Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 47. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 47.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/5369809-5935020-5935743--1930-5371470
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

bei all «rollet anzusehend« P»fions«es«l. Die Beamt« sollte» besser gestellt, nach angemefseuer Frist fest angestellt und ihnen dan» anheimgegeb« ««de», fllr di« Zuknnst durch Lffecurauzen «. s. w. selbst zu sorge«. Dal Mitglied agß Fürth stimmt diesen Ausführung« bei und vermeist aus Bayern, mo von Staat Iw «gen di« jüdischen Gemeindebeamt« ggng »brujo pensismrt «ürd«, wie die Stgaishramten. v»l ist nun ^ftnt««nBometlgegen dieAusführungen bei ersten Reduerl; i» Preußen werden ferner die jüdischen Eultus-Beamt« nicht vom Staate besoldet, subventionirt und penfionirt, und die ungeheure Mehrzahl derjenigen Gemeind«», um die es sich bei dieser Frage überhaupt handelt — da die großen ohnehin kernen „Bund" brauchen, um für ihre Beamten zu sorgen — ist nicht im Stande, die Beamten so zu stellen, daß diese für di« Zukunft selbst sorgen können.) Die Versammlung hat darauf die principiellen Bedenken auf sich beruhen lassen und beschlossen, ein Pensionsstatut auf Grund der Bestimmung, daß ein Drittel des Betrag! von dem Eultusbeamten, ei» zweitel Drittel von der Gemeind« und dal noch kehlend« Drittel von einer ad hoc zu gründenden Kreil-Provinzial - oder Gemeindebundcafle zu leisten sei, aularbeiten zu lassen. Wege» „Erlangung des Rechts einer juristisch« Person für de» Gemeiudrbund" beschloß «an, de» Erlaß einel Reichsgesetzel in Betreff der Eorporationlrechte gemeinnütziger Vereine abzuwarten; im Hinblick auf diesen Punkt und auf die Gründung der sprcifisch österreichischen Zwecken gewidmete» israelitischen Alliance zu Wien wurde aber auch beschloffen, di« auf „Deutsch-Oesterreich" bezüglichen Wort« in § 1 u. 3 der Statuten zn streichen, diel unter Darlegung der Gründe und Verhältnisse der Wiener Alliance «itzutheil« und zugleich mit dieser ei» Lartellverhällniß für gemeinsame Angelegenheiten, wie Waaderbetrelei, Versorgung der Armen in Eurorl« u. s. w. anzubahne«. I» Beziehung auf die Alliance Jlr. Univ. wurde beschloffen, nachdem di« vom Berliner Localcomit« in Aussicht genommene neue Organisation für Deutschland zu keinem Ergebaiß geführt Hab«, nunmehr mit eiuer kräftig« Agitation für di« Zwecke der Alliance vorzugehen. Wal der S. B. in Beziehung auf veseitiguug der Wanderbettelei angestrebt, bisher angebahnt und auch einigermaßen schon erreicht hat, ist unsrrn Lesern bekannt; wir kommen nächstens auf eiuigel hierher Gehörige zurück. Ei» Antrag betreffend die Unterordnung aller Gemeinde- Institution« u. s. «. unter de» Gemeiudevorstaud wird „unter vollster Anerkennung der Richtigkeü des Princips" von der Tagesordnung abgesetzt. — Wir wollen dal Priucip hier nicht ventilir«, glauben aber, daß der G. v. besser thäte, in dieser Frag« „die Hand vom Tische" zu lasse», theill «eil er damit, um nochmals einen populär« Ausdruck zu gebrauch«, in «in Wespennest steche» würde, theill weil dal Berhältuiß des Eemeindevorstaudes zu d« Lhewroth — und um dies« handelt es sich hier — sich in all« namhaft«, älter", Semeind« von langer Hand her geschichtlich entwickelt hat. I» viel« Fäll« ist das fraglich« Priocip demnach factisch durchgeführt, wo dies aber nicht der Fall ist, da lieg« di« Dinge ganz sicherlich so, daß sie nach den allgemeinen Bestimmung« eines „Rormalstatutl" nicht ohne Weiteres geändert wmd« {«am. I» BeMnug auf dt« Einrichtung« für d« Religio»!