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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 4. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 4.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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£ iu Entweder er rrklärc aus dem Iudenth . HMliL der l iTl > h 1 r bleitz wie eiOe>»4 -k von^lW^er n, so lange er vor verweigern könne. auStrrten zu woi betreffenden Syn von dem ParoMal-HerbGnde.^ besteh, n, d. h.^r v«s: jtder Synazogeii-Gemeinde seine- Wohnort« WNWfÄL« werde i sein — wodurch da« ganze Gesetz überflüssig geworden wäre — oder e« würde für die Juden etwa« derartige« Mt» geschrieben, in spme würden die $$ 35 unhsb^de« Jude»,, gesetz« i von 1347 aufgehoben worden sein. Freilich hat man, (b. h. allerlei unberufene Schreiber.) oft genug diese« ganze Gesetz für längst antiyuiri erklärt. Aber dmm würdeJO de« Zeuen Gesetze« gewiß nicht.eineu speciellen Passus deflelbe» abeogren! Indessen kommt o« jetzt auf jene« Gesetz, dH. auf besten di« Bildung re. rc. der Synagogen-Gemetnd« betrestrrden Theile, wenig mehr an. Die« würde nur dann.der Fall lein, wen» sich in einer Stadt, in der bi«her keine Synagogen -Gemeinde-existirt hat, «ine solche bilden sollte*)" Die bestellenden Gemeinden haben sich in«gesammt längst ans 6«nn,o ihre« Localstakut« constituirt, dastelb« ist von derRegierung geneh'nigt, auf Grund desielben sind sie im Besitze von Eorporatioft«- , echten, welch« durch da« neue Gesetz nicht tangirt werden. Folglich bleibt die Verfassung der Synagogen-Gemeinde, wie st« ist. Aenderung derselben hat jederzeit in der Hand der Gemeinte gelegen; aber daß die« in Zukunft ohne Intervention und Genehmigung der Regierung geschehen und die Gemeind« die' rlutolldmie der Willkühr erlangen sollte, da» wäre der neues Gesetzgebung diametral entgegengesetzt, da« wären die englischen und amerikanischen Zustände, welche H Windthörft-Meppen sojjern aceeptiren will — „darum also erst recht nicht!" Für die Juden möchte wohl mancher diese Autonomie gern bewilligen, aber besondere Zudengesetze werden jetzt nicht mehr gemacht! Also werden vor wie nach Repräsentanten und Vorsteher ihr? mt versehen, die Schätzung«-Commission wird die Steuern rpemtiren u. s. w. Werden diese aber auch nöthigenfalls erecutivisch beigetrirben werden? Wir glauben: ja! Abgesehen davor, baß das Gegentheil in dem neuen Gesetzentwürfe mit keine: Silbe angedeutet ist, daß derselbe vielmehr die „Verpflichtung", das.Heranziehen" für alle nicht Ausgetretenen bestejen läßt, müßte der Staat andernfalls die ReligionSgr meinoen ganz auf das Niveau der- Privatvereine (gesellige, gewerbliche, wohlthätige u. s. w.) bringen wollen, was zweilel« obne nicht in der Absicht der preußischen Minister und nicht in der Tragweite de» neuen Gesetzentwurf« liegt. Man vergeste doch nicht, daß diese neuen Gesetz« nicht auf Antrieb und Drängen jüdischer Lu«tritt«luftigeu oder jüdisch-orthodoxer Separe tionSsüchtiger entstanden sind, sondern daß ihre Spitze sich nach einer ganz anderen Richtung wendet! Werden aber nun an einem und demselben Orte sich meh.srr.Lynagogengemeinden bilden können, unabhängig von einander, so daß Jeher nur zu einer derselben beizutragen hält«, •) CriXt W* In km ©W«ni»c.x. ominjritwofflttifcn Juten würfen •mt ks vftlch«. stch ««4 vwtzllchkNt «tnn egngtgauacMfaik» an)» schlich»«, Mch« kfftii, ankm, st» «iltztm f*n« «am «igau« »«geäknib, platz (nvatm, oder «• mftttat dMn«nual.