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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 23. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 23.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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«kfcn nettxn? Die Individualitäten sind verschieden Es gibt Leute, di« gern zu Dhränen gerührt sein und Prediger, dt« gern rühren wollen. Wer zu Letztere» gehört, der sinket auch ohne Confirmation dazu Gelegenheit; bi« alten polnischen Darschantm haben sich ganz gut darauf verstanden und aller« lei Kuuststückche« gebraucht, di« kein moderner Prediger an» »endet, wer aber die Religion lediglich -n einer Sache de» verstände« machen, nur Logik gepredigt haben will und jede Gemüthsrrrrgung ab weist, mit dem können w>. nicht weiter Hierüber verhandeln. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. * Perlt«. Nachdem, wie im vor. Blatte kurz berichtet worden, am IS. Mat dt« verathung der auf den Austritt au« der Synagogengemeind« bezüglichen Petitionen, nach einer kurzen Bemerkung de« Referenten, Abg. Lehfeldt, vertagt worden war, hat da» preuß. Abgeordnetenhaus am 20. d. M., also am letzten Tage vor dem Schluffe der diesjährigen Sitzungsperiode, die Angelegenheit erledigt. Die LaSkersche Resolution vom vor. Jahre, dahin gehend: „diese Petitionen der k. Staatsregtrrung mit der Auffordernng zu überreichen, dem Landtage baldigst eine Borlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Theilrn der Monarchie der Austritt aus einer Religionsgemeind« au» confessionellen Bedenken ohne gleichzeitigen Austritt au» dem Judenthum ermöglicht wird uud die in einzelnen Landettheilen etwa cntgegenstehenden Ssetzlicheu Bestimmungen aufgehoben werden" — ist wiederum st einstimmig, und ohne daß jemand dagegen da» Wort ergriffen hätte, angenommen worden. Der RegicrnngScom- »tffar hat sich ebenfalls im Prinzip für diese Resolution ausgesprochen; da« Resultat der Sitzung ist also von entscheidender Wichtigkeit für die seit langer Zeit schwebende Srag«. Unsre Leser, besonder» in Preußen und im deutschen eich«, haben, da all« größeren Journale ausführliche Berühre über die Sitzung gebracht haben, bereit» Äenntniß von de» Verhandlungen erhalten; wir können aber, auf die Gefahr hin, Bielen vekamtte» zu wiederholen, dennoch nicht «ntertaffen, eia Resumä der Reden hier mitzuheilen. ii Die Petenten waren: der Borstand der israelitischen Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. M., E. Schwarzschlld und Genoffen, di« i»raelitische Religionigesellschaft zu Wiesbaden, Abraham Stein uud Genoffen, der CultuSverein zu Echrimm, vertrete» durch Goldmann und Genoffen, der Vorsteher der Synagogengemeind« zu Wunstorf, Löwenberg, Jfaac Hirsch i» Hannover, der Borstand der israelitischen CultuSgemeinde z» Bierstadt bei Wiesbaden. Sie heben bevor, „daß eS den Juden nach dem Gesetze von 1847 zioar gestattet ist, au» dem Judenlhum zu treten, daß sie aber nicht au» ihrer Religionsgemeind« treten dürfen, wenn sie nicht die gesammte Religionsgemeinschaft sämmtlicher Juden zugleich aufgeben «ollen, ein Umstand, der zu den verschiedensten Uebelständen Anlaß gebe." Die Petenten bilden einen fast verschwindenden Bruchtheil der preußischen Juden, die Petitionen und Denkschriften der weit au» überwiegenden Mehrzahl der constituirten Gemeindevertretungen waren an di« Regierung gerichtet gewesen; sie waren indeffe» den Abgeordneten bekannt geworben, und man kann nicht sagen, daß sie unbeachtet geblieben sind. Der Abg LaSker, welcher zunächst und hauptsächlich in der Angelegenheit da» Wort ergriff und für den Antrag der Commission, welche sich seine vorjährige Resolution angeeignet hatte, sprach, bemerkte denn auch zunächst: > „GS find so viele Anregungen an einzelne Mitglieder des Hause» von Seiten herangetreten, welche dem Inhalte der Petitienen und dem Anträge entgegen find, daß ich um der Sach« willen mich veranlaßt sehe, über di« Petitionen noch einige Worte zu sprechen. Seit der Ihnen heute wieder ruipfohlene Beschluß im »origen Jahre gefaßt worden ist