Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 17.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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-Ml dieser Regel insoweit ab-esehe, «erde«, daß dem Lura- Mio (§ 10.) gestaltet ist, gleichzeitig höchste»« zwei solcher «sinnlicher Zöglinge, von ihrem zwölfte« Lebensjahr« an, drei di« sech« Jahre in einem Gymnasio oder einer andern hü- Hern Lehranstalt unterrichten zu laste. Unter gleicher Lora»«» setznag kan» auch weiblichen Waisen, ohne Beschränkung der gleichzeitigen Zahl, ihre weitere Ausbildung auf einer HSHern Uchterfchul«, oder in anderer zweckdienlicher Weise, vom zehnte» bi» sech«zehnten Leben«jahre gestattet werden ivem Euratorio wird e« jedoch ausdrücklich zur Gewissenspslicht gemacht, dies« Begünstigungen nur dann eintretcn zu lassen, wenn sich da« Kuratorium von der Tresflichkeit der Anlagen, dem Fleiß« und dem Wohlvrrhaiten der betreffenden Zöglinge «ine begründete Uebrrzeugung verschafft hat. ') 39. Die von der Anstalt angenommenen Zögling« «erde» auf Losten der Anstalt geeigneten achtbaren jüdischen Familien »ur Erziehung und Berpflegung übergeben und bteibeu unter fortdauernder Aufsicht de« Euratom." dl. LuS der Prov. Pose», 28. März. (Or.-Lorr.) Hie Ordnung beim Gottesdienst! und hie: e« bleibt beim Alten! so lauten die Losungsworte so vieler jüdischer Gemeinden, und all« setzen es nach chrem Gutdünken fort. Wo aber Ordnung ohne Arndrung de« Alten geschaffen werden soll, der gehe »ach..., lern« und amüfire sich. Unter dem Borsitz de« Rabbiualsverwesrr« tagte di« Repläsentantenversammlung, um eine sogenannte Synagogenordnung zu derathen rejp. einzusührea. Da« vorher festgesetzte Programm lautete: „DaS Plaudern während de« Gottesdienste« ist verboten, jedoch sollen keine Zwungsmaßregeln augesetzt werden, weil man fürchtet, zur früheren Praxi«, der Denuneiation beim Staatsanwalt, zurückgehen zu »üffen Da« Llopfen mit der Hoschanah am Hoschaaahrabba darf man nicht verbieten, weil et eine Reform («c) wäre. Und wa«, ist die Frage, haben denn die Herren beschlossen? Ja da« kommt! Bei den Mischeberach» der Aufgerufenen zur Thora darf Niemand mehr alt zehn, männlich«^ «ad «densoviel weibliche Personen namhaft machen; die Sperren hierfür dürfen nur in erster Reihe der Gemeinde, in zweUer der Lhewra Ladischa und in dritter dem Ehasan gewidmet werden, allen übrigen Vereinen und Personen ist «» strikte verboten, solche zuzuwenden. Mit diesem Verbot ist der Alliance i«raelite ein Mißtrauensvotum geworden, weil ein twrtiger Waisenknabe von derselben nicht untergebracht worden. Daß solche« aber die Tendenz der Alliance gar nicht ist, da« begreift der grüßt« Theil der geehrten Herren nicht, und!raß diese Sache bei der bevorstehenden Eonserenz zur Sprache kommen soll, genügt nicht, weil e« zu lange dauert, uud der eigene Beutel herhalten muß. Wie nun aber doch da» Plaudern, und namentlich da« der Damen, beim sogen. Vorträge alla» Predigt verhindern? Dazu genügt denselben ganz einfach «Uten au« der Predigt herau» da« M ... zu verbieten. So geschehen am SchadboS hagodaul de« Jahre« 8084 nach Erschaffung der Welt! iVeEerretch. Wie». Die Jublläumrseier Sulzer'S hat am 38. März stUtzefunde». Daß di« Gemeind« Wien«, ihr Borstand, chre Vereine, Nolabllitäten ». s. w. e« nicht an Ehrenbezeugungen fehl,» ließen, ist selbstverständlich, auch Ovationen von au«- viLll« kamen in Menge. Wir heben nur den Bericht über die von der Stadt Wien erwiesen« Ehre hervor. „Um halb 1 Uhr fuhr Bürgermeister vr. Felder im städtischen Sala- «agrn vor. Zn einigen Wonen dankte er dem Odercantor für seine Berdieaste um die Pflege de« Gesänge«, und überreichte ihm sodann da« Diplom als Bürger von Wien. Dasseide rnht in einer Eaoetoppe au« rothem Sammet, die mit tu« Stadtwappen geziert ist. Ja dem Dipäom wird gesagt: »Salomon Sulzer, mit ausgezeühneten musikalischen Anlagen Iregadt, ist durch sein« vorzügliche» Leistungen auf dem Ge-! ritte der Musik, welche er eine» der höchsten menschliche« Zwecke, der