Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 32.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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— 255 — den Bauer bevorzugt — bilden dadurch schon den tiers-Ltat, woran daS große Wort von Sieye» haftet: o'est tout! Demnach sind die Gesetze in Rumänien dort zu reformiren, wo dieselben den Bauer direct betreffen und berühren, nicht aber ist deffen Elend noch zu erhöhen, indem man seine LeidenSgcnoffen anderer Kategorie, nämlich die Juden, immer in da- Elend hinabzuziche» sich mühet. Hu'est ce que le tiere- 6tat? O'est toutl muß man wiederholen, und wenn man also diesen dortigen Stand, die Juden in Rumänien, verfolgt, so schädigt man ganz zweifellos das ganze Land; tout! und die arinen Bauern gewiß nicht minder wie die Großgrundbesitzer, ebenso daS ganze Gewerbewesen der Lande- und das ganze Gemeindewesen. Die russische Regierung hat den Bauer frei und zum Eigenthümer gemacht, aber dabei auch die Gesetze in Betreff der Juden in Vielem sehr human gebessert; so manchen Zwang, so manche Zurücksetzung, die Juden betreffend, beseitigt. Wird man in Rußland, und namentlich auch in Polen, den Bauer ganz frei über sein Landcigenthum verfügen und dasselbe nach Angebot und Rachsrage und sonst nach freiem Ernieffen, unter Kinder oder Käufer theilen lassen und mit amortisirenden Rentrnbanken diesem TheilungS- und ErwerbSprocesse zu Hülfe kommen; wird man ganz ebenso den Großgrundbesitz theilbar machen und ihm zu Hülfe kommen; die Fesseln seiner unendlich schädlichen Hypothekcn-Verfassung lösen; wird man volle Gewerbefreiheit in Rußland und Polen für Jederniann verwirklichen, dann wird >nan auch die letzten unnützen gemeinschädlichen Fesseln der Gesetzgebung wider die Juden verschwinden lassen und mit Erstaunen den Reichlhum und die Leistungsfähigkeit des ganzen Landes und dessen sämmtlicher Bewohner, in überwältigender Fülle sich steigern sehen. Dann wird aber auch Rußland nicht seine jüdische Bevölkerung in deit betreffenden Grenzländern nach Rumänien entschlüpfen sehen und nicht nölhig haben, in letzterem Land« wider die Jude« seinen mächtigen, weitverzweigten Einfluß geltend zu machen! — Mögen alle Parteien in dem von der Natur so herrlich reich ausgestattetrn Rumänien, namentlich aber auch die studirende Jugend an den Universitäten und an den sonstigen höheren UnterrichtSanstalte», dar hier nur skizzirt Angedeutele, wohl erwägen und sehr ernst beherzigen. Man wird dann erkennen, daß nur echt humane Berücksichtigung der Jntereflen und Gefühle sämmtlicher Einwohner, und nicht deren einzelner Klassen und Kasten, am sichersten namentlich ein kleinere» SlaatSwesen, rasch fördert, von Barbarei erlöst und wirthschaftlich kräftigt. Rohheit aber und Druck und Au»nahmr-Gesetze wiver einzelne Klassen wirken giftig schwächend auf die Grsammtbeoölkerung. DaS arme, voni Scheiterhaufen decimirte, vom Kampf auf Leben und Tod erdrückte, obendrein von MeereSfluthen mit Vernichtung bedrohte Holland im IS. Jahrhundert hat damals den fremden Juden ebensoviel Freiheit dargeboteu, alt der eignen Bevölkerung und ist damit zum reichsten und civtlisirtesten damaligen SlaatSwesen gediehen; Rumänien geh« hin, thue und werde desgleichen! Michael Levy. An» OstfrttSlsod. (Schluß.) Einzeln« Behauptungen in den die Landrabbinerwahl delresfeitden Protesten re. sin» geradezu unverständig. So wird z B. gesagt, da« ganz« Jitstilut Hab« in der Synagoge keinen Boden; — jeder eintgernraßen Sachkundige weiß aber, daß da« Institut der „Land-, Kreis-, Bezirks-Rabbiner" bereit* vor und fett Jahrhunderten testanden hat, wie e« denn auch, so lange man e« mit den Anforderungen de« jüdisch-gesetzlichen Leben» Ernst nahm, von selbst entstehen mußte, well e« für die zerstreut wohnenden Juden unerläßltch war. Da wird ferner dt« Bestimmung bemängelt, daß die Juden sich nicht de» für den Bezirk zuständigen Landrabbiners bedienen dürfen. Aber wenn der Staat die jüdtfch-religiö« Trauung als rechtskräftig anerkennen soll, so muß er streng daraus halten, daß sie