Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 30. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 30.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/5369809-5935020-5935717--1772-5371332
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 238 — nur von Seiten dieser Gegner Berichte erhalten, auch die uns eingeschickten Zeitungsartikel sprechen insgesammt im Sinne der Letzteren; das macht uns jedoch nicht irre. „Wer schreit, hat Unrecht," sagt ein altes Sprichwort; doch soll das hier nicht zur Geltung gebracht werden, wir haben lediglich zu referiren, der Leser bilde dann selbst sein Urtheil. Zuerst steht unbedingt sest, daß die Wahl nach dem Gesetze erfolgt und rcchlsbeständig ist. Tie Gegner bestreiten dies nicht. Sie sind auch nicht gegen das Wahlverfahren vorstellig geworden, haben nicht dieses angesochten, sondern das Gesetz. Sie haben sich beschwerenv an das Ministerium und an den Landtag gewendet; Hr. Laster hat auf Anfrage geantwortet, daß die Petition für die diesmalige itzung zu spät gekommen sei; es ist aber klar, daß der Landtag mit der Prüfnng einer nach bestehendem Gesetz erfolgten Wahl nichts zu thun hat. Er kann ein neues Gesetz berathen, einbringen, ein alte» mit Zustimmung der anders. Factoren verbessern, abschaffen, aber sowenig eine Wahl, wie etwa ein gerichtliches Urtheil, reformiren. Bon den Gegnern wird aber die RechtSbeständigkeil des hannoverschen Gesetzes von 1842 bestritten. Sie berufen sich zu diesem Zwecke auf einzelne durch spätrer Gesetze hinfällig gewordene Paragraphen, namentlich solche, welche Beschränkungen der bürgerlichen Rechte der Juden enthalten haben. Ein solches Argument ist bis zur Lächerlichkeit nichtig. Einzelne Bestimniungen organischer Gesetze sind von jeher resormirt worden, heutzutage giebt cs vollends kein etwa 5 Jahre altes Gesetz, an dein nicht bereits Einzelnes geändert worden wäre. Wie viele Abschnitte und ganze Titel des Allg. Preust Landrechts sind längst durch neue Gesetze ersetzt; wer aber darum behaupt n wollte, das Allg. Preust Landr. gelte überhaupt nichts mehr, den würde kein Bernünfliger anhoren. Weiler wäre nun die Frage zu prüfen, ob die Einrichtung der Landradbinate beizubehalten, abzuändern oder ganz abzuschaffen sei. Es leuchtet ein, daß ein Eingehen daraus hier unihunlich ist, wir sprechen kurz unsere Ansicht dahin aus, daß die Landrabbinate natürlich nicht den großen Gemeinden, welche für sich einen Rabbiner besolden können, zu Gute kommen, sondern den kleinen, und daß ein Blick auf die Zustände der Kleingemeinden in Allpreußen genügt, um zu zeigen, wie segensreich eine Organisation wie die in Haniwver, Hessen, Württemberg, Bayern, Baden, Rastau bestehende ist, wenn man damit die klägliche Perwahrlosung vergleicht, welche da herrscht, wo „Feder thut, was in seinen Augen stecht ist." Ta traut, scheidet, schlachtet, entscheidet, lehrt, verwaltet Jeder, der sich dazu aufwirft nach seinem Gutdünken, da wechselt man die s. g. Eultusbeamren nicht wie Kleider, sondern wie nian etwa Streichhölzer verwendet, und dabei sind im Osten Deutschlands die Juden noch längst nicht so zersplittert und vereinzelt wie im Hannoverschen, wo eine Anzahl von zehn in einem Orte vorhandene Familien schon eine ziemlich ansehnliche (Gemeinde bildet. Wer da glaubt, daß solche Jischubim ohne die Permittelung, ja geradezu die gesetzlich geregelte Machtbefugniß eines Landrabbiners für Religionsunterricht in einer auch nur den bescheidensten Ansprüchen genügenden Weise sorgen, sich zur Anstellung von gemeinschaftlichen Wander- Lchrern vereinigen würden, der selie sich einmal im östlichen Altpreußen um. Wer die jüdisch-religiöse Trauung, unsertwegen nach der Cioiltrauung, nicht zu einer empörenden Farce gemacht sehen will, wer noch einen Funken von Gefühl für den Anstand — um von Würde gar nicht zu reden — bei den wichtigsten religiösen Akten hat, der gehe und vergleiche. Wer den Unterschied zwischen dem gcringstbefähigten jüdischen Lehrer in Hannover, 'JJaffau u s. w. und einem der im Osten fungirenden, eben frisch „herüber entlaufenen Cultusdeaniten" kennt und zu beurtheilen vermag, der spreche dann weiter über die in Rede stehende Frage. (Schluß folgt.) Oesterreicb. B. Lemberg, 15.Juli. (Or.-Corr.