Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 17.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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131 so rabiatt «• doch heroorgehobe» zu werde», dast heule et» Jude, vrr Nexkirch, fast einstimmig zum Präfidextrn der, Stadtvervrdnetenversavmrl»«- gewählt wurde. Da et dieser Körperschaft nicht, an Geeigneten Capaeitäten z» dieser Stell» fehlt, so ist sein«, Wahlum so ehrenvoller, und sie gtedt auch da» Ae»g«iß, wie sehr der Trist der Freiheit nunwehr M' und sich eingebürgert hat. Ka»»«»er, 16. April. Der hiesig« „Courier" berichtet: „Cin hiesiger jüdischer Arzt hatte sich geweigert, einen ihm gebornen Knaben der Beschneidung zu unterwerfen. (Wurde s. Zeit in der Wochenschr. berichtet.) Als dieses Kind vor einigen Tagen starb und der Vater die Beerdigung desielbea auf dem jüdischen Fri^hofe nachsuchte, erhielt er folgende» Reskript: Hannover, de» 7. April 1876. Durch unser Mitglied Herrn B. ist un» mitgetheilt, daß Sie wünschen, Ihr verstorbenes Kind ans dem hiesigen jüdischen Friedhof begraben zu sehen. Wir haben, so aufrichtig wir Ihren Verlust beklagen, doch im Hinblick« auf die Ihnen s. Z., bei Verweigerung der Beschneidung, durch den Unterzeichneten gemachten Criffnungen, zu constatiren, daß wir einstimmig der Ansicht sind, daß dein Kinde, da es faktisch dem Zudenchum entzogen ist, ein Platz auf dem jüdischen Friedhofe eigentlich nicht gebühre. Indeß wollen wir Ihrem Wunsche insoweit Rechnung tragen, daß wir di« Beerdigung auf einem besonderen Platze unsere» Friedhofs gestatten wollen, aber als Verein unsere Mitwirkung dabei zu unserm Bedauern versagen müssen. Unser Pedell wird angewiesen werden, das Nöthige zu besorgen — wobei selbstverständlich vorausgesetzt ist, daß de« rituellen Bedingungen in jeder Weise Genüge geleistet werde. Di« Direclion de» Wählt hätigkeitsvereins der Synagogengemrindr Hannover, Kamen» derselben vr. Sam. Meyer, d. Z. Vorsitzender." Der „besondere Platz", von dem hier die Rede ist, ist nicht, wie der „Qouricr" angiebt, ein „Winkel", sondern der für fbtale Leichen bestiuunte, also nicht etwa „unehrliche." -»» »er Hkr»»i»z (Schluß.) Da» Resultat feine» Gesuch« war folgend« ministerielle Verfügung: „Auf die Eingabe vom 13. Novbr. d. I. erwidere ich Cw. Wohlgeboren, daß, nachdem die von dem dortigen Synagogenvorstande beantragte Aufnahme einer Position für den jüdischen Religionsunterricht in den Etat de» Gymnasium«' genehmigt, Ihnen auch ebenso, wie bei der Realschule in Rawicz geschehen, zugestanden worden ist, daß Sie bei Feststellung der Censuren der jüdischen Gymuastasten zugezogen werde» und die Ausfertigung der Censuren mitunterzeichnen, so erscheint damit daS Interesse de» jüdischen Religionsunterrichts hinlänglich gewahrt, und e» liegt keine Veranlassung vor, für Ihre Stellung am Gymnasium neue Anordnungen zu treffen. Der Minister der geistlichen, Unterricht»- und Medizinal- Angelegenheiten. (gez.) Falk. An den Rabb. Herrn Brann, Wohlgeboren zu Schneidemühl. Eines Commrntar« bedarf diese Verfügung nicht. ES ist klar, daß die Regierung keineswegs gewillt ist, eine» ganzen Schritt vorwärts zu thun. Man giebt den Juden Geld, denn da» haben sie verlangt — so interpretirt man — mehr aber nicht. Wenn Herr v. Mühler sich beharrlich sträubte, dem i»rarl. Religionsunterricht Glrichbeiechtigungzu gewähren, f» lag dal in keine« System» in de« Principe der