-rl«dtz»i« Ok<taS Mitaakm Mn, ««»n gRak^ki» Cotigmuhikm vorerst »jztz» karfm. solange er überhaupt Jude sein niiU? Qssecchar ist in dem neuen @cf(fec darü^fl. nichts gefagjjr ■ werden die ungl StiOh^hW^tz jM DÄtzalS^Ger M MMge vernünftig AnLhl GcpMfitden eingehen ehe« WkM»tion«rechte gewähren, und da fdrtan jüdische und christliche ReligionSgeeinsehen, daß e« keine Stadt mit einer Bevölkerung vo>> etwa 5060 evangelstchen und katholischen'Seelen gieh^,in/ber^ nicht ntzhr al« ietne evangelische und katholische Gemeinde ^parochie, Kirchspiel) besteht, warum also ei ne" 30,000 ' 'j ödlschr perlen und darüber zählende Bevölkerung (Berlins) zwingen, erugr Synagogengemeind«' angehören! Dabei bringt r« die Id« der Ldeuzeft «ft stch, daß »an heute, «nenn «an die Bildung mehr«« Gemeinden zuläßt, nicht mehr -Hiw mlttetalteritche Princip d« Theilung nach Straßen und Quartieren anmentzen wird. (Da« Alle« ist jedoch Bermnthung, in dem Gesetzentwurf» steht darüber kein Wort.) Wiederum wird dt« Staatsbehörde, den sich separat ronstitutrenden Gemeinden gegenüber, wie von jedem v«ei. e, welch« staatlich« Anerkennung, .Recht ein« juristischen Person, nachsucht, den Nachweis d« Lebensfähigkeit und eines staatlich uubedenklichen, also hier speciell jeden Gewissenszwang auSschließrnden Statut« verlangen; Statuten, wie da« der ungarischen orthodoxen-autonomen „Eonfejsion" od« da« ein« gewissen Separatgemeinde in Deutschland w«den staatliche Genehmigung in Pieußen schwerlich eilangen. Da« wäre ganz nach dem Herzen d« Herren Wiudrhorst, Senffc-Pilsach u. s. m, aber „darum erst recht nicht!" So wird denst da« neu« Gesetz imm«hin ein« gute Fol«« haben. „Es steckt die Ruth« d« AustrittserNärung an die Wand" und nöthigt (Vorstände, Repräsentanten (und Rabbiner) aus sie zu blicken. Da« aucokratische Regimen vom grüne» Tisch, das so oft gehörte: „Wir sind gewählt, und die Gemeinde hat nichts zu sagen", findet ein wohlthätigeü Gegengewicht; man wird bei Besteuerung u. d. m. im Bereich« des Materiellen, bei Cultusrinrichtungen u. s w im Gebiere de«! eigentlich Religiösen, vorsichtiger verfahren müssen. Man wirdder Stimm« d« Gemeinde, die man gern mundtodl machte, : Rechnung zu tragen haben, uud da« wird, gut, kam, mir er sprießljch sein Da«, tel rat »otro bon, plnioir, . das »io rolc» »to. ete. ließ stch, wen» auch in mind« klassischer Form, gar oft vernehmen. Während sonach größere Gemeinden, in welchen persön- ' liche Eitelkeit, Engherzigkeit, Herrschsucht, kurz da« „Korachthmn", stch nicht breit machen und d« Austritt Einzelner leicht der- ' schmerzt werden kann, unt« dem neuen Gesetze nicht besonders ' leiden werden, ist e« doch nur zu gewiß, daß der Fortbestand viel« klein« Gemeinden gefährdet sein wird. E» giebt viele solche, in dentn d« Austritt eine« bi«h« Hochbesteuerten genügt, um dir Anstellung'auch nur ein«« polnischen Schächter« unmöglich zu machen. ' ' " ' Da wir Juden dem Staate teinerlei Beschwmde verursacht, seinen Gesetzen und v«ordnungen keinen Widerstand geleistet, da« Regieren niemandem verleidet haben, und dt«' neuen Gesetz« nicht etwa durch Ueb«griffe jüdischer Hi«archtr provocirt sind — so wird freilich hcitz alte Sprüchwort wahr: „Tobia hat gesündigt und Sigud bekommt Schläge."

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