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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 6. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 6.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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44 gro ze Veränderung in derselben hervorgebracht worden. Ei wu den neue Gemeindestatuten gemacht, ein neuer Vorstand -enählt «. f. w. E« wurde durch die Paragraphen 39 und 40» folgend« Bestimmung hineingebracht: „Der Vorstand hat die Oberaufsicht über alle bestehenden Stiftungen, deren Fond« bei der Gemeinde oder durch die, selben belegt sind, sowie über diejenigen künftig ju errichtenden Stiftungen, deren Fond» er zu verwalten übernimmt»» u. 1 w. u. s w. Der Gemeindevorstand sah sich veranlaßt dem Schulvorstande am 16. Oktober 1868 brieflich anzuzeigei, baß er nach sein m Statuten der Schule die bisher bezogenen Subventionen nur bi« zum 31. Decembrr 1868 unverändert auSzahlen könne, daß die Bedingungen, unter welcher er der Schule fernerhin eine jährlich« Subvention gewähren könne, zwischen dem Gemeindeoorstande und den betreffenden Schulvorständen fefizastellen seien, >»»d daß er den Schulvorstand behufü Feststell mg dieser Bedingungen um Einreichung de« Reglement« und der Statuten der Schule ersuchen muff«. Nachdem solche eingrschickr waren, wurde die Schulverwaltung aufgefordcrt, in commiffarisch« Verhandlung mit der Gemeinde zu treten. Darauf find Commiffarien von beiden Seiten ernannt worden, welk,e lange und wiederholte Verhandlungen mit einander über die Bedingungen, unter denen auch ferner eine Unterstützung der Schule abseilen der Gemeinde stattfinden könne, geführt haben. Cie ist während dieser Verhandlungen noch für di« ersten 3 Monate de« Zähre« 18<9 gezahlt worden; die Verhandlungen blieben indeß resultatlo«. Am 31. März 1869 zeigt,' der Gemeindev.nstand der Schule brieflich an, daß er vom 1. April 1869 an in so lange keine Subvention auszahlen könne, bi« die Bedingungen, unter welchen sie zu gefcheh.il habe, vereinbatt feien. Vom 1. April 1869 hött« rinstiveilen die Zahlung auf; die Besprechungen wurden zwar noch eine Zeit lang fottgesetzt, waren aber vergeblich. Die Schulverwaltung hat darauf am 24. Zuni 1869 schriitlich erklätt, sie sähe die Verhandlungen al« gescheitert an und reserviie sich alle Gerechtsame. Zugleich hat sie die Tilgung der (Klauseln verlangt, von denen oben die Red« war, um nunnirhr unbeschränkt ihre Dispositionen in der Verwaltung der Schule treffen zu können. Dieses letztere Verlangen bildet nun den eigentlichen Gegenstand des Streite«. Die Schulverwaltung reichte im Zuli 1869 bei dem Niedergerichte eine Klage «in. Sir geht von dem Gesichtspunkte aus, daß die Derclausulirung der Eapii alten nur al« ein Aequivrlent für die Subvention der Schule abseiten der Gemeind« zu betrachten sei, und mit dem Aufh irrn der Leistungen der Gemeinde auch die Gegenleistungen aufgehött hätten; die Gemeinde bestreitet solche«; abgesehen davon, daß sie überhaupt nicht willen« ist, sich ihren Berpflich ungen zu entziehen, stützt sie sich auf di« StiftungSurkmidr der Schule, sowie auch auf ihre Statuten, welche ihr da« OberaussichtSrecht über alle bestehcnden Stiftungen, deren Fonds bei der Gemeinde oder durch dieselbe belegt sind, verleiht, unabhängig von jeder Leistung; sie hat Pflichten und Rechts die ihr nie entzogen werden künnen. Zm Drcember 1872 erfolgt« em Erkenutniß von Seiten de« NiedergrrichlS, d«S Inhalt»: daß Kläger (also die Schulverwcltung) mit der erhobenen