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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 32. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 32.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 253 — Das wären denn die Umriffe und Grundzüge eines Planes, der unseres Dafürhaltens die meisten ehrlichen Parteien befriedigen müßte Die Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit der Gemeinde bliebe gewahrt, die Möglichkeit, daß die Gewiffen der Minoritäten durch den Machtspruch der Majoritäten gekränkt werden könnten, bliebe durch die Trennung der CultuS-Aussicht von der Gemeinde-Verwaltung auf ein unbedeutendes Maaß beschränkt, das Leben der Gemeinde aber wäre durch die Beibehaltung des Parochial-Zwanges nicht in jedem Augenblicke bedroht. Ein anderer Plan, der diese drei Grundsätze nicht festhielte, muß von jedem um daS Heil der Synagogen Gemeinden wahrhaft Besorgten im Principe verworfen werden. Namentlich muß die Zusammengehörigkeit der Gemeinden auf's Entschiedenste betont und gegen eine etwa vorzuschlagende Trennung in Orthodoxie und Besonn nachdrücklich Verwahrung eingelegt werden. Denn so tief sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Parteien im heutigen Judenthume doch nicht, daß nian zwischen ihnen und den verschiedenen christlichen Consessionen eine Parallele ziehen köimte. Im Judenthum kann gesetzlich keine Verschiedenheit der Sccten dcfinirt werde», weil cs innerlich keine giebt. Was die religiösen Parteien von einander trennt, ist freilich eine oft principielle Verschiedenheit der religiösen Anschauung; aber diese religiöse Anschauung gelangt ja nicht, wie im Ehristenthum, ausschließlich und hauptsächlich beim öffentlichen Gottesdienste zunr Ausdrucke, — nein! vielmehr ist der Boden, wo das Judenthum sich zumeist zu bethätigen hat, das Leben, das Haus, die Familie! Nun ist hier irgend Jemand in seiner Ueberzeugung beschränkt und behindert? Hat denn nicht jeder Jude die freie Wahl, im Leben, im Hause, in seiner Familie zu thun und zu laffen, zu glauben und nicht zu glauben, was er will? Was aber noch für die Form de« öffeMlichen Gottesdienstes an Verschiedenheit der Ansichten, die freilich hiernach immerhin weit genug auscinandcrgehcn,übrig bleibt, ist denn doch so unbedeutend, daß es die Trennung in Sekten nicht bedingt, daß es zwischen den einzelnen Parteien keine so tiefe Kluft öffnen kann, wie sie z. B. die katholische von der protestantischen Kirche trennt. Danim ist eine Trennung des Judenthums in Sekten nicht nur nicht nothivendig, sondern geradezu unbegründet und entschieden zurückzuweisen, und wenn erst die erhitzten Gemücher der ehrlichen Parteien, die noch aus denr positiven Bodcu des Judenthums stehen, sich einigermaßen abgekühlt habeu, werden sie zu dieser Erkenntniß zuerst kommen und auch daran sesthalten. 'kaö aber Diejenigen betrifft, die von keinem Parochial- Zwange wiffen wollen, weil sie jeden Boden deS positiven Judenthums verlaßen haben, so kann doch bei ihnen von einem Gcwiffenszwang am allerwenigsten die Nede sein. Hier hat doch sicherlich das Gesetz bereits sein letztes Wort gesprochen. Wem an der Lache Nichts mehr gelegen ist, der lasse immerhin auch den Namen fahren; wer vom Judenthum Nichts mehr wiffen will, hat ja nur nöthig, vor dem Richter zu erklären, daß er auch Jude nicht mehr heißen will, und er ist dann frei wie der Vogel in der Lust, wie das Thier im Äüalde. „Wenn der Purpur fällt, nruß auch der Herzog nach!" Wenn die Verfaffung unserer Synagogen-Gemeinden einmal geändert werden soll, so muß auch dabei von den durch uns aufgestellten Gesichtspunkten auSgegangen werden. Werden die gesetzgebenden Factoren an diesen sesthalten, damr braucht der alten Aemeindevcrfaffung, deren Aendernng aus langer Hand vorbereitet