Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 10.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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7« an das k. k. Ministrrium nach Wim mit der Bitte gewendet, die dem Seminar bisher gewährte Vergünstigung zu erneuern Bor einigen Tagen ist die Bewilligung des Gesuches durch folgendm an das hiesige österreichische Konsulat gclangtev Erlaß bekannt gegeben wordm: ,Zm Einvernehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht und dem k. k. Reichskriegsministerium wird daS mit dem hierortigm Erlasse vom 24. März 1870 Nr. 2320 ü. für die Dauer von drei Zähren gewährte Zugeständniß, wonach dm vom jüdisch-theologischm Seminar in BreSlau für österreichische Staatsangehörige auSgestelltm Zmgnissm die StaatSgültigkeik rückfichtlich der Begründung deS Anspruches auf Befreiung von der Präsenzpflicht nach $. 25 de» WrhrgrfetzeS, zuerkannt wurde, unter Aufrechthaltung der im bezogmm Erlasse festgestelltm Bedingungm bi« zum JnSlebmtretm einer jüdisch-theologischm Lehranstalt innerhalb der im ReichSrath« vertretmm Königreiche und Linder verlängert. Wien, am 3. Februar 1873. . DaS fl. St- Minister!a» für LaudeSvertheidiguug. gez. Horst, Oberst, w. p." An fimmtliche k. k. Statthaltereim und LandeSregierungm. Fraustfnrt «. H, im Februar. (Or.-Corr.) Unter dem hebräischm Ramm „Ahawath Reim" und de« dmsschm Ramm „Brüder-Berein" sind im Februar 1863 hiesige Gemeindeangehörige, etwa 16 an der Zahl, zu einer Bereinigung zusammmgetreten, di« eS sich zur Aufgabe gemacht, gegm die Mitglieder in etwa rintrrtmdm Krankheit«- «der Eterbefällm die „Pflichtm der Nichstmliebe" nach Kräftm zu b«. thitigm. Dieser Verein ist nunmehr bereit« zu fast 90 Mitgliedern herangewachsm und hat, unter Theilnahme des größtm TheilS derfelbm, am 15. d. M. fein zehnjährige« Stiftungsfest aufs würdigste begangen. Die Eröffnung desselben gefchah mit einer, der Erinnerung an di« bereit« hingefchiedenm Vereinsmitglieder geweihrten Gedichtnißfrier, welche von dem Gemrinderabbiner, Herrn vr. Löwenmeyer, in angrmessmster Weise geleitet wurde. Derselbe sprach von den Tmdenzm deS Vereins, dm Kranken frmndliche Pflege, den Todtrn würdige Bestattung, den Hinterbliebenm resp. Leidtragmden brüderlichm Trost angedeihm zu laffm. Diese drei Punkte wurdm SeitmS de« Redners vom religiöjm Gesichtspunkt ans belmchtet und hierbei sehr paffende Bibel- und Midi aschstellen angewendet. — Nach Herrn 1:r. L. trat als zweiter offictellrr Festredner Herr Lehrer W e y l auf, welcher Namms des Vorstandes, dem er seit 8 Zahrm schon als Mitglied (Schriftführer) angehört, dir Versammelten begrüßte und vor ihnen ein kurzes geschichtliches Bild der Entstehung und Fortentwicklung des Vereins aufrollte. Hierauf von den „Wohlthätigkeitsvereinen" im Allgrmeinm sprechend, tbat er dar, wie durch dieselbm nicht blos mehr, sondern immer auch Besseres — d. h. Zweckentsprechenderes — als durch die noch so reiche Privatwohlthätigkeit geleistet werdm könnte. Hieran knüpfte Herr W. eine kurz« Betrachtung darüber, wie diejmigen, welche in Gemeinsamkeit ..humane Werke übm" — zumal wenn dies an den Schmerzm-lagern der Siechm und Kranken, an den Gräbern der Berstorbmen und an dm Trauerstättrn der