Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 2. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 2.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/5369809-5935028-5935751--1977-5371514
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

betreffenden Sitzung einen Maffenau«tritt au» der Synago- .geugemeind« al» einen unendlich viel leichteken Akt alt den Austritt «u» einer christlichen Kirche bezeichnet bat. Erheblicher noch, ja von durchgreifendster Wichtigkeit, ist der Hinwei« auf die Ausführungen de» Prof. Gneist in Betreff der den Gemeinden zu belassende» Corporation» rechte. Cr weist nämlich mit riulenchtendsteu Gründen nach, daß der Staat einer Gesellschaft, an» der durch einfache AustrittSerklärung binnen 24 Stunden die zahlung-fähigen Mitglieder oder auch alle auf einmal verschwinden könnte», unmöglich die Rechte einer juristischen Person verleihen od^r belassen könne. Somit würde» di« jüdischen Gemeinden weit zurückgeworsen und hätten eine tiefe Degradation sich selbst zugezogeu. Weiter wird die Unbilligkeit der vorgeschlagenen AustrittSsreihrit au» verschiedenen GestchtSpunkteu beleuchtet. »Der A»-getre»ene würde sich seiner Pflichten gegen die Gemeinde entschlagen; da er aber Jude bleibe, würde er doch »virder gegebenen Falle» die Gemeinde benutze», in Anspruch nehmen und auSautzen; wollte und müßte man aber diesem statutarisch verbeugen, so würde man zu einer Intoleranz (und Herzlosigkeit, setzeil wir hinzu) gedrängt werden, die dem Judeiithum, auch dem einzelnen Inden, bisher glücklicherweise fern gelegen haben. Endlich wird die Clausel der Üa»ker'schen Resolution, wonach der Austritt «au» konfessionellen Bedenken" gestattet werdet» soll, besprochen und — wie die» von allen Seiten «rkanitt worden ist — nachgeioiesen, daß der Richter doch unaiöglich prüfen könne, welche Bedenke» al« consessiouelle berechtigt seien und welch« nicht. Ein Anhang zu der Denkschrift theilt u. A. einen Brief de» sei. vr. Losch vom 18. Febr. 1871, in dem er sich für die obligatorische Zugehörigkeit zur Synagogen-Gemeinde auSfpricht, mit. Berichte uud Correspondenzen. Deutschland. Berlin. In Betreff der am Sonnabend, den 10. Januar, stotthabenden Reich»tag»wahl hat sich Herr DistrictS-Rabbiner S. B. Bamderger zu Würzburg, wegen Belheiligung der israelitischeu Reichsangrhörigen, telegraphisch an da» kaiserliche Retchskanzleramt gewendet, und wurde demselben hierauf telegraphisch folgender Bescheid zu Theil: «Berlin, IN. Decbr. 1873. Herrn Distrikts-Rabbiner Bamderger, Würzburg. Die Ausübung de» Wahlrecht» ist möglich, ohne daß der Wähler am Wahltage selbst schreibt. Der Wahlzettel kann «ntiveder schon am Tage vorher oder auch ain Wahltage selbst durch «inen Vertreter geschrieben werden. Ueberdies wird di« Abstimmung erst 6 Uhr Nachmittag-, also fast zwei Stunden nach Sonnenuntergang, geschlossen. Eine Beeinträchtigung stoischer Reich-angehöriger liegt daher in der Bestimmung de» Wahltage» nicht. Reichskanzler-Amt. (gez) Eck." (Da alle diese von« Reichskanzleramte gegebenen Belehrungen sehr einfacher Natur sind, so hätte man in Würzburg besser gethan, sich vorher zu iuformiren, welche» die gesetzliche» Borschristen über die ReichStogSwahlen seien und die Correspondenz zu unterlassen, die vielen polit. Zeitungen willkouuneiten Stoff zu Witzeleien und Sticheleien abgab. Stuttgart, End« Deeember. Auf Weisung de» Ministerium«, welche« vo>» der «Belästigung der isr. Bevölkerung de» Laude» durch polnisch« und oslpreußijche jüdisch« Bettler" Notiz genontmeu hat, find di« i-rael. Kirchenvorsteherämter aufgefordert worden, darüber zu berichten: 1) «ob auch ihre Gemeinden von diesen polnischen und ostprrußischen Beitlern gewöhnlich heimgesucht werden; 2) wie groß etwa Sie Summe sei, welche die i»r. Armenkasse, oder w» eine solche nicht besteht, die Gei'amn.thett der Gemeindegenoffen ans Abfertigung dieser Bettler verwendet und 3) ob die, gründliche Beseitigung dieses Uebelstinde» durch geeignete Vorkehr, nölhigenfalls strenge polizeiliche Maßregeln im Wunsche Iht Kirchenoorsteherümter uud dir Gcnleindrgenossen liege." Au» dem!Nüusterlande, 28. Dezbr. Die W. Pr.