Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 4.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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fitw bi*f(i li^rl im Stadtrath ein« ga«| eigenthümlich« De» Me. Dir littet der Stadt scheine« etwas Schomredatllches in sich zn haben, denn sie zeigten sich nicht geneigt, dem verlangen der Commission z» entsprechen, indem die Stadt diesen Banplatz, freilich für sehr untergeordnete Zwecke, gebrauch«. Einer der Stadtväter meinte sogar, es sei die Grrichtnng einer solchen, particularistischea Zwecken dienenden Lnstalt nicht gut zu heißen, eia anderer ist gegen ein Seminar, er würde eine, mit der Universität verbundene, Facultät wünsche». Diese Ansicht ist vom Principe der Gleichberechrigung aller Konfessionen nur zu billigen, jedoch war die Debatte im Stadtrach« höchst komisch, Angesicht» der schon erfolgten königl. Genehmigung zur Errichtung oes Seminars, wie auch daram, «eil überhaupt die Herren über diese Angelegenheit zu entscheiden nicht die geringste Berechtigung habe». Der Stadtrach siel diesmal au» seiner Rolle. (Aus einem ausführlicheren Bericht im „P. Bl.- tragen wir noch »ach, daß die Eingabe de» Seminar-Comite'S al« Grund für dir Wahl d«S fraglichen Bauplatzes hauptsächlich die Rähe der Universität, zu deren Besuch die Seminaristen verpflichtet seien, betont hat, daß es sich um Ankauf des Platze» handelte, und daß die oben erwähnten Stadträthe wirklich ein« Debatte über die Nützlichkeit und Zulässigkeit von Seminarien überhaupt eröffnet zu sehen wünschten Man muß das allerdings »komischfinden. Red.) Frankreich. Pari». Ter Brief, mit dem der Baron von Hirsch der Alliance Jsraelite Universelle eine M i l l i o n Frc». für Schulen in der Türkei zur Verfügung stellt, liegt uns in Abschrift vor und verdient sicherlich, daß wir ihn ganz unverkürzt mttcheilen. Brüflel, den S. December 1873. „An den Hrn. Präsidenten der All. JSr. Un. in Paris. Mein Herr! Während meines öfteren unb längeren Aufenthalt» in der Türkei hat da» Elend und die Unwissenheit der großen Mehrzahl der das Reich bewohnenden Israeliten einen peinlichen Eindruck auf mich gemacht. Ueberall sieht man in der Türkei Fortschritte, aber die Israeliten haben, in Folge ihrer Armuth und der ihnen mangelnden Aufklärung, keinen Nutzen davon. Da» wirksamste Heilmittel gegen dieses Uebel besteht darin, daß man für Unterricht und Erziehung der Jugend sorgt. Ich weiß, daß di« Alliance diese Zustände wohl kennt, daß sie sich mit denselben ganz besonders beschäftigt und schon eine gewisie Zahl von gut wirkenden Schulen gegründet hat; aber ich weiß auch, daß die» bescheidene Ausmaß ihrer Geldmittel ihr weüaur nicht gestattet, alles zu thun, was nöthig wäre, uiü> daß sie ihre Wirksamkett nicht einmal auf Constannnopel richten konnte, wo an 20000 arme Israeliten darauf warten, daß man ihnen zu Hülfe komme. Wir wissen, daß die Regierung Er. Maj. de» Sultans alle», was man in diesem Sinne unternehmen mag, begünstigen wird. Erforderlich find beträchtliche Geldmittel und eine verständige Leitung Da diese Leitung in der Alliance bestens vorhanden ist, so habe ich mich entschlosien in Constanttnopel eine Süftung von einer Million Francs zu machen, welche speciell zur Verbesserung der Lage der Israeliten de» türkischen Reichs durch Unterricht und Erpehung bestimmt fein soll. Die Verwalttmg dieser Stiftung und die Verwendung der Zinse» sowie, in gewissen «etter unten angedeuteten Fällen, eine« TheileS von dem Eapital derselben sollen dem in Pari» residtrenden Central-Comite der Alliance anvertraut werden. Ich erlaube mir, Herr Präsident, einige Grundsätze, welche ich für die Verwendung dieser Schenkung beobachtet schm möchte, anzudeuten, wenn die Alliance sie billigt und annimmt, sollen sie verbindlich« «rast haben. 