Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 46.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Juden «1t Hülfe des Hnspttal» oder durch ihr» «anderuden «lö terjt< figurirenden Bifltonit« ja toHfen.* 6k vertagten «*, »nd ich «mft leider gesteh«», sie reuss irte» endlich, mtt Hills« eine« viel gklährtichrren »nd höchst Wirksamen Mittel«, durch Gründung von Knaben- »«» Mädchenschulen,durch Handwerk»ichulen (llVorlrdou»a»> Nähanstalten (äeniob lnotitutiono) und Waiseuhäpser». G» existirm tn Jerusalem S Knabenschulen der Missionäre, von denen eine vom englisch-preußisch«» Bischof (He. Gobat) gegründet ist, jut Aufnahme von adpssinischen (Kataoabuo), griechische», mahomedanischen und jüdischen Knabe» bestimmt; die »wette Knabenschule wird vom Missionär Mr. Benle gekettet, in dieser Schul« befinde» sich gegenwärtig einige vierzig jüdische (russisch-polnische) Kinder. Diese junge» Meten Geschöpfe find dem Judenlhn« bereit« als verlöre» z» betrachten, indem in ihr Her» und in ihr Gemüth die heuchlerische» Prinzipien dieser Missionäre mit unbeschreibliche« Raffinement eiugetmpst «erden. Dies« unglücklichen Geschöpfe «erden tu den Misfion«häusern sorgsam aufbewahrt, de» Einflüssen der Außenwelt «ntrtlckk, größtentheil» zu Risfiouäve» heraugedrillt. Da« vom Archttekteu Schick gelettete Wurkh ouse wirft seine Netze au«, um Judenknaden zu Handwerker» heranzubllden. Sin« ebenso gefährlich« Kall« die vom ist Mist. Dixon gekettet« Mädchenschule und Waisenhaus. Früher ivaren in dieser Propaganda-Anstalt über 300 jüdische Mädchen, di« ebätfall!» daselbst gänzlich verpflegt »nd zu Missivnärinnen heraugebttdet wurden. Sett aber Herr vr. Albert Sohn eine Mädchenschule in Jerusalem gegründet hat, befinden sich uur einige vierzig jüdische Mädche« in den Händen der M.ssiouäre, und werde« dott gänzlich verpflegt und er» og e n. In der sogenannte« »Jewish-Jnstttution werden »uter Lettung der Misfionärin Dixon öS jMsche Wlttwen pro forma «tt Nähen beschäftigt und täglich zwar nur mit 6 Piaster becheilt, hiefür aber wird ihnen von einem Missionär da» neu« Testament erklärt, und sie müssen während dieser soge»an»ten Betstunde (die den größten Theil de« Tage« au«füllt) di« Hände falten und zuhören. Alle diese Netze ued Falle», die zum Fangen jüdischer Seelen hier wirksam find, concentrtren sich somit hauptsächlich tn den reichlich dotirten und sub oentt onirten ErziehnngS- »nd ArbeitSanstalten, denn diese »Kidnapper" spetu- Ure» jetzt hauptsächlich nur auf die jüdisch« Jugeitd. Um diesen schändliche» ErwerbSzweig brach z» legen, »m di« arme bAdnngt-, daher auch urtheilSloje Jugend vor den Schlichen n»d Dicken dieser gemeinschädlichen Bande zu schützen, ist so- «tt da« zweckentsprechendst« wirksamste Mtttel, die Errichtung von Waisenhäusern, Schulen und ErziehungSanstalteir; arbeitliefrrnd« Institute, Handwerk«- «nd Agricultnrschnlen zu gründen, damit da« für diesen Beruf sich entschließende Kind einst sein« Existenz durch eigene Kraft u. ittkbett gründen könne; umsomehr da fast alle Lonfesfionen (Lrmenter, Grieche», Katholiken, Protestanten) in Jerusalem prachtvoll« Paläste für Nnterrichtözweck« errichtet, gediegen« Lehrkräfte an» Europa bezogen haben und keine, wenn auch noch so große Kosten scheuen, um der Jugend «in« ordentlich« Erziehung und Bildung beizubrtngen. Jerusalem, am 26. September 1873. Dr. London, Direktor und Chefarzt de« Freiherr v. Rothschild Hospital«. Berichte und Correjpoudenzea. 