Verherrlichung de« religiösen Lultu«, widmet, ttigemei» und brsond«« in der Lünstlerwelt geachtet und geehrt. — Der eigenen künstlerische» Thätigkeit entsprang aber auch da» Strebe«, de« Lei« echter Lnnst in «adere, zu wecke» und zu pflege«, und so hat Salomo» Sulzer in uneigennützigster Weise ein« große Anzahl armer Schüler ln der G«sang»kunst unterrichtet, die durch chre Leistungen di« ehrenvolle« Beweise der Anrrkeauung ihre« Reister» im Inland« und im Ansland« vermehrten. In Anbetracht diese« hervorragenden, künstlerischen und Humanitären Wirken« stn> det sich der Semkinderath in seiner Sitzung vom 19 Febr. 1874 bestimmt, de« Herrn Salomon Sulzer da« Bürgerrecht der Stadt Wien taxfrei pi verleih««." Daß der Laiser, al« eifriger Förderer der Lunst und Wiffenschaft, „den alten Sulzer" nicht vergaß, ist begreiflich. Salomo« Sulzer wurt>! zum kaiserlichen Rath ernannt. «»« Böhmen, Ende «Kärj. (Or.-Eorr.) Rur al« Gegenftück zu dem in dies. Bl. gemeldeten verhalter: der Bevölkerung in einer deutschen Stadt am Rhein gelegentlich einer jüdischen Beerdigung berichte ich Ihnen über da» nachfolgende Borkommniß in einem kleinen böhmischen Städtchen, Jaromer (nächst der Festung Josephstadt). Daselbst war jüngst ein J-raelit. 30 Jahre alt, «nverheirathet, gestorben. Groß war bei deffen Beerdigung die Theilnahm,^ seiten« der dortigen christlichen Bevölkerung. Der czechische, nur ar.« christlichen Mitgliedern bestehend« Turnmrein „Sokol" umgab den Sarg, der von ihnen mit einem großen Lraiiz geschmückt war. Der christliche Fleischerzunftverein gab seinen neu«« Leichenwagen her, um aus demselben, nachdem tie Zunftvorständ« zuvor die mit Lreuzlein bemalten Laternen de« Wagen« hatten durch andere ersetzen laffen, die Leich« zum vegräbnißplatze nach dem zwei Wegstunden entfernten Oile Großbock führen zu laffen. Der Turnverein wollte sogar «in Musitcorp« zum Leichenbegängnisse bestellen, wa« jeduch aus Bitten de« au« Horie zur Leichenrede herberufenen Rabbiner« Dr. Ehrentheil unterblieb. Während I>er mitten in der Stadt, im Freien gehaltenen Re!nwurde sogar derWagenverkehr seiten« der städtischen B ilizeiorgane abgesperrt gehalten, um keine Störung eintrete« zu lasten. Ich melde diese Detail« Ihnen, wie bereits gesagt, nur tu« Gegensatz«« wegen. -kußland. Petersburg, 6. April. „3« näher der Termin zur tlgrtsächlichen Verwirklichung der gesetzlich eingeführt.« allgemeine» Wehrpflicht heranrückt", — sagt der „GoloS" — „un!> je eifriger die Regierung bedacht ist, durch eine Reihe von SjerwaltungSmaßregeln die Durchführung derselben zur Wahihest zu machen, desto mehr tritt die Abnützung zweier Seselljcho«lSklaffen gegen die neue Wehrordnurig hervor, nämlich der jüdischen Bevölkerung und de» Laufmannsstand««. In der jüdischen Bevölkerung drückt man seinen Widerwillen gegen die» Gesetz am offenkuiüngsten au» und nimmt zu dm wunderlichsten Lnissen seine Zuflucht, um sich demselbeit zu eutzi-chen. Die Zeitungen werden nicht müde, von der „Prnique" zu berichten, welche cmläßlich der allgemein« Wehrpflicht auch di« Vertreter de« Laufmanwöstande» «griff« hrä. So silchea Beamte im Solde d« Moskau«, Laluga«, S«rpuchow« und Bogorodsk« HandelSftände die sogenamtten „stiecrutirungSbesreiungSscheine" aufzukaufen. Zicht man in Iietracht, u«lch« Privilegien da» neue Wehrpflichtgesetz d« Schulbildung gewahrt, so muß die Erwerbung eine« solchen Scheine« in d« öffemlichm Meinung eigentlich al« ei» PateM für Bildimg»- losigkeit gelten. Der Preis eine« solchen Scheine», welch« an einzelnen Orten bereit« zu nicht wenig« al« 18,000 Rubel gehandelt worden ist, kan« daher nüt al« ei» Werthmeff« de« Bildungsgrade« ein« uns«« geachtetste« Gesellschaftsklasse» gelten.^ — Die« scharfe llrthetl macht de« russischen Preßorgan alle Ehre. Uebrigen« wird berichtet, daß di« Regierung ihrersest» b«eitS Maßregel» bezüglich bc» Lrglnubigungsmodn« dies« Befreinngsschetne «laste» hat, seitdem nämlich festgestellt ist, daß di «selb« mehrfach gefälscht «orde» find, und zwar