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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 48. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 48.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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SS8 det Besetzung einer evangelffchm Pfarrstckle «Wonnen^ Der! Magister t Kt dort da- Patronmsrecht Ster die mäiizelischt Kirche ans, und es kommt ihm dt .nzu.bel'einstrtmber Bücanz die Kandidaten nuSzawähst Nun aber b«rt KoTe^mi ein jüdisches Mitglied o ’iii Kaufmann Caspar Lachmawi, und biifk nahm denn aÄh'itst der Gahl wirklich Theil. Inter setmstr Ruüsgenoffen erhob sich auch 'bagtzgA, kein Wirerspruch; außerhalb des Rägsstrdts jedoch'■ matt* vielfach dem Herrn Lachmann die - BeÄHigistH^zur Wahl einrS eonügelsscheN Predigers abgitstMhm. Es'kam zunächst xü einem Streite t« Inferatentheile des Grandenzer „GtfelligeH" wobei de.' Herr L. behauptete,'er habe fich anfänglich bei der Angelegenheit neutral verhaken wollen, ftt aber icksdanst diirch seine Kollegen selbst zur Betheiligung vertcklaßt wotben, wozst ihm nach einem Gesetze vorn' 8. Juli 1860 ",]&&<>' bfe stäaM bürgerlichen und bürgerlichenbtzechte^' dte vefugniß vollkommen zustrh«, Dähreüd die Gegner daN Patronat Äs eistspreifffth kirchliches Amt bezekchnistm, bas Niemand; der nicht dek M treffenden Konfession angehöre, nach andern' gesetzlichen Bestimmungen -versehen könne. Meichzeitkg würde' Peschwerbt beim Konsistorium der Provinz Preußen erhoben, ivelches bei Auffaffuug der Protestirenden beistimmte und die ganze Wahl für nicht g erklärte. Der Magistrat brruhigte sich nicht bei diesem Beschckde, sondern wandte^'sich an das Ministerium, welches!üe Angelegenheit dem evangelischen Oberkkrchenrakh zur Enffheidung üveriüies. Jadieser vor wenigen Tagda eingegangmeu Entscheidung, welche'ich Ihnen beiliegend ütW sende/ wed ausgeführt, baß das Allg. Landrecht dst Ans! übnng d«» Patronats an kirchliche Slrquifite bind« und sie gänzlich irenjenigen Personen entziehe', welche zu keiner vdn den l« 'SiaÄt anfgenommcnen oder geduldeten christlichst« - Rekigtonslxrrtrien gehören (Th.' ft, ’titit 11 $ 582) und sie selbst für diejrnigm beschtänke^totkche^war zu etnrrder Seiden aufgenom!uenen"Kirchen,"abrr zur-andern ^onfesflvnUls der die Pfarü'telle and die Gemeinde fWjji, gehörig find. ststschrätckimdm Anordnungen des Allg! Ltmbrechl« HStten''Mit den staatsbürgerlichen unb bürgerlichen Achten derdavön VettoffenrN deinen AufammeNhstNg''ustd'bäs RelchSgesttz vom 3. Juli 1889 hM äuf^ dieselben pftten Siüfluß aurüvey können. DemgaNüß »std 'im 'Prinzip' die Auffassung' des Konfistorlnns Äs begründet «Wirk, tndefsen in diesem spe- Men Fülle der Gahlickk'sür gültig'eraM/'kveil stch aus kene^PrrH oldst 'KgiÄtdie'Arstfimnüstg dt» 'Mischen MHliedri kdiürn Lntstheibtnben EiNfli^ aus' SÄ Restiltiä der Wahl ansgeübt haL Soweit das Thätsttchliche über diese Angelegmheit. Um gerecht zu seist, "werden wir dis 8utschedung des'OStekstchenrÄhs",' krötzsdmt'fie zu uNsttm Ungunsten trisgestllm ist, für vollständig'korrekt ansehen Mllffen, detin wemr nach vielleicht dem Buchstaben — dem Geiste b«- GefetzrS rom 3. Juli 1?69 kann e« unmöglich entsprechen, daß jemard sich an den innen, teligiösen Angelegenheiten einer Konrssion betheiligt, welcher er Ächt augehört 'uüd für dtren B^ärfnisse und Anforderungen er krtst Verfländnißhät. Wenn Nuih in manchen Kuiuttritn^stldische^Stiftungen chrlstkiche Mitglleber sitzen, so 'künn dieses dstch nurben'Sistn haben', daß ste in verwaltungS- und finanziellen, aber nicht in religiösen An zelegenheitrn eine Stimme haben, und wenn sie stch in letztere einmischen sollten, so würde es nur von Jndifferen- 1i«mus zeigen, wenn die