Klage, wiewohl unter Compensmion der bISHettgen Proceßkosten, abzuweisen sei. Di« Schulverwaltung beruhigte sich damit nicht und hat 3. Januar 1873 gegen diese« Erkenntniß bei dem Ober gericht appellitt. — Zur Charaktettstrung der Schulverwaltung und ihrer Bestrebungen theile ich nächsten« noch einige« Jnterrffante mit. Kroßbritaultien. Cb. Aekfast» im Januar. (Vrig-Corr.) lowpor» wntaotur etc. ist ein alte« und oft angewandte« Sprüchwott, da» aber auf da» Wesen de« Zudenthum« im vereinigt« Königreiche nur schlecht paffen würde. Denn wohl macht der Zeitgeist auch hier zu lande auf jedem Gebiete menschlicher Thäligkeit unverkennbare Fortschritt« zum Beffern; wohl werden manche unserer LandeSgesetze, di« einer Amendation bedürfen, jede» Zahr von unserem Parlamente revidirt und umgestaltet, und somit Uebelstände nach und nach beseitigt, welche frühere Zahrhundette geschaffen und heraufbeschworen haben; wohl sind auch unsere tnglischen Glaubensgenossen in pecuniärer Hinsicht und hinsichtlich ihrer Gleichstellung mit den Bekenner» anderer Religionen nicht im Rückstände geblieben, wa« aber zu bedauern ist, daS ist der Umstand, daß sie auf religiösem Gebiete, namentlich in dm 'Provinzialstädten in demselben Zustande verblieb« sind, in welchem sie sich vor mehreren De« «nie» befunden haben. Eie wünschen gewiß eine nähere Erklärung und Auseinandersetzung deS Besagten, damit Sie Ihren Lesern ein wahrheitsgetreue« Bild von dem Gemeindeleben, wie eS hier zu Lande gestaltet ist, vorführen können. Wohlan denn! Begeben wir un» in die erste bestt Synagoge einer englischen Provinzialstadt, wo di« betreffende Geuieind« gerade einen SabbathgolteSdienst abhält, und wir werden ein Bild en Miniatur« von dem gewinn«, was daS ganze Jahr hindurch, sich daselbst zuträgt. Gleich beim Eintritt in dieselbe empfängt oder richtiger stiert unS rin Individuum an, bei welchem Anstand und Höflichkeit zwei unbekannte Größen sind, und da wir doch an der Thür« nicht stehen bleibe» können, so werden wir irgendwo nach hint« geschoben, wo in der Regel die sogenannt« Orchim placirt werden. Dir haben nunmehr Zeit, vo» unserem unfreiwilligen Verstecke au» unfern Blick nach allen Seiten hin schweifen zu kaffen, und vor allem tttfft derselbe, da der Almemor überall in unfern Synagogen noch iu der Milte steht, selbstvrrständlich zuerst den Chasan. Dieser, der «o ipso Schachet und Inhaber einer Kabala von ein«» polnischen Dajan (?) ist,!rägt di« Gebtte nach ältester Manier und in einem näselnden Tone vor, läßt auch hie und da sein Talent al« vorzüglicher Sänger, freilich nach eigenen, selbst gebildtten Begriffen von der Harmonie der Töne, hervorblick« und giebt dadurch den Zmpul« zu einem Durcheinander und einer Disharmonie der vei-schiedenen Stimm«. die wohl geeignet ist, ein schwache« Nerv«system total zu erschüttern. Und wmn dieser Sabbath erst ein ungewöhnlicher ist, d. h. wenn zu d« gewöhnlichen Gebeten noch etwa ein halbe« Dutzend von Pijutstück« hinzukommm, wie lacht da daS Herz d«S bk« treffenden Chasan und wie nimmt er da alle Kraft zusammen, um nur ja die alte „sinaitische" GesangeSweise richtig und ohne Anstoß herzutriller»! Daß unter solchen Umständen, und namentlich wenn die endlosen Mi-scheberach angehen, die Andacht gewaltig leidet, daß ferner hie und da ein laute« Schnarch« vernommen wird, da« in keiner Weise geeignet ist, die Weihe de« Gottesdienstes zu heb«, da« alle« sind Thalam sachen, die nicht erst hervorgehoben zu werden brauchen, in»

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