christlichkonfessionellen Schule. Wenn aber eia liberaler Minister aus der einen Seit« rin lang« vorenthalten«» Recht gewährt, aus: der ander,« aber die stch, mit Rothwendigkeit hierau» ergebenden Co isequenzen zu ziehe« ansteht, so kann man darin nur die Aistcht erkennen, daß die Juden doch nicht daS Recht haben, vom Staat da« zu fordern, was er andern Konfessionen zuenhnlt. Da» ist kein anarkennenswertheS Princip! Freilich körnte man zur Bertheidigung des Ministers anführen, daß line vollständige Bewilligung der gestellten Forderungen deswegen unmöglich gewesen stft, weil gar keine gesetzlichen Bestimmungen über die Ziele des jüdischen Religionsunterrichts. über die Pensen für di« einzelnen Klassen und über die '.lnfordrrungen, die. in diesem Lehrgegenstande an jüdische Abiturienten gestellt werden sollen, vordailden sind. Ist aber dieser Grund für ihn maßgebend ge»o«sen, wie konnte der Minister dann apodiktisch erklären, daß durch jene halben Maßregeln, die getrofftn worden sind, allen Bedürfniffm genügt sei? Er hätte jedenfalls auf die Einleitung solcher Verhandlungen Hinweisen und die endgültige Entscheidung bis zur Lösung dieser Frage hinausschieben müffen. Und waS wir Juden in dieser Beziehung zu leisten, haben,, wie wir de- Regierung mit Lieferung von Material entgegenkommen müssen, ist ja bereits in Rr. 1b d. Bl. am Schlüsse de» Leitartikels angedeutet worden. Wenn aber diese Vorarbeiten erledigt fein werden, dann wird es an der Zest sein, die Anträge beim Minister zu erneuern, eventuell den Weg der Petitior beim Landtage, auf dem ja die bisherigen Resultate zum großen Thril erzielt worden sind, von neueni zu betteten. AratmsihweiG (O.-C.) Wir beabsichtigen hierdurch übeeine öffentlich« Prüfung eingehend zu berichten, welch« deswegen ein weiteres Intereffe verdient, weil sie eine wahrhaft israelitische Bild tngSanstall, die Samsonschule in Wolfenbüttel, betrifft. Wenn auch sonst der tieferblickeud« Sachkenner weiß, daß öffentliche Prüfungen im Allgemeinen keinen unbedingt richtigen Maaßstab für die Beurtheilung der Leistungen einer Schule und de» ihr innewohnenden Geiste» abgeben, insoferr die Vorführung einer Menge von Klaffen und Schülern rri einem verhättnißmäßig kurzen Zeiträume einer militairischen Parade gleicht, in welcher die Massen mit glänzender Uniform un gut eiugelernten Tempo einherschreitea, während die mangelhafte Ausbildung des Einzelnen vor dem Eindrücke drj Ganzen verschwindet, so müffen wir doch, um bei dem einrral gewählten Bild« zu bleiben, die Prüfung in dieser Anstalt ein „Manövrireu im Feuer" neunen, bei welchem die takiische Geschicklichkest der Führung und die präcise Leistung der Mannschaft in augenscheinlichen Erfolgen zu Tage tritt. Denn bei einem Examen, welches, im Vergleich zn städtischen, oft überfülltm Schulanstalten, mit einer höchst geringen Schüierzahl einen ganzen Tag in zwölf verschiedenen DiSciplinen uigestellk wird und bei dem aus den Antworten immer derselben Schüler da» Berständniß und Wissen jedes einzelnen Zöglings genau beurtheilt werden kann, ist eine optische Täuschung durch sogenannten Maffeneindruck eben zur Unmöglichkeit gemacht. — Das Examen begann am 1. April früh acht Uhr. Zu demselben waren außer den Administratoren aus Hannover und Braunschweig und den jüd. Freunden und Gönnern der Anstalt aus Wolfenb. und Umgegend, der Vorsitzende des Herzog!. Conststorii, Conststorialrath l)r.