jüdischrnMitzlieder dagegen nicht Einspruch erheben. Es war darum jedenfalls nicht in der Ordnung, daß Br. Llilhiüüän stch an dek Wahl' bstheittgte. Äst Jadeit Mi, es tfor Allem nöthig/ bei dtr Ausübung unsere» Sstchst'Maäß unb Tickt zrst hrwahrÄ,''und wst Ästffrn btsonttzri'bek dea MfeindungeN, die'Vir noch immer erfährst,' den Äussptrich Hilleks beherzigest! „was dir nicht lieb tft da» chue anderen nicht." Oder'würdest wir"'es wirklich rtchig hinnehmen. tvenn ein 'chrtstÜchrr^ auch noch"'so' thrtnhästtr Bürger mit uns'eiNen'^Nabbkaer mlnvähttef'*V'"'^ ‘~ Moßh? Wttmär,') 11. 'Novembet'. (Orig. -Eörr.)'°'Anr^ 4.^Nove«ber erfolgte endlich' dirStsi'- fährung^bes'H. Vst?At0ner Äs Limdrabbtner htersrlbst.' Die hiefige Gemeinde yösttr Min dte Verlegung "des RabbinatsttzS nach Eisenach vor der Berufang 'd«S Hemr' tst. ,Kn>ne^Brtwahrung eingelegt, indeak^si« ffch ^ttuf' ihr' Ätes; Strchk stdtzt'e, da düu jrhtr1 EtM-^Ltttgsfeld der'Wohnort'des Laudrab- Viners ^ür, Und ihr'dies Heuer noch ’ofc gtbßtrr Gemeinde grbährt. " De» verstorben« vn Hetz sah ' aus irreligiösen Gründen stch veroinklßl, diese Stadt mst Eisenach za vertauschen, was getotß 'bet Vr?Ktoner nicht der'Fall sein wird; Außer den Lehrern und Gemeindevorstehern seiner Ephorte waren bei der Einführung üks Vertretet» der Negierung (denn der Rabbiner ist in vollem Sinne Staatsbeamter) der'BezstkSdirector (Landrath) des IV. Brrnstütustgsbejirks^Denübach und ein EommiffaristS des wtziüiar. EtaalsminlstÜittmS z>/gegrn- Lehtrrer hielt tu brr Synagoge, die äußer den jüd.'Einwohnern, von Men Fremden Und dm 'Behörden hirf. 'Stadt überfüllt war;'E»^ vk.^Kronet Äue kurze Ansprache, üiotsst er'' Ihn in krÜiligtN"üstb^ fchöstm «vttm'dte'PflichM Mt« Achtes"vorfühttt, Hei» Vr. Krouer htekt eine sehr' gediegene und sinnreiche Rede, die allgemeinen Beifall fand. 11 H . .; t"' Hnrmßnsl, 12. November. HM wurde vor dem hleflegm Mstlsstrafgericht dte Anklage,'gegm & Bauer von Bensheint, einen 75jäMm Mann, der sich sür dm Redakteur dies bekannten Ätramonran „Starkmöuvgrr Bptm" 'ausgiebt, wegen'Vergthms'gegm das gmanNte Blatt in einem Aussatz „Wer ist in btt Tha» staalsgesÜHNtch i" ApszÜge aus eins« von „Jtzig Ftttck Ststn"'htkiwstztgebeM Lexikon,'Ür Gsschäfts- Utst UmgattgSst»rache dsr Judm,' Mcht^ «stt Äk Artikel sägt, imeressanti'Aussätze über d<U! Treköm der 'Jkudm im' Allge- MÜNch'^atiShri!, woräu«''ersehen 'möA ob sie in' der That' nicht staÄsgtMr^ M/ob sü nicht wesentlich Schuld an der «tzwrtfeltm soMest'^agt dot Gegmwart trügm und ob^ulcht 'die consegueNte ^Durchführung zur Auslösung der Geschäft fÜhriai müsst.'Au" diestm' Aweck'Mdm 'mehrere EitÄe' mitgckheilt und'dst'räas der Schluß'gezogen, es so^öie größte' Sünde"'sür "die^udm/ daß ste'di« Christen^ nicht genug betrügen, sie durch einfaches Sprechen des/ Wortes' igloma* (7) jebttt falschen' Eid schwören, überhaupt ihnen sei'''den Christen gegmüber Alles erlaubt! ,.Gicht es, fährt der Verfasser setzt fort," etivas Undlikdsameres!'' TÄerlandsverrälherischereS als das Schacherthum. In stüheren Zeitm hatten die Juden 'dke Christen^ äls Fremde, Deträther, Ber- I.}v in, i:i;.;>■ m ... •. >- M »!■«! u.i).-1 ,<Jirr vi . Lktzt« .ist ^freilich, pst gtschehm, p»ax. nicht durch chriüLch« Bürg«; aber durch Negiermiaen. Jrchessen die Bestimmungen de» U. L.-St. find klar und oernünflig. Daß Gesetz vom 3. Juli 1869 gchört durch«»« nicht hiertz«,-«« tff «ein »segerliche» nder staar«bSrgrrliche» Rech», datz ein Zick« eure» christlichen Prediger mttmihle; daher heb« da« Aeichsgeietz die Bestimmung de« M. L -L. nicht aus. Dar»», könnm wir auch. nicht finden, daß der Lberkirchenrath,^zu unser» Ungunst»" entschieden Hobe. (Red.)

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