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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 18. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 18.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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». / i. - l *1 ’ 1 *• ich kurz art Solidarität M Gesrtze« mit l<m bezeilbuen kann, da« Berhältniß beider in seinemtieffte» Grund« erfaß« «tnd “trifft, habe ich ob«» ausgeWtt. . Un> dennoch liegt dieselbe ptsst und off«» ans der Oibsesläche» daß sie auch te» einfachsteu Sinnth de« kvaffestr», jede« ide» alen Schwungs unfähigen Egoichnns zugänglich ist. Möge dieselbe immerhin im Subjekt nicht die entsprechend« ethisch« Lebensanschannng zu ihrer Grundlage Habens zweifellos ist doch, daß sie taffelbe unwillkührtich auf die ideale Höhe der RechtSidee hebt. Die Wahrheit bleibt Wahrheit und verliert nichts an ihrer Macht über da« menschliche Gemürh, wenn sie dem Subjekt auch nur unter dem beschränkte» Gesichtswinkel seines eigenen Interesses sichtbar geworden ist. Haß und Rachsucht sind e«, die deu Shylock vor Gericht führen, um sein Pfund Frisch aus dem Leibe de« Antonio zu schneiden» aber die Wort,, die der Dichter ihm in den Mund legt, sind in seinem Muide ebenso wahr, wie in jedem andern; e« ist die Sprache, t ie das verletzt« RechkSgesühl an allen Orten und zu allen Seiten stets reden wird, die Krott, die Unerschütterlichkeit t er Ueberzeugnng, daß Recht Recht bleiben muß, der Schwung und das PatboS eines Mannes, der sich bewußt ist, daß es sich bei der Sache, die er führt, nicht bloß. um seine Person, 'andern um eine Idee handelt. „Das Pfu.td Fleisch", läßt Shakespeare ihn sagen; c „Das Pfund Fleisch, das ich verlange, i. Ist the irr erkauft, ist mein, und ich will'« habe». » Wenn hr's versagt, pfui über euer Gesetz! <■ So hat da» Recht Venedigs keine Kraft. — — ich fordre da« Gesetz t -ich stehe hier auf meinem Schein." r Za, „ich »ordere da« Gesetz." Der Dichter Hot mit dN»Z vier Worten de» wahre Verhältnis de« Recht« im subjektiven zum objektiven Sinne und die Bedeutung de« Kampfes um'« Recht in einer Weise gezeichnet, wie kein RechtSphilosoph e« treffender hätte thun können. Mit diesen Worten ist die Sache mit einem Male au« einem Rechtsanspruch des Shylock ein« Frage um da« Recht Venedig« geworden. Wie mächtig, wse riesig dehnt sich die Gestalt de« schwachen Manne« au«, wen» er diese Worte spricht; es ist nicht mehr der Jude, der sein Pfund Fleisch verlangt, es ist da« Gesetz Venedigs selber» das an die Schranken deS Gerichts pocht: denn sein Recht und das Reckt Venedigs sind ein«; mit feinem Recht«bricht letzteres zusammen Und wenn er selber dann zusammenbricht unter der Wuc»t des RichtersprucheS, der durch schnöden Witz sein Recht vere teil, wenn er, verfolgt von bitterm Hohn, geknickt, gebrochen, mit schlotternden Kniern dahinwankt, wer kann sich des «itelühls erwebren, daß mit ihm selber das Recht Venedigs gebeugt worden ist, daß es nicht der Jude Ebylock ist, der von dannen schleicht, sondern die typische Figur des Juden im Mitielalter, jener Paria der Gesellschaft, der ver. geben« nach R -cht schreit? Die gewalttge Tragik seines Schick »88f y . t ■ ■ - - ♦ ' t fecfcHanpclMfig fügt Hr.Prof.Ihering «och hin»»: „Gerade darauf berühr in meinen Augen da«, hphe tragische Interesse, vba« Shylock Ms abnö^igt. Er ist y-icr Thai um seist ^Mcht/bwrog». 