Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 1. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 1.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/5369809-5935028-5935749--1968-5371506
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

fruuiubeii (onnicu twrpocalioiiil« verliehen werden. Die ff 13 und 15 btt preuß Bei uug Hab«» hieran nicht« Geändert. Da« Gesetz über bei »«tritt au« der Kirche gefälltet dem Juden den An«triiu« dem Judenihum, ohne baß er genöthigt ist, zu einer etlicheu Kirche über-, rtip. nachher au« einer solchen wiedouSzutrelen, um vann „Dlsstdenl" oder „confri|ton«lo«" niu; damit ist einem unwürdigen Spiel mit dem Austritt» Ende gemacht. Es entsteht nun die bekannte Lardin«>ge. ob der Jude aus der Synagogeugeuleinde au-treteitvane, ohne zugleich aus dem Judenthum auSzuscheido Diese Frage wird von de« Gesichtspunkt I) der vität, 2j Üew.jseurfreiheit, 3) deS praktischen Bedüvffe« besprochen. In rrsterer Beziehung wird erhärtet, daßtrch da« neue Gesetz nicht, «t« der Abgeordnete LaSker i»up:et, für deu Juden „eine exreptionelle Stellung" gcschon «erd«. Im Christenthum gibt e» drei einander üderg^nete Stufen: a) Di« OrtSge- «einde, Parochie d) die Soijiion, die faktisch vorhandene katholische, eoaugelische rc. re.Iirche c) die allgemeine (auch wohl s. g. uusichlbare) Kilchwa» Christenthum. Da« Gesetz gestaltet den Austritt a> der Mittelstufe, aber nicht den au« der unterstell; d. h.'cr Katholik, Protestant rc. rc. lein und bleiben will, muß ich Mitglied der belreffendrn OnSgemeinde sein; aber <S cht jcdem frei zu erkläre», ich will nicht mehr Katholik k.c. sein, rr kann darum doch »Christi bleiben. Für die - bleiben. Stnfe» nicht vorhaudeu; wird, der A,l«tritt au« de den sind offenbar drei solche rtm daher grs.tzlich festgestelll Uiilerstuf«, der Eyuagogcnge- «etnde, sei nur demjenigen estaltet, der au« der höheren, be« Judenthum, scheidet, so egt di« Ungleichheit in der Et' genthümlichkeit, der historisch! Entwickelung de« Judcnlhum«, «eiche bisher zu einer beftnnil begrenzten Sonderung «in* «einer Religioneparteien —il(o zu Confejsionen, zu Mittelstufen — nicht geführt Hai Folgerichtig blub dem Staat nschi» übrig, al« der „Kirchk, dem „Christenthum", da« „Judenthum" gleich zu stellen, Ild ebenso der Parochie die Synagoge»gemeiud«. Ferner handle e« sich bei de, Gesetz« sicherlich nicht um die dogmatisch« Frage, wer Chiiit, uw«‘ itx sei; wie könne der Staat Jeiuandem wehren wollen, sich all Christ oder Jude zu betrachten, zu grrire»? Der Staat sae weder zu dem Christen, u o ch zu dem Juten, nach deu, sutlrnl au« der Religionegemeinfchafl: du bist nicht mehl Christ, nicht mehr Jude; aber in rechtlicher Beziehung sagt er sowohl zu dem Juden, wie zu dem Christen: kür mich bist du nicht mehr Jude,; nicht mehr Christ. Da« is volle Parität. Wenn man aber auf die innerhalb der Syi igogengeuieinden bestehenden Meinungsverschiedenheiten di« orderuug freien Austritt« stütze, so solle man doch nicht üb liehen, daß r« evrnso innerhalb der riujclnen christlichen C nfessio», z. B. der evangelischen, tief verschiedene Stichlungen gebe; diese haben aber bisher das Stecht, au» der locale» Gemeind« auszutreten und dennoch 'Mitglieder ihrer anerkannten Kirche zu bleiben, weder verlangt «och erhalten. Ebeuso wenig stichhaltig sei der Vorwurf, daß da« Ge- <s>H di« Gewissensfreiheit »erletze. Die BeilragSpflicht zur OetS-Synagrgeugemeinde inoolvire keinen Gewissenszwang, dif n»au durch Austritt an» der ReligiouSgemeinschaft sich jener <«tziej>«u könne. Der Jude genießt die weiteste Gewiffe»«- freiheit, nie und nirgend« ist er genöthigr, eine bestimmte religiöse Ueberzeugung zu äußern, sich an einem Cultu« zu betheiligen; umgekehr: kann ihn Niemand von dem Cultu« a u«- schließen, oder ihm Wihlrecht ». s. w. absprechen, so lange er nicht an« der.'stetig!