Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 7.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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53 jtfcnng, als ob di« Juden den Polen zu Dank verpflichtet wäre», «ine absolut willkürliche ist. Eine Weile — das soll nicht geleugnet werden — herrschte im alten Polenrriche eine f.ewisie humane Duldsamkeit, an der auch die Zuden parttcipirtr»; die Sage lägt sogar Casimir den Großen eine Judenmaid z» seiner Gemahlin erheben und einen Sohn Zsraels für die Simnn« einer einzigen Stacht den polnischen Thron bestiegen haben. Allein schon im siebzehnten, mehr noch im achtzehnten Jahrhundert hatte das Polenreich sich so sebr rn Rom und seinen jesuitischen Sendboten umgarnen lasi.n, daß der religiöse Fanatismus zu einer Art von Staatsrai>on wurde, unier welcher alle Tissidenlen auf's empfindlichste zu seufzen hatten Der flüchtige Sonnenschein humaner Toleranz wich hinter die dicke Wolkenschicht einer grausamen Unduldsamkeit zurück, welcher vornehmlich die Juden'Hekatomben unmenschlich vernichteter Schlachtopsrr darzubringen hatten. Bon ähnlicher Bigotterie, wie gerade die niederen polnischen Volksschichten in den letzten drei Zahrhunderlen, ist kaum irgendwo ein Bruchtheil der europäischen Menschheit erfüllt gewesen, und das Blutbad von Thorn, die Verstümmelungen schuldloser Zuden in Pose», welche in wajorem Dei gloriam das vorige Säculum verunzieren, haben zur Genüge rrwiejen' was von der Toleranz der Polen zu halten sei. Wenn demnach die Zuden in (Galizien mit Energie für das Gelingen der Wablrerorm eintreten, weil sie in derselben eine Garantie der Reichserhaliung und in einem gesicherten Oesterreich eine verläßlichere Bürgschaft für ihre Geschicke erblicken, als ihnen der Lemberger Landtag je verheißen, so sollte man sich polnischerseits nicht gar so sehr darüber verwundern. Jene Zeiten, da das Verhalten der Zuden von ihrem Vortheile bestiminl wurde, sind längst vorüber, und am Ende ist ja auch der Vortheil von dem blödesten Auge nicht zu unterschätzen, welchen ein geordncies constituttonelles Staatswesen gegenüber den Schwankungen einer zwischen Adel und Pfassenthum hin und her schwiiigendeu Gesellschaft in sich birgt. Die volker-psychologische Anekdote, nach welcher der polnische Edelherr dem jüdischen Factor mit der Frage entgegen, rat: „Was willst du?" während der deutsche Grundbesitzer ihn mit den Worten empfing: „Was bringen Sie?" ist längst antiquirt, verfehlt mindestens, seitdem der polnische Adel wenig mehr zu vergeben hat, jeglichen EffertS. Oesterreich repräsentirt für die Zuden ein Bollwerk ihrer Errungenschaften, folglich ist die Stärkung des Reiches für sie eine Lebensfrage. — Weiter veröffentlicht die „N. Fr. Pr." den Wortlaut der Petition des Vereins Schomer Zsrael. — Ein übles Zeichen für den Eulturstand der betreffenden Bevölkerung und ihr Verständniß für wichtige Angelegenheiten ist jedoch der Umstand, daß die Versammlung, welche jene Petition beschlossen hat, ca. 50 Personen zähltel! V L«»se«tz»rg, im Zanuar. (Or.-Eorr.) Seitdem unser voriger Rabbiner vr. Müller durch den Tod abgegangen und unser hiesiger Rabbinerposten vacant geworden, habe ich nichts von unserer Gemeinde berichtet, die Wahl des Rabb. vr. Groß war die erste Kundgebung, die in diesen Blättern wieder Lnndenburg« gedachte. Run und unsere Gemeinde hat a» dem besagten Herrn, der ein Schüler*) des Bres- *) Wie uns auf unser« Rotiz in Nr. 52 v. I. mitgetheilt j wurde, beruht diese Angabe auf einer Verwechslung mit Herrn vr. Groß iu Gr.