Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 38.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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— 304 — •r i f i <> v Hera«- zu Erwarteud«, «elche sonst auch jüdische Blätter zum bürgerlich«» Neujahr zu beingea pflegen, diesmal füglich zu unser« Jahreswechsel bitte». 8» sind-nur eiuige Mahnungen, die wir a aSzusprechru haben. Wir habe» unlängst (Nr. SS unter. London) den Ausspruch eines Engländers ang-sührt: »Ich Hab« die festeste Uebeqeug»» von der Bestimmung de» jüdische» Bolle» und stirer gvtlichen Mission in der Welt' Du tm um» Borabend einer großen Umwälzung in den religiösen Ansichten stehen, in welcher der jüdischen Race ein hervorragender Antheil znfallea wird, so würde eS da« denkbar größte Unglück sein, wenn ihre Männer einen Augenblick in ihrem Helligen Glauben schwanken würden." DaS ist ganz und gar auch unsere Ueberzeugung, und jene Wort« werden nicht an Gewicht vertieren, weil st« von eine« christliche».Theologe» ausgesprochen find. Wohlan, so gilt eS jetzt, di« Fahne unsrer Religion hoch und fcstzuhalten, damit sie Bielen ein Wegweiser sei. Bon verschiedenen Seiten richten sich eoncrntrisch Angriffe gegen die Basis des JudenthumS, seine heilige Schrift und seine Grnndlehren; *) aber dafür zeigt sich auch von verschiedenen Seiten concentrisch eine Hinneigung zu uusrer Lehre (i« Abweisen jeder Vergesellschaftung (rprup) zu dem einigen Gott und jeder Menschenvergöttrrung) und zu uasrer religiösen verfaffung. Laßt un» als« auf der Wacht stehen, Acht habe« auf unser Recht nach außen, auf Festigung unsre« Bestandes »ach innen f Die Altkatholiken werden vom Staate anerkannt, ihre« Geistlichen und religiösen -Institutionen wird wahrscheinlich Subvention gewährt »erden. Und wir sollten «n» so verhalten, als ob un« da« gar nicht» angeh«?! ES wird thatsächlich eine (konfession mehr Anerkennung und materielle Förderung vom Staate genießen; ob diese die altberechtigt« oder eine neu aufrauchende ist, kümmert unS nicht, aber auch der Staat hat durch seine Organe erklärt, daß er diese Frage, welch« in dogmatische Untersuchungen führt, nicht vor sein Fora» ziehen werde; di« thatsächlich neue Confesfion zählt augenblicklich gewiß viel weniger Bekenner als das Judeiithum. »Warum sollen wir geringer sein?" oder richtiger: nickt wir, sondern unsre Religion! Ist diese von gestern oder heute, muß die Berechtigung ihrer Existenz erst geprüft werden?! Aber man geht in unsrer Mure selbst darauf au«, di« Reste der Organisation, dte wir noch befitzen, die wir trotz der Zeiten Ungunst und der staatlichen Mißachtung gerettet haben, zu zerstören; und doch ist eS «ine Organisation allein, auf die hin wir vom Staate eine Beachtung fordern können, den» losen Häuslein, di« heut zusammentreten, morgen auseinanderstieben, heut« sich vereinigen, morgen separiren, kann kein Staat auch nur die Rechte einräumen, die er einer festen Aktien- oder tkafinogesellschafl bewilligt. W>r rufen, «ach innen blickend: Habt Acht auf die Zeichen der Zeit! Sehet rin, daß der Weg der Negation eben nur zum Nicht» führt, daß die Berneinung, da» sich steigernd« kritisch« Behagen, wohl ein Mittel zur Zersetzung, Auflösung, Berwesung ist, aber nicht «in Element des Bauen», Erhalten« und