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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 20. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 20.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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— 160 — betriebenen Agitotioucn rinn, wirtlich gefährlichen Charakter angenommen hat, so wäre r» doch immerhin besser, wenn dieselbe vorläufig überhaupt unbesprochen blieb«, al» wenn fie bei Gelegenheit irgend einer PetitionSberathung, al» Lückenbüßer hineingeschoben, vor dem durch anderweitige Beragungen ermüdeten Hanse zur Sprache gebracht werden würde. Ohnehin ist die Position der für die Beibehaltung de» Veitrag-zwang» Eintretenden eine höchst mißliche. Eine Unterredung mit einem Mitglied« de» Abgeordnetenhauses hat un» davon überzeugt, daß die Stellung LaSkrr'S in dieser Frage in der Thal leicht einzig und allein den Ausschlag geben kann. ES ist außerordentlich schwierig, meinte der betreffend« Abgeordnete, einen Mann wie LaSker, der auch sonst schon im Hause mit Recht eine so bevorzugte Stellung einnimmt, in einer Frage enlgegenzntreten, wo er noch dazu da» B o rurtheil für stch hat, die bestunterrichtete Person im Hause zu sein. E» würde wirtlich schon rin ungewöhnliche» Jntereffe von Seiten der anderen Abgeordneten dazu gehören, um in einer den nieisten Mitgliedern de» Hause» so fernliegenden Angelegenheit einen so schwierigen Kampf aufzunehme». So kann nach unserer Meinung eine Vertagung der Angelegenheit für die Anhänger der Gemeindeeinheit nur erwünscht sein, vorausgesetzt natürlich, daß die Zwischenzeit dazu benntzt wird, durch eifrig fortgesetzte Bemühungen die maßgebenden Personen über den wahren Sachverhalt zu unterrichten. Roch erwünschter aber wäre ein weiterer Aufschub, um dadurch Zeit zu gewinnen, die vom Herrn Oberrabbiner Rahn in Trier angeregten Lorschläge beffer zu fördern. Hier ist in der Thal auf eine» Krebsschaden aufmersam gemacht worden, der umso gefährlicher ist, je mehr er von maßgebender Seite abfichtlich verheimlicht wird. Di« Stellung der Rabbiner in den alten Provinzen de» preußischen Staate» bedarf einer gründlichen Umgestaltung. In ihrer jetzigen Gestalt ist fie einfach unwürdig. Raun denn überhaitpt von einem wirtlichen Amt, und nicht vielmehr von einem „Dienste"' im Sinne de» alten „Meschubod" die Rede sein, wo der Rabbiner die einzige Person in der Gemeinde ist, welche rechtlich vollständig mundtodt gemacht ist. In die Gemeindevertretung darf er, in Rücksicht auf sei» Amt, nicht gewählt werden und von AmtSwegeu ist ihm nicht einmal da» Recht eingeräumt, an den Berathungen und Beschlüffen der Senlrindecollegien in cultuellen und rimellen Fragen theilznnehmen. Allerding» wird der Rabbiner stet» einen gewiffen moralischen Einfluß au»- üden, welcher sich jede» Mal nach dem Gewicht« seiner Persönlichkeit bemeffen wird. Aber auf welchem Gebiete kommt e» noch vor, daß man denjenigen, welcher in irgend einer Frage der kompetenteste und bestunterrichtete Mann ist, jede» rechtlichen Einflüsse« beraubt und ihn einzig und allein aus de« moralischen Einfluß beschränkt, welcher meist nur hinter den Eouliffcn geübt werden kann? Ruf allen Gebieten strebt man eine Gleichstellung mit den anderen Eonfessionen an; aber daß der Rabbiner eine vom Staate anerkanme und den Geistlichen anderer Eonsessionen entsprechend« Stellung einnehme, daran denkt kein Borstand, oder vielmehr fie drängen alle jeden Gedanken daran mit Energie zurück, weis«» ihn mit Eutrüstng von sich. Al» Herr Makower für dte Beibehaltung de» Gemeindezwangs eintrat, aber zugleich die Beseitigung der in den neuen Provinzen den Rabbinern zustehenden Rechte mit Entschiedenheit forderte, da äußerte sich eine sehr einflußreiche Persönlichkeit in einer der größten Gemeinden dem Referenten gegeuüber dahin, da» müffe und «erde auch durchgesetzt werden, denu da« bi»her in den neuen Provinzen herrschend« Berhältniß sei „Hierarchie". Da» ist nicht etwa eine vereinzeltstehende Aeußerung, sondern die Meinung aller oder der meisten Vorstände, gaben sich aber dies« Herren schon einmal tu den Gemeinden der neuen Provinzen darnach erkundigt, ob diese die bet ihnen bestehende Einrichtung aufgehoben wiffen wollen, ob sich dort eine Klage über „Hierarchie" kundchut? E» genüge