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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 30. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 30.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 237 — nur durch Gerechtigkeit erlöst werden. Möge Gott sein Wort erfüllen!" Berichte und Correspoudenzen. Deutschland. Berlin. Der Kultusminister hat entschieden, daß in Fällen, wo die Kräfte der jüdischen Hausväter zur Unterhaltung eines eigenen Schulsystem - nicht ausreichen, beziehungsweise ein jüdischer Lehrer für dasselbe unter den obwalteten Verhältnissen nicht zu gewinnen ist, auf die Schließung der vorhandenen jüdischen Schulen Bedacht zu nehmen ist, da eine Subventionirung zur angemessenen Besoldung des Lehrers an denselben aus Staatsfonds dem im Gesetze vom 23. Juli 1847 ausgesprochenen Prinzipe gemäß der Regel nach nicht stattfinden kann. Der Minister hat sodann angeordnet, daß, sobald nach vorstehender Bestimmung die Schließung einer solchen Schule erfolgt, die Aufnahme der jüdischen Kinder in die vorhandene» christlichen Schulen sofort einzutreten hat. AnS dem Großherzogthum Sachsen, Ende Juli. (Or.- Corr.) Unser neuer Herr Landrabbiner, der nun seit 8 Monaten in seine neue Stelle eingetreten, hat in dieser kurzen Zeit schon manche Prüfung bestehen, schon mancherlei trübe Erfahrungen gewinnen müssen. Doch ist er bis jetzt mulhig in den Kampf eingetreten und folgt unbeirrt der Bahn, die er sich vorgezeichnet, und die er für ein ersprießliches Wirken in seinemAmt zum Ziele führend hält. — Eine öffentliche Verhandlung vor dem Kreisgerichte zu Eisenach, welches am 10. d. M. in der Stadt Vacha tagte, und deren Held Herr Dr. Kroaer war, mag auch in weiteren Kreisen nicht ohne Jntereffe erscheinen. Gestatten Sie mir hierüber eine kurze Schilderung für Ihr geschätzte- Blatt zu entwerfen. Ein christlicher Einwohner von St. Lengsfelv, dem Domizile des Landrabbiners, gestattete sich in einem öffentlichen Lokale die religiöse Anschauung des Landrabbincrs zu verhöhnen und suchte durch erdichtete Mitlheilungen über die Art und Weise, wie er eine Anfrage, welche Veranlaflung zu einer Jnjurienklage geben sollte, erledigt habe, deffen öffentliches Ansehen zu untergraben und sein amtliches Ansehen zu schwächen. Herr vr. Kroner, nicht um persönlich Rache zu nehmen, sondern um weiterem Cbillul hoschem vorzubeugen, wendete sich, Schutz suchend, wegen dieses Vorfalles an die einschlägige Landesbehörde, das Großh. S. Cultusministerinm zu Weimar, und dasselbe, die Dringlichkeit und Berechtigung des Gesuches anerkennend, ordnete ungesäumt die Einleitung des Strafverfahrens an. Bei der öffentlichen Verhandlung stellte sich die Schuld des Angeklagten durch authentische Zeugenaussagen klar heraus, und muß derselbe sein Vergehen durch 3 Monate Frecheitsstrafe und Tragung der Kosten büßen. Es ist diese Verurtheilnng iilsofern von prinzipiellem Jntereffe, weil hierdurch constatirt wird, welches Schutzes in unserem Lande sich auch ein jüdischer Seelsorger zu versehen hat, und wie unsere so liberale Regierung auch israelitische Unterlhanen und Beamten in ihreni Rechte vertritt. Münster. Der Ober-Präsident der Provinz hat folgende Bekanntmachung erlaffen: „In Verfolg der Bekanntmachung vom 30. März 1871 wird Über die Wirksamkeit der M a r k s - H a i n d o r f 'schen