1 Deutfchluud. Stettin, 19. Nov. Berliner Zeitungen von gestern bringe» folgende Notiz: „Urber den Inhalt de« Gesetzentwürfe«, detreffind dis Führung der SivtlstandSregtster und die täogerlich« Fon» der Eheschließung verlautet, daß derselbe > st» Prinrip di» Uebertraguug der Eivilsta»d«r»gtst«r «b der Eheschließung selbst an besondere vom Staat» ernannte Beamte anordnei; dagegen soll e« der Regierung fretstehe», dies« Functionen a»ch an di« OrtSkirchenbehörde« zu übertraae», weich« in dies,« Fall« natürlich nach denselben Vorschriften zu handeln heben würden, wie die vom Staat« ernannte« bürgerlichen Eleamtkit. In der Praxi» wird natüiltch di« Folge dieser tkftimmung ein« dem Grundsatz« der obligatorischen Eivilehe widersprechende Vermischung von bürzerlicher und kirchlicher Eheschließung sei». E« bleibt adzuivanen, wie der Landtag sich zu diesem, gelinde gesagt, seltsamen Vorschlag« stellen wird." Wir müssen e» fteilich dahin gestellt sei» lassen, ob wir e« hier mit e.uem leeren Gerede, «tt einer auf verläßliche Information muhenden Warnung oder umgekehrt mtt einem s. g. Fühler >u thun haben; Widerlegung oder Bestätigung werden nicht auf sich warten lassen. In letzterem Fall« müssen wir jedoch darauf Hinweisen, daß «in energische» Protestiren gegen da» angedeutete Verfahren Pflicht der jüdischen Gemeint»«» ist Wie die Verhältnisse in Altpreußen einmal liegen, können wir nur den Wunsch hegen» daß di« obligatorisch« Eivilehe recht bald für Alle etngeführt werde; wir würden dadurch ein demüthigende» Ausnahmegesetz löt, und durch allzemeine Anordnung würden gewiß manch« Formalitäten beseitigt werden, welche bi» jetzt jüdische Brautpaare da, wo beide Thelle nicht an einem Orte wohnen, oder wo sich kein« Gerichtsstelle befindet, stark belästigt habe«. Wenn aber die Eivätrauuug und StandeSbuchführui^ bei: „OrtSkirchenbehörde", d. h. dem kacholischen oder evangelischen Geistlichen, übertrugen werden kann, daun wird die» auch in Flecken «nd Dörfern, an zahllosen kleinen Orten, in denen keine GerichtS-wmmisfion und kein ganz tüchtiger Bernmltung«- beamter vorhmden sind, geschehen, und darin läge für die Juden eine unerträgliche Kränkung. Denn der Richter und der geschulte Beamte weiß ein für allemal, daß er 'rin eigene» Religionubekenntniß ganz außer Acht lasse« muß, sobald er amtlich mt Leuten anderrn Bekenntnisse» verhandelt; nicht so der Pfarrer, welcher immer katholischer oder evangelischer Geistlicher sein wird, gleichviel, ob er den Talar oder den bürgerlichen Rock trägt. Da kann für den Juden da» Gefühl, daß er sich von dem Diener einer andere« Religion trauen lassen soll, weder fern bleiben, «och wttd e» chm fern gehalten »erden. E» ist auch schon etwa» ganz Andere», ob die Eioiltrauung an der G«richt»st«lle, in der Bstrgermeistrrei u. dergl. oder in der Pfarrwohnung vorgenommen wird. Wenn in manchen deutschen Ländern di« Stand« »buchführung dem Geistlichen derMajorilät übertragen ifi,so liegt da» Verhält«iß doch ganz ander». Jüdische Brautleute werden dort von dem Rabbiner rechtskräftig copulirl, auf die von diesem ausgestellte Bescheinigung wird von den StaNdt»- buchführern >>ie GH« eingetragen, und di« von diesen geführte List« hat publicam. Zu verhandeln hat aber der fremde Geistlich« mit den jüdischen Brautleuten nicht! Seien wir daher gtgen ungebührlich« Zumuthung auf der Hut! Berlin. Der am StiftungStage der Anstalt, 13. Nov. ausgegebene 30. Jahrerbericht der unter dem Protektorat der Kaiserin stehenden Baruch-Auerbach'schen Watsen- Lrzi«hun(,»-Anstalt für jüdisch« Mädchen weist abermal» eiren recht erfreulichen Aufschwung de« auf reinster Humanität i-egründeten Unternehmen» nach. Die Auerbach'sche Waisen-Anstitlt umerscheidet sich von allen anderen ähnlichen Instituten dadurch aus« Borlheilhafteste, daß sie nicht blo« den elternlosen Kindern Obdach und nothdürstigm Untirricht gewährt, sontnrn ihnen da» Baterhau» tn jeder Beziehung ersetzt. Für gewöhnlich scheiden die Waisen mit dem 17. lebenSjahr: au» der An «alt, e» wird aber kein Mädchen entlassen, bovor «S nicht ein: vollkommen paffend«, seinen Kräften angemessen: Stellung tt. einer achtbarm Famtll« gefunden hat. Diesem Grundsatz« gemäß tralm im abgelaufenen Geschäftsjahre dr«i Zöglinge au», von denm einer »on einem Ehepaare in den