Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 19.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/5369809-5935028-5935782--2137-5371656- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 153 — dies« im I 1869 dahin modificirte Struerumlage-Berordnung, daß die BeitragSpflicht der ihr Domicil wechselnden Gemeindemitglieder für ihre Stammgemeinde ganz aufgehoben wird, die Lebensfähigkeit dieser letzteren noch mehr gefährdet und erweist sich in der Praxis überhaupt als so lückenhaft, daß selbst dies« Grundlage für den Fortbestand der Gemeinden erschüttert ist und das Bedürfniß nach einem Eingreifen der Gesetzgebung auf diesem Gebiete nur noch fühlbarer wird. Die au» dem Fehlen dieser letzteren stch ergebenden Uebel- . stände sind aber die folgenden. ES fehlt die begriffliche Festsetzung deö Wesen» und der Attribute einer jüd. ReliqiouSgemeinde und daher die Kriterien, die für den Nachweis der Exisienzfähigkrit einer alten oder bei der Bildung einer neuen autichlaggebend fein sollen. Die Gcmeindey, dir zugleich politische find, confundiren die politische mit der cultuellen Verwaltung, was die Ursache der verschiedensten Streitigkeiten und Mißhelligkeiten innerhalb der Gemeinden und eine Schädigung de» Cultu» involvirt Die Gemeinde» haben in der Systemisirung und Dotation ihrer Funktionäre ganz freie Hand, werden nicht zur Accumulirung der Aemter und nicht zum Lnschlufle an Nachbar- und Bilditng von BezirkSgeineindrn, sowie überhaupt zur Conceiurarion der Kräfte verhalten. Andererseits fehlt in vielen Gemeinden da» Institut de» R ibbinate» ganz, war d-r hohen Regierung nicht ganz gleichgiltig sein kann. Den Vorständen steht nicht die gebührende Autorität zu, weil dieselbe nicht auS legal-unbestreitbaren Titeln abgeleitet ist. Die BeitragSpflicht der auf dem flachen Land« wohnhaften Juden ist ganz in Frage gestellt, weil di« ZuständigkeitS-Eprengel nicht abgegrenzl sind. Da angenommeu werden niuy, daß der gänzliche Verfall der ReiigionSgemeinden wegen der üblen Folge» für die Erziehung der Jugend, die Uebung der Wohlthätigkeit u s. w., die er sicherlich nach sich ziehen würde, der hohen Regierung nicht genehm sein könne, so wird dieselbe gebeten, die vermißten gesetzliche» Grundlagen für den Bestand derselben zu schaffen. Noch wird der etwaige Einwand im Vorhinnein beseitigt, al» ob rin Erstrecken der Gesetzgebung auf die Berfaffung der iSrael. EultuSgenoffenschaft mit der staatSgrundgesetzlich genehmigten Autonomie derselben im Widerspruche stände und der wettere Einwand, daß eine Organisation für die Juden dieses KronlandcS nicht eher durchführbar sei, als bi» eine Gefammtverfaffung für alle Gemeinden Oesterreich» in Angriff genommen werde; vielniehr wird die hohe Regierung gebeten, auf einem, von ihr selbst zu wählenden Wege zur Erkenntniß der schlimmen Sachlage und der Mittel zur Abhilfe zu gelangen und die Initiative zur Abfaffung eine» Organisations-Statute» für die i»r. Gemeinden durch Einberufung einer Notablen- oder Deligirten-Bersammlung zu diesem Behufs zu ergreifen, von der allein eine gedeihliche Lösung dieser schwierigen Aufgabe erwartet wird. (Mähr. Corr.) Sku«äuten. Wie»'. Da» auf Grund der vom Brüffeler Eongreffe vom Jahre .1872 gefaßten Beschlüsse eingesetzt'. „Exerutio-Comite für die rumänischen Juden" mit dem Sitze in Wien hat in seiner Sitzung vom 22. März a. c. beschlossen, den tüchtigen Redacteur de» seit 5 Jahren hier erscheinenden „Haschachar," Hr. P. SmolenSky, als Dclegirten nach Rumänien zu entsende». Da« Exerutiv-Eomite (Vorsitzender Jos. S. Werkheimer) empfiehlt die folgenden Punkte der besonder» Wahrnehmung de« Delegirten: „1) Wir halten dafür, daß die S ch u l«jene« Moment bildet, von welchem allein eine Gesundung der Zustände unserer GlaubenSgenoffen unter sich und nach Außen hin erhofft werde« kann. Die Bestrebungen, die nächste Generation auf et«e dem Zeitalter entsprechende Bildungsstufe zu stellen, merde« schon der jetzige« Generation zu Gut« kommen, indem fi« ihre« christliche« Mitbürgern Achtung abgewtnnen, und di« nuusttstsch« Regier««-, der selbst ihre Gegner eine» JndifferentiSmuS dem Schulwesen gegenüber nicht vorwerfta könnet', moralisch zwingen werden, der Bildung achtungSwerther Gemeinwesen Vorschub zu leisten und somit einen Zustand verschwinden zu machen, der durch da» Bild der Zerfahrenheit, da» er bietet, die Gegner unserer Glaubensgenossen doppelt stark macht. 