hier di« Thatsache, daß di« «eisten hannoverschen Gemeinde« eine Petition unterschrieben habe«, in welcher st« die Anftechterhaltung dieser Organtsa- , tion wünschen. „Trotz der in jüngster Zeit selbst in unserer I Provinz gegen dieselbe hervorgetretene Opposition, find wir von den wesentlichen Vorzügen derselben gegen diejenige« der alten Provinzen überzeugt und behaupten, daß st« unsere» Synagogen- und Schulioesen dir Ordnung, Stetigkeit und Wirsamkeit verliehen hat, deren dieselben sich erfreuen." So lautet der betreffende Passu». Und wa» die hier berührte Opposttion betrifft, so setzt sie sich meist au» solchen Leute« zusammen, oder vrrdaukt denselben wenigsten» ihren Ursprung, di« jeden Augenblick bereit wären, auch au» dem Gemeinde» verbände zu treten, sobald die» gesetzlich gestattet wäre. Wir die Sache jetzt in den altpreußischen Provinzen liegt, s» wäre von gegnerischer Seite der Einwand nicht unberechtigt, daß eine Gemeinde eine ZwangSangehörigkeit nicht beanspruchen kann, wenn fie e» nicht einmal soweit gebracht hat, «ine officielle Vertretung au» sich herau» zu schaffen. Oder bilde« etwa die Financier» im Vorstand« die officielle Vertretung einer jüdischen Gemeinde? Wann» ist denn in den anderen Eonfessionen noch nicht da» Bestreben aufgeraucht, sich von dem Parochial-Verbande loSzulösen, ohne an« der Rirche auszutreten? Einfach deshalb, weil die Bekenner jener Confession sich de» Fall gar nicht denken köonnrn, daß «an in der Rirche bleiben könne, ohne dem Wirkungtkreise eine» Geistlichen anzugehören Man kann wohl eine nen« Parochie mit einem neuen Geistlichen bilden, aber eine Parochie ohne einen Geistlichen erscheint al» ein Unding. Solche Zustäud« aber hat bei un» die Vorstand-wtrlhschafl erzeugt. Wer daher konsequent verfahren will, der greise da» Uebel bei der Wurzel an und nicht in einer seiner Erscheinungen. Oesterreich. Pest. Ueber die am vor. Samstag, den SS. d., ftattge» habte Berathung der Pelitiontkommission in Angelegenheit de« iSr. Schulsonde» finden wir in „Reform" folgende» Bericht: Bon Seite der Regierung waren in der Sitzung UnlerrichtSminister Tröforl und Ministerialrath Jak. Ranntcher anwesend, die auf Grund der vorgelegten Dokumente dte Genest» und den gegenwärtigen Stand der Sache eingehend darlegten, von jener ersten Verordnung Sr. Majestät au» de« Jahre 1850, durch welche dieser Fond» geschaffen wurde, angefangen, bi» herab zu der im Jahr« 1873 dem RultuSminister ertheilten Erniächtigung, mit welcher die Errichtnng eine» Rabbinerseminar» auf Rosten de« Fond» gestattet »nrde. Der Referent der Petitionskommission in dieser Sach«, Ladl»- lau» Szögyönyi, schlug der Rommisfion vor, folgende Meinung abzugeben: „Gegenwärtige Petitionen werde« mit tztnwei» auf die vom Abgeordnetenhaus« in dieser Sache gefaßten Beschlüffe dbto. 18. März 1870 und 30. März 1871 dem Kultur- und Unterricht«minifter zugewiesen mit der Aufforderung,' einen erschöpfenden Bericht über die odschwrbende Angelegenheit dem Abgeordnetenhaus« vorzulegen, bi» dahin aber alle» weitere Verfahren in dieser Sache einzustellen." Rachde« der Unterricht«minister sich über die Angelegenheit ausgesprochen, fand sich die Kommission wegen aufgrtauchtrr fornialer Schwierigkeiten nach längerer Debatte genöthigt, dt« definitiv« Beschlußfassung auf die am Montag Vormittag« 9 Uhr abzuhaltende Sitzung zu vrrschieben. In der am Montag, de« 27. d. M., um 9 Uhr Vormittag« abgehaltenen Sitzung nnn entspann sich eine langwierige Debatte über dte Schlußklausel in dem obigen Antrag« de» Referenten Szügyönyi, daß nä«» lich der Kulturminister aufgefordert werden solle, bi« zur Vorlage seine» Berichte« „alle» weitere Verfahren in dieser Sache einzusiellen." E» kam zur Abstimmung; für di« Beibehaltung dieser Klausel stimmten S Au«schußmitglieder, für Weglassung 4. Die fragliche Klausel wurde sonach im Prinzip« «tt einer Majorität von einer Sttmme beibehalten. Hierauf «urd« über einen von Juliu« Steiger dteSbezüglich eingebracht« Modifikationsantrag abgestimmt, welcher dahin geht, die mehrerwähnte Schlußklausel solle nicht in ihrer dermalige« deter» «inirten Faffung gegeben, sondern es soll« blo» bä Wnnsch »»«gedrückt werden, der Minister «ög« bi» zur Vorlage seb .y;.

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