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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 7. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 7.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nachwort b«t Redaktion. Die Dackschrtst zerfällt, jÄ1IW chr fdtt h«vo,tzeht, tn hört Thrtlr. Mt dem Pe- AHHr: ^die jüdische Conefstön «rd ... voin Staate aner- «mt nhb . . . Mchaestellt", «erden all« Juden ohne Änr- Mchme einverstanden sein, selbst diejenigen, welche nach de« Vorbild« Ungarns zwei jüdische Eorfrfsionen anerkannt sehen Möchten, weiden vorläNstg mir der allgemeinen Lonceffion zusttieden sein. Es würde auch durchaus nicht üderstüsfig frtit, wenn jener im Prlncip allerdings tn der Bersassung enthaltene Satz endlich etnrwl tn bestimmter Form gesetzlich festgestellt wtrrln. Die Denkschrift zählt di« Punkte, in deren Betreff da» Jndenthum in Preußen keineswegs anerkannt und gleichgestellt ist, auf, und darin erblicken wir ihren Werth; es kann nur nützlich sein, der Behörde einmal die Gravamina «orzuftchren. — Luders lieht es «m den zweiten, die Anstellung non Räddinern betreffenden Thtil. Wir, für unsere Person, sind «ttt der, Vorschlägen im Ganzen und mit deren Motivtrung thellweise eiirverstanden, gleich uns werden viele es sein; aber ei» großer und wahrscheinlich der größte Theil der preußischen Juden wird sich gegen tnefe Petita auslehnen, sie sich nicht anrtguen. Die Denkschrift selbst verhehlt da» nicht; waS sie zur Entkräftung der Eimväiid« sagt, ist wohl richtig — bis auf da» in Betreff der religiösen Trauung Gesagte, da der Staat, besonder« nachdem er für Alle Etrtiehe einzuführen Willen» ist, gewiß kein« Veranlassung mehr hat, sich um di« Person des zur religiösen Trauung von den Brautleuten Erkorenen zu kümmern, — Ader iva» hilft'»? E» ist einmal dem Zuge der Zeit zuwider, irgend eine Eimmsä.ung de» Staat» in die religiösen Angelegenheiten der Gemei..>n zu provociren, zu fordern. Wohl wütx damit der Pantät entsprochen, denn der preußische Staat wird noch lange christliche Geistlich« anstellen, besolden, u. s. w., wird die christlichen Gemeinden noch lange nicht ganz sich selbst überlasten — aber die I u d e n «erden die Mchrzahl nach b l e re Parität zurückweisen. Wir »erden «s .Nicht ändern! Bor 25—30 Jahren würde die überwälti- «icke Mehrzahl der preußischen Inden die Einführung einer »er französischen Lonsistorialverfaffung analogen, regierungsseitig octropirten Einriä>tung de« jüdischen Gemeinde- und Eultnswesm« trendigst begrüßt haben. Jetzt ist e» — zu spät. Berichte und Correfpondenzen. :ve«tfchl«ad. Stellt», den 4. sfebruar. Txr im vor. vl. erwähnte Bericht der Petition»-Timmission de« Abgeordnetenhauses ent» hält noch «mb. lit E. nachstehende» Ausführung, deren Abdruck wohl nicht überstüsstg sein wird. „Berichterstatter: Abgeordneter L e h f e h l d t. Der Eigenthümer Feibisch Breslauer zu Thodziesen, und acht andere dem Indenlhnm angehörig« Männer beschweren sich darüber, daß di« zu Thodziesen wohnhaften Juden zu Abgaben, resp. zn Beiträgen zu den dortigen evangelischen Kircheniasten auf «rund de« § 8 de« lliesetze« vom 23 Juli 1847 heranaezögen werben, nnd daß das Tuttusministerium resp. dir ««- ztrksregiernng die Eintragung dieser Lasten in die Grundbücher bewirkt hat, tn denen da« Grundeigenthnm der Synagogen- Genreind« zn Chodztese» verzeichnet steht. Die Petenten beinfen sich auf eine Resolution de» Abaevrdnetenlzause« von» 27. Jannar 1870, wonach di« gesetzliche Regelung der Beitrag«!,flicht zwischen den jüdischen Gemeinden nnd de» christttchen Kirchen geregelt werden sollte. In Uedereinfttmmung mit der Erklärung des Eonnniffar« des TultnSministeriumg mußte die Petitionseommission diese Anträge als gegenflaNMiss gewordeu ansehen, »veil 'S. 9 des B^etzes vom 14- Mai 1873 nnb 8 3 drffetben Gesetze« die Petenten als solche von de, BeitagSpflicht befreit haben, und ««,' wenn Eintntgnng«!» tn den Grundbüchern stehen, also' «Here Rehestilet, als dl, außer Kraft gesetzten Besetze destehe«, überhaup: nicht auf die Eigenschaft der Petent«« als JndeN, ankonnstl. Bedarf es sonach einer weitere» gesetzliche» Mgelnnnicht, so kann he Frage, ob di« jetzt gerügte Eintragung «ft Recht oder mit Unrecht geschehen ist. dahingestellt blewen, weil btr mit der Füdrnng de» Grundbuches deäNftrachlN Stichle» das übrigens hi r nicht mitgetheilre Material, da« den Titel zur Eintragung enthält, dahin zu prüfen da!, oV b r eirund zur Eintragnng voriiegt oder nicht; den P.nenien oruil, der materielle Besch nerve weg für der« Fall, daß die Einlirgung selbst zn Unrecht gesch hen sein tollte, offen steht. Deshalb b« antragl die PelitionsrommiisisH: „Das Hau» der LbgeorduettN «oll« beschließen, über bi« Petition d,S Feibisch, Bretiauer «. Gen. ' zur Tagesordnung überzugehest." Breslnn. Wir entnehmen dem zwanzigste» Jahresbericht" de» jüd. theol. Seminar» noch folgend« Date«. Da» Seminar zählt izegenwärtig 30 Hörer, von welchen 13!xreit» di« Universitätsstndien absolviri haben und zrl vvr, ptül. promovixt find, 11 besuchen die Universität. Außer, dem in vor. Rr. erwähnten grn. Dr. Porges haben noch die HH. vr. Kusznitzki ans Kempen und vr. Salzberger au« Krün» da« Rabbinerexilmen bestanden. Im abgelaufmen Iah« sind wiederum medr:re — sieben — in dieser Anstalt gebildet« Theologen vor Gemeinden zu Rabbinern und Predigern berufen worden. Der Jahresbericht hat auch wieder eine üteche neuer Beweise ix» Wohlwollen» theiis von Gemeinde», rheil» von Privaten frurch Zuwendung von Legaten, Grüadnng va» StipendieusUstungeu, sowie sonstige Beiträge und Gezchenke an di« Bibliothek) zu verzeichnen. Aus dem reichhaltigen Verzeichnis der theologischen Disciplinen, di« im abgelcmseuen Jahr« gelehrt riurden, heben wir diesmal besonder» dir historischen und religionsphiiosophischm hervor, jene von Pca effor Grätz, diese ran vr. Frendenthal geleitet. Die letzter« umfaßten: Erklärung de» Moreh Rebuchim von Mairaoiühe» und der Rikomachischen Ethik de» Ariostötele», die Literaturgeschichte de» jüd. Hellenismus, Philo und Jofephu». Uidersicht über die Syst« ne her R«ligion»philosophi« von Kant ist» ans die neueste Zeit, Bearbeitungen und Besprechungen nächtiger reiigion-phllofophischer Frage». — Pädagogik und Didaktik lehrte vr. Ros.n; über jüdische Chronologie und den jüd. Kalender la» vr. Zuckermann. Daß di« talmndischen Disciplinen, in der oberen Klaffe ausschließlich in dm Händm de» Director», im Vordergrund« stehen und besonder» eingchmd gepflegt werdm, braucht nicht erst gesagt zu werden. Wir schließen unser Referat über dies« wichtigste Anstalt der deutsch« Judenheil mit einige» der Einlrttung zum Jahresbericht« entaommenm Sätzen drt> Hrn. Director»: „Da» Semiaar war bei seiner Entstehung eine neue Schöpfung, es fehlte an Vorbild und Leitfaden. Dia frühe m Akademien hatim eine dm Anforderungen ihrer ,-jrtt entsprechend« Bahn «ingefchlagm, die zedoch dm gesteigerten Anforderungen der allgemein vorgeschritteqm Bildung nicht mehr genügte. Mit dem theologischen Wissest soll in unseren Tage»« allgemeine» Wiffm sich verbinlest, der Glaubensschatz vom Geiste der Wissenschaft durchdrungen sei», Glaube und Wissenschaft einander tragend, sollm hier ter blindm Orthodoxie, dort der baden- und herzlosen Zersetz, stg <i&* aegmtretm. Diese» Ziel verfolgte da» Seminar seit frintist Entstehen, und daß me» da» Richtige, beweiset da» Verträum, besten e» sich während diese» Zeitraumes zn erfreuet hatte, beweism die llllänuer, die au» chm hervorgegangen and die al» Führer mb Lehrer vieler großm Gemerndeu Deutschland» und Oesterreiäf» für Erhaltung und Festigung de» Judenthum», für Keuutnib der Religionslehrm und Gewinnung >xr GemÜther für fr durch Wort und Thal wirken." Schtist«, 3l. Jannar. (Or.-Tvrr.) Da« human« Prinzip der emffesston, llen Parität ist anch hier «eutich in einer ministeriellen Verfügung zur Anwendung gekommen. Es hat nämlich «ach der bereit» erfolgten Mitcheilnng des Her«!, Gymnastal-Prorertet» an de« hieflgrn LortzsräABnsiorstun» lxt

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