- 0 unterricht spricht der Referent Über die schrotenden Rochständ« vieler, durch Abzug ihrer wohlhabend« Mitglieder, letstuugsuufälztg geworden« Gemeinden. Er schlügt zur Abhilfe dt« Erniftung einer Eentrolkafse, um d« dürftig« Gemeinden zur Beschaffung des Religionsunterrichts Zuschüsse zu leisten, vor und empfiehlt für kleinere unbemittelt« Gemeinden, soeveit es di« Umstände gestatt««, di« Sentralistrung d«s Reltzchons-. unterricht! durch Zusammenlegung nebeneinanderliegender Ge« mein!»« und Anstellung einel Vrzirksreligivnslehrers. — Letzterer Vorschlag ist nicht bloß gut und in sehr viel«?M« der einzig mögliche Ausweg, sonde« er ist in Hannover, Nassau und anderen d«tschen Landeslhetlen, in den« dieSiaatsbehürde d« Religionsunterricht der Juden durch Land- oder Bezirksrabbiner geregelt und b«ufsichtigt hat, seit »tele« Jahr« in unbestreitbar segensreicher Weise ansgeführl. Wir wollen nicht bestimmt sagen, daß «ine freie Vereinbarung und Regelung in dieser Beziehung unmSglich fei, aber viel Vertrauen auf das Geling« einer solch« haben wir «ich«, haben auch bis heute nicht gehört, daß in ganz Altpv-nße« auch nur zwei beuachbart« kleine Gemriaden sich zur Anstellung eines genleinsawen Lehrers angefchickt hätt« — Der Ausschuß will in dieser Beziehung zunächst einen Fragebog« versenden. Der (seltsame) Antrag auf Abfassung eines Nor» mal-Religionsbuches wird abgelehnt. Ein Antrag auf Ernennung von BevollmLchtigten des G. B.,d««n di« Aufgabe zuzne "theilen sei, für die Zweck« des Gemeindebundel i» ihren Provinz« zu wirken, wird angenommen. Auf ein« Antrag auf Anstellung von Wanderpredige« für solch« Gemeinden, die eines eigen« Predigers ermangeln, werden wir speeiell zurückkommen. Schließlich erwähnen wir noch die Berhandlnng übe« Gründung von Darlehnskaff« für Frauen und Mädch-m in Verbindung mit Frauenverein«, auf Basis einer vorhanden« Stfftung von 5000 Thlr. ES wurd« beschloss«, die; Ge-' meint«» von der vorhanden« Stiftung und den an der« Rutznießung geknüpften Bedingungen in Kenntniß zu fetz« sowie z» allseitiger reger Theilnahme aufzufordern. Der Laffenbericht des «. v. u»eift eine Gesammt-Etnnähme von 2332 Thlr., Ausgabe 788 Thlr., Bestand 1647 Thlr. nach. De, Gesammt-Sindruck dieser Nr. 1 der Mittheilung» kann, «egen der Vielseitigkeit der behandelten Gegenstände^ d«l e;n{t« umsichtigen Eingehens auf diesetb« und der dadurch erzielte» oder angebahnten Resultat«, bei jede» oh» Voreingenommenheit Prüfenden nur ein durchaus günstiger sein. Berichte mid Lorrefpoudenzeu. Deutschland. lsterli». Di« im Leitartikel kurz erwähnte Denkschrift des ~ Vorstandes der hiesig« Synagogengemeinde, datirt vom 10. November, schließt mit folgrudem Petitum ab: „An Ew. Excellenz richten wir demnach die ganz gehör- . samst« Bitte: bei der bevorstehend« gesetzlich« Rcorganisatt« der das jüdisch« Gemeindewes« betreffend« Verhältnisse hochgeneigtest folgend« Grundsätze seßhaft« M wollen:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.