Leidtragendm geschieht — neben dem Gutm, dasie überhaupt verrichten, auch das schöne Rrsuftat »och erzielen, einander immer näher zu rücken, zu einander in immer mgere Verhältnisse zu treten und so immer mehr die Schranken und Scheidewände fallen zn machen, welche die Mmschen, von eitrln Dorurtheilen und leeren Bedenklichkeiten befangen, nach und nach zwischen einander aufgerichtet haben. Solche Bereinigung zum Wohlthun (resp. daS WohlthätigkeftsvereinSwrsm) sei auch ein Kind deS Zudenthum«. Bei dem Festmahle, da« die Theilnehmmdm noch einige Stundm froh vereinigte, fehlte eS an heitern wie an sinnigm Toastm nicht. Mit einem derfelbm regte ein Mitglied des Vorstände«, Herr M. Lagowitz, Sammlungm an, welche nicht bloS zu wohlthätigm, sondern auch zu nützlichen BereinSzwecken (wie zur Anschaffung einer Eepher Thora) untrrnommm wurdm und ca. 150 Thlr. eintrugen. Anlangmd die (oben bereit« erwähntm) Hingeschiedenen Mitgliüer de« Vereins, sei noch bemerkt, daß zur Erinnerung an dieselbm eine „Gedenktafel" angeftrtigt wordm, auf welcher die Namen und Sterbetage der bereit« Heimgegangenen hebräisch wie deuffch zu lese». Endlich sei noch angeführt, daß — nach dem gedruckten und unter die Mitglieder vertheilten „Bericht über die zehnjährige Wirksamkeit de« Brüder-Bereins" — die bisherige Totaleinnahme 2154 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf., die bisherige Totalausgabe 1067 Thlr. 10 Sgr. 3 Pft und somit der Bestand (da« BereinSvermögm) am Schlüsse des erstm DeeenniumS 1087 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. betragen hat. Ar««tf»rt «. M., Ende Februar. Am >6. d. Mts. fand hier im Hotel Ullmann in Folge eines Aufrufes der Herrm G. Sonne!erg (Vilbelj, M. Strauß, Wertheimer (Heldmbergen) und S.- Oltenberger lKl. Karben) „an die sämmtlichen Vorstände der isr. Gemeindm Hessms", eine zahlreich besuchte Versammlung Hess. Israelitm staik, in welcher die hier folgenden Punkte: 1) Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts als obligatorischen UnterrichrSzweig ln die Volks¬ und Realschule und die Gymnasien. 2) Besoldung des jüdischen Religionslehrers u. EantorS durch die politische Gemeinde und Anstellung desselben durch den Staat. 3) Anstellung eines jüdischen Religionslehrrrs an den Landesseminarien behufs Vorbildung der israelitischen Seminaristen für ihren speciellm jüdischm Beruf. 4) Anschaffung der Schullocale für die israel. Religion« und Elementarschule Seitens der politischen Gemeinde. 5) Beschaffung der Friedhöfe, Todtrngräber rcfür di« israel. Religionsgemeinde Seiten« der polftischrn Gemeinde. 6) Besoldung der Rabbiner durch den Staat (wenigsten« theilweise), wie da« in vielen Staatcn bereits der Fall ist. (Bairrn, Württemberg, Elsaß, Lothringen rc.) 7) Unterstützung der jüdischen Religiousgemeinden bei Synagogenbauim durch Staat und Gemeinde. 8) Beseitigung der Einzugsgelder solcher, das Ortsbürgerrecht ansprechender jüdischm Ortsbewohner, die daselbst gewohnt, geborm und erzogen sind und derm Aeltern längst da gelebt. als berechtigte Forderungen zur Berücksichtigung bei der jüngst vom Großherzog verheißmen neuen Gemrindeordauag und dem nmm Schulgesetz eingehend besprqchm und in verschiedener Weise modificirt angenommen wurden. i