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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 44. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 44.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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frnbet erhalten. Ich werde letzteren, sowie da«, wa» ich unmittelbar vor meiner Abreise von Stettin persönlich über die Lngeiegenbeil ermittelt und erfahren habe, im nächsten Blatte miitheilen Rev. d. Jsr. Wach.) Haiiaoder. Ans. November. Au- Anlaß des iünfundzwanzigjährigen Bestehens der BildungSanstalt für jüdische Lehrer in .Hannover hat die Verwaltungs-Commissicm einen „kurzen Bericht" über die Wirksamkeit der Anstalt während dieser Periode veröffentlicht, der auf Interesse weiterer Kreise Anspruch haben wird. Wir theilen daher den größten Theil desselben hier mit. « „Die Bildungsanstalt für jüdisch e Lehrer zu Hannover ist am 7. November 1848 eröffnet. Angeregt war die Errichtung einer solchen Anstalt schon früher, namentlich seit vem Jahre 188» durch den damaligen Landrabbiner (jetzigen Okiek-Rmdbi von England) vr. Adler, der einen ausführlichen Plan für Ueselde au-arbeitete, auch in Jahre 1843 bereit« nicht ohne Erfolg mit einem Aufruf zu Beiträgen für eine solche Anstalt hervortrat, durch seinen Abgang nach London aber (1845) an weiterer Ausführung de» Planes verhindert wurde. Inzwischen war durch das Ok'etz über die RechtSverhältniffe der Juden (im Königreiche Haniwver) vom 30. Seplbr. 1843 und die betreffenden AuSführungSbestimmungen da« jüdische Schulwesen neugeordnet und das Bedürfniß, tüchtige jüdische Lehrer heranzubilden, immer dringender geworden. Diesem Bedürsnih erfolgreich abzuhelfeu war die Ausgabe der Bildungt-anstalt, welch« aus dem Grundgedanken jene* Gesetzes heroorgeivachien ist: daßder Staat wie da» Recht, so auch die Psticht habe, für das jüdische Synagogen- und Schulwesen, als da» einer anerkannten, nicht blo» geduldeten ReligionSgenoffenschaft zu sorgen und eS unter seine Aufsicht zu nehmen; welche Aussicht, neben den staatlichen Behörden, durch au» der Mitte der Juden und von diesen selbst, nach wohl- Morbtutm korporativen Verbänden gewählte, vom St>iate aber oestätigte Organe — Landrabbiner und Vorsteher — auSgeübt wird. Der jüdische Religionsunterricht wurde demnach als integrirender Theil der jüdi,chen Lehrerbildung anerkannt, die Prüfung jüdischer Lehrer den Landrabbinern, im Beisein eines Käntgliözen Evmmiffariu«, übertragen und die Errichtung der Bildungransult als ein Werk betrachtet, an welchem der Staat ebensowohl ein Interesse habe, als die Synagogengerr einden. In» Jahre 184«'wurde daher eine Jmmediatcommission durch da» Ministerium de» Innern eingesetzt, aus 2 BeanUen, dem hiesigen Landrabbiner und mehreren Mitgliedern der hiesigen Synagogengemeinde bestehend, welche die Anstalt in» Leben rufen, begründen und einrichten sollte. Die Beschaffung der Mittel erfolgte zunächst durch Sammlung freiwilliger Beiträge, welche gleich .n den ersten Jahren die für damals erhebliche Summ« von oa. «000 Thlr. aufbrachte. Außerdem überwies da» Ministerium der Anstalt ansehnliche Summen aus dem sogenannten Einschußfond, aus welchem danil auch jährliche Zuschüsse zur Erhaltung der Anstalt erfolgten. Im Jahre 1854 rourden diese Zuschüße aus die von den Ständen bewilligte Budgetposition zur Beförderung des jüdisch«» Synagogen- und Schulwesenübernommen. Diese Position wurde 1861 wesentlich erhöhet und von der neuen Regierung in den Jahren 1866 und 1867 fort bewilligt. Seit 1868 ober ist die für Erhaltung der Anstalt erforderliche Bechülfe aus den Provinzialsond übergegangen, aus welchem, von der Butgetpontion von 5000 THaler» für das jüdische Synagogen- und Schulwesen, der BildungSanstalt jährlich 1800 bis 2000 Thaler zugewilsen sind. Tie innere Einrichtung der Anstalt wurde ebenfalls von der Jrimediatcommission festgestellt, ebenso der von dem Landrabbimw vr. Meyer entworfene Lehrplan, der noch heute die Grundige bcr Anstalt bildet und von dem prakttschen Bedürfniß auSging, daß die Anstalt dasjenige zu lehren habe, was die Zöglinge wiffen und können müßten, um das Lehramt bei einer Gynaglyengemeind« mit Nutzen und Ehre« zu