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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 47. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 47.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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379 btfc Mc Gegenständ« bar Berathnng bttmt behcmdelt «erben feSten. Es ist selbstverstündltch, baß die Conferenzmitglieder von Bukarest nicht »ehr Heil erwarten alb wir, daß fit daher auch weitere'Schritt« zurAöhülfe berathrn haben — indessen Truppen können sie nicht marfchiren lassen, und sonach begreift «t sich, daß es sehr unklug wäre, ihr« Xbfichten zum voraus in di« Zeitungen setzen zu lassen. Berichte und Correspondenzen. Dentschlanß. Hterkin. Hiesige Blätter melden: Da fett länger denn Jahresfrist der Magistrat für die hiesigen Koamunalschulen das Schulgeld aufgehoben und sich diese Maßregel ali überaus wohlthätig erwiesm hat, so ist auch, wie wir hörm, der Vorstand der hiesigen jüttschen Gemeind« schlüssig geworden, in der ihr unterstehenden großen israelitisch» Volksschule in der Großen Hautburger Sttaß«, deren Leitung dem Rector Horwitz fett Dremmen übertragen ist, vom 1. Januar nächsten Jahres das Schulgeld gleichfalls zu erlassen und die dadurch mtstehenden Ausfälle auf Gemeindefonds zu übernehmen. ^«gdesvrg, 15. Nov. (Orig-Corr.) Der Bericht über die Interpellation des Rabb. vr. Rahme,: in Sachen des jüd. Religionsunterrichtin Rr. 4b der „Wochenschrift," oder richtiger — da jener Bericht ein einfacher Abdruck auS hiesigen Blättern war — nur die RedaetionSbemerkung in jenem Bericht hat dm Herrn Stadtverordneten-Vr rsteher Listemann, (Generaldirektor der Magdeburger LebenS-Bersicherungs- Gefeüschaft) veranlaßt, in der Magd. Zeit. v. 8. h Mts. (inen Artikel voll Schmähungen und Inveetiveu gegen vr. Rahmer zu veröffentlichen, worin er ihn (wegen seiner iirerpellirendrn Anfrage, ob es nicht zu ermöglichen fei, daß die die hiesigen städttschen Schulen besuchenden M. Schüler und Schülerinnm gleichzeitig in dazu einzuräumenden Schullokalm ihren Religionsunterricht erhalten könnten, und daß demgemäß dieser Gegenstand auch auf der Censur ausgefüllt werde) als einen bezeichnet, der es unternimmt, in di« bisher so friedliche Stadt, iu welcher bislang Christ und Jude so still null ruhig bei einander weilten, die Fackel beS ,Konfessionellen Haders" zu schleudern rc. rc. Cr berichtigt sodann, daß er nicht gesagt habe, Schulangrlegenheiten gehörten nicht zur Cpmpetenz der Stadtverordneten, sondern nur di« in der Interpellation berührten Schulangel egen heilen. (Die brtr. Notiz in Rr. 45 ist wohl auch gar nicht anders zu verstehen.) Dies« Artikel erregte nicht dlos in den jübsschen, sondern auch in de« anderen Kreisen der hiesigen Bürgerschaft gerechte Indignation. Bei dem Interesse, welches di« jüd. Religionsunterrichtsftage jetzt allenthalben in Preußen in Anspruch nimmt, wollen wir den Lesern dies. Bl. Replik und Dupltk nicht vorenthalten; es spielt sich hier im Kleinen bi« wichtige Frag« >rb. Am folgenden Tage brachte di« „Magd. Zell." folgende 'krwiederung: ,Herr Rabbiner vr. Rahmer sendet uns folgende Zuschrift: Der Stabtverorbnetenvorsteher, Herr Listemann, hat eine in der hier erscheinenden ,^Iftaelitischen Wochenschrift'« befindliche Correspondenz «er die Gemeindewählerversammlung vom 24. ,. Mts. benutzt, um einen von persönlichen Angriffen gegen mich strotzenden Artikel tn der heutigen Nummer der „Magd. Zeit." zu veröffentlichen, den ich um der „Wahrhett und d«S Friedens" willen nicht «nerwibert