Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 23. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 23.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/5369809-5935020-5935707--1706-5371274
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

180 Zurückverweisuug in die zweite Instanz." SS scheint unS ganz außer Zweifel, daß Lehrer, di« mit der nöthig« Antorisation (Hattorath Ktddnschin) »ersehen, religiöse Trauungen vollziehen, auch al> „ReligionSdimer^' im Sinne de« Gesetzes zu betrachten sind. Haben ja doch auch Trauungen von Privatpersonen, die das nöthig« «almudisch- Wisse« besitzen, religiös« Gültigkeit, sie sind,"währ«ch sie »en >ct vollziehen, Diener und Vollstrecker ihre« ReligionSgesetzes. lieber die Frage, wer als Religionsdiener «t* zusrhm sei, wäre demnach vor Allem daS brtr. ReligionSgesetz zu befragen. Würden jüd. Lehrer vom Gesetz« nicht alS ReligionSdiener betrachtet, so wäre der Umgehung de» $. 337 Thor und Thür geöffnet; Brautleute, deren religiöse Trauung der Ratbiner, wenn die betr. eivilgerichtlicheu Documente nicht in Ordnung find, verweigern muß, brauchten sich dann nur vom jüd. Lehrer trauen zu kaffen, und der ganze Zweck deS Ges:tzeS wäre sonach verfehlt. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewirsen, daß allerdings in sehr vielen kleinen Gemeinden, jüd. Lehrer und Eultuslieamte, ohne die dazu nöthige Befähigung zu befitzech rel. Trauungen vollziehen. Daran tragen di« betr. Gemein» devorstände die Schuld, die da glauben, daß daS Zeugniß j zur Befähigung zum Schlachten den anzustellrnden Beamten auch befähige, Trauungsact« oorzunehmen. Man kann aber recht wohl daS Wissen und die Fähigkeit, ein Hühnchen zu schlichten, besitzen, und doch aller' ehegesetzlichen Kenntnisse baor sein. Wir kennen sogar einen (jetzt pensionirten) Rabbinen(?), der die Schlußworte der Kethub« 'S "ICDI KiOS welche Mendelssohn mit: „vermittelst eines Zeuges, dal tüchtig ist, damit in Besitz zu nehmen" — aus llnkenntnitz der Sache und deS betr. Wortes in den von demselben ausgestellten Traubriefeu regelmäßig dahin »eriallhornte: vermittelst eine» Zeugen, der u. s. w. DaS heißt doch INI' 'jT ‘1 2122!? DaS sind die Koryphäen, die daS jüdisch« Ehegesetz reformiren wollen' Die würden nach dem GtaatSgefetze ganz zweifelsohne „Religionsdiener" sein, aber nach dem jüd. Religionsgesetz? DaS währe die Kehrseite der obigett vor dem Obertribunal verhandelten Frage. Kßor». Au« dem bereits in Nr. 20 (unter „Magd«, bürg") erwähnten IahreSberich: der hies. Gemeind« verdient ncch Folgende» durch Miltheilung in dies. Bl. weitere Verbreitung. Zunächst die Abschaffung der Mi-scheberach und Einführung eine» Gelübdebuchs. Daß di« Mi-sih«berach durch Mißbrauch ein« Verunzierung de» Gottesdienstes geworden, ist längst anerkannt worden; sie waren nur de» Zwecke» (der Spenden) weg« beibehalte«. Wenn aber der Zweck ans anderem Wege erreicht werden kann, dann ist die Aufhebung de» Mißbrauche» sicherlich geboten. Der Bericht sagt nun: „Wir können mit großer Gevugthuung e» hier aussprechen, daß sich auch dies« Einrichturig alS gut bewährt hat. Di« Hinnahme zu wohlthätigen Zwecken war 1872 größer al» in dm vorhergehenden Jahren; dnrch daS Gelüddebuch allein 680 Thlr. Außer dem .