2) Die Errichtung einer in Bukarest oder Jassy zu bildenden Lehrer-Präparandie, soll ebensowohl Zweck al» Mittel zum Zwecke Ihrer Reise sein. Ein Lehrer-Bildung«- Jnstitut im Lande selbst errichtet, wo die jungen Kräfte im HeimathSlande mit dem Unterrichte in der Landessprache ihrem künftigen Berufe zugeführt werden, wird zweifellos die Patrinanz der Reg.erung umso eher erlangen al», wie wir glaubet!, um eine zu »eit gehende Jngerenz der rumänischen Behörde! hintanzuhalten, das Institut ausschließlich durch jüdische Geldmittel gegründet werden soll. Wir werden bei der Bildung des Institutes gerne nicht bloS mit Rath, sondern durch eir:- sprechende E nflußnahme auf die verwandten Vereine Europa'» auch mi: Thal zur Seite stehen, letztere» wem auch nur in Form eimr Subvention, da wir darauf halten, daß ein Ding nur dann festen Boden hat, wenn es der eigenen Kraft jener, die voimiegend daraus 'Nutzen ziehen sollen, sein Entstehen verdankt. S) Habt» wir schon in 1) vorübergehend auf die Bödung achlnnzSiverther Genleinwesen hingewieseu, so wolle» wir hierauf Zhre Aufmerksamkeit noch speciell lenken, nicht bloS, daß Sie zur Bildung fester Gemeinde-Körper aneifern, sondern, wo die» durch vorhandene, iu Folge divergirender GlaubenS-An schauungen gebildeter Parteien, nicht thunlich bi, unter vollständiger Fernehaltung von jedem Scheine rin>:r Eiilmischung in dies« Kämpfe, die keine Aufgabe für un» bilden, auf die Entstehung von speciellen Zwecken, wie Schulen, Erlernung ron Handwerken rc. gewidmeten Vereinen hinzuarbeiten, denen wir durch Mittheilung von Slatuteit, Programmen u. s. w. an die Hand gehen wollen. 4) Halen wir e» für eine gerechte Forderung, dnß unsere reich m und bemittelten rumänischen Glaubensgenossen sich reger mit Jahresbeiträgen an die verwandten Vereine betheiligen, indem gerade Rumänien die Mittel der verschiedenen „Alliancen" nicht selten in Anspruch genommen hat. Sie wollen demnach di« Theilnabme und den Sinn für da» Allgemeine <iud> nach dieser Richtung hin wecken." — Die „N. F. P." schreibt: Die armen Juden! Wenn Parlament unb Königthum dem Zorne der biederen „Kreuz- Zeitung" trotzen, so kommt da« Volk Israel an die Reihe. Bi» nach Rumänien spritzt die Galle der schmollenden Berliner Frömrilerin, welche sich aus Wien schreiben läßt: „Hiesige Blätter sprechen die Vermuthung au», daß da» Wiener Cabinet demnächst in Bukarest kategorisch die Zurücknahme des dort vor Kurzem erlassenen Gesetze» verlangen werde, »ach welchem der Handel niit Spirituosen und ter Ausschank d:rselben nur denjenigen gestattet sein soll, welche das rumani che Staatsbürgerrecht erworben haben. E» mag sein, daß sich diese» Gesetz vorzüglich gegen die österreichischen und ungarischen Israeliten zuspitzt, welche ln Rumänien Wohnsitz genommen haben, aber nicht au» dem diesseitigen Unterthanen verbände getreten sind. Wir wollen ferner au'ier Betracht las en, ob da» neue rumänische Spiritnosengesetz den bestehenden Verträgen widerspreche oder nicht. Oesterreich- Ungarn Hai gelegentlich der Plünderung--Scenen in Jassy und Botuschan bewiesen, daß es die Recht« seiner Staatsangehörigen, auch der Israeliten, zu schützen wisse. Bon ten Geschäften aber, welche die österreichischen und ungarischen Juden in Rumänien zu treiben pflegen, könnte man eben nicht sagen, daß sie die allgemeinen Sympathien für diejenigen, welche sich mit ihnen befassen, zu erwecken geeignet find. Daß da» Wiener Cabinet Alle» daraasetzen werde, um :xn österreichisch!» und ungarischen Israeliten da» Branntwein- Monopol i.i den Donaufürftenthümern zu sichern, möchte» wir den« t och bezweifeln."