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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 35. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 35.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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— 281 — »erlegten, sosern durch «in solche» VerlegunASgesuch di« Recht« einer andern Partei nicht verletzt würden Hiernach habe» wir da» König!. KreiSgericht zu Samter mit Unweisung zu versehen Posen, den 19. August 1873. Königliche» Appellationsgericht. Graf Schweinitz." Darmstadt. Da» in dies. Bl. schon mehrerwähnte neue Schulgesetz (s. Rr. 27) ist in der zweite« Kammer gegen zwei ultramontane Elimmen angenommen Die im Allgemeinen wie speziell sür Juden hochersrenlichen Ergebnisse de« Gesetze» saßt die „I. V." so zusammen. „Es dringt uns: den obligatorischen Religionsunterricht, die gemeinsame Schule und somit da» Recht der jüdischen Lehrer, an allen öffentlichen Lehranstalten angestcllt zu werden; die Verpflichtung der an diesen Schulen angestelllen jüdischen Lehrer, den jüdischen Kindern unentgeltlich vier Stunden wöchentlich Religionsunterricht zu ertheilen, zu paffender Zeit, im öffentlichen Echullocal; in vielen Fälle», wo etwa solche gemeinsame Anstalten nicht vorhanden sind, da« Recht der jüdischen ReligionSgemeind« aus einen ReligionSlehrer auf Kosten der Civilgemeinde; genieinsame, nichtkonfessionell« Präparandenanftaltrn und Seulinarien, also auch da» Recht jüdischer Lehrer, an solche.« Anstalten angestellr zu werden; eS gibt die ausdrückliche Gewähr, daß am Seminare jüdischer Religionsunterricht rrtheilt werden soll, sobald sich an einem derselben jüdische Zöglinge finden; e» verpflichtet gewissermaßen (?) unter bestimmten Borautsrtzungen auch die öffentlich angestelllen jüdischen Lehrer zur Uebernahme de» Eanloramle» und zeigt hierdurch den Weg, Unzukömmlichkeiten vorzubeugen. Er wird die Ausgaben der meisten kleineren Gemeinden auf ein Minimum reducirrn und selbst die der größeren Gemeinden sehr beschränken und dadurch ihren Fortbestand ermöglichen." Daß di« Ultramontanen gegen ein solche» Gesetz alle Hebel in Bewegung setzen, ist natürlich. Eine von ihnen ausgehende Petition verlangt, daß man: der Bolksschule ihren konfessionelle» Charakter belasse, daß der Geistlichkeit die Aufsicht und Leitung» de» BolkSschulwesen» verbleib«; daß sie nicht al» Vertreter de» Staate», sondern ausschließlich in ihrer Eigenschaft al« Diener der Kirche Inspektoren der Volksschulen werden. Insbesondere aber, daß nach wie vor Mitglieder geistlicher Orden tlnd orden-ähnlicher Congregationen al» Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verwendet werden dürfen. — Da» kann Niemand Wunder nehmen; aber unglaublich, ja „haarsträubend" klingt die Nachricht, ivelche da« „Mainzer Journal", da« Leiborgan de» Bischof Ketteler inittheilt, daß viele Israeliten in Mainz diese Petition der Ultraniontanen gegen da« Schulgesetz unterzeichnet haben. Die „I. V." bestätigt diese Nachricht und will auch wissen, wer unterzeichnet Hab«. Wir nehmen Anstand, die Mittheilung zu verbreiten und warten Aufklärung ab. R. Schr., 25. Aug. Die Nr. 3» de» „J-rael." bringt einen Artikel: „Bemerkungen zn dem Gesetzentwurf, dar VolkSfchulwesen im Großh. Heffen betreffend." Zwischen diesem lind der hier erwähnten Petition gegen da» Gesetz besieht ohne Zweifel ein Zusammenhang. Von den Bemerkungen und praktischen Bedenken scheinen einige — soweit wir au» der Ferne urtheilen können — nicht ganz unerheblich zu sein, aber sie lassen sich auch wohl in der Praxis beseitigen. Darüber, daß da» Gesetz im reinsten Geiste der Humanität uitd Gleichberechtigung abgesaßt ist, kann kein Zweifel bestehen, und aus alle Fälle bleibt c» mehr als auffällig, wenn Juden sich dem ultra montanen Protest anschließen; man hätte die Bemerkungen und Bedenken selbstständig vortragen und in Anerkennung der Absichten de« Gesetze» gerade eine Solidarität mit den ultramontane» Gegnern derselben adwehren uiüffen! Red. JOeflerteiA. üi«j, 24. August. (Or.