Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 25.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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auserlegt, in solche« Falle auf da» Wort «Judo" verzichten zu wüsten. We« nun aber nicht in di« strengere Richlang hinein könHM, Ga» jß ihrer ft*t| Anschauung -Äberlaffeu bleiben nAß, Aer »enn ßi« Acht ib dH hdeifinnigk Richtung hineinHrfen, ohng'ldarMorhGWd^ SelchO-ihnen Wappenschild ist, aufzuopfern, so witbd« man damit einen GcnnsttußzMNg ouSstben» «vie.Jhuon da» chereit» gesqgt ist. aii l#<**n» tot ’yttot&bMiiht n- Resolution, die auf den Lntrag de» Herrn Abgeordneten SaSkrr im vorigen Jahre äbgefaßt worden ist, zur Beseitigung aller dieser Uebelstände in diesem Jahre mit Aenderung von nur einer einzigen Sylbe wiederholt worden. In der vorjährigen Resolution hieß e» nämlich, „bd& die Regierung zu einer Vorlage auszufordern sei, durch welche den Juden in allen Theilen der Monarchie der Auttritt au» einer Religionsgemeinschaft erlaubt werden solle" Die PetitionScommisfion hat geglaubt, in diesem Jahre im Anschluß an die Petitionen die» noch präciser vahiu fasten zu fallen, daß statt de» Worte» „Religionsgemeinschaftda« Won „ReligionSgemeinde" gesetzt werde. Run, damit ist die Parität enonft. Bon den Gegenströmungen, die nun gegen diesen sittlich gewiß begründeten Antrag der PeliliouScommmijsiou in Wort und Schrift und mündlicher Rede aller Art sich in neuerer Zeit geltend gemacht haben, find einige von den Rednern schon ausführlich behandelt worden; auf einige andere gehe ich noch ei«. Man hat behauptet, daß der jetzige Zustand, wonach die Synagogen da» ZwangSbeitragSrecht hätten, da« Ideal der Trennung von Staat und Kirche verwirklich«. Meine Herren, da» ist ein Jrrthum. Der jetzig« Zustand ist da« Gegentheil besten, wa» alle Trennung von Staat und Kirche «ranSsetzt, nämlich da» Gegentheil der Selbstregierung. Beden»«« Eie, daß diese neueren jüd. Gemeinschaften, welch« sich »eben den offiziell anerkanmen, mit ZwangSbeitragSpflichl aMtgrstattelen Gemeinden bilden, nütlstg haben, alle Jnstilutioaen, die «ine Gemeind« an Beamten sowohl, al» an Grundbefttz und Baulichkeiten hat, auf chre Kosten zu wiederholen. O» würde, wolle man in der Richtung weiter gehen, nur da« »och fehlen, woran schon vorhin erinnert worden ist, nämlich eine centrale, zujammenfasteude, vom Staate anerkannte, wo «cht gar eingesetzte, oberste Behörde der Juden, wie die« zurZeit annähernd in der Provinz Hannover der Fall ist. Dan» würde da« Privilegium der Selbstregierung, da« die Juden genießen, znrückgehen in eine Reaction staatlicher Regierung, «» würde der Zustand sein, der zur Folge hat, daß der Staat für die Erhaltung de« Judenlhum« sorgt, und e« käme am letzten End« der Zustand zur Erscheinung, in welchem die Jude» in Frankreich sich befinden. Meine Herren, trotz vollständig gleicher Berechtigung, die die Juden dort genieße«, darf doch nicht verschwiegen werden, daß in Frankreich die Inden, gerade unter dieser Art Regiment, wo der Staat fie als kirchlich anerkannte Genossenschaft unterhält, nicht den Aufschwung gewonnen haben, al« innerhalb der weitaus freier sich entwickelnden Richtungen in Deutschland, zu denen Sie jetzt noch eine» Echrüt beitragen solle«. Gesellschaftlich stehen tue Jude« in Frankreich wenigrr hoch, und auch in Elsaß- Lothringen hat sich