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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 31. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 31.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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— 248 — jiu bleiben. Der spätere Geschichtsschreiber aber, der die Namen dieser Beamten nicht kennen und ne mit Stillschweigen übergehen wird, er wird mit sittlicher Entrüstung und mit ergreifendem Ernst den künftigen Geschlechtern verkünden: Unter Alexander II., bei dessen Thronbesteigung die Freibeitsposaune ertönte, wurden später die ruisischen Inden, ohne jede Schuld ihrerseits, anf offener Straße gemordet, blutige» Verfolgungen ausgesetzt, von Stadt zu Stadt, von Dorf zi» Torf gejagt. Tie großen Verdienste Alexanders II. anerkennend und schätzend, werden ihn, unsere Nachkommen einen Lorbeerkranz widmen, aber in diesen Kranz werde» sie einige Dornen hineinslechten, die er de» Unthaten seiner Beamten wird zu verdanken haben, falls er nicht durch einen Federstrich — denn mehr bedarf es seinerseits nickt — die verspotteten Menschenrechte in seinen» Reiche wieder Herstellen wird. Mögen diejenigen Ruffen, denen diese Zeilen zir Gesicht kommen werden, die hier gesprochenen Worte sich zu Herzen nchuien; niögen sie bedenken, daß der Boden eines Reiches, durch unschuldig vergosienes Blut getränkt, eher verkommt als gedeiht; mögen sie bedenken, daß Gesetze, welche die Unterthanen nicht vor der Grausamkeit einzelner Beamten schützen, daß solche Gesetze Unheil und Elend in» ganzen Reiche anssäen, und, in einen» europäischen Staate herrschend, ganz Europa mit Schmach und Schande bedecken. (Also läßt sich eine beherzigenswertbe Stinime in der „Nal.-Zeit." über diesen Gewaltact vernehmen. Red.) — Tie vor Kurzem erfolgte Austreibungen der Juden ans Kiew hat deutschen Blättern zu allerlei Betrachtungen Anlaß gegeben, welch« einen Punkt außer Acht ließen, welcher in deutschem Interesse besonders hervorgehobe» zu werden verdient. Das veraltete Gesetz nämlich, welches den Aufenthalt der Juden aus geiviffe Theile des russischen Reiches beschränkt und denselben in den Hauptstädten von besonderer Erlaubniß abhängig niacht, wird nicht blos auf russische Unterihanen angewendek, sondern auch auf Israeliten, »velche Angehörige anderer Staaten sind, und unter diesen genießen namentlich die Deutschen einer unliebsamen Bevorzeugung. Wenn die rilssische Regierung ihre» jüdischen Unterthanen nicht dieselbe» Rechte wie den übrigen Staatsbürgern einräumen will, so kann ihr Niemand darüber Vorschriften »nachen; mit welchem Rechte aber behandelt sie deutsche Juden als „Juden" und nicht als Angehörige des deutschen Reiches? Die Päffe, welche den deutschen Rcichsangehörigen von der heimathlichen Regierung ausgestellt werden, laute» ganz einfach auf den Inhaber in feiner Eigrnschaft als deutscher Untertha», ohne Angabe irgend einer Religion. Auf Grund eines solchen Paffes, der für die russische Regierung als alleinige Legitinialion giltig ist, kann ziveifellos das Recht hergeleiiet werden, daß der Inhaber ohne Rücksicht auf seine Religion lediglich als Deutscher behandelt wird. Tie in Rußland »vohnenden deutschen Juden sind ängstlich besorgt, ihre Religion zi» verheimlichen, denn wenn sie der Regierung als Juden dennnzirt werden, io ergebt sofort ein AuSweisungsdckret, »velches ihre Abreise binnen vierundzwaiizig Stunden anordnet. Der kurze Termin raubt auch die Möglichkeit, durch den deutschen Botschaiter den Beschwerdeweg einzuschlagen. Wird das alte Gesetz in» Allgemeinen auch in der Praxis milder gehandhabt, so ist doch das Bestehen deffelben und die Möglichkeit, nach dem Anchstaben b>handelt zu werden, nicht geeignet, in den davon Betroffenen ein Gefühl der Ruhe und Sicherheit aiifkommen zu lassen. Wie «in Dainoklcsichivert schwebt die AuSiveisung über dem Haupte aller deutschen Juden, welche nicht eine besondere Aufenihaltserlaudiiiß vom rllssischen Justizininistcr haben; deren aber giebt eS »nr sehr wenige. Für dentsche Reichsangehörige, deren Scll'stbeivußtsein durch die Macht des Vaterlandes so gehoben worden, ist es fürwahr kein angenehmes Gefühl, sich einer freinde» Regierung gegenüber in einer solchen gedrückten Lage zu besinden, und eS wäre wohl zu wünschen, daß die deutsche Rcichtregieruug, welche ja sonst sietS bereit ist, die Interessen der Deutschen im Ausland« lyahrzunehmc», durch ihren Botschafter in Petersburg dahin wirke, daß das erwähnte Gesetz auf Deutsche keine Anwendung mehr findet. (Wes. Z) Vermischte und neueste Nachrichten. Königsberg i. Pr. Nackten» der Ausbruch der Cholera hier constatirt ist, hat das Künigl.