Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 28.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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— 219 — Berichte iin- Lorrespondeazen. D««tfchla»b. Berlin. Hiesige Blätter bringen folgende Mitibeilung, die die in vor. Nr. unter „Magdeburg" gebrachte Auffassung desselben Fallebestätigen: „ES besteht bekanntlich «ine Anzahl von Syuagogen- Gemeinde», deren Mitglieder zwang-mäßig zu einen» Gemeindebeitrag verpflichtet sind, während die Gemeinde-Angelegenheilen durch ei» Repräsrntanlen-Colleginm und den Vorstand der Aeltestrn besorgt werden Die Gemeinde-Beiträge werten bisher von allen denjenigen eingezogen, welche wiederholt ihren Austritt ans ihrer Gemeinde erklärt haben und zur freireligiösen oder auderen Dissidentcn-Gemeinden übergetreten und Im Weigerungsfälle wurde der ExecutionSweg beschritten. ES ist nun vielfach die Ansicht verbreitet, daß da» neue Kirch.ngesetz, betreffend de» Austritt au» der Kirche, beim Austritt aus der Syuagogengemeinde von Zahlung des Gemeinde- Beitrages bcjreie. Diese Ansicht ist irrig. Bei Berathnng deS ermähnten Gesetzes erklärte der RegierungSconimiffar ausdrücklich, daß daS Gesetz auch auf Diejenigen Anwendung finde, die auS dem Judenthum, nicht aber auf Diejenigen, die aus der Synagogeugemcind« auStreten wollen, da rechtlich di« orthodoxen Juden und die Reform-Jude» Mitglieder einer und derselbe» ReligionSgemeind« seien. Beschwerden beim EultuSminister werden daher nach wie var zurückgewiejen." (Siehe unter „Wien.") Magdeburg. Ich bin heute in der Lage, Ihnen die copia vidimata, die dem Herrn Rabbiner über die in vor. Rr. erwähnte AuSlrittSerktärung zugegangen, mitzutheiien. DaS kuriose Actenstück lautet: „ES erschien, der Person nach durch den Richter anerkannt und verfügung-fähig, der Kaufmann dl. dl. von hier, jüd. Glaubens. Derselbe erklärte: „Auf Grund de- Religion- - Patents vom 30. März 1847 trete ich hiermit ans der jüd. Gemeinde a»S. (Unterschrift. Beglaubigung. Man begreift faktisch nicht, wie nach Proclamiruug deS neuen Gesetzes vom 14. Mai d. I. über den Austritt ander Kirche ein solche» Protokoll ausgenommen und vom betr. Richter al« rechtskräftig erklärt werden kann. Ein DiipenS vom Zahlen der CorporationSbeiträge folgt in keinem Falle daraus. Til», 1. Juli. Der drüe Jahresbericht de» Local- und DistrickS-Comilü der Alliance JSr. Unio. (welches einen großen Theil von Stheinland und Westphale» umfaßt) ist erschiene». Bekanntlich hatte sich dieses Comil6 (Vorsitzender Herr Rabbiner Dr. Schwarz) ganz besonder» der Annahme Pflege und Ausbildung russischer Waisen gewidmet. Was der Borberich: in dieser Beziehung sagt, ist sehr mittheilenswerth. Die Stelle lautet: „Hielt man auch anfänglich die betreffende Aufforderung zur Erziehung der erwähnten Knaben und unser bereitwilliges Entgegenkommen für phantastische Gntmülhigkeit, die in der Theorie recht human, in der Praxis aber sich sehr verfehlt zeigen, ja, fürchtet« man sogar, daß die Saal fremder ungesunder Elemente nicht nur zu schlechten Früchten zeitigen, sondern für den heimischen wohlgeackerlen Boden selbst von üblen Folgen sein würde, so zeigte glücklicher Weise die Erfahrung ein erfreulicheres Bild. Germanisches Wesen hat auf die sittltch oerkonnuenen, meist aber geistig sehr geweckten Jungen einen durchaus veredelnden Einfluß ansgeüb,. Aus der nachstehenden Tabelle, welche eine Zahl von zwei und sechzig aufführt, wird man ersehen, daß kau.n der zwölfte Theil als unbrauchbar sich gezeigt hat, und märe auch dieser früher oder wenigstens rechtzeitig der verderblichen Umgebung eine» physischen und sittlichen Elends entrückt worden, so brauchte wohl nicht Einer als, unverbefferlich constanrr zu werden. Unsere Versuch« haben aber vielleicht nicht nur Humanist re« Interesse. sie sind möglicher Weise Fingerzeig« für die Zukunft und von culturhiftertschem Jntereffe. Die noest