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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 31. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 31.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 245 — verneinen, so sehr wir sonst auch mit dem leitenden Gedanken, der das Projekt cingegeben hat, uns einverstanden erklären müssen. E» müssen vielmehr ganz bestimmt Formeln gefunden werden, die die Einheit der Gemeinde gewährleisten und docl) wiederum dem religiösen Gewissen bedeutender Minoritäten, so weit dasselbe durch die CultuS-Jnstitulionen berührt wird, freienLpielraum la - se n. Können solche Formeln gesunden werden, dann ist für u»S auch der Stein der Weisen gefunden, und wir können nach heftigem Sturme ruhig und getrost der Zukunft entgcgensehen. Wir lilden uns nun zwar nicht ein, diesen Stein wirklich gesunden zu haben; aber geleitet von den beide» Gesichtspunkten, die wir soeben g.nannt, müssen wir dennoch der Oeffentlichkeit einen Plan vorlegen, der zwar noch nicht völlig fehler- und makellos sein mag, aber dennoch viele Uebel deS näher angeführten Projekts der „Allgemeinen Zetlung des IndenthumS" beftitigt oder vermeidet. (Forts, folgt.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Ein höchst wichtiger und interkffanter Prozeß ist hier jüngst zum Abschlüsse gelangt. Ein hiesiger jüdischer Kaufmann zeigte, da er sich der freireligiösen Gemeind« angeschlosscn hatte, seinen Austritt von der Synagogengcmemde an. Dies hindert die Gemeinde jedoch nicht, die üblichen Steuern wie bisher von dem AuSgeschiedcnen erheben zu lassen, und da er sich dieselben zu zahlen weigerte, so machte die Genieinde von dem ihr zustehende» ExekutionS-Rechte Gebrauch. Der AnSgcpsändete wandte sich dieses Verfahrens wegen beschwerdeführend an das Kultus-Ministerium. Dieses aberkannte der jüdischen Gemeinte dar Recht der direüten Exekution und verwies dieselbe behufs Geltendmachung ihrer vermeintlichen Rechte auf den Weg der Civilklage. Diesen betrat denn auch die Gemeinde, und so entspann nch ein langer als zwei Jahre dauernder Prozeß, der schließlich mit der Verurteilung der SteuerverweigercrS endete. Der erste Richter erkannte auf Freisprechung der Verklagten mit bem Hinweis : „daß wenn auch die jüdische Gemeinde KorporationSrechte besitze, so sei sie doch keineswegs eine anerkannte StaatSreligion. Dieserhalb habe die Gemeinde kein Recht, von bereits von ihr ausgeschiedenen Mitgliedern Steuer» zu erheben." Der zweite Richter, vor dcsie» Forun: die Sache nnn gelangte, verurthcilte den Verklagten, indem er anSführte: „Rach 8 35 a a. O. gehört jeder Jude zur Synagogengemeinde seine« Wohnort-, welcher nach 8 37 a. a. O. die Rechte einer Korporation zustehen. Es hängt dabei nicht von seinem Willen ab, ob er der Gemeinde beitritt oder nicht; er ist Kraft de- Gesetze- Mitglied derselben. Nur durch den Uebertritt zu einer durch den Staat anerkannten ReligionSgescllschaft nach Lage der Gesetzgebung hört derselbe auf, Jude zu ein." Diese letzteren Motive wurde» in allen ihre» Theilen vom künigl. Obertribunal bestätigt und der Verklagte somit mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. — Der hiesige jüdische Gemeinde-Vorstand verhandelt wegen der Erwerbung eine« neuen BegräbnißplatzeS, wofür ein Stück Land bei Weißensee in Aussicht genomnien ist. Der jetzige Begräbnißplatz der Srmagogengemeinde Berlins (auf der Schönhauser Allee) wurde im Juni 1827 eröffnet. Zur damaligen Zeit, also vor 48 Jahren, war die Gemeinde noch so klein, daß nach dem Anschlag« der Platz 150 Jahre nachhalten sollte. Mit der Einrichtung deneuen Begräbmß» platzcS wurden die jüdischen Leichen hier zuerst gefahren, während sie bidahin auf einer Bahre nach den, alten Friedhöfe in der Oranienburgerstraße 9 getragen wurde,». Die Gemeinde schaffte damals einen eigenen Leichenwagen an, doch wollte der damalige Polizeipräsident Berlins, ein Major a D., v. Esebeck, Glicht gestatten, schwarz