Erstarken». Bon recht» und Unk» habt ihr so lange um 7) vgl. ben Leitartikel in der erste» Nr. d. Jhrg. und für de» folgende» Satz den L. ». i» Nr. SS. -r EultuSr,forme« gestritten, daß nun Religion, Judenthum, Moral, gesellschaftlich« Ordnung tnDraß» Dchett. Da« Hau» ist von Flamme» bichrAst, mld da mühe» ffe die (Sinnt, einen locker gewochentzi Rogrl scher einptschlagech die Ander» eine Gardine t»' mciderhst« Fallest zu trgni. , Religion, Glaube, Sittlichkeit, gesellschaftliche Ordnung find bedroht. Wenn Andere dg» auch sagen »nd zur- (»Rettung d» ßsteseljHß" auffordern, so ist e« doch nicht dasselbe. E» gilt tm *ja nicht Priesterherrschaft, Reaktion, Restauration verrotteter politischer oder religiöser Zustände und Ideen, sondern in der That die höchsten und edelsten Güter der Menschheit, da« Erbe tausendjähriger llulturbestrebungtn an7 fett Hand der Religio» Sind sie ot«r sind sie nicht bedroht vom rohe» Materialismus, von brutaler Berläugnung alle» Hohe» «nd Erhabenen, von den Fäusten Finster^-brütender Haufen, von der Afterweishett oder den cynischen Spöttereien der lleber- Gebildeten? Wa» wir mit unfern Augen sehen, ist doch nicht darum unwahr, weil Mönche und Pilgerfahrer, herrfchgierige Prälaten «nd Marquis e» auch sehen und sagen? Da» wir mit unserer Warnung bezwecke«, ist ein ganz Andere«, da« genügt; und darum vor Allem: Umkehr zum religiösen Ernst, hinweg mit der religiösen Frivolität! Sehet die Gefahren, die selbst für euer materielle» Wohlergehen daraus erwachsen. »Und liebet Wahrheit und Frieden!" — Damit Sott befohlen zum neuen Jahr«! Paleiftl««. . .. (Schluß Hi Let sche» »Mich,ml.); , Je zahlreicher eine Familie mit Linder» gesegnet ist, um so mehr paßt fit, aus sielen Gründen, zurEolonisatiau; schon deshalb, well die Kinde,: bei kleinen Landparzellen durch Jäten des Unkrautes, Umpflanzen und sonstige derckttlgS leichte aber wichtige Arbeiten, ausreichenden Nutzen leisten, aber dabei auch von früher Jngeud.znr Ardoib und -Um Landbau sich gewöhuea. „ Die Leute sollen auch nicht durchaus nöthig haben, die ganze Zeit zur Arbeit zu verwenden, vielmehr zum Gebete, zum Studium, wie auch zur Erholung genügend Muße erübrigen, ebenso nach Gefallen andere Beschäftigungen und Professionen treiben könne» und etwa übrige Zeit damü ausfüllen. Es ist die» vielmehr sein erwünscht. Wer etwa 10 Jahre die Pacht richttg bezahlt und seine Landparzelle gut cultivirt hat, kann solch« zu einem mäßigen, festzusetzenden Preise zum Eigenthum erhalten. Der lstrei» kann auf einmal bezahlt werden oder in bequemen Terminen, die jedoch nicht zu lange aureinandergqogen werden dürfen. Dte Unterlassung der Zahlung eine» oder zweier Termine hintereinander ° führt den Berlust der bereit» gezahlten Termine und de» Ansprüche» an zu erlangende» Eigenthum an die Parzelle herbei. Die Pachtgelder und die Kaufgelder werden zum wetteren Ankäufe von Land ausschließlich verwendet; daher ist die vorgeschlagene Strenge bei den Zahlungen der Eolontsten um so mehr gerechtferttgt, wie solche überhaupt dilrchauS nothwendig ist. Die Pächter und Agenthümer sollen die Parzillen weiter frei thetlen können, nur daß zu jeder auch kleinere» Parzelle, so gut wie zu jeder größere», ein desowderrr freie^Deg . eingerichtet «erde» «nd führen muß, derart) daß der Zugang