*) ITie Israeliten in Krakau und da« jüdische Eentralwahlcomitä *) Dem in vor. Bl. unter Kralau abgwrucktm Bericht« der „N. Zr. Pr." lasten wir dies« Betrachtung unsere« tzrn. «karr, folgen in Lemberg.) Die Juden Krakau'S sind gefallen, so lautet ein Telegramm der „N. Fr. Pr.", nicht etwa im Kampfe, nein, sie sind gefallen wie Bienen, die man mit Aetherdampf benebelt, um die Habe der kleinen, aber emsigen Schaar, den Honig und das Wachs, im Schlafe zu nehmen. Sie sind auf die Leimruthe gegangen, die ihnen nicht etwa ihre Gegner, sondern ihre eigenen Brüder in eigennütziger Weise ausgestreckt haben. Wie sehr es uns schmerzt, die Wahrnehmung zu machen, daß Menschen, die vielleicht durch ihre Gelehrsamkeit, durch die k. k. Staatsämter, die sie kraft der von dem Gesetze garantirten Gleichberechttgung besitzen, bester in der Lage sind, die Wohlthat einer freiheitlichen, starken Regierung zu schätzen, als ihre Glau cnsbrüder ohne solche Titelchcn und Mittelchen ihre Brüder irre führen, so wenig sind wir in der Persaffung, Jeremiaden über diese!', en anzustimmen. Klagt ja der Prophet vor Jahrtausenden: „Deine Zerstörer und deine Riederreißer werden aus deiner Mitte Hervorgehen!" Wie sollen wir uns heute in der so ausgeprägten materialistischen Zeit wundern, wenn die schönsten Ideen und Prinzipien um (in Linsengericht verkauft werden? Betrachten wir aber jene mehrtausendjährigen Erfahrungen, und sehen wir unS einmal heute noch das Judenthum, trotz seiner Schößlinge, trotz seiner krebsartigen Reubildungen, an, wie herrlich, wie jugendfrisch es dasteht, io werden wir eher einen Trost als ei» Motiv für Jeremiaden finden. Besehen wir uns einmal die jüdischen Brüder und Freunde aus Krakau, die treuen Rathgedcr ihrer Stammesbrüder in dieser Angelegenheit. Wie verhält sich ihre politische Ueber zeugung-treue zu Dem, was sie als den einzig richtigen politischen Weg angcben? Die Einen, von ihreir christlichen resp polnischen Amtscollegen dazu angehalten, die politische Factorrolle zu spielen, müssen es thun, ja sie müffen es noch um sc eifriger thun, damit ihre Amtscollegen ihnen das Woilverhaltenszeugniß in« Dienstbüchel ein eichnen. Tie Andern glauben durch ihr Krakehlen mit den diagonalen ein Mandatchen zu erlangen, welches sic (oder bester ihn) verbindlich machen wird, im zukünftigen Rcichsrathe den Strohmann der polnischen Herren abzugeben. Beide Functionen sind schon an und für sich nichts weniger als ehrenhaft für die betreffenden Herren dei hohen Politik, nichtswürdig aber muß ein solches Porgehen genannt werden, wenn solche Drittel von eben denselben Per trauensmänncrn »»gewendet werden, um ihrer egoistischen Zwecken wegen eine ganze (Gemeinschaft ins Perderbcn zu stürzen. Oder ist's etwa nicht polittscher Meuchelmord, ausgeübt auf politisch Unkluge, wenn nmn solche einladet, mit ihren Erbfeinden, ja mit ihren Todfeinden gemeinsame Sachen zu machen, um eines schönen Tages die Freiheit durch die Freiheit aus den Angeln zil heben und durch Bcthörung des Unheiles von politisch Unreifen der künftigen vleneration vielleicht ei» neues Ghetto am Kaziemierz in Krakau zu bereiten? Meinen die Herren Samuelsohn und Eons, e» ehrlich, wenn sie den Herrn Zyblikiewicz stützen, der im Reichsrath nichts mehr als den Judaismus sicht, und der eigentlich der unverfälschte polnische Minister sein will, um den Staat vor Perjudung zu schützen? — Mögen jene Herren und die um das Wohl ihrer Brüder besorgten Krakauer jüdischen Wähler der Meinung sein, daß sie es in guter Absicht gelhan — wir in Lemberg stellen ihrer hochpolitischen Ansicht das eine politische Wahrzeichen entgegen: — Zyblikiewicz! Zwar ist es nicht unsere Manier, die politische Ueberzeugung Jemandes, wenn sie aus unbefangener Quelle geflosten ist, irgendwie anzufechten, jedoch bei dem Umstande, daß der Fall Krakau's in Samuelsohr- Zyblikiewicz'schen Händen ein tiefer ist, glauben wir. daß ihnen die Zukunft gleich wie die Vergangenheit die Schamröthe aus die Wangen treiben und ihr trauriges politisches Jrregehen in das rechte Licht setzen wird. Dann werden sie zu spät sich an die Brust schlagen mit dem Ausrufe: osioto«, oder pater peccaei. Wir Juden außer denc Zyblikiewicz-Samuelfohn'schen Gebiet werden ganz getrost unsere Wege gehen und uns an da« alte prophettsche Wort de» Retter» der Juden, Mardochai,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.