-Polizeipräsidium vor Allem die hier sich aufhaltendcn polnische» Juden (zum Theil zwangsiveise) ausgewiesen; meldet der Telegraph. München. DaS zur jüngsten Fronleichnanisproceffion unter den zur Ausrückung beorderten Truppen auch protestantische und jüdische Soldaten befahlen »varen, machte bei den Betennern dieser Religionen böses Blilt. Regensburger Bürger hatten dieserhalb eine Einladung zur Berathung über die zur Wahrung der hierdurch verletzte»» Glaubens- und Geivissensfrciheil gebotenen Schritte elgehen lassen. Die Versammlung der Nichtkatholiken beschloß eine Petition ans KriegSministerium. Dieses hat nuninehr Veranlassung genommen, die längst bestehende Verordnung zur Nachachtung in Erinnerung zu bringe», daß zur Spolierbilvung bei Pracessione» nur katholische Militärmannschafte» verwendet werde» sollen. Darmstadt, 10. Juli. I» der heutigen Kammersitzung spricht E d i n g e r die Hoffnung aus, daß die Regierung bei dem vorzulegende» Kirchengesetz de» Standpunkt einneh»»eu »verde, jede Cultgemeinde für ihre Bediufniffe selbst sorgen zu lassen. Sollte aber der Zustand fortdauern, daß im paritätischen Staat für die anerkannten Kirchen Zuschüsse aus Staatsmitteln gegeben werden, so müsse er das gleich« Recht auch für andere Confessionen in Anspruch nehmen. Auch hofft er, daß die jetzige Regierung dem bis jetzt todtgebliebenei» Buchstaben des Ediktes von 1848, »vonach bei Anstellungen kein Unterschied der Confessionen gelten soll, Leben geben werde. Ministerialrath Fischer glaubt, dcß der Aulheil der Angehörigen anderer Confessionen als der katholischen und protestantischen, welche» Sie bezüglich des Beitrags zu den Besoldungen der Geistlichen haben, bei ihrer verhältnißinäßig geringen Zahl fast verschwindend klein ist. Die Zuschüsse des Staates zu den katholischen Pfarrbesolduugen Rhei,»Hessens beruhe» auf gesetzliche» Bestimmungen. Der»bürg spricht sich gegen jede Zurücksetzung der Lehrer israel. Consessiou bezüglich der Anstellung ans. (Jsr.) Wien. Der Kaiser hat aus den Hände»» des Präses deS ersten europäischen Blindenlehrer-Congresses, Dr. Ludwig August Frankl, die Einladung zun» Congresse in Einpfang genommen. Der Kaiser sprach die Hoffnung ans, daß der Eongrcß glückliche humanitäre und sociale Zwecke erreiche» iverde, und äußert« auch darüber seine B.friedigung, daß n» der Weltausstellung so viel« Biinden Lehrmittel ausgestellt sind. (Wir erhalten soeben die den Mitglieder» dieses CongresseS vom Präses geividmete Festchrist, die außer der Geschichte des Wiener isr. Blinden-Jnstituts eine Studie von L. A. Frankl, „Blindheit und Poesie", und eine Abhandlung, „der Blinde in den, bibl. und rabbinijchen Schriftthum" von Friedman»», enthält, auf die im „Literaturbl." zurückgekoinmen »verden soll. Red) Pest, im Juli. Der rühmlichst bekannte Docent I)r. Ignaz Goldzieher hat von» Herrn Unterlichtsminister de» Aufirug erhalte», eine Reise nach den, Orient für lingnistische Zirccke zu unternchinen. Derselbe »vird in» September seine Reise »«»treten, zuvörderst über Constantinopel nach Syrien, von dort über Palästina nach Egypten, nm in» April koininenden Jahre» hcimzilkehreit. Die Wissenschast hat reiche Resultate voi» dieser Reise zu erivarten. (J> P.) London Sir. Mos. Mo n t ef io r e theilt der Daily New» folgende vom Buckinham Pallace 8. Juli datirt« Antwort auf seine dein Schah überreichte Adresse mit: „Se. Majestät der Schah hat mir befohlen, den Enlpsang Ihrer Denkschrift anzuzeigcn, »velche darum bittet, daß Gunst und Schutz allgemein anf die Juden in Persien ausgedehnt werde.

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