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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 17. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 17.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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132 Hille unb ritte ziemlich große Anzahl christlicher Notabililästn der Stadt erschienen, um sich z» überzeuge», wie weit in de» Zeitraum vor kam» zwei Jahre» da» Programm der neue» Direetiou, dal Institut zu einer höher» Lehranstalt zu machen, seiner Bmvirklichung «ntgegenrrise. Schon der äußere Eindruck »ar rin angenHmer, da der Prüfuag-saal mil einer Menge zum!Lheil hervorragender Zeichnungen der Schüler im verschieden iien Genre dekorirt rvar, die ausgelegten Probe» arbeiten und hefte aller Klaffen den Fremden in di« innere Thätigkrit de' Schule einführten und die fichtbare Ueberzeugung von deni Gange und der Weise de» Unterrichte» ermöglichten, al» g,mz besonder» durch die erheblich gesteigerte Anzahl frisch unl> kräftig aoSsehender Zöglinge, unter denen die der Oberklaffe, meist hochgewachsene jung« Leute von 16—17 Jahren, unter denen rin junger Portugiese von den azorischen Inseln flch kefindet, den vewei» lieferten von dem Wach»- chume und dei Veränderung, welche fich auch äußerlich in der Anstalt vollzogen hat. — Da un» der Raum in dies. Bl. nicht gestattet, in da» Detail der Pt üfung aller vier Klaffen, an denen gegenwärttg acht Lehrer m verrichten, einzugehen, so wollen wir nur bei den obersten >Elasten verweilen, und zunächst die jüdischen UnterrichtSgegtnstände hervorheben. Die Prüfung wurde mit Klaffe I. und II. in Bibelkunde eröffnet, welcher eine Ueberstcht über di« Religionsguellen de» Iudenthums, über Mschnah und Talrrud vorherging, von deren hauptsächlichem Anhalt in Bezug auf Hagada und Halacha, wie von der Zeit und den geschichtlichen Umständen ihrer Entstehung und Ab» faflung di« Shüler eingehende Kenntniß besaßen. Der Pen», tateuch und die acht prophettschen Bücher wurdm darauf nach ihrem historffllten und ethischen Schalte durch genommen, und „nach dem Ausspruch« de» anwesenden Confistorialrath«" der biblische Stoff mtt literarischen Beziehungen und Notizen in eiuer Weise rerknüpft, wie fie ihm bei einer Schulpriifung zum ersten Male als neu und überrascheud entgegentrat. Hieran schloß fich hrbräisch-bibllsche Lektüre an, in welcher die« Schüler auch über die grammatischen Formen genau Rechenschaft zu geben wußten. Von den andern Prüfung-gegenständen, Geschichte, Raumlehre, deutsche Sprache und Literatur, ftanzösische und englische Sprache, heben wir nur noch die letztgenannten hervor, de» erfreulich,» Erfolge» wegen, »en die Anstalt in Bezug auf franz. un> engl. Eonversatton erzielt hat. Deelamationen und seenische Darstellungm aus engl, und ftanz. Lustspielen schloffen fich ist Lektüre an. Gesaugaufführungen, eine Scene au» „Dell" und die Entlafsung-red« de» Direktor» an drei die Schule ve-laffend« reifere Zöglinge, welche an die?mbv "V0 anknüzste, bildeten den Schloßaktu», dem noch rin Schauturnen olgte. Hiermit nehrten wir, erstem über die ungriheilte At erkennung. welche Lehrer und Schüler bei der Administrattor und der zahlreicher Zuhörerschaft fich erwarben, für heuie von der Anstalt Abschied, mit dem Wunsche, daß der 21V OV 1N2, den fie bereit» in der Näh« fich erworben und!,em fie eine wachsend«: Zahl von Zöglingen au» Norddeutschlmid schon verdankt, durch diesen Bericht auch in die Ferne dr nge und die Aufmerksamkeit