Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 2.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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12 Heils hier, in seiner Geburtsstadt, sowie in mancher Stadt Schlesiens gehalten hat, dokumentirt. Eine Schabuoth- Predigt ist gedruckt erschienen. Da, während der Arbeiten zum Rabbinerexamen, traten die ersten Anzeichen der Brustkrankheit hervor, die durch daS trotzdem fortgesetzte rastlose Arbeiten bald in voller Wucht ausbrach. An dem Uebergange in da« praktische Lebcn mußte er stehen bleiben und suchte Heilung in dem milderen Klima Venedigs, Montreux'S und in Neichenhall. Als die Krankheit trotzdem weitere Fortschritte machte, kehrte er in's elterliche HauS zurück, wo er eine bewunderungswürdige, liebevolle und hingebungSreiche Pflege fand, der eS gelang, den erlöschenden LebenSfunken noch eim Zeit lang zu erhalten. Doch nach dreijährigem Leiden erlag er. Seine Muttergemeinde ehrte ihn durch eine Grabstell: neben seinem verewigten Lehrer, unserm früheren unvergeß iche.i Rabbiner — und der zeitige Orisrabbiner vr. Lewin, ein Studienfreund des Verewigten, gab bei der am 23. c. erfolgten Beerdigung vor dem zahlreichen, alle Gon« fesstonen in sich schließenden Trauergefolge den Gefühlen deS Schmerzes und der Würdigung des EnerS und SttebenS feines Eullegen in kurzen Worten einen angemesicnen Ausdruck. Sein Andenken bleibe gesegnet! E. Emden, im D.c mber. (Or. Corr.) Wieder ging ein Iah: zu Ende, ohne daß die Landrabbinatsfrage ihrer Lösung näher gekommen wäre. Ihr Blatt hat seiner Zeit mit großer Freude über bl: seiner Stellung gebührende Behandlunx des LandrabbinerS vr. Meyer Seitens des Mimsteis berichtet — aber es will uns bedünten, daß es ein doppelt schlimmes Zeichen ist, wenn man dem einzigen vorhandener Vertteter einer Jnstttt:tion Ehre erweist, diese Institution selbst aber zu den Tobten wirft. Nicht Localpatriottsmus drängt unS, Ihre und Ihrer Leser Aufmerksamkeit auf dieses „Einschlafenlaffen der Landrabbinatr" zu lenken, sondern die Befürchtung, daß damit ein Präcedenz geschaffen wird für alle staatlich geregelten Verhältniffe der Juden in den neu erworbenen Provinzen. Man wende uns nicht eir, daß die Regierung nur dem ausgesprochenen Wunsch« vieler Landgemeinden der Districte Emden und Hildeshiim nachbandele, wenn sie die Wahlen der Landrabbiner ad calendas graecas vertagt! ES wird immer und überall sich eine Majorität zusammenttommeln lassen, der es wichtige: erscheint, pro Mann jährlich * Gr. zu sparen, als geregelt«, religiöse Einrichtungen zu besitzen. Das darf die Regierung, wenn es ihr ernstlich um die Erhaltung der berechtigten Einrichtungen des Iudenthums zu thun ist, nicht bestimmm. Denn den« stehen die durch nichts abrogirten oder erschütterten Gesetz« gegenüber, die es beabsichtigen, denEinzelwillen oem Interesse der Gesanemtheit zu unterwerfm. Auch wir wc.ren einer Fortbildung, einer (vielleicht —) zeitgemäßen Aenderuug dieser Gesetze nicht abgeneigt, aber wir glauben nur unser Recht zu fordern, wenn wir strenge Nachachtung auch ter das Zudenthum berührenden Gesetze verlangen. Wird das bei uns beliebte Verfahren über weitere Kreise ausgedehnt, dann sinken dir jüdischen Verhältnisse Hannovers, Hessens, Naffau's und Elsaß-LothringenS in das Ehaos des polnffcien Udoruru Veto, wie eS in den alten Provinzen Preußens die jüdischen Gemeinden zerrüttet. Darum, ihr Vorkämpfer, hinaus auf die