Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 6.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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■mitytrt zur Wahl bt« Abgeordneten zum Provinzial-Landtag außer 1) uyhxschqltuem Ruf, 2)< zurückgelegte« 24. Lebensjahr, 3) Ansässtgkcu, Grundbesiü au einem Orte im Kreise, auch noch 4) daS christliche GlaubenSbetenntniß gehört, wie dies im AmtSfBeiblatte des Ober-Eisfelder Anzeigers zu Hetligenstadt voni 8. Juni 1873 zu lesen ist? Da dar aktive und passive Wahlrecht zum deutschen Reichstag, zum preußischen Abgeordnetenhaus, zu den Landtagen der Ädrigen deutschen Länder, Oesterreichs, überhaupt aller s. g. Eulturstaaten Europa'« nicht vom christlichen Glaubensbekenntnisse abhängt, niuß »S auffallen, daß im Kreise Heiligenstadt die Intoleranz noch kein überwundener Standpunkt ist, daß z. B. ein jüdischer Grundbesitzer, nachdem er zum preußischen Landtag und zum Reichstag gewählt, zum Provinziallandtag nicht wählen darf, obgleich dieser so wenig wie jene eine Synode ist oder sein soll, und obgleich vom christlichen GlanbenSbekenntniffe keine Red« mehr ist, sobald eS sich um Prooinziallasten und Pflichten handelt. In Erwartung, daß die neue Provinzialordnung für Sachsen und die übrigen östlichen Provinzen in Kürze zur Verhandlung kommen wird, möchte eS zeitgemäß sein, das oben beschriebene Reglement für die Wähler zum sächsischen Provinziallandtag zur allgemeinen Kennrniß zu bringen, sei eS auch nur, um dasselbe in negativer Weise als Vorbild zu brauchen." (Daß die neue Prooinzialordnung keinen Unterschied zwischen den Confessionen kennen wird, unterliegt nicht dem leisesten Zweifel. Wie die alt« für Provinz Sachsen lautet, wissen wir nicht; in uiehreren Prooinziallandlagen sind Juden zugelaffen werden, aber nicht ohne Kanipf. Ebenso bekanntlich in Betreff der Kreistag« unter der früheren KreiSordnung. Red. d. JSr. Wochenschr.) Oesterreich. Wie«, den 27. Jan. (Orig.-Corr.) Während die consessionellen Gesetze in Preußen mannigfache Besorgniß für das Forrbestehen der Einheit und Einigkeit der jüdischen Gemeinden heiuorgeruien haben, sind wir hier in der glückliche» Lage, der Durchführung der nunmehr an den ReichSrath gelangten entfvrechenden Vorlagen ohne alle solche Besorgniß entgegenzufehen. Wenngleich nach dem Gesetze „betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften" der Bildung selbstständiger Gemeinden innerhalb eine» der bisher anerkannten Bekenntnisse fortan staatticherseitS keine Schwierigkeit in den Mg gelegt fein wird, so ist doch zugleich dafür gesorgt, daß die Bildung solcher Gemeinden nur au» einem wirklichen Bedürfniffe und nicht durch die Umtriebe jede« beliebigen Störenfried« erfolgen kann. So heißt es z. B. gleich im z 1, daß einer bisher nicht gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft die Anerkennung nur unter der Voraussetzung ertheilt wird, daß „sie ein« Benennung führt, in deren Zulassung nicht eine Verletzung Andersgläubiger gefunden werden kann." In den Motiven heißt es zu diesem Passus: „Wenn sich z. «. eine christliche Eekie wie die sogen. Swedenborgianer als die „wahre christlich« Kirche" bezeichnet, oder wenn Dissidenten de« mosaischen Bekenntnisses auf den Namen der Rechtgläubigen (Orthodoxen) Anspruch erheben, so würde die Zulassung solcher Benennungen gewiß eine Verletzung der übrigen Anhänger des christlichen oder mosaischen Bekenntnisses in sich schließen." — 8 3 lautet: „Als Angehöriger einer auf Grund dieses Gesetzes anerkannten ReligionSgescllschast ist nur derjenige anzusehen, welcher einer ordnungsmäßig constituirten CiilruSgemeinde derselben angehört." Danach ist also vor den» Eintritt in eine srcessionistische Gemeinde die formelle Erklärung de» Austritte« aus der Hauptgemeinde erforderlich. Tiefe Erklärung aber abzugeben, wird sich Mancher besinnen, w«ü er damit jede Verbindung mit der Hauptgemeind«, wie durch den Uebertritt zum