Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 3.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/5369809-5935020-5935685--1527-5371115- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
19 Berichte und Correspondenzen. Deutschland. IV Berki», 3. Januar. (Or.-Corr.) Die vom Eultusministcr dem Herrn vr. Berliner gewährte Subvention für eine wiflenschastliche Reise nach Italien erfüllt einen Jeden mit Freude, welcher durch thäkige Theilnahnie an der Förderung des Projektes der geeignetste Ausdruck gegeben werden sollte. Weiß man auch von der frühern Engherzigkeit gar sehr Vieles zu erzählen, so wird doch nachfolgende» beglaubigtes Geschichtchen sie in lächerlicher Blöße zeigen: Ein jüdischer und ein christlicher Gelehrter vereinigten fich zur Herausgabe eines rabbinischrn Werkes von Bedeutung. Dir eigentlich wissenschaftliche Arbeit war dem jüdischen Gelehrten als Aufgabe zugefallen. Beide kommen aemeinschaftlich um Unterstützung ihres genau beschriebenen Unternehmens ein, über das «Ersuch wird dem Minister vo» dem beauftragten Untersuchungsqelehrten günstig berichtet, er bewilligt das Gesuch, aber er ignorirt die Theilnahnie des jüdischen Gelehrten gänzlich und richtet die Bewilligung nur an den christlichen Gelehrten persönlich. Tempora mutantur! Aus Osterode O.-P. wird der „Iüd. Pr." berichtet: „In dem westpreußischen Städtchen N. vollzog ein polnischer Rabbiner einen Trauact. Selbstverständlich kümmerte fich serselbr vorher gar nicht um den Eioilact, der in der That auS Nachlässigkeit noch nicht vollzogen war. Durch einen Zufall erhielt das dortige Preisgericht Kunde davon, und sofort wurde von der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet. Das Brautpaar alias Ehepaar mußte eidlich den Flamen des Rabbiners angeben, der Mann, bei welchem derselbe, ohne polizeilich angcmeldet zu sein, übernachtete, wurde zur Veraulwortung gezogen und steht noch einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. entgegen, und da schließlich der quäst. Rabbiner bis nach Rußland nicht verfolgt werden kann, habm Polizeien, Grenzaufseher und Gens'darmen den Auftrag, auf ihn zu vigiliren und ihn, sobald er sich in Preußen sehen l ßt, sofort dem Gerichte zu überliefern." Daraus geht die Richtigkeit unserer unlängst (Wochenschr. 1872, 49) gegenüber einem Berichte aus Rybnik gegebenen! Darlegung und Warnung hervor. Die Vornahme einer jüdischen Trauung vor Vollzug der gerichtlichen Eheschließung ist strafbar. 3 Aus Hberschkefte», 8. Januar. (Or.-Corr.) Am vergangenen Sabbath - Chanukah verbreitete sich in dem Städtchen LoSlan das Gerücht, ein jüdisches Mädchen aus Rybnik sei, von einer nichtsnutzigen Dirne verführt, ihren Angehörigen entlaufen und befände fich beim evangelischen Geistlichen in Loslau. Aus vielfach hierauf eingezogene Erkundigungen erfuhr man denn auch, daß es hiermit seine Richtigkeit habe, daß das Mädchen eine Waise, Pflegetochter des Herrn Gerson Schlesinger aus Rybnik und ungefähr 15 Jahr alt sei. Am anderen Morgen begab fich deshalb Herr Kirschner, ein sehr angesehener Mann des Ortes, zun, Pastor, stellte ihm das Unziemliche derartiger Proselytenmachern, die sich unerfahrene Kinder zu ihren Opfern ausersehe, -vor und ersuchte ihn um Herausgabe des Mädchens, indem er dem Herrn, einem Pietisten vom Kaliber Knaak, andeutete, daß kein gesetzliches Mittel zur Wiedererlangung des Kindes würde unversucht gelassen