Warte! Ihr habt gehofft, daß von unfern geregelten Einrichtungen Ihr Nutzen ziehen werdet — arbeitet darauf ht», indem Ihr für Erhaltung und Einhaltung unserer Gesetz« rintretet! — Details über die Wjrkungen des beliebten Verfahrens erlaffen Sie mir. ES sind die natürlich nothwendigen. Ein RabbinatSverweser (ein ächter Verweser), dem die Landdrostei zu Aurich die Hattarah gegeben — das ist unsere höchste rabbinische Autorität. Daneben ein Gewirr« von Unwissenheit — der ostfriestsche Lamdan war von jeher (?) ein ZwerggewächS — und Sie können « Sich vorstellen, wie Alles drunter und drüber geht. Ltpplladt, den 25. Decrmber. (Or. Eorr.) In Nr. 41 der „A. Z. d I." erschien ein Protest gegen eine hier stattgefundene Ehescheidung, welcher von Seiten der angegriffenen Personen bisher ohne Erwiderung geblieben ist. In Folge dieses Protestewurden Andere und auch ich von achtenSwerthen Seiten wiederholt um Auskunft in dieser Angelegenheit ersucht. Um nun diesem Ersuchen zu entsprechen, erzähle ich hier daS Factum, so weit mir Kenntniß davon geworden. Vor ungefähr einem Jahr heirarhete Herr I. Ursel aus Attendoni ein Fräulein MicheliS aus Lichtenau. Beide Orte liegen in Westfalen. Der Geschäftsreisende und Lehrer. Herr Lipper in Liihtenau, vollzog die rituelle Trauung ohne vorhergegangrnen Civilact. Diese Ehe scheint eine glückliche nicht gewesen zu sein, denn am 15. August c. fanden sich folgend« Personen bei meinem Nachbar, Herrn Schenkwirth Moos ein: 1) der ehemalige Blaufärber, spätere Kaufmann und jetzige Lehrer Herr Meyer in Salzkotten, 2) Herr Ursel, 3) Herr Lipper und 4) der hiesige Schächter Herr Meyerhoff, um die Ehescheidung vorzunehmen. Herr Meyer, dem das jüdisch-theologische Wissen vollkommen fremd ist (dir übrigen Herren stehen hierin mit ihm auf gleicher Stufe) vereinigte in seiner Person — vielleicht in Rücksicht auf seine verschiedenen Metamorphosen, die drei Personen des öetbvin und fungirte al« “HDBn 3*1« Herr Lipper vertrat — vielleicht in Rücksicht auf seine doppelte Berufsthätigkeit — die nöthigen zwei Zeugen der abwesenden zu scheidenden Frau. Als Zeugen de« Ehemanns Ursel *’ sollten die Herren Moos und Meyerhoff gelten, obgleich die Qualifikation de« letzten, zu dieser Function »ach dem vin mindestens fraglich ist. Bon dieser Gesellschaft wurde die Ehescheidung vorgenommen, eine wichtige, in das religiöse Familienleben tief eingreifende Handlung so zur Lächerlichkeit herabgcwürdigt, und diese Ehe, wie sie ungesetzlich geschloffen, auch gegen die relig. Satzungen aufgelöst. Diese Handiung des rc. Meyer erregte nicht allein den Unwillen der jüdischen Lehrer, sondern fand auch bei Mitgliedern seiner eigen,.. Gemeinde scharfe Mißbilligung. Auf die von einem hiesigen Israeliten an Meyer gerichtete Frage: „Sind Sie auch qualificirt, eine solche wichtige Handlung vorzunehmen?" entgegnete Meyer: „Ich habe die Nacht vorher die Gemoroh (!?) studirt und darin gefunden, daß eS geht." Andere sagen, er Hab« sich gerühmt, ein gute« Geschäft gemacht zu haben und wünsche sich jede Woche ein solches. Inzwischen hat sich Herr Ursel wieder verlobt und will auch zur Ehe schreiten. Die frühere Ehe ist, da der hier am 15. August vorgenommene HokuSpokus keinen 6ot involvirt, nach jüdffchem Gesetz noch zu Recht bestehend. Schreitet nun Herr Ursel zu einer zweiten Ehe, welche einzusegnen *) Diese «HofftfUati»n der Zeugen ist an sich falsch, oder doch falsch bezeichistt. (Red.)