bekleiden. Da« «iel de» allgemeinen Wiffen», da» andern Bolksschullehrer- Seminarien vom Staate und von der fortschrestenden pädagogischen Wisse,tschast gesteckt würde, sollte auch für die Lehrerbllduug-anstalt maßgebend sein; daneben aber eine thunlichst umsaffende Kenntniß der jüdischen Religionslehre in ihren Quellen und ihrer Anwendung erstrebt werden. Beide Seiten de» Unterrichts, die religiöse und die allgemeinwiffenschaftliche, sollten einand.i nicht ausschließen, sondern gleichberechtigt nebeneinander herx.ehen und sich gegenseitig durchdringen. Auf diesen Grundsätzen ist die Anstalt aufgebauet, und sind die Grundzüge der Anstalt von dem Ministerium des Innern am 13. Januar 1848 festgestellt, nachdem bereits in, December 1847 der Herr vr. FrenSdorff zum Oberlehrer derselben von der genannten Behörde berufen war. Die Anstalt wurde als eine öffentliche anerkennt, mit Corporationscechlen versehen und die Leitung derselben einer BerwaltungSwmmission übertragen, welche aus einem Commisfarius der Landdrostei (jetzt des Provinzial-SchulcollegiumS) dem hiesigen Landrabbiner, dem ersten Borfteher der hiesigen Lynagogen-iilemeinde, einem von derselben gewählten Mitgliede und dem Oberlehrer der Anstalt bestand. Eröffnet wurde dieselbe am 7. November 1818 mit 7 Schülern, deren Zahl zu Zeiten allmälig bis 32 gestiegen «st. Eine Bergrößeruirg der Anstalt und der Erwerb eine« eignen Hause« wurt« im Jahre 1861 angeordnet und durch Bewilligung größerer Beihülfe aus S:aatsmittel» ermöglicht. Mit diesem Zeitpunkte ist auch der volle Lehrplan in Wirksanikeit getreten, nach welchem die Zöglinge bei dreijährigem Aufenthalt an der Anstalt in 2 getrennten Klassen unterrichtet werden. — Die Uebungsschule aber, deren Einrichtung schon im Lehrplane als unentbehrlich bezeichnet wurde, i,t erst nach dem Uebergang der Oberleitung auf da» «önigl.Provinzial-Schul- Collegium zu Ostern 18«S gleichzeitig mir Anstellung eine» zweiten ordentlichen Lehrers, ins Leben getreten. Diese Seminarschult dient nicht nur al» Uebungsschule für die Zöglinge, sondern auch zugleich al« Muster einer jüdischen eintla,sigen Elementarschule für Knaben bis zum 11. Jahre. Durch organische Berbmdung mir der M. M. David'scheu Freischule Hierselbst ist e» daneben ermöglicht, den Schülern derselben eine weitere Fortbildung dis zur Reife für die Secundu einer Realschule zu gewähren. — Was die Anstalt in ihrem nunmehr 25jährigen Bestände durch redliche, unverdroffene Arbeit der Lehrer geleistet, welche Erfolge sie erzielt, welche Anerkennung sie durch den Geist ernster, von Uebertreibung wie von Lauheit gleich ferner sil - licher und religiöser Zucht uud durch die praktische Brauchbarkeit und Tüchtigkeit vieler aus ihr hervorgegangenen Lehrerin immer weitern Kreisen sich erworben hat — darüber würde uns am wenigsten ein Urtheil zustchcn. Ein unvirwerflich-S Zeugniß daiür gewährt jedoch der Unrstand, daß zu der Eonferenz der Schulkundigen, unter Vorsitz de» Herrn Eultusministers im Juni 1872, der mitunterzeichnete Landrabbiner vr. Meyer, in seiner Eigenschaft als Mitglied der Berwaltungscommijsion zugezogen kst, um die Grundsätze, nach denen die Anstalt geleitet wird, zu entwickeln. Die dabei von ihm besonders hrrvorgchobene, unserer Anstalt gesetzlich gewährte staatliche Anerkennung und Gleichberech.igung, die namentlich in dem Rechte der selbstständigen Lehrerprüfung unter gleicher Berücksichtigung der religiösen und gemeinnützigen L-Hrergegenstände hervnrtrilt — wird hoffentlich demnächst bei Erlaß des Unterrichtsgesetzes den jüdischen Seminarien im Allgemeinen zu Gute kommen und ihnen die gebührende Stellung in dem Rahmen de» ganzen UnterrichtSwesen» erringen heben — wie denn auch nach Erlaß der „Allgemeinen Bestimmungen" vom 15. Octobe-: vorigm Jahre» da» erwähnte Recht unserer Anstaft durch Rescript des Herrn CultusministerS gevmhrt worden ist. — Im Laufe der 25 Jahre sind im Ganzen ea. 180 Schüler in die Anstalt ausgenommen worden, von denen nur 65 ander Provinz Hannover stammten, die" andern au« den übrigen Theilen de: Monarchie, dez«. Deut.chland», theilweise selbst über deffen Grenzen hinaus. 109 derselbe» habe» den ganze»

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