lass« kann. Ich werde dem Herrn Geuerakblralor nicht auf bas Gebiet b«S Persönlichen folgen, verzichte anch von vorn herein /ruf jede Concurrenz in Bezug auf beleidigende Redewendungen, ich traue vielmehr der Wahrheit soviel Kra^zu, daß sie, ohne de« Gegner zu beleidigen, sich Überzeugung verschaffen wird. Wer seine i Beweisgründe auf Me flache Grundlage von Beschimpfungen aufbaut, der zeigt dadurch, daß ihm seine Beweise allein, ohne jene gebrechliche Stütze, nicht stark und stichhaltig genug erscheinen. Der Herr Generaldireetor Listemann beginnt damit, mir folgenden schwerwiegenden Borivurf entgegen zu schleudern: Herr Rabbi rer vr. Rahmer unternimmt es jetzt, diesen (den confesstonellen) Frieden zu störctt, inlxm er bei Gelegenheit der Gemeintewahlen (s. h. Stadtverorlineten-Wahlen) Fragen aufwirft, die mit denselben absolut nichtzu thun haben. Hat der H« r Generaldirector b»r Lebens - Versicherungsgesellschaft sich w»hl di« Tragweite ddffes ttef verletzenden Borwurfs überlegt? Cr hätte sich zehnmal besinnen sollm, ehe er diese Worte niedei schrieb! lleber daS Znjuriöfe, das sie enthalten wird die körigl. Staatsanwaltschaft das entscheidende Wor zu sprechen laben; ich habe es hier nur mit der sachlichen Unrichtigkeü zu thun. Womtt begründet Herr L. diesen schweren Borwurf? Zh habe, meinem vollen Rechte als Gemeindewähler und meiner heiligen Pflicht als Rabbiner folgend, einen Candidaten, der mtt „liebeltSwürdiger Offenheit" für seine Wiederwahl zum Stadtverordneten pliünrt«, über eine eminent wichtige stidttsche Anzelegmheit, über di« Ertheilung des Religionsunterrichts an die hiesigen, die städttschen Schulen besuchenden Schüler und Schülerinnen — lsie Zahl der Schulpflichttgen beläuft sich nahezu aus 200 — interpellirt, der betteffende Candidat hatte eS aus formalen Gründen abgelehnt, die Interpolation zu beantworten, wo liegt da meinerseits die Störung deS konfessionellen Friedens? Daß ich es wagt«, zu interpelliren? daß ich nicht unbedingt liie Wiederwahl unterstützte? Wozu beruft man denn Gemeint «Versammlungen, wenn man keinen Widerspruch vertragen ka»m? Daß ich überhaupt nicht allebei'm lllten ließ und die Frage zur Sprache brachte, ein Recht forderte, kann doch nicht als „Friedensstörung" bezeichnet werdcn, sonst könnte mar« mit demselben Rechte sagen, daß die geger wärttge Regierung Irurch Cinbrtngung der neuen KreiSordnung den Frieden störe; warum läßt sie'» nicht lieber bei der allen!' Allein darin liegt ja. die geschichtliche Entwickelung des Recht-, der Fortschritt unserer Zell, daß man auf allen Gebieten nach Verbesserung der Zustände strebt. Doch, man sagt, das gehörte nicht in jene Versammlung, di« ganze Angelegenheit fällt nicht in die Competenz der Stadtverordneten — „ich Hab« mich an «tue falsche Adresse gewandt." Zur Widerlegung dieser Ansicht erbitte ich mir von der löblichen Redaction noch einigen Rau« in der nächst» Nummer dieser Zeitung." (8#ctf«*un9 folgt.) Hets, 8 November. (Orig^-Corr.) Wie Ihn» bekannt, (f. Wochenschrift Nr. 32) war ich auf «ine desfalstg« Eingabe an das hiesige Gymnasial-Curatorium von dem Provinzial- Schulcvllegimi dahin beschieden ixnrbai: „bajj der jüoische Religionsunterricht iu den'Lehrplan der höheren Schulen nicht aufgenommen werden" könne, das! es also auch nicht zulässig sei, „ein Art heil über Fleiß uxb Fortschritte der jüdischen Schüler in Btzug auf den jüdischen Religion- - Unterricht in die Censuren oder anderweitig ,»m Gymnasium ausgestellte Zeugnisse aujuueh«»."

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