werden, fall« dieselbe I aus gütlichem Wege nicht gelingen sollte. Der Herr Pastor | jedoch meinte, daß er das Mädchen, das eine Leuchte '»er Ehristmhrit zu werden verspreche, fich nicht entreißen lassen würde, schwkrmte von der heiligen Begeisterung, dir sich desselben bemächtigt u. s. w. Herr K. entfernte sich darauf, schickte Bolen an das Landrathsamt nach Rybnik und an den Aufenthaltsort des Kindes (dasselbe war kurz« Zeft vorher auf's Land gebracht worden) und war nicht wenig erstaunt, den Herrn Pastor in sein Zimmer treten zu sehen. Derselbe wiederholte hier seine in seiner Behausung abgegebenen Erklärungen urd bat in sehr salbungsvollem Tone, von allen weiteren Schritten Abstand zu nehmen, zumal die Taufe ja erst zu Ostern stattfinden solle und bis dahin ja noch Manches fich ändern lönne. Herr K. ließ sich hierdurch natürlich von Nichts abhalten, sondern traf mit vieler Umsicht alle Vorkehrungen, j umal, da ihm hinterbracht worden war, daß die Einladungen zur Taufe, welche nicht, wie der biedere Herr Pastor versichert, zu Ostern, sondern schon »ach 3 Tagen am Neujahrstag: vor fich gehen sollte, vor einigen Tagen ergangen waren. Dem von Herrn K. abgesandten Boten folgte ein anderer des Herrn Pastor, der daS Mädchen von dem gegenwärtigen Aufenthaltsorte nach einem anderen Dorfe zu bringen hatte. Montag gegen Abend langte der Bote aus Rybnik an mit einrr Requisitton des dorttgen Laadrathsamtes an die Dominialpolizei des ersten Aufenthaltsortes, die Herausgabe des Kindes »n die Pstegeältern zu bewirken. Da die Adressattn jetzt nicht mehr in der Lage war, dem Befehle nachzukommen, und daS Kind versteckt gehalten wurde, gelang es erst Dienstag gegen Abend unter Zuhülfenahme des Loslauer Gens'darmen, den Herrsckaiten den Raub zu entreißen. Inzwischen hatte der Herr Pastor bei dem Sylvestergottesdienste seine Gemeind« auf den wichttgen Act, den das neue Jahr ihr bringen würde, bereits ror beratet. Bei seiner Rachhausekunft erfuhr er, wie ihn seine sfreudr wieder verdorben war. — Wenn man erwägt, daß es ja doch immernur geringfügige Rebeuumftände sind, ivie i,. L. die Mitnahme den Aeltern gehöriger Gegenstände, die es ermöglichen, solche Mortara-Fälle zu hindern, daß das Ersetz aber bezüglich des Glaubenswechsels dem Individuum nach zurückgelegrem 14. Lebensjahre freie Hand läßt, möchte man doch wohl zu dem Schlüsse kommen, daß diese Bestimmung einer Aenderung bedürfe. Denn daß die Beurtheilung der Vorzüge einer Religion vor einer anderen einem 14jährigen Kind« zugesprochen werd n kann, wird wohl Niemand int Ernste behaupten. Oesterreich. E — L Wie«, Anfangs Januar. (Orig.-Eorr.) Das bürgerlich: Jahr 1872 ist vorüber und wir werfen unwillkürlich einen kurzen Rückblick auf die Errungenschaften des letzten Jahres. War es auch rin Jahr, in dem der Parieihader, angefacht durch den Funken Gebetreformen, hoch emporloderte, so ist de, selbe längst erloschen, und glimmt vielleicht auch noch ein Fünkchen, so hat die Zeit es fast ganz mit Asche verdeckt. Die jünx st stattgefundenen Neuwahlen in den Vorstand haben .jeder 'Männer an die Spitze gestellt, von denen sich in der Leitung ras Beste erwarten läßt. In dem jüngst eröst'nrten Blinden-Instttut ist die Zahl israel. Blinden. die in demselben Aufnahme finden könnten, noch large nicht voll. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten trs Euratoriums des israel. Blinden-Instituts, Herrn