Stiftung zur Bildung von Elementarlehrern und Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Seit März 1871 sind: 1. in die Lchrbildnngsanstalt neu ausgenommen: a) ans Westfalen — Zögl nge. b) aus der Rheinprovinz _6 ,,_ Sa. 6 2. geprüft und haben das Wahlfähigkeitszeugniß als Elemenrarlehrer erhalten: a) aus W:stfalen 4 Zöglinge. b) aus bei: Rheinprovinz _1 „ €dö. 5 „ Im Ganzen sind jetzt 249 Schulamtscandidaten ansgebildet worden. Die Elementarschulclaffe zählte im abgelaufenen Wintersemester 42 Schüler und Schülerinnen, von welcher »uHeere unentgeltlich unterrichtet wurden. Zur Ausbildung als Handwerker rc. sind 3 Knaben, 2 aus Westfalen und 1 aus der Rheinprovinz, in die Lehre gegeben worden. Die Zahl der auf Kosten oder rsit Unterstützung als Handwerker rc. ausgebildeten resp. nah in der Ausbildung begr.ffenen Jünglinge beträgt nunmehr 349. Nach d-r letzten Uebersicht des CaffenzustandcS beträgt die Einnahme: a) in der Provinz Westfalen unter Hinzureck nung von Beiträgen in der Stadt Berlin, in den Gemeinden Lemgo, Schötmar, Salzuflen, des Fürstenthnmes Lippe-Det nold, und einer Einnahme von 100 Thalern aus der Familienstistung eines zu Menden verstorbenen Privaten 4881 Thlr. 22 Sgr. 7 Pf. b) in der Rheinprovinz incl. eines Beitrages von 5 Thalern in der Gemein de Meisenheim, Regierungsbezirk Wiesbaden 1792 Thlr. — Sgr. 10 Pf. Sa. «673 Thlr. 23 Sgr. 5 Pi. Hierzu;reen: 1) an eingegangenem Schulgelde von Elementarschülern 382 Thlr. — Sgr. — Pi. 2) ail Zuschüssen von Seminaristen 98 ,, 15 * 3) ans der Jildenschaftscaffe des ehemaligen Herzogthums Westfalen, von rer königlichen Regierung zu Arnsberg 50 ff 4) an Capitc.lzinsen 274 „ 15 * — „ 5) an abgelegten Lapitalien 275 Thlr. — Sgr. — Pi. 6) ad extrairdinaria 7) an ersta:teten Ausbil- 886 „ 27 ' 6 » dungskosten, sogenannten Pflichtbeiträgen der Lehrer 135 _ _ Sa. 8775 „ 20 11 Die Ausgabe beträgt incl. des aus der vorhergehenden Rechnung übernommenen Vorschusses überhaupt 9893 „ 28 6 „ so daß sich ein Vorschuß ergiebt von 1118 „ 7 ., 7 „ Ich nehme aus diesen Ergebniffen wiederholt Veranlassung, die anerkenaenswerthen Bestrebungen der Sliflung zur Unterstützung zu empfehlen; insbesondere fordere ich die Synagogengemeinden, resp. die jüdischen Glaubensgei offen der Provinz zur allseitigen Betheiligung und Sperr )ung von Beiträgen auf Münster, den 7. Juli 1873. Der Oberpräsident von Westfalen. Ans OstfrikSland haben wir über die Landrnbbinatsangelegenheit mehrere Correspondenzen und eine ganze Reit« von Artikeln und Eingesandts aus verschiedenen Iournilen erhalten. Wir Habe i für alles dieses weder Raum gehabt, noch bei unser» Lesern Jntereffe voranSsetzen dürfen, geben aber nun ein Resnmö zur Orientirung. Rach jahrelangem Verhandlungen hat die Staatsbehörde die definitive Wiederb:setznng des Landrabbinat» (f inden angeordnel und das Wahlversahren nach Maßgabe der >>estehenden Gesetze eingeleitet. Tie Wahl fiel mit Einstimmigkeit Seitens der zu derselben Erschenenen ans Herrn Dr. Bnclcholz; aber von den 25 zur Wahl betheiligten Gemeinden haben sich 19 an Ujr nicht betheiligt urd protestiren und remonsiriren nun gegen die Wahl, gegen ine Wiederherstellung des ^ndrabbinals, gegen die ganze betreffende Gesetzgebung, gegc'l Alles und noch Einiges, ffiit haken diesmal

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