuttgart. — Oesterreich: Prag. — Italien: Padrig. Mom. Soragna. Mantua. — Vermischt« ««» laenest« «a«t(4ttni Berlin. Magdeburg. Breslau. Aus Eisenach. Wien. Pest. London. Petersburg. Jerusch««. — Keilt Set««, Jüdische« a«, «uerdach'« .Waldsried." Bon vr. WB. — Inserat«. Mit dieser «wmwk schließt da» lansend« WWW» Qnartal. «Ir «rtnncr» «« die r«cht»«ttig» «•miMnmt de» «»»«nements s-»»tzl »et de» PoftanstaltM «M «M »ci ter Ggpedttio» der Jsr. Wochenschrift t» Ma«»«»«rg. Vtoeh ei« Aktenstus* zur jüdischen GemeinderKrage. Ehl wir auf «in« selbstständige B sprechung der jüdische» Gemeinde-Frage in ihrem gegenwärtigen Stadium, d. h. nach der adermaiige» Lnnahnlc der Lasker'schen Resolution, eingehen, wird es von Wichtigkeit sein, die Aktenstücke zu sammeln Mb znr Äcnntnife der Leser zu bringen, welche i» de» Debatten und bei ber Entscheidung eine Rolle gespielt haben. wir veröffentlichen daher heute das von deni Abgeord. Lasker in seiner Red« erwähnte: Votum des Lehrercollegiuni« der Hochschule für die Wiffenschasl des Judenthum» in verlin. „Der verehrlich« Ausschuß des dentsch;israelirischen Gemeindebunde« hat uns am l0. April au» Beranlaffung der Verhandlung im preußischen Abgeordnetenhause über di« bekannte Lasker'schr Resolution, dt« Frage vorgelegt: „Ist es wahr, daß die bei Einzelnen, oder Gruppen, innerhalb des Judeilthum» hervorgetretenen Verschiedenheiten der religiösen Ansichten, besonders über Lultn« und Ritualien, sich derart zu bestimmten, getrennten Lonfessioneu gestaltet haben, wie di« Verschiedenheiten der Richtungen innerhalb der christlichen Religionen sich zu gesonderte» Sonsessionen, wie Katholizismus, Protestantismus, Reformirte u. s. w. sormulir- Mn und vom Staate, im Sinne des Gesrtzgebe's, als solch« selbstständig« Eonfejstonen betrachtet werden?" wir haben diese Frage in gemeinschaftlich« Erwägung genomuien und thrilen das übereinstimmende Ergebniß dieser Enoägung dem vcrehrliche« Ausschnß mit, indrn, wir demseiben anheimgeben, von dieser unserer Antwort den geeignet scheinen»«» Gebrauch zu mache,, insonderheit de« preußischen ßlbDmUmetenhans gegenüber. . Die uns vorgelegte Frage ist unbi'dingt zu verneinen. Sowohl die innere Gestaltung de» Jndenchum», wie sie sich auf der Grundlage der heiligen Schriften im Laufe der Zeit entwickelt hat, als auch die thatsächlichen Zustände der Gegenwart, führen de» Beweis dafür, daß eia vergleich der innerhalb de« Judenthnm» hervorgetretenen Differenzen mit den Verschiedenheiten, welche im Ehrist,nthum zu gesonderten Eonfesstouen geführt haben, durchaus unstatthaft ist. Jene Differenzen sind mit diesen Verschiedenheiten inkommensurabel, und die Verkennung des gegenseitige» verbältniffes müßte in der veuriheilung jüdischer Zustände zu falschen Ergebniffen führen. Die Lasker'schr Resolution ist dadurch veranlaßt worden, daß die in: Judenthnm hervorgetretenen Differenzen als konfessionelle ausgefaßl wurden Es giebt aber keine konfessionelle Differenzen innerhalb de» Judenthuni». Den» die Zugehörigkeit zum Jndenthum erwächst nicht au» einer Eoufessiou, d. h. einer ausdrücklich itberitoulntrnen Verpflichtung zur vekennung gewiffer Glaubensgrundsätze. Der im Judenthuni Geborene und darin verbliebene bat in keinem Moment seines Leben» von Seite» seiner Religion eine Beranlaffung, geschweize den» eine Röthigung, ein Älailbensbekenntniß abzulegen Der Begriff „Bekenntniß" im eigentlichen Sinne als die Summe derjenigen fest bestinlinteu religiösen Wahrheiten, von deren Anerkennung der Eintritt in eine religiöse Gemeinschaft und die Zugehörigkeit zu derselben, abhängig gemacht wird, ist de» Judenthuni so freuid geblieben, daß die hebräische Sprache, in welcher nicht blos die heiligen Schriften, sondern auch der größte Thell der späteren religiösen Literatur abgefaßt ist, für den genannten Begriff kein Wort ausgeprägt hat. Ter versuch desjenigen ManilkS, der als eine hohe Autorität i« Judenthum anerkannt ist. des Maimonides, eine gewiffe Zeht von religiösen Lehren als Glaubensartikel hiuzustellen, hat heftigen Widerspruch erfahren, und ist' ohne praktische Folgen geblieben. Ganz anders verhält es sich, bekannteruiaßen, mit trn Verschiedenheiten, welche in der christlichen Religion zu gesendenen Eonsesfioue» geführt haben iznd die ja auch in >„r