Aller derer auf sie lenke, welche eine auf tüchttge» hebräische» Wissen bafirte, religiöse Innig'eit zugleich mtt rrichhalttgen welttichen Kenntniffen und eilst verständigen Erziehung in ihren Kindern und Pflegebefohleren angedaut und lefestigt sehen wollen. — (Wir wst erfahren ist von Oster« 1873 al „8atrin" al» fncultattver Segenstand in de« Lehrplan ausgenommen,-noch wird in der oberst« Klaff« „einfache und doppelte Buchführung" gelehrt, wobarch dst Zöglinge gleich mit Ihrem Su»trttt befähigt find, auf kaufmännische« Gebiete Tüchtige» zu leisten. Wst wünschen der Anstalt zu dieser neue» Phase ihrer Entwickelung recht guten Erfolg.) Oesterreich. N. Vrag, 20. April. (Or-Corr.) Eine Notheh«, dst in der Paffahfestwoche (Ehol-Hammoed) hier geschloffen wurde, macht vstl von fich rede», weil da» Gemeinderabbinat deren Schließung verweigerte, der Krei»rabbiner Haller in Karolinenthal aber sie vollzog. Hier werd« nur über dst thatsächlichen Berhiltniffe berichtet, ihre Beurtheilung gehört nicht in die» Blatt. Herr K. ». P., der am 16. d. M al» Opfer der Blatternepidemie hier in einem Alter von 38 Jahre» verstarb, hatte noch vor Erlaß der gegenwärtigen Staat»verfaflung eine» Liebesbund mit einer Christin geschloffen. Damal» hätte er diesen in einen gesetzlich gülttgen Ehebund nur umschaffen können, wenn er Christ geworden wäre. Da er da» nicht wollte, sie nicht Jüdin werden durftt, so beschlossen sie sich zusammen häuslich einzurtchten, ohne ihr Zusammenleben staatlich oder kirchlich zur Anerkennung zu bringen. Ihrer Verbindung find drei Kinder, rin Knabe und zwei Mädchen entsprungen. Nachdem die Verfassung den Uebertritt zum Zndemhum gestattet, war «» wohl stet» die Absicht, dst Mutter sammt ihren Kindern die jüdisch« Rrligstn annehmen zu lassen, um rin« nach jüdischem Ritu» gesetzliche Trauung zu erlangen. Doch da die Frau in der Familie und in der Gesellschaft al» Frau v. P. anerkannt wurde, auch dst Ktuder ihre» Vater» Namen trugen, und ihre ConfesstonSlofigkrit bei ihrem zarten Alter »och nicht auffiel, so wurde da» von Tag zu Tag verschoben. Da trat rin fürchterlicher Mahner, dst Blatternkraakheit, auf. Nachdem der Arzt einen tödlichen Ausgang al» höchst wahrscheinlich erklärst, wünschte der Kranke der Mutter seiner Kinder di« Rechte einer Eheftau gesetzlich zu fichern. Die Familie machte alle Ansstengung, diesen Wunsch i« kürzester ,seist zu erfüllen. Zunächst mußte von der Staatsbehörde der DiSpenS vom dreimaligen Aufgebot erlangt werden, da« war bald erreicht. Nun aber galt r», die Aufnahme der Dam« in» Iudenthum und dann deren Trauung auf dem Sterbebette de» Manne» zu bewerkstelligen. Ein Magistratsbeamter fuhr in eigener Person bei dem Mitgliede de» Gemeinderabbinat» vor, zu deffen Reffort die Trauungen gehören, stteß aber hier auf unüberwindliche Weigerung. Wer mit den jüdische« Gesetzen nur einigermaßen verstaut ist, weis, daß hier zwei*) schwerwiegende Bedenken zu überwinden waren. Zunächst läßt das jüdische Gesetz die Aufnahme in das Judenthum nur dann zu, wenn rein religiöse, nicht wenn Nebenabsichten vorwalten; in diesem Falle staten aber letztere zu sehr in den Vordergrund. Dann hat der Schulchan-Atuch da» in der Mischiiah ausgesprochene Verbot am Chol-Hammoe» rin« Ehe zu schließen, ohne weitste Berücksichtigung dst dortigen Mo- •) Drei! Sieh« Eb. haee. 13. Außerdem ist eine correc t e Proselytenausnahme in so knapp bemessenst Frist rein unmöglich. (Red.)

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