angestrichene Kutschen für daS Leiche,igefolge anzuschaffen, damit, wie er meinte, die „Judenleichen" als solche auch zu erkennen wären. — Die j Idischc Gemeinde hat ihre Alter-BersorgungSanstalt in der großen Hamburgerstraße durch einen Anbau einer dreistöckigen Gebäudes von 6 Fenstern Front erweitern lasten und dadurch Raum gewonnen für die Ausnahme von mindesten« 30 alten Leute». Berlin, ÜBir erhalten vom „Central-Comite für Urnt.'il- »nd Pilger-Wohnungen in Jerusalem" folgend« BRaunlmachung: „Die Unterzeichnet,,, erfüllen hiermit die angenehme Pflicht, den Gönnern und Freunden unsere« Unternehme,eine hocherfreulich« Mittheilung zu machen. Seitdem der mitnnterzeichnete Dr. HildeShet »er feinen RabbinatSsiy z, Eisenstadt in Ungarn aukgegeben hat, und nach Berlin üb«>rgesiedelt ist, bemüht« sich da« Central-Comite ununterbrochen, die dadurch für Ungarn entstandene Lücke durch entsprechende Wiedcrbcsetzung anSzufüllen. Abgesehen nämlich von brr Dringlichkeit an sich, daß die Vertretung einer so großen, nach Hunderttausenden zählenden, jüri'chn Bevölkerung in Central-Eomit« stattstnde, niachte di'S via specifische Organisation dieser Angelegenheit noch mR dringender, ja nothwendig. Bekanntlich nämlich sind fast anSsch.ießlich einerseits u iscre GlaubenSgenoffe» in der östreichijch ungarischen Monarchie, andererseits Holland und Deutschland die Begründer dieses heiligen Institutes der israelitischen Armen- und Pilgerwohnungen in Jerusalem, und die Interessenten dafür; weshalb auch reciprok die Vertheilung d,r Armenwobnungcn in Jerusalem mit je eine», Drittel de» Landsleuten der genannten Gruppen, und nur einen, Drittel. und auch dies nur aus purer Humanität, den übrigen Kolelim in Jerusalem zu Gute kommt. Thcils nun um d«s Errm E"pj willen, t feil« um die unmittelbare positive Agitation und da» Aacherhalten des thätigen JntereffeS auch in jenen auch hierin so segensreichen Kreisen zu ermöglichen, wrr eS unsere unausgesetzte Sorge, den richtige» Mann zu finden und zur Annabne zu bewege», der die Autorität und haS Vertrauen geniesit, durch welche allein ein wesentlich ersprießlicher Erfolg zu hoffen ist. Unseren Bemühungen im Vereine mit denen te« ungarisch-böhmisch-mährischen Kolel in Jerusalem ist e« G. f. D. gelungen, den gelehrten Oberrrbbiner in Ungoar, Chajin, Zwi Hirsch Mannh-ümer, zu erbitten, in daS Central-Comite einzntreten. Wir wünschen u„S und unserer Sache hierzu Glück, insbesondere aber unseren Iheurcn Brüdern in Ungarn, Mähren, Böhmen, und richte» an Euch, theure Brüder jener Länder, die innig« Bitte, Eure thätige Theilnahme für dieses heilige Institut, zu besten Begründung und Erweiterung J)r zu der Zeit, als jenes bisherige Mitglied des Central Coniitce in Eurer Mitte weilte, so vieles Wesentliche beigetr igeu, jetzt wo diese Stellung durch einen Eurer hervorragenden VertrauenSniäilner riiederbesetzt ist, wieder neu zu beleben und durch reiche und bänsige Spenden immer mehr würdige GlaubenSgenoffe» in Jerusalem mit der unsäglichen Woylthat von Fre.wohnnngen zu beglücken. Nachschrift. Vor Absendung dieser Kundmachung «rhalten mir fernere Veranlassuirg, nnS mit einer dringende» Bitte an unsere Brüder und Schwestern zu wenden und fügen diese gleich hinzu. — Im „Halebanon" (Rr. 44) avisire» nämlich die Leiter der sefardischen Gemeinden in Jerusalem einen Sendbote», de» sie im Jntereffe der von ihnen in Angriff genommenen Bauten von Wittwen-, Waisen-, Armen- und Pilgerwohnungen abgcsch'ckt, und bitten um thätige Betheiligung auch Setter« sämmtlicher europäischen nichtselärdischen Brüder. In, Hinblick: anf die durch diese Concurrenz unserer Sache drohende Gefahr, die abzuwenden unsere heilige Pflicht ist, sowie auf das Unrecht der welche dadurch hervorgerufen wi ch, bemerken wir folgende«: l) Die Absentung von Sendboten nach nichtsesardischen Mnttergem« inden ist an nnd für sich rechtswidrig.

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