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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 12. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 12.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Rabbiner eint* d.r bedeutmdstep otth. ^Separatgemeinden soll jxt Drrlm gewesw.sein, um persönlich (bei typ. Labkrr) für tittt drrarti-r Fassung bd Gesetze- |u wsrken. ES roilrbc die Herren offenbar wenig kümmern^ wenn durch eine solche vrstimmnng fast alle preußischen Synagogengemeinde» in Brr» legeklheiien. und sehr viele i» heillose Verwirrung gebracht würden. Um seinen Willen durchzusetzen hat auch ein .Anderer — dessen wir in dieser Woche gedenken — kein Bedenken getragen über Israel Unheil heraufzubeschwören. . . . Wir lassen also die wesentlichen Bestimmungen nach dem Eommisfion-eittwurfe folgm: 8- 1. Der Au-tritt aus einer Kirche yiit bürgerlicher Wirkung erfolgt durch Erklärung de- AnStretenden in Person vor dem Richter seine- Wohiwrte-. Rücksichtlich des liebertritteS von einer Kirche zur andern verbleibt ebei dem be» ,Hetzenden Recht. Will jedoch der Uebertrelendr von den Lasten seinebisherigen verband«- befreit werden, so ist die ip diesem Gesetze vorgeschriebene Form zu beobachten. (S- 2 dir Regierungsvorlage fällt hier weg, ist aber alg. 7 wieder aufgrnommen.) „ tz. 2. Der Aufnahme der Au-trittS-Erklärung mitß ein hierauf gerichteter Antrag vorangehen. Derselbe ist durch den Richter dem Vorstande der Kirchengemeinde, welcher drr Antragsteller angrhört. ohne Verzug bekannt zu machen. Die Aufnahme drr Au-ttittSerklärung findet nicht vor Ablauf von »ier Wochen, und spätesteninnerhalb sechs Wochen nach Eingang de- Anträgezu gerichtlichem Protokoll statt. Abschrift de- Protokollist dem Vorstände der Kirchengemeinde zuzustellen. Eine Bescheinigung de- Austrittist dem ÜluSgetreteneu auf Verlangen zu erlheilen. , $. 3. Die AMtrittSerklärnng bewirkt, daß der Ausgetretene zu Leistungen, weche ans der persönlichen Kirchen- oder Kirchmgemeinde-Angehörigkeit beruhen, nicht verpflichtel wird. Die Wirkung tritt mit dem Schlüsse des auf die Austrittsrrllärung folgenden Kalenderjahreein. Zu den Kosten eineaußerordentlichen Baue-, dessen Nothwendigkeit vor Ablauf de- Kalenderjahres, in welchem der Su-tritt auder Kirche erklärt wird, festgestellt ist, hat der »u-tretmde bi« znm Ablauf de» zweiten aus.die «u-ttitt-erklärung folgenden Kalenderjahreebenso'beizntragen, al« wenn er seinen Au-tritt auber Kirche nicht erklärt hätte. Leistungen, welche nicht auf der persönlichen Kirchen- 'öder Kirchmgemeinde-Angehörigkeit beruhen, insbesondere Leistungm, welche entweder kraft besonderen Recht-titAauf bestimmten Grundstücken hast«», oder doch von allen Grundstücken einer gewissen Klaffe in dem Bezirk öhne Unterschied des Besitzers zu entrichten sind, werden durch die Au-trittSerklärung nicht berührt. $ 4. Personen, welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzeshren Austritt aus der^ Kirche nach den Darschriften der bi-herigen Gesetze erklärt haben, sollen vom Tage der Gesetze-kraft diese- Gesetze« ab zu andern, alt«n im dritten Absatz de- $. 3 bezeichneten Leistungen nicht ferner herangezogen werden. 8- 8. Wam den §8. 