Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 23.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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wkfen «erden? Die Individualitäten sind verschieden E« gibt Leute, die gern zu Thränen gerührt sein und Prediger, die gern rühren wollen. Wer zu Letzteren gehört, der findet auch ohne Conftrmation dazu Gelegenheit; die alten volnischen Darschani», haben sich ganz gut darauf verstanden und allerlei Kunststückchen gebraucht, die kein uwderiier Prediger anwendet. Wer aber die Religion lediglich zu einer Sache de» Verstandes machen, nur Logik gepredigt haben will und jede GemüthSerrrgung ab weist, mit dem können wir nicht weiter hierüber verhandeln. Berichte uud Correspondeazen. Deutschland. * Berlin. Nachdem, wie in« vor. Blatte kurz berichtet worden, am 18. Mai die Berathung der auf den Austritt an» der Synagvgengemeind« bezüglichen Petitionen, nach einer kurzen Bemerkung de» Referenten, Abg. Lehfrldt, vertagt worden war, hat da» preuß. Abgeordnetenhaus am 20. d. M., also am letzten Tage vor dem Schluffe der diesjährigen Sitzungsperiode, die Angelegenheit erledigt. Die LaSiersche Resotutio» vom vor. Jahre, dahin gehend: „diese Petitionen der 1 StaatSregterung mit der Auffordernng zu überreichen, dem Landtage baldigst «ine Borlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Theilrn der Monarchie der Austritt aus etuer Religionsgemeinde au» konfessionellen Bedenken ohne gleichzeitigen Austritt au» dem Judrnthum ermöglicht wird u»d die iu einzelnen LandeSthrilen etwa entgegenstehenden gesetzliche» Bestimmungen aufgehoben werden" — ist wiederum fast einstimmig, und ohne daß jemand dagegen da« Wo« ergriffen hätte, angenommen worden. Der RegiernngScom- »tffar hat sich ebenfalls im Prinzip für diese Resolution ausgesprochen; da« Resultat der Sitzung ist also von entscheidender Wichtigkeit für die seit langer Zeit schwrbende Srage. Unsre Leser, besonder« in Preußen und in, deutschen «ich«, haben, da alle größeren Journale ausführliche Bericht« über dt« Sitzung gebracht haben, bereit» Kenntniß von de» Verhandlungen erhalten; wir können aber, auf die Gefahr hin, vielen Bekannte« zu wiederholen, dennoch nicht untertaffen, ein Resumä der Reden hier mitzuheilen. Dt« P«trnt«n waren: der Vorstand der israelitischen R«ligion»gesellschaft zu Frankfurt a. M., E. Schwarzschlld und Geuoffen, di« israelitische Religionsgesellschaft zu Wiesbaden, Abraham Stein und Genoffen, der CultuSverein zu Schrimm, vertrete» durch Goldmann und Genoffen, der Vorsteher der Synagogmgemeinde zu Wunstorf, Löwenberg, Jsaac Hirsch in Haanover, der Vorstand der israelitischen CultuSgemeind« zu Vierstadt bei Wiesbaden. Sie hebe» bevor, „daß e» den Juden nach dem Gesetz« von 1847 «war gestattet ist, au» dem Judenthum zu treten, daß sie aber nicht au« ihrer ReltgionSgemeind« treten dürfen, wenn sie nicht die gesammt« Religionsgemeinschaft sämmtlicher Juden zugleich aufgeben »ollen, ein Umstand, der zu den verschiedensten Uebelständen Anlaß gebe." Die Petenten bilden einen fast verschwindenden Bruchtheil der preußischen Juden, die Petitionen und Denkschriften d«r wett au« überwiegenden Mehrzahl der constituirten Gemeindevertretungen waren an di« Regierung gerichtet gewesen; st« waren indeffen den Abgeordneten bekannt geworden, und man kann nicht sagen, daß sie unbeachtet geblieben sind. Der Abg LaSker, welcher zunächst und hauptsächlich in der Angelegenheit da» Wort ergriff und für den Antrag der Commission, welche sich seine vorjährige Resolution angeeignet hatte, sprach, bemerkte denn auch zunächst: „Qi find so viele Anregungen an einzelne Mitglieder de« Hause» von Seiten herangetreten, welche dem Inhalte der Petitionen und dem Antrag« entgegen find, daß ich um der Sache willen mich veranlaßt sehe, über di« Petition« noch einige Wort« zu spreche». Seit der Ihnen heme wieder empfohlene Beschluß im »origen Jahre gefaßt worden ist bei Gelegenheit de« Besetz» über dm Austritt