nicht von der erstendeften, sondern nur von der competenten, von ihm dazu autorisirten Person vollzogen werde; jeder weiß, daß jegliche, nicht von der zustänrigen Person oder Behörde vorgenommene Amtshandlung irgend welcher Art null und nichtig ist. Da« jüdische Gesetz und Herkommen verbietet ebenso die Bor nähme rabbinischer Amtshandlungen in fremdem Bezirk. Nichtsdestoweniger soll durchaus nicht in Abrede gestellt werden, daß daS althaunoversch« Gesetz über die Landrabbinate einer Revision bidarf, daß der WahlmoduS den heutigen An forderungen an Selbständigkeit und Selbstverwaltung nicht mehr entspricht, daß der Zug der Zeit jeglicher von oben diktirten Centralisirung in religiösen Angelegenheiten wider strebt. Wir würden es daher ganz gerechtfertigt finden, wenn die jetzt Protestii enden sich darauf befchränft hätten, dahin zu wirken, daß die definitive und feste Wiederbesetzung der durch Todesfall erledigten Stelle von der vorhergehenden Revision de« Gesetz« S abhängig gemacht werde. Hier ist nun der Punkt, an dem die sachliche Frage von der persönlichen nicht mehr zu trennen ist. Bekanntlich war der vr. Kroner, Prediger der Synagogen gemeinde Aurich, von der Behörde mit der provisorischen Führung der L andrabbinatSgeschäfte betraut worden. Wer will er dem Scannt verargen, wenn er dahin strebte, das Provisorium in ein Desinitivum verwandelt zu sehen? vr. Kroner mußte demnach in die Bewerbung um den Landrabbinerposten ehrlich eintreten, seine Anhänger mußten ihn auf die engere Wahlliste zu bringen und dann seine Wahl durchzusetzen suchen. DaS war der grade Weg. Wen» man statt dessen nun dahin gestrebt hat, da» Provisorium möglichst zu verlängern, wenn, nachdem die definitive Besetzung der Stelle angeordnet war, vr. Kroner nicht einmal auf die engere Wahlliste gebracht w erden konnte, so erläutern diese beiden Facta einander hinlänglich. Der einsichtige Leser uriheile darüber selbst. Wo die Sache an sich klar ist, da genügt dann auch oft ein einziger Satz, um sie ganz in« rechte Licht zu stellen. In einem Proteste heißt e»: „der provisorische Zustand, nach welchem vr. Kroner in Aurich als Landrabbiner fungirl, muß f» lange währen, bis die von dem Vr. LaSker angeregten neuen Gesetze ... ihre Erledigung gesunden haben werden." Wenr in diesem Satze die von uns hervorgehobenen Worte fehlten, so würde er, wie oben gesagt, ganz Billiges fordern. Aber warum muß gerade vr. Kroner der provisorisch« Landrabb.ner sein, ein Mann, den Niemand gewählt, kein Wahlcollegium s. Z. auch nur vorgeschlagen hat? Warum nicht, um der endgültigen Entscheidung nicht vorzugreifen, einen Landrabbiner wählen, der zunächst auf einige Jahre angestellt wird, wie die« in fast allen preußischen Gemeinden für all« EultuSbeamten üblich ist? Da» war offenbar unter den oliwaltenden Umständen der grade, ehr liche Weg. Wieder hatte dann vr. Kroner, der bereit« amtirende und bekamt«, in die Wahl »u treten; wäre sie auf ihn gefallen, so tour Alle« in Ordnung, wo nicht, so mußte er, so mußten seine Anhänger sich fügen, wie cS in aller Welt bei Wahlen, die ja selten einstimmig «folgen, ,u gescheiten hat. Mr da« »ich: ihut und nicht will, der wird auf krumme Wege gedrängt, da beginnt da« Wühlen und Jntriguiren. Wie die Dinar nunmehr einmal stehen, wird jeder EtnichtSvolle die Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl seiten« »e« Herrn Rabbiner vr. Buchholz zu würdigen wissen; einem an Ruh« und Frieden gewöhnten Rabbiner kann es wahrlich Keiner verarget, wenn er sich nicht Leuteit aufdrängcn will, welch« laut un, öffentlich erklären, daß sie ihn nur mit Widerstreben duldm, zumal da seine gegenwärtige Gemeinde erhebliche Opfer gebracht, um ihn zu fesseln. Oesterreteb. — a— Au« Galizien, 18. Juli. (Or.-Eorr.) (Die Przemtsler Judengemeinde.) Erlauben Sie Ihrem Berichterstatter den die Objektivität in seinem Beurthetlen von Personen und Verhältnissen nie verläßt, da« Bild einer Gemeind« Galiziens zu entwerfen, welche« Ihrem geehrten Leserkreis« zwar sehr drastisch erscheinen dürfte, allein im Verhält-