1 bi- 6 von den Kirchen bestemmt ist, findet auf Me Religion-gemeinschasten, welchen Corporation-rechte gewährt find, Anwendung. z. 9. Die Verpflichtung jüdischer Grundbesitzer, zur Er. Haltung christlicher Kirchensysteme beizuttagen, wird mtt dem Eintritt der Gesetze-kraft diesebesetze« auf den Umfang derjenigen Leistungm beschränkt, welche nach dem drittm Absatz de- JJ. 3 degegemoärtigen Gesetzeden ander Kirche ausgetreten Personell zir Last bleiben. Kannover. Unser Bericht über eine dem Mohel Hm. Oppmheim bereitet: Ovation war in den Univ. Zsr. übergegangen und veranlaßt dort einen Pariser zu der Miltheilung, daß Hr. Eman. Dreyfuß daselbst schon über 3600 mal daS heilige Amt vo Izogm habe und zwar nicht nur unent» geltlich, sondern mehr als tausendmal mit Grldopfem und Reisekosten. Er ste je also an Qualität dem Hrn. Oppenheim gleich und übertreffe ihn durch Quantität, aber noch habe ihm die Pariser Eemeinde, das Consistorium, die Tempelverwaltuug nicht di« leiseste Anerkennung zu Theil werdm laffm. . . . Da diese Anregung wohl nicht vergeblich sein wird, so dürfte sich hier zeigm, daß nicht nur „eine Mizwah die andere nach sich zieht", sondern selbst waS entfemt mir ihr zusammenhängt, wie der Bericht über eine Anerkennung für frmdigm Vollzug einer Mizwah — noch in der Ferne Erfreuliches bewirken kann. Minde», 13. März. (Or.-Eorr.) Am 5. d. Mts. ,fanb zu Münster eine Sitzung de« Euratoriums der Marx Haindorf'schen Stift rng—jüdische« Lehrerseminar zu Münster — statt. Der Herr Kaufmann Abr. Al-berg von dort, welcher al« Mitglied heS kiuratoriumS der Sitzung beiwohnte und an den Verhandlungen lebhaften Antheil nahm, verließ, über rin leichte« Unwohlsein klagend, daS Sitzungszimmer und wurde kurze Zeit darauf b mußtlo« aufgefunden. Er war von einem Schlaganfalle bettoffen worden und wurde, obgleich ärztliche Hülfe sofort zur Stelle war, nicht wieder zum Bewußtsein zurückgcrufen. Er starb in der Nacht vom 6. auf den 7. d. Mt«. Mit ihm schied rin edler, uneigennütziger, pietät«- voller Charakter andem Lebm. Da» Curatorinm verliert in ihm ein überaus thättges, einsichtsvolle- und dm Inttreffen de« Zudmlhums treu ergebenes Mitglied, daau« religiösem Pflichtgefühl und in selbstlosester Weise einen erhd^ lichen Theil seine, Thätigkrit dm Intereffm der Anstalt widmete. Vieles ron demjenigm, waS seit der Reorganisation der Anstalt geschafm ist, ist grade seiner aufopfernden Mühewaltung zu dankin. Sein Andenken wird ein gesegnttrs bleiben! .12LN- /KKpßei», Anfang- März. (Or.-Eorr.) Am S«nntag, den 2. d. Mts., fand hier ein schönes Fest statt. Durch die Gnade Sr. Majestät de- Königerhielt Herr Raphael Hirschfeld, feit 1843 Kttchenpflegrr der israelitischm Gemeind«^ für seine angiährige, treue Amtsführung die filbeme Verdienstmedaille oerliehen. DaS Israel. Kirchmvorsteheramt veranstaltete ein Festeffen, an welchem 70 Gäste theilnahmm. Herr Oberamt. Bernle eröffnete di« Feier, indem er. da- Dekret der K. isrcel. Oberkirchmbehörd« verlas. Er hob die Verdienste de« Decorirtm, die ihm aueigner Anschauung bekamtt sind, herror. Herr Rabbiner Wälder toastirte auf Ce. Majestät dm König; der Jubilar dankte in schlichten gerührtm Worten, die jedermann erfreutm. Herr Lehrer Elsäßer in seiner Sigwschast al» Mitglied des Vorsteheramtes wastirt« auf den sttorstand der israel. Oberkirchmbehörd«, Hrn.« Präsidmtm ». Schmid, durch deffm Fürsprache drei hiesig Israeliten derorir, wurden, der al» Vorstand drr Oberkirchm- und Oberschulbehörd« mtt trmer Sorgfatt und edler Humanität die Zntereffen zweier Confesfionm vertritt und verficht- Herr Stadtschultheiß Hepperle brachte seinen Trinkspruch den

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