an» den Kirchen, hat ein sehr großer Tbeil der Synagogengemeinden in Pieußen uud baden auch Einzelne gegen den Von au«gesproche»eu Inhalt sich gemeldet uud den Wunsch ausgesprochen, daß t>em Anträge der Petenten nicht stattgegeben werden möge. Solche Wünsche sind auch an mich herangetreten, insbesondere oon Vertreter» der Gemeiuden, und ich habe anzuerkennen, daß durchweg da» edelste Streben für die Wohlfahrt der Sache, welche sie vertreten, sichtbar geworden ist. und wenn ich cmch aus der entgegengesetzten Seite stehe und wa» die Herren wünschen, sachlich nicht für berechtigt halte, ich dennoch anerkennen muß, daß e« in der heutigen Zeit doch erfreulich ist, in einer öffentlichen, idealen, die Religion betreffenden Angelegenheit auf so uneigennützige Weis« sich der gegenwärtig bestehenden Gemeinschaften anzunehmen. Indeffen selbst im idealen Streben kann man zu weit gehen und inSbesonirre höhere Rücksichtm außer Acht lassen. Und die» scheint mir hier zuzutreffen. Wa» ich Ihnen autführen will, läßt sich am besten an einem Votum erweisen, welche» unter dem Namen de« Lehrer-Collegium» der Hochschule für die Wissenschaft de» Judrnthum» in Berlin un« zugegangen ist. Sie finden darin auSeinanderdesetzt, daß die jüdische Religion ihrem Inhalte nach inso,ern von den übrigen Religionen abweiche, al« bei ihr rin Brdürfniß zur ConfessionSbildung nicht vorliege, weil in ihr nicht da» Bekenntniß gew.ffer Glaubenssätze nothwendig sei, wie namentlich in den christlichen Religionen. Wenn aber da» geschehen soll, wa« di« Unterschreiber diese» BotumS wollen, dann sind wir bereit» in der Prüfung de» materiellen Inhalt« der einzelnen stleligionen — gerade, was wir adlrhnen. <2« würden mit - echt einzelne Eonfessionen, innerhalb der protestantischen Kirche vielleicht, erklären, daß bei ihnen da« Bekenntniß bestiminter Glaubenssätze nicht nothwendig sei, um zu dieser Gemeinsihast zu gehören. Wir können e» nicht di-kutiren. Angeschl» dieser Erörterungen, daß die jüdisch« Religion innerlich so beschaffen sei, daß sie eine SonfessionSbildung nicht utthig Hab« — beiläufig gesagt, innerhalb de» jüdischen Glaul»«»». ein« katholische Ansicht — erscheinen bereit« di« Petenten und erklären, daß sie sich gezwungen sahen, au» «onfessionellen Rücksichten eine ander« Gemeinschaft zu schlugen. Sillen wir nun hier ei» jüdisch-theologische« Collegium bilden uud untersuchen, ob die Rothwrndigkeil oorlag. «tue besondere konfessionell« Genteind« zu bilden? Ich hänge ja dem Gedanken lebhaft an, daß die jüdische Religion frei sei oon einem gewissen äußeren Bekenntniß und daß jeder zu ihr gehören könne, er mag in seinen konfessionellen Anschauung«» sich bewegen, wohin er wolle. Indessen da» ist eine iilnere Angelegenheit der Religion; die äußere Frage besteht blo» darin: soll die Gesetzgebung denjenigen, welch« erklären, daß sie au» konfessionelle» Rücksichten einer bestimmte» Gemeinschaft i.icht angehören können, gestatten, daß sie »un ihre verhält.riss« besonder« regeln oder nicht? Unv diese Frag« müffe» wir im Prinzip gleich beantworten für alle Religionsgemeinschaften L« darf au» der Z^t, in welcher die jüdische Religion gewiff« Privilegien zum Danke gegen den Staat, zum Dhetl aber auch unter tztntanstellung gegen andere SteligtonSgüsellschaften genossen hat, nicht der Rest mit hinllbergenom««» werde», daß nun innerhalb der jüdischen Religion, eine Anzahl, wie ich zugeben will, wahrscheinlich gründlicher Kenner erklären, hier sei ein solche« Bedürfniß nicht vorhanden, und um deswillen sei diese Religion ander» zu stellen al« ordere Religionen, bei denen au» cansessionellen Rücksichten ein Austritt möglich sei. Au« d-r Petition werden St« «riehen, daß e» in der Thal GewiffenSbedenken sind, welch« die Petenten hterhier treiben; mir,hat ein Mann der Religionsgemeinschaft. dir in Frankfurt am Main schon lange um ihre Selbstständigkeit kämpft, Herr vr. Hirsch, «in sehr unegennütztg brstrebtrr Mann, erklärt, daß er sich konfessionell von