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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 12. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 12.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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90 leicht einzusehen, wen Herr H. im Geiste mR ^ör» erört-rungm anredet.' nur ist zu befürchten, daß diese gewogene Darstellung für^ie^gktrchtdMkmd« Stzialßchänner «ne^iberflüfsige, für die Nngerschtdentendetz^ tinj£ «tz^se zu ausgedehnt, fpr bicfe zu^urz. ReHtzr H.^beh^delt daraufin seinem eigentlichen Gutachten M»hr gj!s eigentlich bas'Liel der Thesen war. Diese wollten den Religionsunterricht ordnen, er haganze sildischi"Ähutzvch«' chey Avgq »und Heist" dasselbe in 3 Theist:"») de. Religtosisilnle^iHs, t>^ getrennte Schulen, c) Lehrerbildungsanstalten. Wir könne» der E rweiterung der Thesen nur beistimmen und halten eauch ür angemessen, dag, ivenn einmal Parität gefordert wird, sie voll und allseitig gefordert werde. Ueber den ersten Theil, den Religionsunterricht, referirt Herr R. H. ganz sachgetieu und deckt die Schäden auf. Als Äushülfe erkennt derselbe sier vor allem nur de» Weg: Den Religionsunterricht nach dem Grundsätze derParität dem öffsntlichei Unterrichte einzuordnen. Die Schwierigkeiten in der Ausführung dieses Borschlages hält der Berf^ für übr:wndbar. Er verlangt aber nur den Stoff und die Behandlr ng für diesen Unterricht, wie der Berfasjer der These» sie empsol-Ien, bestreitet das Recht, für dal Hebräische vom Staate mehr zu fordern und stellt es den Gemeinden anheim, dafür nn Mehrerrs zu thun. Er macht ferner wohll den Religirnsunterricht aber nicht grade den der Anstalt obligatorisch, sofern die Anstatt eine höhere Schule ist. Nach Merer Meinung aber har der Jude wohl oas Recht, vom Staate für seinen Religionsunterricht mehr zu fordern, als die Thesen 10 u. 11 über Stoff und Methode fordern. Denn der.jüd. Religionsunterricht verlangt eine Kenntniß der Thora un^ des grwhhu.ichm CstberbucheK zum zyejenjsichm. Theist aus dem Urtext, besonders für die Knaben. UnS geht es gar nichts an, was die chrisllichen Confessionen für ihren Religionsunterricht erforderlich halten. Auch hat der Staat als solcher nicht zu beur-heilen, was in unfern Religionsunterricht hineingehört. Wenn wir Juden uns also dahin einigen, daß das angedeu-ele Maß hebräischen Wiffens für den Bolksschüler und ein entsprechendes höheres für den Schüler höherer Anstalten unbedingtes Schulziel sein muß, so müßte der Staat aus Paütälsrücksichteu dies gutheißen. Beispiele liefern die Schulord uu ngen für die israelitischen Sch ulen in and:ren deutschen Staaten, wo man im Fordern jüdischerseits nicht so ängstlich war. Warum sollte auch der hebräische Unterricht nur dem Zufall« überlass« bleiben? Ganz aber stimmen wir dem Hei rn Rector hinsichtlich des obligatorischen Charakters des Religionsunterrichts bei. Wir würden auch Nichts dagegen haben, wenn auch Dispenjoüon vom Religionsunterrichte in der Elementarschule gestaltet wäre, vorausgesetzt, daß ein ordnungsmäßiger anderwettiger Privatunterricht an dessen Stelle tritt. Ueber daS, was dar» ordnunqsniäßig zu nennen wäre, sowie über den der öffentlichen