9f mtjfHta» «nß her Jurist die Sache ansehq» ^bem Dich« lsteht natürlich frei, sich seine eigene Iurkcherudenz z« bilde« «nd wir wollen es nicht bedauern, daß Shakespeare die« hier gethan oder richtiger di« alte Fabel unverändert - beibfhalte« hat,' Aber weoe'derZü-. rist dieselbe einer Kritik unterziehe» will, so kann er nicht ander« sagen, al« der Schein war an sich nichtig, da er etwa«'Unsittliche«'enthielt; ließ der „weise Daniel" ihn, adpr einmal gelten,. so war. es ein elender Winkelzug, ein kläglicher Rabulistenkniff, dem Manne, dem er einmal da« Recht zugesprochen hatte, vom lebenden Körper ein Pfund Fleisch an«» zuschneiden, das däüiit nothwendige Vergießen des Blutes zu versagen. Man möchte fast glauben, al» ob di« Geschichte vom Shylock schon im älteste« Rom gespielt Hab«; denn die Berfaffer der zwölf Tafeln hielten eS für nölhig, in Bezug auf daS „Zerfleischen de« Schuldners" (in . arte» care) ausdrücklich zu bemerken, daß es aus etwa« mehr oder weniger dabei nicht ankomme. (8i plus niinuir« »eeuerint, •ine fraude s.-to!)" So wahr und geistreich hat wohl noch kein Kritiker über daS berühmte Drama des größten Dramatikers geurtheilt, und wie zu erwarte», wird diese scharfsinnige Auffassung de« Charakters des S..ylock burch die Kraft Ihrer überzrugenh«» Wahrheit ffch allmählich Bahn brechen. Treffend ist auch di« Parallele, die der Berfaffer zwischen Shylock und Michael Kolhaa« zieht und wir können es nicht unterlassen, den Anfang dieser schönen Stelle folgen zu lassen. „Das Bild de« Shylock ruft mir eine andere Gestalt vor die Seele, die nicht minder historische wie dichterische Gestalt des Michael Kolhaa«» welche Heinrich o. Kleist, in seiner gleichnamigen Novelle, mit ergreifender Wahrheit gezeichnet hat. Shylock geht geknickt von dannen, seine Kraft ist gebrochr», widerstandslos fügt er stch den, Spruch Anders Michael Kolhaa». Nachdem alle Mittel, zu seinem in schnödester Weise mißachteten Rechte zu gelangen, erschöpft sind . . , da übermannt ihn das lstefüht unendlichen Wehes über den Frevel, den man mit ihm getrieben: „Lieber ei» Hund sein, wenn ich von Füße» getreten werden soll, als ein Mensch" und sein Entschluß st«)t fest: „Wer mir brn Schutz der Gesetze versagt, der stößt «ich zu. den Wilden der Einöde hinaus, er giebe mir die Keule, die mich selbst schützt, in die Hand." Er reißt der feilen Gerechtigkeit das besudelte Schwert aus der Hand, und schwingt (4 in einer Weise, daß Furcht und Entsetze» stch weit im Lande ve> breiten, das morsche Staatswese» in seinen Fugen erbebt, und der Fürst auf dem Thron erzittert. Auch über daS den Juden bl« auf unsere Zeit zugefügt« und vom Gesetz gleichsam geheiligte Unrecht — wie wir die« noch heute in Rumänien zur Schmach Europas und des Chri. stenlhums verüben sehen — äußert stch Hr. Prof. Iheriug sals beruht nie» daran», daß ihm einfach das Recht ver- > sagt wird, srndern daßer, einIude des Mittelalter-, s S. 79 voll Wärme und Entrüstung in folgender Weise: den Glauben an das Recht hat - mau möchte sagen, daß er j „Ich habe ob:n den Nachweis geliefert, daß die Behauptung sich für ebenso gut hielt wie ein Christ — einen felsenfesten Glauben, den richtS beirren kann, und den er Richter selber nährt, und daß dann wir ein Donnerschlag die Katastrophe über ihn hereii bricht, dir ihn aus sriurm Wahn reißt und ihn belehrt, daß er nichts ist als der Jude des Mittelalters, des Recht« eine Pflicht der Person gegen sich selber ist, und ich glaube nach dem Bisherigen für die Aufgabe, die dem Staate dabei zufällt, ganz denselben Gesichtspunkt der Pflicht gegen sich selbst aufstellen zu können. Nicht in dem Sinne ist diese Pflicht gemeint, daß der Staat ohne Recht und Orddem man sein Recht giebt, indem man ihn darum betrügt! i n»ng nicht bestehen kann — das weiß Jeder. Der äußere

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