-Eorr.) Der Rabbiner Hr. vr. Frank hier ist zum Mitglied« de» LandeSschulrath» in Ober- Oesterreich ernannt worden. Der fraglichen Behörde, deren Vorsitzender der Statthalter ist. Unterstehen all« Uaterricht»- anstaltrn, Gymnasien, Realschulen u. s. w. Da» betreffende Rescript lautet: Euer Ehrwürden! Seiner k. u. t. Apostolischen Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 5. August l. I. laut Mittheiluiig de» Herrn Minister« für Eultu» und Unterricht vom 12 d. M. Z. 10360 Euer Ehrwiirden zum Mitglied de» LandeSschulrathe» in Oberüfternich für die nächst-! dreijährige Funktionsdauer allergnädigst zu ernennen geruht. Linz, am 42. Aug. 1873. Der K. K. Statthalter gez. Wiedeufeld. An Seine de» Rabbine:rS der israelitischen EultuSgemeind« Linz-Urfahr Herrn vr. Abraham Frank Ehrwürden. Wenn man Stand und Namen der zugleich mit dem Rabbiner ernannten LandeSschulrathe liest (der Capitular des Benedictinei stift» in KremSmüuster, und Direktor de» dortigen Gymnasium», der Chorherr de» Prämonstratenserstift» und Professor „m EtaatSgymnasium in Linz, der Direktor oer Lehreruni» Lehrerinnen-BildungSanstalt u. a. m.). so spricht sich hierin die vollständigste Gleichstellung der Religionen aus, von der man in Preußen noch weit entfernt ist. (Auch in Wien u. s. w. sind Israeliten, Radbiuer und Laien, zu Mitgliedern der LanbeSfchulräthe ernannt worden, wie f. Z. berichtet. Red.) Als «inen zw'iten Skt der Berücksichtigung der Juterrffen des JudenthumS erwähne ich, daß Hr. Radb. Frank von der K. K. OberstaalSanwaltschaft in Wien zum Seelsorger der jüdischen Gefangenen in der Strafanstalt Subrn ernannt worden ist. Derselbe hat sich zu diesem Behuse viermal jährlich nack d:m 15 Meilen von hier entfernt liegenden Tuben zu begeben, um Predigt und Gottesdienst abzuhalten. Gewöhnlich geschieht die« einige Tage vor den Feiertagen; die Reisekosten und Diäten, die durchschnittlich jede« Mal 25 fl. betragen, veroen von den Staatskassen bezahlt. In Süden haben die Gefangenen ein schön zweckinäßig eingerichteter Bellotal mit Thorarolle, wo jeden Sabbath Gottesdienst abgehalten wir). Der Herr OderstaalSanwalt Hofraih Vr. vou Liszt (Bruder des bekannt:« Componisten) hat dem vr. Frank persönlich )i« Zusage geinacht, baß er jedem die Religiosität der Gefangenen fördernden Wunsch willfahren werde. Außer der Bibliothek der Anstalt befindet sich im Betlocale noch eine kleine hebräische Bibliothek; auch Talmud u. s. w., au« welchen die Befähigten in den Mußestunden studiie» können. Den verflossenen Ostern haben die Gefangenen vollständig den religiösen Gebräuchen gemäß gefeiert, sie haben die Seder- Abeud, al gehalten, Matze», Fleisch und koschere Osterwaaren erhalten. -kmßlaud. Petersburg, IS. Aug. Ein seit sechs Jahre» hier lebender Deutscher, Jude, au» Ostpreußen gebürtig, dem KaufmannSstande angrhörig, dem bi« vor Kurzem seiner Religion halber keine Schwierigkeiten bereitet wurden, verlangte vor einigen Blochen einen neuen AufenthaltSpaß und auf demselben auch seine vor Jahresfrist geheirathete Frau verzeichnet zu haben; von dem Paßbureau erhielt er eine zusagende Antwort uni» die Aufforderung, sich in einigen Tigen dehus» Abholung de« Paffe» wieder einzufinven. Nach Ablauf dieser Zeit wuide ihm der Bescheid, der Paß sei auf der Polizei. Don erö sfnete man ihm, daß, da er al« Jude nicht da» Recht habe, in Rußland zu wohnen, er da» Reich binnen 24 Stunden zu verlassen Hab«. Umsonst berief er sich auf seine deutsche Rationalität und daß er mit einem deutschen Paffe hier wohne. Durch de» Stadthauptmann ward ihm ' chließlich nur

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