da« in neuester Zeü deutlich gqeigt. Da« Letzte, wa« nun noch zu erwähne« wäre, wäre ei« bt« jetzt »och n«hr zur Sprache gekommene« Bedenken. Wenn nämlich — sagen die Gegner der Resolution — dl« Jude» auStrrten können nach Belieben, so chWetz We Gemeinden untz »r Menth«« >tz» Behtz der DtthOoM Meine Herren, daß $ «ttbdfc, WAS He» SMat al« folchgmfjlstht allein gleichgMg lPleibeßß sMsdt» »on >Dh» gar ülcht bsGlckfichtigt werden kann und darf, tzch muß aber in dieser Beziehung doch auf eine Rechnung aufmerksam mache», di«, wenn e» wirklich har Fäll ist, daß dir HMffettüz d« ifaltri« der ^Mtiften 'Mitglieder zu Folge haben sollte, sich dann dahin ergiebt, daß die Majoritäten au» Gegnern de» jetzigen RechtSbestandr« bestehen. Dann aber ist die Resolution ganz gewiß gerechtfertigt! ' Wenn die RegieruugSvoriage der Resolution entsprechend vielleicht eine Skala von Jahren rinführt, in welcher «» »ach und nach den jetzigen Gemeinden gelingt. Deckung für ihre künftigen Verpflichtungen und Sicherheit für chre jetzigen zu finden — ein Zeitraum, den ich al« Laie auf fünf Jahr« veranschlagen möchte, so wird allen Theilen Gerechtigkeit widerfahre» und ein fittliche« Moment in der Gesetzgebung errungen sein." _ Der Abgeordnete Lrhseldt gehört durch Geburt n»d Verschwägerung sehr notabel» jüdstchen Familie» an; ohgleH zum Ehriftenthum abergetreten, sind ihm jüdisch« Verbättmst» nicht fremd. Al« Berichterstatter über die betreffenden Petitionen hat man ihm auch von beiden einander bekämpfenden auseinandergesetzt. Aber seine Rede enthält viel« dunkl«, unklare Stellen und ist logisch viel schwächer, wie die Üa»- ker'sch«. Wir haben keinen Anlaß, fie Satz für Satz zu beleuchten, wir heben aber einige Punfte herau». Di« Meinungsverschiedenheit in der ganzen Frage drehte sich in erster Linie um die Auslegung de» Mai-Gesetze« über den Austritt au» der Kirche und die Anwendung deSselbe« aus da« Judenthum. Steht der Austritt au« einer bestimmten Synagogen» Gemeinde dem au« einer bestimmten Parochie gleich, und ist er demnach unzulässig, oder ist er, weil ein« preußische LandeS-Synagoge nicht vorhanden ist, dem an« eine» der christlichen Eonfesfion-verbänd« (Kirchen) zu vergleichen, und ist er darum zulässig ohne Austritt au« dem Judenthum, wie dort ohne Austritt au» dem Thristenthum» — LaSker sagt, der Streit darüber sei ein grauematitalischer; er geht daher auf da» Wesen der Frage ein und behauptet, »« sei eine Härte, demjenigen, der mtt der Richtung der OrtSsynagogengemeind« nicht übereinstimmt, keine ander« Wahl zu laffen, al« daß er sich vom Judrnthu« lo»sage. Wir haben (S. 186 Anm.) zugegeben, daß diese Anficht t« der Theorie richtig sei. Lrhseldt wiederholt diese Au«führuugen; wir können r« dem aufmerksamen Leser überlasten, zu erkennen, daß er die« in viel unklarerer Weise thut, wie Lasker. Während aber Letzterer einfichtig genug ist, jede «eiter« Vergleichung der Lerhältniffe in der preußischen Judenfchast mit den der christlichen Kirchen zu ««gehen, fordert Lrhseldt, wie e« scheint ganz ahnungrlo«, zu dieser, Judenthu« und Parität schändenden Parallele herau». „Weiter würde «ich» fehlen, sagt er, al« eine centrale, vom Staat« anerkannte oberste Behörden. s. w. Run, warnm fetzt denn der Staat für die evangelische« Kirche» solche »in, «kennt st« «ü> dir katholisch«, an, besoldet, fnbventionirt, umwUittt JH I