-Strelitz. (Red.) lauer SemincrS ist, eine sehr gute Akquisition gemacht, und bedurfte es nicht erst der Borgängerschaft eines vr. Müller, um sie mit ihrem nunmehrigen Seelenhirten zufrieden zu stellen. Herr vr. Groß hat sich in der kurzen Zeit seines hiesigen Aufmthaltes die allgemeine Sympathie in hohem Maße erworlttn, sowohl was seine Leistungen als Rabbiner und Prediger als auch seine Wirksamkeit in der Schule anbelangt. JUi de« Aöhmertande, im Zanuar. (Or.-Corr.) Erlauben Sie mir eine Notiz ZhreS Korrespondenten „Bon der untern Donau" zu berichtigen, die sich in der letzten Nummer Zhrrs Blattes vorfindet. Zhr Correspondent hebt die alte, doch ewig neue Klag« über die Indifferenz, die in den Gemeinten Platz gegriffen, an, und schiebt derselben u.'a. auch das Ableben des hier durch zwei Zahre erschienenen Blatts „die Wahrheit" in die Schuhe. Dem ist jedoch keineswegs so.!)ie „Wahrheit" litt nicht an Zndiff-renz von Seilen ihres Leserkreises; ja sie war das eigenttiche Organ der Repräseittanz und der Landgemeinden, und wurde von ersterer reichlich subventionirt. Doch wie sollt« sich ein Blatt hatten, das in der Hand einer Redaktion war, die durch ihr Borgrhe t offenbar die Unfähigkeit an den Tag legte, efti solches Blatt zu leiten? Es ist wohl richttg und geboten, hier und da eine wissenschaftllche Abhandlung in das Blatt aufzunehmen, aber wie in letzter Zeit im Leitartikel, im zweiten Artikel statt der Corresponde rzen, im Feuilleton, immer und überall „Gelehrtes" aufzuttschen, das verdaut selbst der böhmische Landjude nicht. Und ivie es mit den Correspondenzen beschaffen war, dies mag Zhnen folgender Fall bezeichnen. Das Prager Blatt druck: aus einem Mainzer und noch dazu aus dem „Zsraeltt", der die entgegengesetzte Richtung vertritt, eine Correspondenz aus Wien ab, die von den Ovationen, die man dem Raob. Spitzer gebracht haben >oll, spricht. Stun müssen Sie wiffen: erstens ist an der Sache nichcS Wahres gewesen, zi seitens: darf sich ein Prager Blatt Nachrichten aus Wien über Mainz hole»? Wem fällt dabei nicht jener polnische Zade mit dem linken Ohr ein? Glauben Eie ja nicht, daß sn Böhmen die Zndifferenz eine so große ist. Nichts weniger ali daS; gerade der böhmische Zude ist dem mährischen darin sehr voraus, daß er sich um ReligionS- und Gemeindeangelegenheiten eifrig bekümmert.*) Vermischte und neueste Nachrichten. Leipzig. Prof. vr. Fürst ist am 9. d. M. verstorben. Die hiesig« königliche Regierung hat folgende Verfügung betteffS der Schulaufsicht über die israelittschen Schulen erlassen: „Behufs Regelung der SchulaufsichtSgesetze hinsichtlich der israelittschen Schulen bestimmen wir hierdurch daß, in f(> weit dies bisher nicht der Fall war, di« für die christlichen Schulen bestellten Local-Schulinspectoren in dieser Eigenschaft fortan auch für die israelittschen Schulen zu fungiren hak»n. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch zulässig, wenn sich am Orte ttn« zur Uebernahme dieses Amtes geeignete *) Wir bringen in nächster Nr. eine den im letzten Satze berührten l Segenstand ausführlicher behandelnde Correspondenz.