wurde, keine Thräne nachgeweint zu werden. Auf den Trümmern der alten wird das gesunde Leben der neuen Verfassung erblühen! Kein Gewiffen wird sich bedrängt fühlen, und die Gemeinden werden bestehen und gedeihen können. Berickte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Der Verein israelitischer Elementarlehrer für Westphalen und Rheinland sandte vor kurzem einen Nertrauensriann (Herrn Blumenau in Bielefeld) au den Kultusminister 6t*. Falk, um demselben die Wünsche der Lehrer nach aitder Zeitiger gesetzlicher Regelung des jüdischen ElementarschulwesenS persönlich vorzutragen. Mit gewohnter Bereitwilligkeit geioährte der Minister kurz vor Antritt fernes Urlaubes dem Abgesandten eine Audienz, der die Wünsche seiner Kommittenten etwa dahin zusammenfaßte: l) Die Oessentlichkcit der jü Aschen Elementarschule als Regel und die definitive Anstellung der Lehrer nach einem mehrjährige» Provisoriuin unter gleichzeitiger Festslellunq eines den örtlichen Verhältnissen ent prechenden Minimal-Gehalts erscheint als dringendstes Bedürfniß. 2) Die politischen Gemeinden müssen gehalten sein, der jüdischen Schule dieselbe Fürsorge wie den andern Elementarschulen zuzuwenden, jedenfalls aber derselben einen den Beiträgen der jüdischen Ortsangehörigen zur Kommunalkaffe entsprechenden Zuschuß zu gewähren. 3) Die zwar gei tzlich fejtgestellte, aber an den meisten Orten gar nicht geübte Jnsptclion der jüdischen Schule bedarf der anderweiien Regelung. 4) So lange der Religionsunterricht in Gymnasien, Reals hulen und höheren Töchterschulen liberhaupt obligatorisch ist, müsse er eS auch für die jüdischeit Schüler solcher Anstalten jein, mindestens bis zum vierzehnten Lebensjahre, der jüdische Religionslehrer zu den betreffenden Konferenzen hcrangezogeu und seine Censuren bei der Versetzung der Schüler in derselben Weise maßgebend sein, wie dies beim Religionsunter*icht der übrigen Konseffionen geschieht. — Der Minister gab dem Gesuchstcller eine ziemlich erschöpfende Antwort. Die Berlin hrung öffentlicher Konfessionsschulen wünsche er durchaus nicht, neige vielmehr den Bestrebungen derjenigen zu, welche die Elementarschule jedes confeffionellen Charakters entkleiden tuoQen: das Vorgehen der Pofener Stao.behürden, die katholischen, evangelischen und jüdischen Elementarschulen in eine große i onfeffionSlose Anstalt zu verschmelzen, habe seine volle Symp tthie. Der Anstellung auch jüdischer Lehrer an solchen Anstal:en werde er sich nicht widersetzen, er habe auch nicht» dagegen, daß den Lehrern an bestehenden oder noch zu begründenden öffentlichen jüdischen Schulen Alterszulagen u. dergl. aus öffentlichen Kaffen bewillig: werden. Immerhin werde der jüdische Lehrer aber stets in einem gewissen Abhängigkeitsverhältniß zu seiner Gemeinde verbleiben, da er regelmäßig auch deren Kultusbeamter ist. Eine Verpflichtung der politischen Gemeinden zitr Unterhaltung der jüdischen Schule vermochte der Minister nicht anzaerkennen, verwies vielmehr in dieser Beziehung auf den Weg friedlicher Verständigung m;t der Kommune. Daß die Schulinspection so lax gehandhabt werde, schien den Minister nicht wenig ztl überraschen; er rersprach in diesem Punkte baldige Abhülfe aus dem Vermallungswege. Der Religionsunterricht in den höheren Schulen — sagte der Minister schließlich — habe den eigentlich obligatorischen Characler durch eine Reihe von Ministcrial-Rescripten bereits verloren; er könne darum die betreffenden Schule nstalten zur Anstellung jüdischer Religionslehrer nicht nötigen. An vielen Orten fei jedoch diese Anstellung aus der» Wege friedlicher Vereinbarung von selbst geschehen, und habe er nie Anstand genomn.en, ein solches Verhältniß gutzr heißen. Er finde e» auch ganz in der Ord-

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