Ehristenthume, auflöst. — In 8 11 lesen wir: „Als Seelsorger kann nur derjenige angestrllt werden. dessen allgemeine Bildung mindestens durch Vollendung eine« achtjährigen Gymnasialstudiums erprobt ist." Es wäre interessant, wenn an diesem Paragraph«« die Hoffmmae», so mancher siegesgewissen Streithahnes, dersichastssein? origr doxe Unkenntniß aller profanen Wissenschaft etwa» z»'O»v thut, zerschellten! Italien. Turin. Der hiesige israelitisch« Gemeinderath hat t» , einer Kundmachung vom 18. v. M. daS Resultat der Ab» stimmuug über die Beibehaltung resp. Abschaffung de« zwei» ten Feiertage« mit folgenden Worte» veröffentlicht: - „Die Gesawmtzahl der in die Urne geworfenen Stimm», zettel betrug 157, darunter waren 146 dagegen, einschließ» lich 10, die kein Recht zil stimme» halten und nnr irrlhüm» sich zur Abstimmung zugelaffen worden waren. Auch eine von zahlreichen Unterschriften bedeckte, gegen di« beantragt« Neuerung gerichtete Petition ist deni Gemeinderath unterbreitet ivorven. Wiewohl nun Allezusammen noch immer nicht die numerische, legale Majorität sämmtlicher Stimmberechtigten erzielt, und die logische (?!) Anwendung der ursprünglichen Erwägunge» des GemeinderatheS*) mithin nur zu Gunsten der vorgeschlagenen Abschaffung auSfallen würde, so har dieser dennoch in voller Uebereinstimmung mit dem hoch«. Herrn Rabbiner beschlossen, daS Resultat der abgegebene« Slimmen als Ausdruck der öffentlichen Meinung festzuhalte«, und von jeder weiteren Maßnahme in der angeregten Frage abz »stehen." Modena. Die Eiuweihung des hiesigen Tempel» hat am ISv. M. Abends stattgefunden. Außer den Spitzen der Behörden und de» übrige» Honoraliouen unserer Stadt waren auch die Vertreter unserer Gemeinde de» Königreiche«, die Oberrabbiilen von Reggio und Eorsu, der Rabbiner oo» Bologna und der enlerilirte Rabbiner von Earpi bei der Feierlichkeit zugegen Der Zudrang de« Volke« war außer» ordentlich stark, und dieser Umstand, sowie die blendend« Pracht der Äasbeieuchtuug diente» nur dazu, um den magischen Reiz zu erhöhen, de» daS Innere de« Tempel» auf All« übte. Besonders zog die reich verzierte heilige Lad« di« allgenleine Bewunderung auf sich. Einzelne wollte» sogar dari» «inen Tadel erblicken» daß der Teiupel etwa« Theatralische« an sich habe. — Die religiösen Functionen bei der Einweih» * ung ginge» in schöner Ordnung und würdevoll vor sich: zuerst das Schehechmnu, dann Pi. 30., hierauf AuSheden der Thorarollen nebst feierlichem Umzug, hernach ei» hebräische«, eigen» zu dieseiil Zwecke versaßle» Gebet, dann Gebet für König und Volk, Eiuheben der Tdorarolle», ein hebräischer Hymnus, vonl Ober-Rabbiner Jona gedichtet, Predigt, Adon olam, hierauf einige Minuten Pause, und zuletzt da« Abendgebet. Der Chor und sein Leiter leisteten Treffliche«. DaS Thema der Predigt war: Die Bedeutung der Religion und deS Gotteshauses fyt Synagogenvorstaad erließ zur Einweihungsf. irr einen Ausruf, sich an einer Collecte für die GlaubenSgeilosseu in Jerusalem zu beiheiligen, und da» - _ Resultat ergab eine nicht unbeträchiliche Suinule Auch ander- , wellig wurde di« Feier durch reichlich« Spende» für die Arme» ,, in würdiger Weise gekrönt. Ancoua. Kor 14 Jahren mußte der hies. uralt« Tempel ans Befehl der geistlichen Behörde niedergeriffen werden, ■%, und endlich nach so langer Zeit stehe» wir am Beginne der ' . Erfüllung de» heißersehnten Wunsche«, ein neue« Gotte«haur'; in unserer Mitte sich erheben zu sehen. Am S. v. M. hat in der feierlichsten Weise in Gegenwart der Standespersonen unserer Stadt, worunter auch die hiesige Geistlichkeit stark vertrete» war, die Grundsteinlegung zum neuen Tempel stattgesunden. (Cd. J«r.) Afrtea. Ans Jemni bringt „Hainagid" eine Corrrspondeuz von / einem „Sendboten" au« Safet, der nach Südarabien geschickt ' .< worden war, um Beisteuern zu sammeln. Man hatte gehtr^ *) Daß bk nicht obgqptaKnSttamnt«'» »nsttin««»» Mttft v 'S •mca s Mlen t «chdna Lo^t l ~