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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 35. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 35.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Empfang zu nehmen, allein der Bojar zuckt« mitleidig die Achseln: „6» ist zu spät, ich lau» Dir Dein Kind nicht mehr zurückgeben. Ein paar polnisch« Bauern, denen daS Mädchen anvenraut war, batten, als sie die Ankunft des Vaters erfahren, dieselbe drei Meilen weiter zu einen« ander» Bojaren sortgeschafft. Das Mädchen weinte und bat, zu den Eltern zurückgedracht zu werden, selbst die Fran und Tochter d«S Bojaren unterstützte mitleidsvoll die Bitte, jedoch vergeblich, man hielt ste fest und drohte, wenn auch zum Schein, sie erstechen zu wollen, wenn sie sich nicht beruhigen würde. Mittlrrioeile scheint das Mädchen in der Thal sich wieder zufrieden gegeben, allein man scheint vergebensich bemüht zu haben, in Rußland, wo zum Mindestens den Katholiken solche Seelenfischerei auf das Strengste verboten ist, einen Geistliche« aufzufinden, welcher die Taufe — denn darum handelte es sich bei der ganzen Sache — zu vollziehen sich getraute. Wawar zu lhun? In einer Nacht machten ein Paar dieser Poleit sich auf, stahlen mit dem Mädchen sich über die Grenze zu unS nach Preußen, und der katholisch« Pfarrer Lang in Szibbrn bei Heydekrug — bei uns in Preußen ist ja Gewerbesreiheit — machte sich kein Gewissen daraus, da- Mädchen ohne Weiteres zu taufen. Wir sie herüber gekommen, so gingen sie wieder hinüber, und am Hofe de» Fürsten OginSky in Salaulen wurde das Mädchen versteckt gehalten In Salan»rn wahnen sehr viele Juden. Es konnte nicht verhindert werden, daß da- Mädchen bald einen zu Gesichte bekam und ihm zulicf: Saget Vater und Mutter „man will mich fchmadden" (laufen), sie sollen mich holen. Ju aller Stille kam die Mutter an, und mit Hilfe der Polizei erhielt sie ihr Kind und brachte eS auch mit Polizeibrgleitung glücklich nach der Heimath. Die Eltern waren der Meinung, damit fei die Sache abgethan, und verhielten sich ganz rubig, um so rühriger dagegen benahmen sich die katholische» Bojaren und Geistlichen, tvelch« es mit Hilfe de- Taufscheins in der Thal dahin brachten, daß ihnen daS Mädchen zugefprocheu wurde. Der Mann wurde mit dem Mädchen vor «Bericht citirt, das Mädchen von bereitstehenden Männern ergriffen und nach Eroß in'S Nonnenkloster gebracht. Hinter den Mauern dieses Kloster» schien eS denn auf ewig begraben zu fein, doch schon am andern Morgen, alS Alles in der Kirche war, stahl sich da» Mädchen aus dem Kloster, gelangte alsbald zu den Croßer Glaudcnsgenoffen, und jetzt befindet sich dasselbe vorläufig hier in Meniel. (M. D ) Straßborg, W.-Pr., den 2k. August. (Or.-Eorr.) Der Herr Kultusminister bat gestalte:, daß an dem hiesigen neuerrichteten Königl. Gymnasium jüdischer Religionsunterricht erthellr und derselbe deni Rabbiner vr. Gronemann übertragen werde. Ein neuer Beweis, daß Seiten» der Staatsbehörde den berechtigten Ansprüchen unserer GlaubenSgraoffen nicht mehr, wie in früheren Zeiten, Schwierigkeiten entgegengestellt werden. Indessen taffen gerade die Zugeständuiffe der Regierung auch erkennen, daß diese immer noch weil davon entfernt ist, unseren Jnlereffen ganz und nach allen Seiten hin Rechnung zu tragen. Ta das hiesig« Gymnasium rin Simultangymnasium ist und demnach, wenn e» auch noch nicht den christlichen Charakter aufgegeben, doch immerhin mehr als jede confessionelle Anstalt auf di« Bedürfnisse aller Confessionen eingehen soll, so hatteit wir die Hoffnung, der anzustellende Religionslehrer würde zu dem Gymnasium in eine ebenso enge Beziehung treten, wie seine christlichen College», und mir den gleichen Pflichten und Rechten auSgestattel fein. Diese Hoffnung war um so berechtigter, als auf den Religionsunterricht der katholischen Schulen, obwohl deren Zahl gegenwärtig noch niedriger ist als die der jüdischen, — excl. der Vorschulklasse besuchen unter 98 Schülern 27 jüdische da» Gymnasium — in dem Maaße Gewicht gelegt worden ist, daß man ihn nicht etwa einem hiesigen katholischen Geistlichen, joitdernkeinem eigen» hierfür angestellten kalh. ReligionSlehrer übertragen chal.