-aSgeiueins Haft anSgeichieden ist. Bon kirchlichen Straf- und Zuchtmitteln ist keine Spur vorhanden. — In Betreff djffentirender Ansichten über Enltutkreigen u. bq. in >v el> < > ■? in der Berlin r T.ukch'.ii » erorterk, daß der Staat sii »»möglich um die G. wiisenSbedenke» und Gtfühie jede« Einzelnen kümmern könne, sondern »m: zu einem besonderen Cult vereinigte Minoritäten billig berücksichtigen solle, daß auch solch« Eonder-Lereinigung nicht von der ganzen Steurrpsticht entbinde, weil immer noch gemeinsame Angelegenheiten übrig bleiben. E« wird dann auf einen schon im Jahre 1870 von Hrn. Kohner gemachten Vorschlag hingewiesen, dem zufolge derjenigen Minoritätsgruppe, ' welche zwei Drittheile ihrer Cnltuskosten auszubringen veruiögk, da« drille Drittel auS der Kaffe der Gesammtgemeinde zu bewilligen wäre. (§chluß folgt.) Berichte und Correspoiideuzcn. Deutfehland. Stettin, 22. ÄXcember Alle größeren Zeitungen in De alschland Hab,» de« süusuudzwanzigjährigen Jubiläum« gelwchl, welche- Df. Evucird Simson, der am 19. Dec. 1848 an Heinr. v Gagern'S Stelle zum Präsidenten de« PaelanienlS in der PaulSkirch« erwählt worden war, „qewifferuiaßen" gefeiert har. Wie in Frankfurt, so hat Eimson nachher in Gotha, dann den Reichstage de« Norddeutschen Bunde« nnd dem ersten deutschen Reichstage präsidirt; er hat die Kaiserkrone 1849 vergeben« nach Berlin, dann 1871 nicht eifolglo« nach Versailles überbrackt. Di« Stimmen der Presse haben ihm wohlverdiente Huldigungen zu seinem Ehrentage dargebracht. Wir citire» einige. „Auf dem Präsidenrenstuhle de« deulschcn Re chSrageS im neuen deutschen R.iche sitzt wiederum Herr l)r. Ed. Simsou, hochverehrt von alten Parteien al« ächter deutscher Maun und Pairiot, al« eine der namdafltften Erscheinungen in der Geschichte de« parlameniarischen L.ben« in Deutschland," so die „Nordd A. Z" Und die „Nal-Ztg": „Heute feiert einer der edelsten und zugleich schlichtenen deuisthen Männer einen Ehrentag.... Au« dem Kern unsere« Bote«, dem Bürgerstande, hervorgegangen. Gelehrter von Berus, ist in Simso» recht eigentlich da- Volt von Bürgern und Denkern, da« Feste, Ernste. Puritanische de« deutschen Wesens zur Erscheinung gekommen. Her ist kein stolzer Name, keine überschäumende geniale Kraft: Alles an ihm ist maßvoll und gehalten: sich nicht schauspielerisch vorzudrängen, sondern an seiner Stelle ernsthaft seine Pflicht zu thu», da« bezeichnet den langjährigen Präsidenten unserer gesetzgebenden Versammlungen für alle Zeiten" — Cd. Simso» ist von Abstammung und Geburt Jude. Wir verlange» durchaus nicht, t>aß man bei dieser Gelegenheit irgendwie daran hätte erinnern sollen, denke» auch nicht daran, nach Art besonder« englischer Juden, un» eine Ehre daran« zu machen, daß der oder jener bedeutend« Mann einst Jn!>e gewesen, oder gar daraus, daß er im zureiten und dritten Gliede von Juden abstamme. ES handelt sich hier nicht um die Klage, der einer unserer Mitarbeiter unlängst einen Leitartikel gewidmet ha:, um die Unart, daß manche Blätter bei bedeutenden Männern, welche Juden sind und sich offen al» solche bekeuneu, keine Silbe über ihr Bekenntniß und ihr« Herkunft zu sagt» wiffen, und Israel nur „auf Markt und Straße" kennen da, wo man dem Juden Gemeine«, Cxhlecht>«, Niedrige«, Gehässige« oder Lächerliches nachjagen kann.— Ader e« sind »u dr» öden abgedruckte» Sätzen einige Worte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.