russiscben Provirzen beherbergen eine mehr als dreifache Anzahl fämmtlicher in Deittschland wohnenden Glauben»gen:ffen. WaS aus dieser in socialer Beziehung im letzten Jihrhundcrt geworden, kann bei gleichen cioilisatorischen Arbeiten auch aus jenen werden, welche außerdem noch eine» schärfer» Verstand und größere Empfänglichkeit für da» religiöse Element besitzen. (In Parenthese können wir auch die Bemerkung nicht nnterlaffcn, daß wir ine güntigsten Resultate gerade da erzielen, wo intelligente Jünciinge für geistige Arbeit herangczog.n werden können.) Ist e» doch bekannt, daß Eavacitäten au den Gebieten der Kunst und Wisienschast, welche sich hier und dort auf dem Eonlinint eine rühmliche Stellung erworben haben, in Polen und Rußland daS Licht der Welt erblicke». Solei,e Schätze zu hebe», lohnt reichlich alle Opfer, welche für diesen Zweck dargebrackt werden." Eltldk». (Or -Eorr.) Von zuverlässiger Seite wird unS folgender Mißstrnd auS hiesiger Gemeinde mitgrtheilt, zu deffen Abhilfe Torstände anderer Gemeinde» um sreundlichen Rath angegangen werden. Im Jahre 1871 wurde die bis dahin hier bestandene coiisessionelle Armenpflege in Folge der erlaffenen Gesetze aufgehoben, und tre t an deren Stelle die Commune als Armcnpflegcri» auf. Nachdem damit unsere Wirksanikeit nlS jüdische Armenpflcger gewissermaßen ihr Ende erreicht, wa" da! Verhältniß immer noch ein leidliches zu nennen, ind> m <S ununbenommen blieb, nnsere Armen in deren eigenen Wohnungen, thcilweise natürlich durch Mittel freiwilliger Gabe» wohlhabender Gemeindcglieder, zu verpflegen. Nachdem nun aber seitens der hiestgen Communal Armenpflege eine sogenannte Zwangsarb.itsanstalt eingerichtet, will man auch nnsere Arnien zwingen, im Fall beanspruchter Unterstützung in dieser Anstalt Unterst mnien zu nehmen. Unsere hülss bedürftigen Armen bestehen hauptsächlich auS alten, streng religiösen Ge mciiidegliedern, für die es platterdings eine Unmöglichkeit ist, in einen, Haus« zu existiren, in welchem dem jüvi chen Ritus durchaus keine Rechnung getragen wird und di, selben gezwungen sind, wieder und immer wieder die von niiserm heiligen Gesetz an, strengsten verbotenen Speisen zu gerieben Privatwobilhätigkeil, sogar die aufopferndste, ist nicht im Stande, diesem Unwesen, welchenachgerade unerträglich wird, abzuhelfen, täglich hat man die Klagen und die Lamentationen der armen, alten Leute zu hören. VorauSsetzend, daß in anderen Städten ähnliche Einrichtungen bestehen und die Armenpflege v»u der Commune ebenfalls gehandhabt wird, wäre es uns s,hr erwünscht, aus irgend einer der Schwestergemeinden genaue Auskunft über die Anwendung der Armengesctze in Bezug aus die Juden zu erhalten, insbesondere darüber, wie der geschilderten Unzurräglichkeit möglicherweise abzuhelfen sein dürfte. Zu den Armenbeiträgen werd.'n die hiesigen Juden, gleich allen aiidern Confessionen, mit nicht unbedeutenden Beiträge» herangezoge», und ist e.ne d.'Ssall» abgelaffene Petition an die Central-Armeudircclioi, einen gcwiffeu Procenisatz der jüdischen Gemeinde zur Verpflegung der eigenen hilfsbedürftigen Armen, durch eine kategorische Sentenz abschlc glich beschiedcn. In der Gemeinde Thorn ist, wie wir aus diesem Blatte »Nr. 23) erfahre», ein solches Verhältniß zu Nutz und Frommen der Betreffenden anx.r bahnt. Es wäre uns ieb, zu etfahren, wie eS dam,t in andcin Gemeinden bestell! ist. Nur aus Grund derartiger, in diesem Blatte zu verüjsenllichendcn Mittheilunge» könnten wir roeile, - Schritte in dieser überaus wichligen Angelegenheit thun. (Wir unterstütz.',, diesen Wunsch des geehrten Correspousenten ausS Angelegen, lichsie, und sind selbstverständlich derartige „ Mittheilungcn aue verschiedenen Clemeiuden die Spelten dieses Blattegern geöffnet. Wir empfehlen übrigens diese Angelegercheil dem chätigcn Ausschuß deS deutsch-israelitischen GemeindebundeS j.nr näheren Ermittelung und möglichsten Ab- Red.) , . ,