-Z. schreibt: In wat für Zeiten wir hier ncch leben, daran erinnern nn» wieder einmal folgende verbürgte Fakta: In vorigein Jahre wurde in der Nähe des Dorfes Ennige:: (bei Beckum) ein Mädchen erniordet in der Angel (einem kleinen Flüßchen) gefu,-.!>en. Der Thäter war nicht zu ermitteln. Mehrere Verdächtige wurden eingezogen» mußte» aber aus Mangel an Beweis wieder entlassen «erden. Da wurde plötzlich der Verdacht auf einen Juden gelenkt. Der hatte nämlich im Anfänge geäußert, er habe an dem betreffende» Abende, da er mit einem andern Viehhändler vom Buhnhof Beckuvl nach E. gegangen, nach jener Richtung hin ein Jammern zu hören zeglaubt, was ihm jebotfi von seinem Begleiter in Abrede gestellt worden sei. Da sollte nun der Jude unbedingt den Mord begangen haben, «den»", belehrten gewisse Leute von E. die Bauern, «die Juden müssen Ehristenblut haben, insl'esondere zu ihrer neuen Synagoge." Diese au« dem Rumpelkasten des Mittelalter» hervorgeholte blödsinnige Anklage ward von jenen Herren überall zum Besten gegeben. Anfang» lachte n»an darüber, doch die Bauern wurden fanatisirt, glaubten und handelten danach. Durch verschiedene Aui sagen kain der betreffende Jude auch vor den Untersuchung»ri«hter, und al» er in Folge seine» Alibi-Beweise» sofort wieder entlassen wurde, da hieß r» gar, der Jute habe den Richter bestochen, wa» von jenem sofort zur Anzeige gebracht ward. Man chicanirte alle Juden de» Dorfe», wo und wie man nur konnte, denn nach jener Anklage waren sie ja alle an der Thal betheiligt; vor Allem, hi.ß es, müsse die neue Synagoge (die sich die Keine Gemeint« mit schweren Opfern erbaut) zur Sühne und zu Ehren der Verstorbenen ii; eine Kapelle umgewandell werden. Endlich nahte der RanienStag der Verstorbenen (Elisabeth) — der sollte gehörig gefeiert »oerden. Die Erlaudniß dazu war vom Amtiilann uud Pastor eingeholt und ertheilt. In aller Stille wurden Vorbereitungen getrosfeir. Am Rachmittag vorher wurden Böllerschüsse gelöst, ohne daß die Uneingeweihten den Grund kannten; zum Glockengeläute war die Erlaudniß verfugt worden. Gegen Abend wurde e» lebendiger im Dorfe, die Einwohner wurden zusarnmengetromnlelt, und bald wimmelte e» von Menschen; denn auch au» der Umgegend hatten sich Viele cingrsunden. Sinn ging'S im großen Zuge durch'» Dorf, singend, lärmend und schießend. Zuerst zog man vor die Synagoge: Ausstellung, Schuß auf Schuß und dann ein Hagel von Steinei», daß die Fenster kirrten; allgemeiner Juoel folgte. Ei» Kreuz wurde auf die Thür gemalt und ans die Wände «St. Elisabethkapelle" geschrieben. Rach dieser Heldenthat ging'S vor die Juvenhäuser: Gesang, Lärm. Schuß und Wurf wechselten ab. Besonder» laut ging e» vor dein Hnuse des betreffenden Juden her. Er n>ar, die Dinge, die da kommen sollten, nicht ahnend, in ein Wirthshaus gegangen; man faßte chn dort und hätte ihm b» n Gariu« gemacht, hätte der Wirth ihn nicht den Wüthenden entrissen und auf seiner Stube versteckt. Die Polizei wcw wohl zu schwach, uw de» Brutalitäten Einbalt zu thnn, doch war ein Amtmann und ei» Pastor im Dorfe, deren Einfluß groß und die gewiß mit einen» Worte den Pöbel zur Ruhe hätte,» bringen können. Die Sache wurde zur Anzeige gebracht; da aber der Herr Amtmann sich ziemlich lässig zu zeigen schien, ging inan zum Laudralh. Der griff energi ch «in.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.