^kranke« - Verpflegung» - und Beerdigung«. Verein", deffen Einnahmen sich 1872 auf 1272 Thlr. (die SmSgaben auf 73S Thlr.) beliefen, existirt hier noch ein SSohlchätigkeitSvewin „der de« hülfsbedürftigeu Semeindegtt«. dern bei vorübergehenden «chrängniffrn zinsfrei« Darlehne gewährt", ferner «in „Kraunwerein", der hülfSbedürftigr iSr. Krank« weiblichen Geschlechts unterstützt, und feit vor. Jahre auch noch ein „Verein gegen HauSbettelei", deffen Grundzüge hier angegeben seien. Der Verein erhält seine Einnahme a) au» den Beiträgen seiner Mitglieder, d) durch einen Zuschuß au» der Gemeindekaffe, o) durch Selübdegelder, Zweimal de» Tage» ist ein Mitglied de» VereinsvorsiandeS im Gemeindrzimmer anwesend. Eine Unterstützung (von 10 Sgr. bi» 5 Thlr.) wird nur solchen durchreisenden Armen gewähr^ die die Mitglieder durch HauSbettelei nicht belästigen. (Wie wird aber dies« Eontrole geübt- Hic haaret aqua.) Der Verein, am 28. Februar 1872 in'» Leben getreten, zählt bereit» 163 Mitglieder. Die Einnahmen bttrugen 7S5Thlr. die Ausgaben 646 Thlr., unterstützt wurden 874 Personen (incl. Frauen und Kinder.^ ' “ >' Es sei hier noch hervorgehoben, daß zwischen unserer Gemeinde und der städtischen Verwaltung «in beiderseits befriedigende» Abkommen besieht, wonach erster« aus dm von den Gemeindemitgliedern entrichtete» Eominunalabgaben 10% zurückgezahlt erhält und dafür ihre Armen-selbst zu unterhalten hat. Diese Quote betrug für 1872: 290 Thlr. Die Gemeind« erhält «ine Elementar- und «ine Religionsschule; erstere, nur für Knabm, zählt 71 Schüler» letztere 56 Knaben und 102 Mädchm. Zur Vermehrung derSchülerbibliothrk und Bekleidung armer Schüler hat Hr. I. Moekirwicz in diesem Jahre wieder 50 Thlr. geschenkt. Ein« wesmtttche Verbesserung und Verschönerung hat der Tempel bei dem Behuf» Vermehrung der Sitzplätze vorgeuommenen Umbau durch «ine über den Mittelraum sich wölbende Kuppel erhalten, in welcher Gasflammen brennen, deren Sttahlen, durch Glasscheiben reflecttrt, den ganzen Raum gleichmäßig erhellen, ohne daß die bei der GaSoerbrennung unvermeidlich« Hitze der zum AbendgotteSdienst versammelten Gemeind« beschwerlich fiele, Frantrrich. Maria. (Schluß de» Berichts der All. Isr. Un. für Mai.) Schon in der April-Sitzung »varen Aktenstücke, welch« die unsäglich elend« Lage der Juden in Jemen, speciell in Sana, schildern, mitgetheilt worden. „Seit 86 Jahren, heißt e», har man die Israeliten gezwungen alle Abtrittsgruben der ganzen Stadt zu reinig«, d. h. wir mußt« die Arbeiter bezahl«; seit 12 Jahr« aber geht «an so wett, die Vorsteher der Gemeind«, dann alle Glieder derselbm zu zwingen, diese Arbeit selbst zu verricht«. Die Gelderpreffung« nahmen kein End«: bald mußt« wir dem Könige beisteuern, weil er in den Krieg zieh« wollt«, bald erlitt« wir Geldstraf«, «eil wir ihm nicht Ehre genug erwies«; heute mußt« wir zahl«, um nicht auigttrieben, um geduldet zu werdm, morgen, weil wir geh« wollt«; man zwang un», zu übermäßigen Preis« Gegmsttnd« zu kauf«, die wir durchaus nicht nöthig hatt«, »der die werthloS warm, Schwefel und Blei, die vor langer Zeit al» KriegSbedürfniffe aukgehäuft warm, oder schlechte» Bieh, oder »erdorbme LebmSmtttel, di« man zu diesem Zwecke absichtlich hatte verderb« laff«. Seit der Eroberung de» Lande» durch d« Sultan der Türket t« Jahre 1871 sind wir allerdings beschützt un» nicht «ehr so gedrückt. - Aber noch wag« wir e» nicht, die schwarz« Kleider abzulegm, die man un» zu trag« zwingt und woran man nrJ erkennt; auf dm Sttaßen verfolgt mau un» mir Schimpfred«, wie

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.