Anstalt eingeordneten Religionsunterricht hätten zuvörderst die Rabbiner, Lehrer und Gemeinden in geeignete'. Weise sich hinsichtlich eines Minimums zu einigen, und ihren gemeinsanen Beschluß dem Staate zur Annahme zu empfehlen; über das Minimum hinauszugehen, wäre aber jeder Gemeind« auf gesrsmäß em Wege zu gestatten. Auch müßte jede dogmatische Verschiedenheit der Ansichten einflußlos auf die» gesetzliche Minimum bleib«, damit nicht etwa ein Gewissenszwang mit staatlicher Kraft eingefichrt werde. Rach unserer vielleicht stell«, der alforderung > sei« und es solchen Lehrglan ^Ulfztz». ÄktzWkng aller.dog. rühigech^innte^ Unbe-' chasuiWkn der einze»« frci^-EMaltung g^ähtt ■? Z»stlstf>»nt^d. sachgoMß su» bst.Er-rstmmg«M Herrn vActors Mer stdische Elemeatseschni« und hshert sh» statt«, sowie besonders über jüdische Lehrerbildungsanstalt^». Ruhig und scharfsinnig begründet der Berf: die'Berechtigung derselben, Und dlt Pflicht des ElaaleS sie zu iÜtterstützen, spricht aber dennoch die jüdischen Gemeinden von einer' Uulvrstützungspflicht nicht frei. Zn pädagogischer Beziehung wünscht er auch nicht-, Auderes, alS daß die allgemein geltenden stjmmung« auch ^ier zur Anwendung kommen. Wir ftünAeu dem Herrn Berf. vollständig bebz wir mein«,nur; so «mnig, wie die Katholik« und Protestanten ihre cvnfesstonel« Lehrer» seminare als solche auS Archllch« GemeiubAnitteln, wo nicht, besondere Stiftungen vorhanden sind, untttstütz«, sondern der Staat sie vollständig bezahlt, so hat der Staatdi« -PstäWt, die jüdisch« Seminare, der« Bedürfniß aazenommeu wchd, nicht d»ch Zuschüffo jüdischer Gemeinden, sondern auS eigenen Mitteln zu erhalt«. - •' '* Mtt der Abweisung deS Angebote-, jüblsche»Lehrerin»»^, zur Aushülfe anzustellen, sind auch. wir Vollständig emverpt standen. Fasten wir also Alles über das Gutachten des Her^k R. H. Gesagte zusamm«, so stimmen wir ihm bei: , 1) Daß der jüd. Religionsuntrrrichhdnach tem'Ärundsatze der Parttät in d« öffentlich« UnterUcht ringeordnet werde; 2) daß alle jüdisch« Elementarschulen, höhere Anstalten und Lehrerseminarien nach jeder Seite hin als öffentliche aozueakmne» sei«; 3) daß Lehrerinnen nicht anzustellen seien. Wir stimuien ihm aber nicht bei 1) in dem Punkte, daß nur das Wenige, wie e» die Thesen an Stoff Vorschlag«, vom Staate gefordert wrrde; 2) in dein Punkte, dass" der Staat mit Hülfe jüdischer Grmrindemtttel die Seminare erhalte oder sie auch nur mit in Berechnung^ziehe.Wir halt« die Aufstellung eines Religionslehrplaps für Elementar- und höhere Schulen, sowie für Lehrerseminarien für eine zwar chwere aber ununigänglich zu lösende Aufgabe. Berichte und Correspondenzen.' ventzlchla»-. Stettin, 10. März, Bei der großen Bedeutung, welchda- Gesetz über d« Austritt auS der Kirche für die preußi, chm Cynagogengrmeindrn hat, tbeilm wir die Mästung m t welche ihm nunmehr die Commission des Abgeordnetenhauses gegeb« hat. Die ursprüngliche Fastung ist im Leitartikel unserer Nr. 4 zu finden. — Wie die Zeitung« berichtet haben, war auch der Antrag gestellt, dm Juden den Austritt aus der (Synagogen-) Gemeinde freizastell«. Bon orthodoxer Seite ist dahin stark Agitier ward«, der

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