*) In oer Tha: muß man e« dem Königfi •) Da« mag doch wohl dar«« geschehen sein, «eil die Lei «geistlichen der StegierungDpicht convenireni tAed.s Provinzialschulcollegiu« nachrühm««, daß es der Angelegenheit seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und namentlich verdient hervorgehoben zu werden, daß der Chef dieser Behörde, der Oberpräfident von Horn, welcher den vr. Grone mann bei dessen gelegentlicher Anwesenheit in Königsberg zu einer längere» Besprechung empfing, eS auf das Wohlwollendste und Angelegentlichste sich nach den hiesigen jüdischen Verhältniffen erkundigte, sich persönlich ungemein dafür iuteressirte und es nicht unterlaflen hat, dem Gymnasialdirektor diesen Gegenstand warm ans Herz zu legen. Jadeffeu hat sich der Minister nicht veraulaßi gesehen, trotz des paritätischen Charakters des hiesigen Gymnasium» dem jüdischen Religionsunterricht eine günstigere Stellung zu geben, als sie derselbe an den wenigen Anstalten, an denen er eingeführt ist, bisher einnimmt. ES liegt sogar etwas Verletzendes in der Bemerkung, daß der Herr Minister die Ertheilung de« jüdischen Religionsunterrichts außerhalb der ordentlichen Lehrstunden genehmige;" den» wenn es sich auch in der Praxis aus verschiedenen Grünlien als nothwendig Herausstellen wird, den jüd. Religionsunterricht nicht gleichzeitig mit dem christlichen zu ertheilen, *) so ist es doch mehr als auffallend, daß daS durch die Berhältuiffe Gebotene hier zum leitenden Grundsatz« erhoben und somit dem jüdischen Unterrichte schon im Principe der Charakter eines nur geduldeten gegeben wird. Im Uebrigen bestimmt noch der Minister, daß die innere Ordnung des Religionsunterrichts dem vr. Gronemann überlaffen bleibe, und daß er das Recht habe, die Prädikate in die Crusuren einzuschreiben; die Remuneration für seine Leistungeil werde bei Aufstellung de» nächsten Etat» festgesetzt werden und vom 1. Jcnuar 1875 (?) zu beziehen sei», wobei, obwohl in der Eingabe der Geldpunkt gar nicht war berührt worden, eigenthüinlicher Weise die Bemerkung gemacht wird, daß an dem von 98 jüdischen Schülern besuchten Gymnasium zu Ostrowo 50 Thlr. als Remuneration bezahlt werden. vr. Gronemann ist nun durch den Gymnasialdirektor zur Erklärung veranlaßt worden, ob er unter den erwähnten Bedingungen den Unterricht übernehmen wolle. Er hat selbstverständlich seine Bereitwilligkeit hierzu erklärt, jedoch mit dem Hinzusügen, daß er sich noch die weiteren Schritte Vorbehalte, um eine günstigere Stellung für den Religionsunterricht zu erringen, namentlich aber un» die Aufhebung de» Zusatzes „außerhalb der ordentlichen Lehrstunden" zu erwirken. Es dürfte nun aber an tur Zeit sein, daß die Angelegenheit de» jüdischen Religionsunterrichtes durch ein allgemeine» Gesetz geregelt werde; ein Einzelner könnte in dieser Hinsicht doch nur wenig erreiche». G Samtrr, 21. August. (Or.-Eorr.) Auf eine dem Herrn Justizminister eingereichte Beschwerde de» Rabbiner» vr. Glück über die Ansetzung von Terminen am Sabbath beim Königl. Kreisgericht zu Samter, ist, nachdem ein frühere« Gesuch vom Königl. Appellationsgericht.' zu Posen zurückgewiesen wurde, nachstehende Verfügung ergangen: „Auf Ihre an den Hrrrn Justizminister über unsere Verfügung vom 5. Juli d. I. gerichtet« Beschwerde vom 9. Juli d. I. wird Ihnen eröffnet, daß der Herr Juilizminister in dem an uns unterm 2. d. M. ergangenen Re>cripte gleichfalls anerkannt hat, daß nach der bestehenden Gesetzgebung den Juden kein Recht zustehe, abgesehen von dem Falle des 8 319 Tit. 10 A. G.-O. zu verlangen, daß gerichtliche Termine auf jüdisch« Sa rbath» und Festtage nicht anberaumt würden; daß jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen werde, daß ' die Gerichte aus Gründen der Billigkeit und Hunranität, so weit die Umstänt« H gestatteten und e« mit den sonstigen Verhältnissen sich vertrage, die Termine nicht gerade auf die Sabbathe und jüdischen Festtage anberaumten, und die auf diese Tage anberaumten Termine auf Antrag *) Wir vermuthen, taß Mt Direct«, unter Darlegung der 8erbältnisi«, dies« einschränkend« stauset beantragt haben mag, da st», unser« Dissen« an andern Orten nicht aufgestell» worden ist. (Red.)

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