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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 52. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 52.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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r 419haben, so stellen wir noch eine, Als die Alliance gegründet! war, da hatten die französischen Zudm einen Mann, der de- > reit» ein Menschenalter hindurch der Sachwalter der Juden gewrsen, der bereits nach Damascus gezogen, der bereit« Deputtrter, Mitglied einer Regierung gewesen war, deflen Namen jeder Jude in der weiten Welt, jeder Bauer in Frankreich kannte; die Frage; wer gehört an die Spitz« der Alliance, war gar keine »frage. Crömieur war ihr natürlicher Präsident. Lebte ei»Nieder noch, vielleichtauch einKosch,—wir hätten auch den Präsidenten, nach dem man gar nicht zu suchen brauchte. Ma»i nenne uns den Mann in unserer Mitte.... Aber dürfe» wir unsere Sache ans da» Leben eines Mannes, eine« Greise« stell«,? Sehr richtig! Run so organifiren wir uns rasch, einheitlich! Und wie? Ist Schreiber dieses allein blind, allein hellsehend? Die Sache schont doch so einfach. Einheitliche Leitung, aber Arbeitstheilung. Dt« Natur der Ding« bringt ein« solch« mit sich. Für Frankreich und England — die Juden im Orient; für uns — di« russischen, für Oesterreich die rumänischen. Amerika helfe mit Geld überall nach. Damit für heute genug. •)? - ii Berichte und Eorrespondenzen. DratftUti. Htetwih, 16. December. (Orig.-Eorr.) Mt Bezug aus di« in dies. Bk. ausführlich besprochene Magdeburger Schulangelegmheit, die in der Nr. 49 der A. Z. d. Z. «Mt so schies« Darstellung «»hatten, dürft« die Mitkheilnug «iöjt unwesentlich erscheine», daß an dem hiefigen KSnigl. Gymnasium der Religionsunterricht an die jüdischen Gymnasiasten schon seit Zähren durch den Rabbiner vr. Hirschfeld ertheilt wird; auch Censuren in den Zeugnissen «erden in diesem Gegenstände ohne irgend welche Beanstandung ertheilt. Za in jüngst«! Zeit Hai sogar Sr. Exellenz der Cultusminister Falk in etnerttReskripte es für billig erachtet, daß Herr vr. Hirschftld für di« Ekihrtlung dieses Unterrichts auch remunerirt werden soll, und wurde das Schulcollegium beauftragt, ein« entsprechend« Remuneration beim nächsten Etat in Ansatz zu bringen. Das an städtischen Realschulen und Gymnafien jüd. Religionsunterricht ertheilt und hönorirt wird, ist kett^ seltener Fall mehr?-doch ist es uns nicht bekannt, daß an einem Kintgttchen-Gymnasium Letzteres aus Staatsmittel» bi« jetzt gefchchen ist. (Alles sehr schön,-ater wenn diese AngAegmheit, nicht durch ein Gesvh geordnet ist, so erwächst der Gesammtheit kein Nutze« darän«, es find Ausmthmefälle.) dt- Kamsnrg, 12. December. (Orig.-Eorr.) Was ich Zhnen heute''von hier tzu berichten habe, mag vielleicht nicht viel allgemeines Zntrress« habe», dem ungeachtet will ich es doch nicht ganz mtt Sttllschweigen übergehen. Es war ttnApril 1868, als von den Mtgliedern des •) 91 sind uni über diese »ichttge Ingelegercheit mehrere Berichte, Vorschläge und tauch Äopien von Protesten) >ugegangen, aus denen »ir dal Bedeutende in der nächsten Pr. unter der besonderen ttubrik: ,,Ett»«e» Uber dt« «ugelegeuhett »er «. I. zusammen, stellen «erden. Synagogen-verbardeS in der hiesigen Gemeinde rin Delegirten- Collegium und du: ch diese» ein Borstand gewählt wurde, derm gemeinschaftliche Ausgabe e» vor allen Dingen war, Statuten für den Synagogen-Berband auszuarbeiten. Die Lerhandlungen wurden hinter verschlossenen Thüren gehalten und was davon an die Oeffentlichkeit gelangte, war dazu angethan, die etwaiger. Erwartungen derer, die etwas Zeitgemäßes herbeiwünschten, sehr herabzusttmme»; man Hirte nur von Zerwürfnissen, die innerhalb de« Collegiums selbst oder mit dem Oberrabbtnei und schließlich mit dem Gemeindevorstand entstanden seien, zu deren Schlichtung erst die Dazwischenkunft von Senats-Cemmissaren erforderlich war. Grundsätzlich ging das Bestreben der Leule dahin, die Verfassung der Att zu gestalten, daß ste bis In die fernste Zeit vor jedem Lufthauch, ter an dem Herkömmliche.-, 'twas rütteln möchte, geschützt sei: und das führte dazu, die Rechte der Berdandsmltglieder, wie st« ste noch augenblicklich haben, nicht nur nicht zn enneitern, sondern ste aufs Engste zu beschränken. So wurde unter Anderm das alte, wohlbrgründet« Recht, bei Wahl eines Ralibiners Vertrauensmänner zu ernennen, ihnen genommen;*) ei re Zumuthung aber, die fast da« Gefühl für Anstand jedenfalls aber jede Rückstcht gegen die Mitglieder des Verbands verletzt, ist die Bestimmung: daß nach erfolgter Veröffentlichung der Statuten die derzeitigen Mitglieder de» Vorstandes und der Delegirten noch ferner fünfZahre fungiren müssen und erst nach Ablauf derselben alljährlich ein Auörrttt von zwei Mtgliedern stattfindet. Der Entwurf liegt dem Senate zrr Genehmigung vor und man versucht jetzt von Setten der Gemeinden Schritte zu thun, um, wo möglich, die Sache etwo» günstiger zu gestalten, und zwar bescheidet man flch damit nur das zu erlangen, was in allen ähnlichen israelitischen Cirltusverbänden dm einzelnm Mitgliedern an Rechten eingeröumt ist; — man will eben nicht der Willkür einer aus lang: Zeit hinan« nicht zu beseitigenden Verwaltung preisgegebm fein. — Einen schindenden Gegensatz hierzu bildet der Paragraph 65 des in Alwna am Za»»ar 1873 in Kraft tretenden neuen Statute-i, welcher ursprünglich nur der Ausdruck einer Plinorität her zur Entwerfung derselben niedrrgesetzten Commisston war nnd der von der Regierung adopttrt wurde, er lautet also: „Das schriftliche Gutachten des Oberravbiner muß tingehott werden: ») bei dm, den öffentlichm Gottesdimst betreffmden Arordnungm, b) bei allen Anordnungen, betreffend die von dm Gemeindeieamtm zu vollziehenden, religiösm Handlurgm, o) be. Anstellung von Dorbetem und Schächtem. „Eine » Widerspruch «tt de« eingehottm Gutachtm steherde Entscheidung kann nur durch einen Gemeindebeschluß getroffm werden, zu deflm Gültigkeit erforderlich ist, daß derselbe durch einm zweitm nach Ablauf von vier Wochm gefaßtm Gmeindebeschluß bestätigt wird." Es ist wohl nicht zu bestrettm, daß nach dem Wortlaut •) «nab: dies« Partei fordert sonst immer „»utonomie der Gemeinde, nur keine Bewtmunbungt" llnd hierkl — „Ja Bauer, dal ist ganz mal Anderrl!" t«ed.)

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