bet Gelegenheit de« Geictze» über den Anstritt an» den Kirchen, hat ein sehr grober Lbei! der Synagogengemetnden in Pr«»- gen uud beben auch Linzelur gegen de» dort »uSgesprocheeen Inhalt sich gemeldet uud den Wunsch ausgesprochen, daß tem Antrag« der Petenten nicht stattgegeben werden möge. Solch« Wünsche sind auch an mich herangetrcten, insbesondere von Vertretern der Aenieiaden, und ich Hab« anzuerkennen, daß durchweg da» edelst« Streben für dir Wohlfahrt der Sache, welche sie vertreten, sichtbar geworden ist, und wenn ich auch auf der entgegengesetzten Seite stehe und was die Herreu wünschen, sachlich nicht für berechtigt halte, ich dennoch anerkennen muß, daß es in der heutigen Zeit doch erfreulich ist, in einer öffentlichen, idealen, di« Religion betreffenden Angelegenheit auf so uneigennützige Weise sich der gegenwärtig bestehenden Gemeinschaften anzunehmen. Indeffe» selbst i« idealen Streben kann man zu weit gehen und insbesondere höhere Rücksichten außer Acht laffen. Und dies scheint mir hier zuzutreffen. Was ich Ihnen autführen will, läßt sich am besten an einem Votum erweisen, welche» unter dem Namen des Lehrer-Collegium« der Hochschule für die Wisseuschaft de« JubenthumS in Berlin uns zugegangen ist. St« finden darin auseinandergesetzt, daß die jüdische Religion ihrem Inhalte nach insofern von den übrigen Religionen abwetche, al« bet ihr «in Bedürfniß zur ConfessionSbildnng nicht vorliege, weil in ihr nicht da» Bekenntniß gewtffer Glaubenssätze nothwendig sei. wie namentlich in den christlichen Rcligionen. Wenn aber das geschehen soll, wa» di« Unterschreiber dieses Votum» wollen, dann find wir bereit« in der Prüfung de« materiellen Inhalt» der einzelnen Religionen — gerade, wa» wir adlrhnen. 8« würden mit Recht einzelne Confessionen, innerhalb der protestantischen Kirche vielleicht, erklären, daß bei ihnen da» Bekenntniß bestimrater Glaubenssätze nicht nothwendig sei, um zu dieser Gemeinschaft zu gehören. Wir können e» nicht diSkuliren. Angesichts dieser Erörterungen, daß die jüdische Religion innerlich so beschaffen sei, daß sie eine ConfessionSbildung nicht nötbig habe — beiläufig gesagt, innerhalb de» jüdischen Glauteus eine katholische Ansicht — erscheinen bereit» die Petenten und erklären, daß sie sich gezwungen sahen, auS confessionellen Rücksichten eine andere Gemeinschaft zu schliegen. Sollen wir nun hier ein jüdisch-theologischeS Collegium bilden uud untersuchen, ob die Rothwrndigkeil vorlag. eine besondere konfessionelle Gemeinde zu bilden? Ich hänge ja dem Äelwu» keu lebhaft an, daß die jüdische Religion frei sei von einem gewiffen äußeren Bekenntniß und daß jeder zu ihr gehören könne, er mag in feinen confefsiouellen Anschauungen sich bewegen, wohin er wolle. Indessen da» ist eine innere Angelegenheit der Religion; die äußere Frage besteht bio» darin: soll die Gesetzgebung denjenigen, welch« erklären, daß sie au» konfessionellen Rücksichten einer bestimmten Gemeinschaft nicht angehören können, gestatten, daß sie nun ihr« Verhältnisse besonder« regeln oder nicht? Und diese Frage müffen wir im Prinzip gleich beantworten für alle Religionsgemeinschaften tr» darf au» der Zeit, in welcher die jüdische Religion gewisse Privilegien zum Danke gegen den Staat, zam Theil aber auch unter Hintanstellung gegen andere ReligionSgesellschaften genoffen hat, nicht der Rest mit hinübergenommen werden, daß nun innerhalb der jüdischen Religion, eine Anzahl, wie ich zugeben will, wahrscheinlich gründlicher Kenner erklären, hier sei ein solches Bedürfniß nicht vorhanden, und um deswillen fei diese Religion ander» zu stellen a>« andere Rcligionen, bei denen au» confessionellen Rücksichten ein Austritt möglich fei. Aus der Petition werden Sie ersehen, daß e» in der That GewiffenSbedcnke» sind, welche di« Petenten hierhier treiben; mir, hat ein Mann der ReligionSgemeinfchaft. die in Frankfurt am Main schon lange um ihre Selbstständigkeit kämpft, Hrr vr. Hirsch, rin sehr uitegennützig befträter Mann, erklärt, daß er sich konfessionell von

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