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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 2. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 2.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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18 zwar kein ehrenhafter jüdischer CultuSbeamtrr, der Kenntniß von dem Dorgefdllenen hat, sich Herkeilassen wird, so wird auch der bei den abendländischen Juden zu Recht bestehende edersin ä'Raddvnu Gerachom verletzt. Wenn solchem Gebühren von kompetenter Seite (leider in Westfalen nicht vorhanden I Red.) nicht «ine Schranke gesetzt wird, welcher religiöse Act im Zudenthum wird dann nicht der Profanirung anheimfallen? Wenn die Veröffentlichung dieser Angelegenheit auch vorerst den Zweck hat, den an mich ergangenen Anfragen zu genügen, so hoffe ich noch besonder», daß sie dazu beitragen werde, den im Dunkel schleichenden eigennützigen Ignoranten da» Handwerk zu erschweren. Leopold Mandel. An« Mflrtlemüerg. (Orig.-Corr.) Die Schulregulative sind nun beseitigt und so rühmlich diese rettende That für das deutsche Schulwesen, auf dem der Alp dieser engherzigen Regulative gelegen, ist, so können wir Schwaben »ns mit der neuen Aera der preußischen Volks-Schulordnung nicht recht freuen und müssen unfern partikularistischen Standpunkt aufrecht erhalten. Dir neue Verordnung des Herrn CultuSministerS nimmt auf die jüdische Schule gar nicht Rücksicht; wir anders ist das bei uns in Württemberg. Als im Jahre 1868 der Herr Cultminister v. Äolther die Vorkehrungen traf, einen Normallehrplan für die Volksschulen Würtembergs festzustelle», wurden Capacitäten aus dem Bolkslehrerltande, Schulinspectoren, Seminarrectoren, die Referenten der Obrrschulbehörden rc. zu einer Commission berufen; unter den Einberufenen war auch der israel. Oberlehrer Elsässer au» Laupheim und dieser wurde hinwiederum in die 10 Mitglieder starke Subcommisston zur Entwerfung de» Normallehrplans gewählt. War nun dieseallerdings mehr eine persönliche Begünstigung des Einberufenen und in die Commission gewählten Israeliten gewesen, so beweist aber die Verfügung des St. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend den Normallehrplau für dir Volksschulen vom 2l. Mai 1870, wie die israelitischen Schulen al« gleichberechtigt angesehen wurden. Unter Ziffer 3) heißt eS: Hinsichtlich deS Religionsunterrichts in den Schulen evangelischen, katholischen und israelitischen Bekenntnisses wird auf die in den Beilagen I., II. und III. zu dem Normallehrplan enthaltenen Bestimmungen der kirchlichen Oberbehörden verwiesen. Beilage Hl. behandelt den Religionsunterricht für die israel. Schulen (Beschluß der israelitischen Oberkirchenbehirde vom 28. Februar 1870). Im Contert des NormallehrplanS selbst wird bei den einzelnen Fächern auf di« israel. Schule Rücksicht genommen; so z. B. S. 25 u. 26 c. JsraelitischerseitS: All gemein« Geschichte und Geschichte der Juden im Anschluß an das Lesebuch und erforderlichen Falls mit Abkürzung der größeren Stücke; nun werden die einzelnen Lesestücke aus dem israel. Lesebuche aufgeführt, die zu behandeln sind. Am 8. Juni 1870 erschien ein Erlaß: Verfügung der König!, israelitischen Oberkirchenbehirde, betreffend den Religionsunterricht in der israelitischen Volksschule. Unter Hinweisung auf die von der israelitischen Oberkirchenbehörd« gegebene Beilage III. zum Normallehrplan für die