1) Kapital und Zinsen find ausschließlich für die Erzichnng und d« Unterricht der israelitischen Jugend des türkisch« Reich«» bestimmt, «tt> für alles, was dHin einschlägt. »te: «tfetanj «M UntrchMnAß von Schulen, Lehryew, Reisen und Aufenthaft einiger Zöglinge in fremde» LändkMf * *■ 2) Di« Alliance ist nicht gehalten, das Capital una««- tastet zu lass« und nur die Zinsen zu verwenden; wen» «Sie gerechtfertigten Ausgaben den Betrag der Zinsen überschreiten, soll oa» Kapital angegriffm «erden können, »ach dem Grundsätze, daß die best« Verwendung dieses Kapital« darin besteht, einer möglichst großen Anzahl von Kindern die angemessenste Erri>ch«na ru aewähren. Da jedoch die Verausgabung eine» TheileS vom Kapital nur die Ausnahme bildm soll, so bestimme ich, daß jedesmül wenn eine das Kapital angreifende Ausgabe vorgeschlage» wird, die diesen Vorschlag enthaftende Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung mir oder meinem Stellvertreter mttgetheift werde» soll, damtt ich geeignet« Falles «eine Einwendungen geltend mach« könne; das Veto über diese Frag« soll mft stets Vorbehalten blechen. Rach meinem lob« soll das Recht auf meine» Sohn übergehen. 3) Für die Verwaltung und Verwendung der Fonds dieser Süftung soll ein besonderes Conto angelegt werde«. Die Fond» dürfen in keiner Weise mit dm andern Einnahmm und Ausgaben der Alliance zusammengelegt werden. Um diese Trennung zu erleichtem, sollen die Werthe bei einer der großm Bank« in 'Paris (z. B. Koeiötö g6n£rale) medergelegt und bei dieser Bank ein Wechsel-Conto eröffnet «erden. 4) Ich behalte mir «in gewiffe» Jnterventioasrecht in den Ausgaben vor und zwar in folgender Weise: Wenn zwischen den Mitgliedern de» Central-Comite der Alliance Meinungsverschiedenheiten über eine, diese Stiftung betreffende, vorgeschlage»« Ausgabe entstehm, so soll die Mtuorttät an mich appelliren können, und die Entscheidung, »eich« ich geben werde, soll verbindlich sein. Ich werd« mich für dieses Recht vertreten laffen künnm, und nach meinem Tvde soll eS auf meine» Sohn übergehen. 8) Falls die Alliance zu bestehen aufhören sollte, s« wird für die Verwaltung und Verwendung dieser Stiftung vo» mir ein Comit« gebildet werden oder nach meinem Tvde von meinem Sohne, oder wenn weder mein Sohn noch ich am Leben sein sollte, durch di« Fürsorge, de» Central-Consistoriums von Frankreich. Ebenso, falls in Folge allmäliger Ersetzung der jetzigen Mttglieder de» Central-Comite dieses den Charakter hoher Ehrenhaftigkeit, Einsicht und Mäßigung, welche es jetzt auszeichnen, verlieren sollte, oder falls Mißbräuche an der Verwaltung und Verwendung dieser Stiftung sich zeigm sollte, so werde ich oder nach meinem Tod« mein Sohn das israeft» üjche Central-Consistorium von Frankreich um Vornahme einer Untersuchung angehen; auf Entscheidung de» Consistorinms wird die Verwaltung dem Comite der Alliance abgeuomme» werden können, und man wurde sie einem zu bildenden- Cv» mite für denselben Zweck anvertrauen. Sobald die Alliance mir die Anzeige macht, daß sie die Verwaltung dieser Stiftung in der Form und unter de» Bedingungen, welche ich vorschlage, annimmt, werde ich 5*/»' französische Rente für die effectio« Summe von einer Mtllian Franc» ankaufen laffen und die Rententttel zur Dispvfitio» - der Alliance halten. Genehniigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. M. de Hirsch.“ Vermischte uub neueste Nachrichten. Lattrwitz, im Decbr. 1873. Der Rabbiner und der Vorstand der Syn.-G«metnde erlaffea folgende Warnung: „Seit einer Reih« von Jahren lebt« hier ei« älterer Man«, RamenS Samuel Fischer, seine« Handwerk» ein Schmelzer. Derselb« gab vor, früher Christ ge wesen und inJtnlie» zum Jndenthu« übergetreten jh sei». Die w» HR W für »ei-»br»chRa Beweis« lasse»' gehechtet Zweffrl' ml