Volksschulen, in welcher die Fächer deS israelitischen Religionsunterricht« im Allgemeinen verzeichnet sind (vergl. CultuSmiuisterialverfügung vom 21. März 1870), wird im Anschluffe an dieselbe zur genauen Bestimmung diese« Unterricht« Nachstehende« verfügt. Nun folgt die Instruction. Un« Schwabe» kommt, so reich-treu wir sind, doch eine gewisse particularistische Angst an, wenn wir sehen wie in Norddeutschland, trotz der Gleichberechtigung im Gesetzt, die Jüdin ignorirt und hintenangesetzt werdrn. Da beschleicht nu» iie gerechte Furcht: wa» wird hin« Juden einst ein ReichSxesetz für Vortheile bringen? Vermisihte und neueste Nachrichten. Stettin. Mehrere Blätter hatten mit Bezug auf die aller Gerechtigkeit hohnsprechende Freisprechung der zehn Franktireur«, «eiche 1870 sechs wehrlose Deutsche hingemordet, die Vermtthung ausgesprochen, daß die Gemordeten elsässische oder Stetttner Handelsjuden gewesen seien. Wir können jedoch c-mstatiren, daß weder hier noch in der Umgegend derartige jüd. Gewerbetreibende vermißt worden sind. Aus den neuest:« Heften deS „Univ. Jsr." und „Arch. isr." ersehen wir übrigens, daß die Getödteten gar keine Juden ge wssen sind. Bilde Blätter weisen mit Entrüstung die Aufforderung des Mainzer „Israelit", daß die französisch'jüdischen Blätter ich über jene Affaire äußern sollte», zurück Hr. Bloch, der Red. des „Univ. isr.", setzt, jede Verantwortlichkeit für jen«n Richterspruch wett von sich weisend, in seiner stets witzigen Manier hinzu: 1VK 101V,1? Der hierselbst an der König!. Provinzialgewerbeschule s:it 4 Jahren provisorisch beschäfttgte vr. Martin Schön fließ ist nnnmehr definitiv zum ordentlichen Lehrer angestrllt und als solcher vereidigt worden. (Auch an der Kvnigl. Pro» nzialgewerbeschule zu Königsberg fungirt ein Jude al« ordentlicher Lehrer, der Sohn deS früheren Predigers und Professor« vr. Saalschütz.) Leipzig. Der Au-schuß des Gemeindebundes veröffentlicht so eben „Die Einordnung de« israel. Religionsunterrichtin die Volksschule, Thesen und Gutachten". Die „Thesen" sind von Adv. Emil Lehmann in Dresden der constituirenden Versammlung de« Gemeindebundes vorgelegt worden, die darüber ring« holten „Gutachten" sind von Rector Horwitz, Lehrer Klingenstein, vr. Philippson und vr. Rahmer verfaßt, ein Schlußwort „Ergebniß" von Lehmann ist hinzugefügt. Es wird sich Gelegenheit finden, über das intereffant« Heft (2 Bogen) zu berichten. Der Gemeindebund umfaßt jetzt l30 Gemeinden. MS»che«. Der projectirte Bau einer neuen Synagoge hat die obrigkeitliche Genehmigung nicht erhalten, angeblich wegen der Feuergesährlichkeit durch die große Annäherung an die Nachbar zebäude" — auch wegen der „Großartigkeit". Beide Grün re sehr selffam! Man vermuthet, daß die Nachbarschaft eine« prinzlichcn und eines hochgräflichen PalaiS, beide hochkotholischen Personen angehörig, als der wahre Grund anzr sehen sein möge. (Nach der I. V ) fU»iu. Nicht nur in Terebesch und in Tschuz, sondern auch in Ruma (Banat) wurde den Jsraellten ein neues BethauS von einevi Grafen gespendet. Bor einigen Wochen begab sich nämlich eine Deputation der israel. Gemeinde in Ruma zum Gutsbesitzer, Graf Pejaczewich, und bat denselben um seine einflußreiche Unterstützung zum Baue eine« neuen israel. Bet-Mses. Der Graf empfing die Deputatton auf'« Freundlichste und ließ sich die Berhältniffe der israel. Ge-

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